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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1885
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- 1885-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1885
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- Deutsch
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276, 30. November 1885. Nichtamtlicher Teil. 6109 Ehrfurcht ein unglückliches Landeskind und sicht um aller gnädigste Erhörung. »Gebürtig aus dem Amte Buchholz, führte mich ein Pre diger zu den Studien nach Sachsen, wo ich seit 20 Jahren auf gelehrten Schulen und in Kirchenämtern, zuletzt in Poserna bei Weißenfels, treu gedient und einen Antrag zur Professur in Jena deshalb ausgeschlagen habe, weil ich mit meiner aus 40 000 Bänden bestehenden, auserlesenen Bibliothek nach Berlin gehen und dort meine gelehrten Arbeiten bekannt machen wollte. »Unterdessen wurde ich auf das Angeben einer hiesigen Magd, als habe sie mich in dem Hause, wo man ihre Frau bey ihr tödtlich geschlagen fand, gesehen, am 4. März 1813 ver haftet und zufälligerweise dem hiesigen Kreisamtmann, mit dessen Familie ich 14 Jahre in Proceß stehe, zur Unter suchung übergeben, nach welcher ich der mir gemachten Be schuldigung in keinem Stücke überführt, aber wegen der par teiischen Behandlung, durch zufällige Umstände, und weil man mich hinterlistig von aller Teilnahme an meiner Verteidigung ausschloß, verdächtig gemacht und nun schon seit 2 Jahren auf bloßen Verdacht in dem härtesten Verhaft behalten worden bin, weil man nach dem gewöhnlichen Gange des Processes in Sachsen nun eine nochmalige sogenannte Specialuntersuchung, die mit ihren Folgen mich wol noch 2 Jahre hier ge fangen halten würde, vornehmen will, wozu mein bereits erkrankter Körper keine Kräfte hat und meine für das Vater land bestimmte in ihrer Art einzige Bibliothek, wie nicht weniger das große von meiner Frau aus dem Gothaischen zu erhaltende Vermögen, weil sie wegen meines langen Arrestes bereits auf Scheidung geklagt, dem Vaterlande entzogen wird, und ich in der Folge durch die Schuld einer so langsamen Justizpsiege lebenslang ungesund und für bessere Zwecke un brauchbar bleiben muß. »Ew. königliche Majestät bitte ich zur Erhaltung meines Lebens, meiner Bücher, meines Vermögens und meiner lite rarischen Arbeiten für das Vaterland, meine schweren langen Leiden huldreichst abzukürzen und an das Gouvernement in Dresden aus besonderer Gnade zu befehlen: »Daß, wenn ich nach der lang genug gedauerten Hauptunter suchung, der mir gemachten Beschuldigungen als überführt nicht befunden worden, mir, in Betracht meiner Kränklichkeit und langen Verhaftung, eine wiederholende spezielle Unter suchung erlassen und zur Anbringung meiner Beschwerden und ungehinderten weiteren Vertheidigung der Arrest sogleich auf gehoben werden sollte. »Für diese allerhöchste Gnade, daß ich zur freien Recht fertigung und Bewahrung meines Vermögens gelange, werde ich für die Erhaltung meines allerthenerstcn Landesvaters Gott anrufen und mit dem heißesten Dankgefühl in tiefster Ehrfurcht auf immer beharren Ew. König!. Majestät allerunterthänigster Leipzig, 11. Johann George Tinius am 17. Februar 1815. Prediger von Poserna. Dieses Gnadengesuch sandte Tinius au C. W. Solger, als damaligen Rektor der Universität Berlin, mit einem langen, uns ebenfalls von Herrn Karl Geibel freundlichst zur Verfügung gestellten Schreiben, das namentlich die Behauptung der unge rechten und parteiischen Behandlung eingehender behandelt. Wir müssen es uns mit Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Raum (es umfaßt im Original 6^ eng geschriebene Quartseiten) versagen, dasselbe ausführlich wiederzugebcn, wir entnehmen dem selben nur folgende, speziell die Zusammenstellung der Bibliothek betreffende Auslassungen: »Ew. Wohlgeb. bin ich vielleicht durch die Konkurrenz mit der Universität in Berlin bei dem Ankauf der v. Nösselt- und Professor Heynatz'schen Bibliotheken namentlich bekannt geworden. Außer jenen Bibliotheken habe ich noch Selekta aus der v. Birkenstockischen (wo ich deshalb besonders nach Wien reiste), aus der v. Palmischen (an die 2000 Thlr.), aus der Henkischen (das was bey v. Nösselt fehlte) und sonst seit 20 Jahren aus allen Auktionen so viel Seltenheiten, z. B. die Biblia Ooiuplatsnsia aus Würzburg ganz com- Plett und wie neu, den Giggei re. mit einem Kostenaufwand von 15 000 Thlr. gesammelt, daß meine Bibliothek an die 40 000 Bände stark, besonders in der Theologie, Literatur, klassischen Auctoren, deutschen Sprache und in andern Zweigen, als Privatbibliothek, gewiß eine der ersten Stellen einnimmt. .... Einen Antrag zur orientalischen Professur in Jena schlug ich aus, und wollte .... nach Berlin ziehen, vorher aber noch die gesammte orientalische Bibliothek des Herrn de Rosst, die mir angeboten wurde und wozu mir Herr de Sach in Paris seine Vermittelung offerirte, an mich bringen.«*) Sein Gnadengesuch hat, wenn anders es überhaupt zur Kenntnis des Königs gelangt ist, keinen Erfolg gehabt; die Untersuchung nahm ihren Lauf, der, wie schon oben erwähnt, so langsam und schleppend wie möglich war. Ein Bekenntnis hat Tinius nie abgelegt, und lediglich auf den Jndicienbeweis hin verurteilte das Erkenntnis erster Instanz vom 12. Februar 1820 ihn wegen des an der Wittwe Kunhardt verübten Raubmordes zu 18jähriger Zuchthausstrafe; wegen des Raubmordes an dem Kaufmann Schmidt erkannte es auf vorläufige Freisprechung; wegen Unterschlagung von Kirchengeldern aber auf zweijährige Zuchthausstrafe. Das Urteil zweiter Instanz vom 23. Januar 1823 setzte die erste Strafe auf zehn Jahre herab. Im Zuchthause wurde Tinius, seinen Kenntnissen ent sprechend, mit Schreibereien beschäftigt. Seine frühere Gemeinde zu Poserna, welcher, nach seiner Entlassung, die Verpflegung des begreiflicherweise ganz Verarmten oblag, scheute sich, ihn wieder in ihre Mitte aufzunehmen, und verschaffte ihm, auf ihre Kosten ein Unterkommen in der »Versorgung« zu Zeitz, wo er 1843 noch lebte; wann ihn der Tod vor einen anderen Richter führte, ist uns nicht bekannt geworden. —s. Nachtrag. Nach Verbüßung seiner Strafe hat sich Tinius nach einer gefälligen Mitteilung des Direktors der Arbei^anstalt aus Schloß Moritzburg bei Zeitz, vom II. Mai 1835 bis 22. März 1836, vom 26. Januar 1838 bis 2. Juni 1840 und vom 11. Januar 1841 bis 1. Mai desselben Jahres in der dortigen Landarmen-Anstalt als Pflegling befunden, und zwar wi rde er im ersten Falle von der Direktion der Strafanstalt zu Lichtenburg dort hin gebracht, in den übrigen Fällen dagegen auf eigenen Antrag ausgenommen. Bei seiner ersten und zweiten Entlassung gab Tinius die Stadt Zeitz als Aufenthaltsort an, im letzten Falle wurde er nach Gräbendorf, wo er bei Verwandten Aufnahme gefunden hat, entlassen. Tinius ist nach einer weiteren Notiz am 30. September 1846 gestorben, wo, konnte nicht ermittelt werden. *) Im »Neuen Pitaval« lesen wir noch: Seine Lieblingsneigung aber waren Bücher. Er kaufte von allen Seiten auf, ganze Nachlassen- fchaften, und stand deshalb in lebhaftem Verkehr mit Antiquaren und Büchersammlern. Dem Gerüchte nach suchte er darin nicht allein Be friedigung seiner eigenen Bibliomanie, sondern beabsichtigte auch einen großen Bücherverkchr mit Amerika.
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