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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1913
- Strukturtyp
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- 1913-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1913
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- Deutsch
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11892 Börsenblatt f. d. Tlschn. Buchbandcl. Redaktioneller Teil. 258, 6. November 1913. mache», dann würde allerdings die Weigerung der Beklagten, den Ver- lagsvcrtrag durch die weitere Verbreitung des Buches zu erfüllen, be gründet sein. Das vorliegende Buch des Klägers stellt sich nun aber nach seiner äußeren Erscheinung und nach seinem Inhalte lediglich als eine wissenschaftliche Arbeit dar. Es handelt sich bei ihm nicht um eine Veröffentlichung auf dem Gebiete des geschäftlichen Wettbewerbs, son dern ans literarischem Gebiete. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Klüger bei seinen Untersuchungen zu einem Ergebnis kommt, das den Erzeugnissen einiger Fabrikanten günstig und geeignet ist, zum geschäftliche» Wettbewerbe ausgenutzt zu werden. Das Buch zielt er sichtlich nicht auf einen geschäftlichen Zweck ab, sondern es erstrebt vielmehr, der Aufklärung auf technischem Gebiete zu dienen und die Zwecke der Technik zu fördern. Deshalb ist das Gesetz über den un lauteren Wettbewerb vorliegend überhaupt nicht anwendbar. Der Kläger hat sich auf Grund seiner Erfahrungen lediglich die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Beurteilung von Heizungsanlagen zu geben, die belehrend und anregend sein sollen. Bei diesen Erörterungen wahrt aber der Kläger durchaus die bei anständigen literarischen Ar beiten übliche Form. Unter diesen Voraussetzungen könnte eine zivil- rechtliche oder strafrechtliche Haftung des Klägers oder seines Ver legers überhaupt nicht in Frage kommen. Denn einem literarischen Unternehmen der vorliegenden Art, das sich eine große und verdienst volle Aufgabe stellt, steht (Entsch. des Reichsgerichts vom 2. 1. 1905) stets das gute Recht zu, aufklürend und belehrend zu wirken und zu diesem Zwecke in den herkömmlichen Grenzen anständiger literarischer Arbeiten Kritik zu üben. Wollte man anständigen literarischen Ar beiten das Recht der freien Kritik nehmen, so würde dadurch jede Fort bildung der Wissenschaft und der Technik unterdrückt werden. Der Er füllung des Berlagsvertrages durch die Beklagte steheu sonach keinerlei Hindernisse entgegen.« (A.-Z. 10 U. 3797/13.) Leipziger Buchhändler-Verein und Buchgewerblichc Weltausstel lung Leipzig 1914. — Der Verein der Buchhändler zu Leipzig be schloß in einer außerordentlichen Hauptversammlung die repräsentative Beteiligung an der Buchgcwerblichen Weltausstellung Leipzig 1914 und bewilligte aus Vorschlag eines Mitgliedes hierzu debattelos einstimmig einen Beitrag von 30,000 Mk., das Doppelte der Summe, die der Vorstand beantragt hatte. Zugleich wurde die erfreuliche Mit teilung gemacht, daß der für die Leipziger Verlagsfirmen zunächst in Aussicht genommene Raum bereits belegt ist und daher erweitert werden muß. Die gefälschten Bestellscheine des Reisenden. — Wegen Urkunden fälschung und Betrugs hat das Landgericht Stettin am 22. Mai d. I. den Reisenden Anton Röllgen zu 1 Mouat Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte war Reisender einer Buchhandlung und suchte für diese Abonnenten auf eine Zeitschrift. Wie ihm zur Last gelegt wurde, hatte er in 47 Fällen Bestellscheine gefälscht. In seiner Revision rügte der Angeklagte, daß die Besteller in den 47 Fällen nicht ver nommen worden sind. Das Reichsgericht verwarf indessen die Re vision als unbegründet. I,. Der Geseßentwnrs über die Errichtung eines Kolonialgerichts hofes ist dem Reichstag von neuem zugegangen. Ein 1910 öeni Reichstag vorgelegter Gesetzentwurf ist dort zwar in erster und zweiter Lesung beraten, aber nicht mehr verabschiedet morden. Die Schwierigkeiten, welche sich einer Berücksichtigung der im Reichstag hervorgetretenen Wünsche entgegenstellen, sind auf dem Gebiete der Konsulargerichtsbarkeit größer als auf dem der Kolonial- gcrichtsbarkeit. Der neue Entwurf beschränkt daher die Zuständigkeit des zu schaffenden Gerichtshofs auf die Kolontalgerichtsbarkeit. Im übrigen schließt sich Ser neue Entwurf so eng als möglich an den früheren an. Eine Reihe wesentlicher Vorschriften des letzteren, die auch die Zustimmung des Reichstages gefunden hatten, z. B. diejenigen über den Sitz des Gerichts (Berlin), die Zahl seiner Mitglieder, die Zahl der bei einer Entscheidung mitwirkenden Richter, iiber die Ein richtung der Staatsanwaltschaft, über die Ausübung der Rechtsanwalt schaft bei dem Gericht, über die Höhe der Revisionssumme, und in der Hauptsache auch die das Verfahren betreffenden Vorschriften, sind in den neuen Entwurf wörtlich übernommen. Wie der frühere geht dieser ferner davon aus, daß dem zu schaffenden Gerichtshof in der Hauptsache die Stellung einer Revisionsinstanz zuzuweisen sein wird. Zugehörigkeit einer Buchhandlung zur Buchbinder-Zwangsinnung. — Dem Regierungspräsidenten in Arnsberg gegenüber hat sich die Handelskammer zu Bochum in einem Gutachten gegen die Zugehörig keit einer Buchhandlung zur Buchbinder-Zwangsinnung ausgesprochen. Die Kammer hat dabei besonders daraus hingewiescn, daß das in Frage kommende Geschäft nach Art und Umfang ein rein kaufmän nischer Betrieb sei. Eine Einbeziehung eines derartigen Betriebes zur Buchbinder-Innung wurde zur Folge haben, daß die Buchhand lungen auf die ln der Regel aus Gefälligkeit gegen die Kundschaft er folgende Vermittlung von Buchbinderarbeilen an selbständige Hand werksmeister verzichten würden. Eine Entscheidung des Regierungspräsidenten in der Angelegen heit ist bisher nicht ergangen. 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Neue Bücher fürs deutsch-evangelische Haus. Herbst 1913. Vor rätig oder nach Erscheinen zu beziehen durch (. . . Sort.-Fa. . . .). Herausgegeben von Gustav Schloeßmann's Verlags buchhandlung (Gustav Fick) in Leipzig, Seeburgstr. 100. Lcx.-8°. 4 S. Deutsche Literatur. Fremde Literaturen in Übersetzungen, Alma- nache, Curiosa. — Antiqu.-Katalog Nr. 31 von Speyer L Peters in Berlin lKW. 7, Unter den Linden 3 a. KI.-8". 184 S. 1005 Nrn. Werke aus verschiedenen Wissenschaften. — Antign.-Verzeichnis der Buchhandlung I. F. Stein köpf in Stuttgart, Marien straße 11. 8". 24 S. Der Ziviebelfisch. Eine kleine Zeitschrift für Geschmack in Büchern und anderen Dingen. Verlag von Hans von Weber, Verlag, in M ü n ch e n. 8. Jahrgang, Heft 4. 8°. S. 121—186. Aus dem Inhalt: Der Buchhandel. Bon W. Die Erstdrucke und Erstausgaben der Werke von Wilhelm Busch. Ein bibliographisches Verzeichnis von Albert Vanse low. 8°. 104 S. m. Abbildungen. 1913. Bei Adolf Weigel in Leip zig. Brosch. 6.— ; geb. 7.50 ord. Personalnachrichten. Hans Bransart v. Schellcnborf f. — In München ist am 3. Nov. der Komponist Hans Bronsart v. Schellendorf, ein Bruder des früheren preußischen Kricgsmintsters und Schüler Liszts, im Alter von 84 Jahren gestorben. Seinen Namen haben vornehmlich drei Werke längere Zeit getragen: das Fis-Moll-Klavierkonzert, bas Klaviertrio in G-Moll und das Streichsextett. Schneller wurden seine übrigen Klavierwerke — meist Charakterstücke und eine Fantasie — vergessen, und auch dem Symphoniker war mit der »Frühlingsphantasie«, der Symphonie mit Chor »In den Alpen« und der 2. Symphonie in C-Moll dauernder Erfolg nicht beschicken. Mit Bronsart von Schellen dorf ist ein überzeugter, auch mit dem Worte (»Musikalische Pflichten« 1858, 2. Ausl.) für seine Partei eintretender Anhänger der neu deutschen Richtung dahingegangen. verantwortlicher Redakteur: EmtlThomal. — Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhSndlerhaus, Hospttalstrahe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2« sBuchhiindlerhauss.
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