Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1885
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18850325
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188503256
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18850325
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1885
- Monat1885-03
- Tag1885-03-25
- Monat1885-03
- Jahr1885
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
69, 25. März Nichtamtlicher Teil. 1445 lionen Francs. Der jährliche Umsatz, den Plantin erzielte, betrug im Jahr 1588 etwa 65 000 Gulden; 1609 druckte Jean Moretus Bücher für 85 000 Gulden und Balthasar I 1637 sür 115 000 Gulden. Betreten wir jetzt die Räume der Schriftgießerei. Die selbe ist in zwei Werkstätten untergebracht, von denen die eine für das eigentliche Gießen, die andere sür das Schleife», Fertig machen, Verpacken der Lettern bestimmt war. Auch das Kochen des Firnisses wurde hier vorgenommen. Noch ist eine Bronzier- Maschine zu sehen, sowie Päckchen mit den verschiedensten Schriften, die als Probetypen nach jedem Gusse zurückbehalten wurden. Unter ihnen sind sogar drei bis vier silberne Lettern zu bemerken. Sollte man glauben, daß einzelne Werke der Plantinschen Offizin mit silbernen Buchstaben gedruckt worden wären? Das ist wohl kaum anzunehmen; die Anwendung solcher Lettern war wohl nur, wie Degeorge angiebt, »der Ausfluß einer könig lichen Phantasie,« denn in bezug auf die Dauerhaftigkeit bot doch die Metallvermischung bessere Gewähr, auch hätte der Druck keine schöneren Abzüge gegeben als mit gewöhnlichen Buchstaben. Wahrscheinlich hat Plantin nur einzelne Versuche mit dem Gusse solcher silbernen Lettern anstellen lassen, die sich keines wegs bewährt haben.*) (Schluß folgt.) Misrellen. Bestellanstalt in Leipzig. — Durch Beschluß der Deputation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist in die Geschäftsordnung für die Bestellanstalt die Bestimmung aus genommen worden, daß ein- und ausgehende Geschäftspapiere solcher Handlungen, die der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler als prinzipielle Schleuderer namentlich bezeichnet, von der Beförderung ausgeschlossen sind. Berner Litterarvertrag. — Dem Entwurf einer allge meinen Litterarkonvention, der dem Bundesrate zur Beschlußfassung über die Beteiligung des Reiches zugegangen ist, ist ein Schlußproto koll beigefügt mit Übergangsbestimmungen, die für die beteiligten Autoren und Verleger von Wichtigkeit sind. Die hauptsächlichsten Bestimmungen sind folgende: Die Anwendung der Konvention auf Werke, die im Augen blicke des Inkrafttretens noch nicht Gemeingut geworden sind, soll nur nach den bezüglichen Bestimmungen erfolgen, die in den schon vorhandenen oder zu diesem Zwecke noch abzuschließenden Konventionen enthalten sind. Mangels solcher Bestimmungen sollen die betreffenden Länder durch ihre innere Gesetzgebung die Anwendungsmodalitäten in entsprechender Weise regeln. Die Fabrikation und der Verkauf von Instrumenten, welche mechanisch Musikstücke spielen, soll nicht als unerlaubte Verviel fältigung angesehen werden. Die Aufmerksamkeit der Bevollmächtigten ist auf die Frage gelenkt worden, ob man nicht gewisse Arten der nichtautorisierten indirekten Aneignung, namentlich diejenige, welche mehrere in Kraft stehende Konventionen als »Adaption« bezeichnen, ausdrücklich verbieten soll. Die Bevollmächtigten stimmten darin überein, daß *) Auch das Werk: »Histoirs äs l'orixins st-äes xrewisrs xro- äs I'impriiusriö, pur Orospsr Nurebauä, Is. Hs-^s 1740« erklärt die Mitteilung, daß einige berühmte Drucker wie Aldus Manu- tius, Robert Stephanus, Plantin, Bitrs, die ElzevierS rc. mit silbernen Lettern gedruckt hätte», sür eine Mythe. Dieselbe stütze sich allein aus die Schönheit der Ausgaben dieser Drucker, welche doch nur ihrer Ge schicklichkeit und guten Wahl des Materials zu danken gewesen sei. der Nachdruck alle Arten der unerlaubten Aneignung, die den Rechten des Autors zu nahe treten, in sich begreife; doch waren sie der Ansicht, daß anstatt diese alle aufzuzählen und zu definieren, es vorzuziehen wäre, es den zuständigen Gerichtshöfen zu über lassen, in jedem Specialfalle über irgendwelche Form des Nach drucks zu entscheiden. Da die Gesetzgebung mehrerer Unionsländer es nicht ge stattet, die Werke der Photographie unter die durch die Konvention zu schützenden aufzunehmcn, so behalten sich die beteiligten Regie rungen vor, später über den Schutz der photographischen Werke be sondere Abmachungen zu treffen. Postalisches. — Der internationale Postkongreß in Lissabon hat beschlossen, die Bestimmungen der Pariser Konven tion hinsichtlich der Zulassung von Postkarten mit bezahlter Antwort aufrechtzuerhalten. — Auf den Antrag des russischen Delegierten ist ferner beschlossen worden, daß der nächste internatio nale Postkongreß in fünf Jahren in Wien abgehalten werden soll. Auszeichnung. — Der Firma Gerlach L Schenk in Wien wurde aus Anlaß der Herausgabe des Prachtwcrkes »Allegorien und Embleme« von Martin Gerlach und Albert Jlg, von Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich die goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. Personalnachrichtrn. Matthias Lüdin-s. — Am 16. November 1884 starb in Liestal im einundsechzigsten Lebensjahre Herr Matthias Lüdin, Besitzer der im schweizerischen und deutschen Buchhandel ange sehenen Firma Lüdin L Walser und Begründer und Herausgeber der »Basellandschaftlichen Zeitung«. Zum Andenken an den Verstorbenen erschien soeben eine hübsch gedruckte und mit dem Porträt des Verblichenen geschmückte Bro schüre, welcher wir einige Daten entnehmen. Nach froh verlebter Jugendzeit kam der geistig begabte und fleißige Jüngling in ein Seminar, um zum Lehrerberuf ausgcbildet zu werden. Von da wählte ihn die Gemeinde Liestal als Lehrer an ihre Mädchenschule. Eine langwierige Krankheit nötigte ihn jedoch einen anderen Beruf zu wählen, und so übernahm er die im Jahre 1831 gegründete Buchdruckerei von W. Honegger. Noch stand die alte Kniehebelprcssc da, welche einst von Banga und Honegger als erste Druckerpresse ins Land gebracht worden war.Er übernahmdieDruckereimit seinem Freunde Müller und verband damit den Verkauf von Schulmaterialien. Die politisch bewegte Zeit veranlaßte ihn zur Herausgabe des »Bundes freund«, der jedoch nur während zweiundeinhalb Jahren erschien, um der neu gegründeten »Basellandschaftlichen Zeitung« Platz zu machen, welche noch heute zu den angesehensten Blättern der Schweiz gehört. Später löste sich das Teilhaberverhältnis zwischen dem Ver storbenen und Müller, und an des letzteren Stelle trat Walser ein; das Geschäft wurde von nun an unter der Firma Lüdin L Walser fortgeführt. Nach dem Tode Walsers ging das Geschäft in den Alleinbesitz von Lüdin über. Matthias Lüdin war ein tüchtiger Mann in seinem Berufe und hochgeachtet bei seinen Mitbürgern. Die allgemeine Trauer über seinen schnell erfolgten Tod beweist die Beliebtheit, deren sich dieser sslt-wacks-wan in seinem weiten Wirkungskreise zu erfreuen hatte. 6. 2.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder