^ 264, 12 November 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. 13797 10 l'63. ' ^clomlnul Aineeo o^io^ 8 . . 8 6 , s 8". 10 P63. Imprsiita OaZtellLna in Vallrräolicl. 8 '. 6 P63 (4. Döpos äsl Horrro in IVlaclriä. Luessorss <1s Rivactsns^ra in IVlaclriä. L8pa5ia. I'oruo III. 8". 10 p68^ 6ulcka8. 8". 7 pk>8. 16°. 1'r6i8 cles voIl8tä.lläj§6li 1V6rktz3 16 p68. Hi^os äs Ll. I'sllo in Dlacki-ick. 06.--ur68 6il, 1.. Iiatrrcko äs uväli8i8 c^uimieo. I'omo I. Ouaä. I 8°. I'omo I lrplt. 6 p-^8 Der erste Verbandstag der österreichischen Kaufleute. Die Stellung der österreichischen Kaufmannschaft zur Pensions- und Sozialversicherung. Im Festsaale des Wiener Gremiums fand am Sonntag den ^1. Oktober unter dem Vorsitz des Herrn Cornel Spitzer der erste Verbandstag des Zentralverbandes österreichischer Kaufleute statt. Der für den Buch-, Kunst- und Musi lalienhandel wichtigste Gegenstand der Tagesordnung bildete »Die Stellung der Kaufmannschaft zur Pensionsversicherung und zur Sozialversicherung«. Herr Sekretär vr. Brichta schlug folgende Resolution vor: Die auf dem I. ordentlichen Verbandstage des Zentral verbandes österreichi cher Kaufleute aus allen Teilen des Reiches versammelten Vertreter der Kaufmannschaft richten an die Organe der Regierung und Gesetzgebung wiederholt die drin gende Aufforderung, durch eine sofortige Novellierung des Ge setzes über die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten, den unerträg lichen Zuständen ein Ende zu machen, welche seit dem Jns- lebentreten dieses Gesetzes durch seine Unklarheit und seine zahllosen Mängel und Lücken entstanden sind. Sie verlangen insbesondere, daß über den Umfang der Versicherungspflicht klare gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden und daß jener große Teil der kaufmännischen Angestellten, welchen mit Rück sicht auf seine Lebensverhältnisse durch die Versicherung gleich ihren Prinzipalen nur Lasten aufgebürdet werden, in unzwei deutiger Weise als nicht versicherungspflichtig erklärt werden. Die Kaufmannschaft erwartet ferner von der Gesetzgebung, daß sie durch Verbesserung der Versicherungsbedingungen und durch Ausgestaltung der freiwilligen und Höherversicherung im Sinne der von dem Verbände in eingehender Weise erstatteten Vor- schlüge, die Pensionsversicherung zu einer Versorgung der sta bilen, geistigen Mitarbeiter der Kaufmannschaft, zu einem wert vollen Abschluß der großen allgemeinen sozialen Versicherung Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang gestalten werde, in welche alle jene Aufnahme finden sollen, die nach der Struktur der Pensionsversichcrung und nach den Verhältnissen, auf welche sie berechnet ist, ihre Versorgung in ihrem Rahmen nicht finden können. Der Verbandstag er wartet auch von jenen Organen, die zur Durchführung des Ge- der sozialen Versicherung nur im Einvernehmen mit allen Jnteressentengruppen in einer alle Teile befriedigenden Weise gelöst werde»! können, mit den Vertretern der Kaufmannschaft legen sind. Als einen wertvollen Ausbau der sozialen Fürsorgegesetz gebung betrachtet die Kaufmannschaft die Durchführung der dem Parlamente im Entwurf? vorgelegten Sozialversicherung. gleichender sozialer Gerechtigkeit, eine Erfüllung langbestehender sozialer Pflichten darstellt und durch das auch die Pensionsver sicherung der Privatbeamten'erst eine brauchbare Grundlage erhält, für ebenso notwendig erachtet sie die Klarstellung aller setzentwurfes. Nur dann können Zustände vermieden werden, wie sie sich bei dem Jnslebentreten des Pensionsversicherungs gesetzes ergeben haben und die eine ernste Warnung an alle stellen. In diesem Sinne richten die versammelten Vertreter der Kauf- Mannschaft an die beiden Häuser des Neichsrates die dringende Bitte, vor Erledigung des Gesetzentwurfes über die Sozialversiche rung den beteiligten Kreisen Klarheit darüber zu schaffen, aus welchen Quellen die vom Staate zu den Renten zu leistenden Zu schüsse gewönne»» werden sollen. Der Verbandstag erwartet, daß die Durchführung der in dem Entwürfe vorgeschlagenen Versiche rung der selbständig Erwerbenden erst erfolgen wird, wenn die im gegenwärtigen Entwürfe vollständig mangelnden Grundlagen 1790