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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1919
- Strukturtyp
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- Band
- 1919-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1919
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- Deutsch
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Ar 274, 12, Dezember 1918. Redaktioneller Teil. Teile eines solchen oder einer Gesamtausgabe für eine Sonder ausgabe) zu verwerten. Das ist eine deutliche Beschränkung des Verlagsrechts zugunsten des Urheberrechts und erscheint be rechtigt nur insoweit, als etwa eine Sonderausgabe andere Funktionen und Aufgaben hat als das Sammelwerk, was ja meist der Fall ist. Daß aber die Gesamtausgabe der Werke eines Verfassers, zumal wenn etwa die meisten davon bei dem betreffenden Verleger einzeln herausgekommen sind, dem Ver leger versagt ist und nicht als neue Auflage, sondern als neues Werk behandelt werden soll, erscheint ungerecht. Es taucht da ernstlich die Frage auf, ob die Vertragsbestimmung der Über lassung eines Werkes für alle Auflagen nicht doch auch die Gesamtausgabe in sich schließen muß, wenn beispielsweise die in dem betreffenden Verlag erschienenen Werke des Verfassers (wenn auch nur in Auswahl) zusammengesaßt werden. Jeden falls wird es gut fein, gerade über diese Frage Bestimmungen in den Vertrag aufzunehmen, damit Mißhelligkeiten vermieden werden, und Abmachungen für alle Auflagen undAusgaben zu treffen. vr. A. Elster. Kleine Mitteilungen. Eine bcdancrlichc Entgleisung. — Nachdem man erkannt hat, daß der Film ohne die Zensur seiner Darbietungen zu allen möglichen Zwecken nußbraucht wurde, mehren sich neuerdings ersrcntich die Stimmen, die eine Wiedereinführung der seit den Tagen der No- vember-Revotutian abgeschafstc» Filmzensur fordern. Wer die Kilm- ncnerschctnungen der letzten Monate beobachtet hat, kann dem nur zu- stimmcn. Mit der Verfilmung von Werken der Literatur haben wir uns ab gefunden. Wenn auch nicht bestritten werden soll, daß ans diesem Ge biete eine Anzahl recht guter Filme von den Filmfabriken geschaffen wurden, so wissen wir aber doch auf der anderen Seite, daß eine große Reihe sogenannter »literarischer Filme« völlig wertlos ist. Wenn setzt von einer Fitmsirma angckündigt wird, daß sie die Werke Wilhelm Büschs zur Verfilmung erworben habe, so kann man dafür nur ein bedauerndes Achselzucken haben. Ter Wert der Buschiadcn liegt in dem Zusammenwirken von Bild und Wort. Entweder werden also die angekündigten Buschsilmc ein Sammelsurium von Texten, die durch Bilder erläutert werden müssen, oder aber die Filme sind »freie Bearbeittzngcn«. Mit beiden Arten kommen wir der so oft betonten »Veredelung des Films« nicht näher! Aber noch eine andere Nach richt aus dem Lager der Filmisten wird jetzt in der Öffentlichkeit mit großem Neklametamtam ausposaunt. Ein Filmmann wird Shake speares »Hamlet« verfilmen. Tie Rotte des Hamlet wird kein« Ge ringere als — Asta Nielsen spielen. Dä dürfen wir auf allerlei ge faßt sein! Das »Berliner Tageblatt« schreibt hierzu: »Großartiger Gedanke, den Monolog .Sein oder Nichtsein!' als Mimik zu kurbeln und dazu noch in der Auffassung eines weiblichen Filmstars! Wo bleibt die Kilmligzx oder die freiwillige Zensur der Filmgesellschastcn oder irgendeine andere Erfindung zur Verhütung neuen Film-Un heils?» Das »Berliner Tageblatt« hat recht! Man kann die Ver filmung eines derartigen Werkes der klassische» Weltliteratur nur als eine grobe Geschmacklosigkeit bezeichnen. Die Filmindustrie wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Wiedereinführung einer Filmzeusur. Die obigen Beispiele zeigen erneut, daß die Zensur der Lichtspiele auf keinen Fall entbehrt werden kann. Allerdings, das müssen wir for dern, «ine Filmzeusur mutz sich schon auf die Prüfung der Kilm- manuskripte erstrecken, nicht allein ans die fertigen Filme! Walter Thiele mann, Berlin. Zur Valutasrage. — Dem neuesten Bande der Schriften der Goethe-Gesellschaft liegt ein Zettel folgende» Inhalts bei: Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 28. September ISIS ist der Jahresbeitrag von 182V ab von 1» Mark ans IS Mark erhöht worden. Die Mitglieder im Ausland ersuchen wir um Zahlung in Gold mark, d. h. in einem Betrage, der den Valntagewinn ein schließt. Weimar, den 8. November 1918. Der geschästssiihrende Ausschuß der Goethe- Ges e I l sch a s t. vr. Neumann, Vorsitzender. Von der Wirtschastsstellc sür das Deutsche Zcitungsgcwcrbe wird uns geschrieben: Zu den Gegenständen, die der Verordnung über Sonbergerichte gegen Schleichhandel und Preistreibereien vom 27. No vember 1819 unterliegen und mit den im Gesetz bestimmten hohen Strafen — Gefängnis, Zuchthaus bis zu 5 Jahren und Geldstrafe bis zu svv oov -/< — bedroht sind, gehört auch Druckpapier. Wir machen hierauf unter Hinweis aus die von uns in der letzten Zeit wiederholt ergangenen Warnungen vor dem Bezüge von meldepslichtigem Druck- papier ohne unsere Genehmigung nochmals besonders aufmerksam, da wir gegen Lieferer und Bezieher, die genchmigungspslichtigcs Druck papier ohne diese Genehmigung ltesern und beziehen, nach den uns gegebenen Weisungen Strafverfahren eintciten müssen. Diese Stras- versahren kommen für die Folge vor dev. Wuchergerichten gegen Schleichhandel zur Verhandlung. Genehmignngspstichtiges Druckpapier, zu dessen Bezug und Ver. brauch eS der Genehmigung der Wirtschaftsstelle bedarf, sind maschinen- glattes, holzhaltiges Druckpapier jeder Art, Bandpapier, Schachlet- papicr, Streichrohpapier, Tapetenrohpapwr, Tctcgraphcnpapicr, Be klebepapier und Druckpapier, jeder Art, gleich, ob maschinenglatt, satt- nicrt, holzhaltig oder holzfrei, das zur Herstellung von Büchern, Zeit schriften, Druckwerken, Musikalien und anderen Vertagswerken dient, einschließlich Kunstdrnckpapier. Ferner ist die Lieferung von Rollenpapier jeder Art, soweit nicht die Wirtschastsstellc Ausnahmen zngclassen hat, nach der Verordnung vom 12. November 1819 innerhalb 2 Tagen der Wirtschaftsstctle aus den vorgeschriebcnen Vordrucken anzuzeigen. Normalformatc sür die Papierindustrie. — Wir haben in Nr. 2«? des Börsenblatts einem die Normicrungsbcstrebungen betreffenden Ar tikel des Herrn Professors vr. E. W. Bredt Raum gegeben, der durch die nachstehenden Aussührnngen eine beachtenswerte Ergänzung er fährt. Mit einem gewaltsamen Vorgehen wird man die Widerstände, die sich heute noch gegen die Normierung der Formate bemerkbar machen, nicht aus der Welt schassen. Es gibt eine Unmenge Druck erzeugnisse usw. sanch Bücher), denen ans den verschiedensten Gründen das Recht auf ein Sondersormat nicht abzusprechcn ist. Das hat Herr Professor vr. Bredt an der Hand von Beispielen ja bereits in seinen: Artikel nachgcwiesen. Der Normenausschuß für die Papierindustrie be- faßte sich in seiner jüngst im Buchgewerbchaus zu Leipzig stattge- fnndenen Sitzung in sehr eingehender Weise mit der Bereinheit- lichung der Paptersormate. Seitens der Papicrfabrikantcn wurde der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß die Wasscrzeichcnwat- zen, die viele Millionen kosten, bei einer neuen Festsetzung der Papier- sormate für die jetzt bestehenden Rormalformate wertlos würden. Schließlich einigte man sich, einen aus 18 Personen sich zusammen- sctzcnden Etndicnausschuß mit der weiteren Beratung über die Nor mung der Papierformate zu betrauen. Bon besonderem Interesse ist der mit knapper Mehrheit gefaßte Beschluß <12 gegen 18 Stimmen), demzufolge aus Antrag des Gcheimrats Ostwald als erste Stnse der Normung die sogenannten Weltformate angenommen wurden und ihre Einführung veranlaßt werden soll. Die der Sitzung beiwoh nenden Vertreter der Papierindustrie präzisierten ihren Standpunkt noch durch Abgabe folgender Erklärung: »Die anwesenden Vertrete: der Papierindustrie erklären, daß dieselbe bereit ist, an der Frage der Verminderung der Papierformate grundsätzlich mitznarbeitcn, sic ver mag sich aber nicht auf eine bestimmte Reihe sestznlegen. Wegen des Vorschlags des Gcheimrats Ostwald, den Versuch zu machen, die Reihe der Weltformate als erste Stufe der Normung anzunehmcn, wird der Verein der Papicrfabrikantcn seine Mitglieder befragen, um scst- znstellen, ob sic ihm beipflichten oder nicht«, über die Normung der M a s ch i n c n f o r m a t e sprach Herr vr. Kick von der Firma Koenig L Bauer In Würzbnrg. Er schlug vor, d!c Formate ans möglichst nur sechs Schncllprcssengrößen zu beschränken, statt der 282 Modelle, mii denen die Maschinenfabriken jetzt zu rechnen hätten. Außer den dcnt- schcn müßten auch die ausländischen Formate Berücksichtigung finden. Nach den Vorschlägen Ficks soll die kleinste Schnellpresse 51X72 oru und die größte 182X144 oni messen. Ans diese Einheitsmodeilc würde ein Normalisicrungsrabatt von 18 Prozent in Frage kommen. Die die Normalformatc betreffenden Vorschläge werden von den Schncilprcs- scnsabrikrntcn noch näher geprüft werden. Ans alle» Erörterungen ergab sich, wie notwendig die vom Normenausschuß für das graphische Gewerbe geleisteten und noch zu leistenden Arbeiten sind. Valutaumrechnung in Innsbruck. — Ter Verein der Innsbrucker Buchhändler hat in der Valutasrage folgenden Beschluß gefaßt: »Die bisher bezogenen Bücher sind umzuzcichnen 1 — 4 L inklusive Tcuerungszuschlag in Kronen. Die jetzt neu cintrcffcnden Bücher wer den nunmehr in Buchstaben ausgezeichnet. Diese werden zum Tages kurse verkauft! Jetzt gibt es also keine Markauszeichnung mehr, son dern nur noch Kronenpreisc. Dadurch fallen die Disserenzen mit dem Publikum weg, ebenso die Entwertung des tenren Lagers durch die erfolgte llmzeichnnng.« II8I
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