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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930519
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3052 Amtlicher Teil. ^ 114, 10. Mai 18S8. abonniert werden können. Meine Herren, ich brauche Ihnen nicht auseinander zu setzen, was das für ein schwerer Schlag für den schweizer Buchhandel sein würde, wenn dieses Mißverhältnis nicht möglichst bald gehoben würde. Wir haben uns zunächst an die schweizerische Postverwallung gewendet, haben aber dort sehr bald einsehen müssen, daß es unmöglich ist, in der Schweiz irgend welche Aenderung herbeizuführen, weil durch diesen Art. 7 die schweizerische Postverwallung gebunden ist. Der Sitz des Nebels ist in Deutschland Wir kommen daher heute, um uns an den Schutz des deutschen Verlagsbuchhandels zu wenden, in dem festen Vertrauen, daß Ihr Wohlwollen uns diesen Schutz nicht versagen.wird. Wie der deutsche Postzeitungskatalog ergiebt, verlangt die Post laut Postgesetz vom Jahr 1871 von den Zeitschriften, die sie liefert, einen Gewinn von 25«/o; aber dieser Gewinn ist nicht immer der Rabatt, den der Verleger der Post giebt, sondern in nicht wenigen Fällen wird dieser Gewinn erzielt durch einen Aufschlag, der dann über den Ladenpreis hinausgeht Zwei eklatante Beispiele sind folgende, daß z. B. laut Postzeitungstätalog „Ueber Land und Meer" für 3 Mk. 50 Pf. bei der Post abonniert wird, und das Centralblatt für Bauverwaltung auch für 3 Mk. 50 Pf., während beide Blätter im Buchhandel nur 3 Mk. kosten. Diese Beispiele ergebe», daß der deutsche Verleger gegenüber der Post vollständig frei ist, welchen Rabatt und ob er überhaupt einen Rabatt der Post gewähren will. Unser Ersuchen geht nun dahin, daß die betreffenden Zeitschriftenverleger der deutschen Postverwaltung Mitteilen, sie seien leider nicht in der Lage, für diejenigen Exemplare ihrer Zeitschriften, die in die Schweiz gehen, fernerhin einen Rabatt zu bewilligen. Es ist sehr wohl möglich, daß eine solche erste Eingabe nicht gleich von Erfolg gekrönt ist, ich gebe mich darüber keiner Illusion hin; man wird jedenfalls mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben; aber meine feste Ueberzeugung ist es, daß, wenn man nicht nachläßt und auf diesem Weg beharrt, es dann möglich sein wird, einen Erfolg zu erzielen, der den schweizerischen Buchhandel befriedigen kann. Ich möchte deshalb ersuchen, daß Sie die hier vorgeschlagene Reso lution annehmen, und möchte im ferneren den deutschen Verlagsbuchhandel bitten, daß er dieser Einladung des Börsen vereinsvorstandes möglichst allseitig Folge gebe, um die nötigen Schritte bei der Postverwaltung zu thun. Meine Herren! Diese Frage ist dieselbe, wie sie aus allen Klagen im deutschen Buchhandel hervorschallt, wie sie gestern besonders wieder in der Delegiertenversammlung und nachher in der Universitätsbuchhändlerversammlung uns zu Ohren gekommen ist: es ist die Klage, daß es nicht immer möglich ist, den Ladenpreis aufrecht zu erhalten. Meine Herren, mit der Aufrechterhaltung des Ladenpreises steht und fällt der solide Buchhandel (Vielfache Rufe: Sehr richtig!) und ich bitte Sie, auch in dieser Frage, die in dieses Kapitel gehört, uns beizustehen und die vorgeschlagenen Schritte zu unterstützen. (Vielfaches Bravo!) Vorsitzender: Ich ersuche Herrn Francke noch, mir den Wortlaut des Antrags, der gestellt worden ist, mitzuteilen. Herr Thienemann hat uns einen Ausspruch des Deutschen Verlegervereins mitgeteilt, worin derselbe seinerseits die Bitte des Schweizerischen Buchhändlervereins befürwortet. Ich weiß nicht, ob ich den Antrag als Antrag von Herrn Francke oder Herrn Thienemann anzusehen habe. Herr Thienemann sagt ausdrücklich, er schließe sich der Bitte des Schweizerischen Buch händlervereins an. Es wird wohl das Einfachste sein, ihn als Antrag von Herrn Thienemann anzusehen, den er im Namen des Deutschen Verlegervereins stellt. Ich habe zunächst allerdings die Frage noch nachträglich an die Versammlung zu richten, ob sie damit einverstanden ist, daß diese Angelegenheit hier zur Debatte und zur Beschlußfassung kommt. Nach den Satzungen ist es nötig, daß eine Unterstützung von fünfzig Mitgliedern stattfindel für eine Angelegenheit, in der ein Antrag gestellt wird, ohne oaß sie auf der Tagesordnung steht. Ich richte die Frage an die Versammlung, ob der Antrag genügend unterstützt wird. Ich ersuche die Herren, die ihn unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Unter stützung ist mehr als ausreichend. Ich gebe nunmehr Herrn Bergstraeßer das Wort. Herr Arnold Bergstraeßer-Darmstadt: Meine Herren! Der Vorstand hat sich in seiner letzten Sitzung mit dieser Angelegenheit beschäftigt, und Herr Francke, von dem die Anregung ausgegangen ist, war gebeten worden, an dieser Sitzung teilzunchmen. Der Vorstand wünscht selbst, daß möglichst die Bitte des Schweizerischen Buchhändlervereins Berücksichtigung findet; dagegen können die Schritte, die von dem Deutschen Verlegeroerein gewünscht werden, die Schritte, die der Börsen- vsreinsvorstand thun will, nach unserem Ermessen nur darin bestehen, daß wir den Verlegern die Bitte des Schweizerischen Buchhändlervereins Mitteilen, und die Eingabe, die uns aus den Verlegerkreisen erwächst, mit unseren befürwortenden Be merkungen dem Reichspostamt überweisen. Herr Friedr. Thienemann-Gotha: In Ergänzung dessen, was Herr Francke gesagt hat, gestatte ich mir nur, auf eine Sache noch ausdrücklich hinzuweisen: auf den Schaden nämlich, der selbstverständlich einem großen Teil der deutschen Zeilschriftverleger dadurch entstehen würde, daß der schweizerische Sortimentsbuchhandel sich für deutsche Zeitschriften infolge dessen nicht mehr verwenden würde und könnte, daß in der Schweiz die festen Bestellungen auf Zeitschriften alle der Post zufielen. Es liegt also hier ein sehr lebhaftes Interesse des deutschen Verlagsbuchhandels vor. Vorsitzender: Im Anschluß an das von Herrn Bergstraeßer Bemerkte möchte ich mir nur noch die Frage gestatten, ob der Vorstand von dem Deutschen Verlegerverein eine ausführlich begründete Eingabe über die Angelegenheit erhalten wird; denn ohne eine solche würde er allerdings die gewünschten Schritte nicht thun können. Der Deutsche Verlegerverein würde seinerseits sich wieder die Materialien dazu von dem Schweizerischen Buchhändlerverein verschaffen müssen. Der Vorstand kann in dieser Angelegenheit ja nur im Namen derer sprechen, die die Eingabe machen, er kann nicht im Namen des Börsenvereins über den Kopf der Verleger weg eine Bitte aussprechen an das Reichspostamt, die ja mit finanziellen Verlusten unter Umständen für die Verleger verbunden ist. Herr Friedr. Thienemann-Golha: Ich kann nur Mitteilen, daß das Material, das für diese Sache nötig ist, ja bereits in ziemlicher Ausführlichkeit vorliegt, und daß es dann selbstverständlich dem Börsenvereinsvorstand zur Verfügung steht. Vorsitzender: Da Niemand weiter das Wort verlangt, bringe ich den Antrag Thienemann zur Abstimmung. Herr Thienemann stellt in; Namen des Deutschen Veriegerversins an die Hauptversammlung den Antrag: Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler wolle die Angelegenheit des schweizerischen Postzeitungsvertriebs als eine für den gesamten deutschen Buchhandel wichtige ansehen und die zur Ordnung der Angelegenheit geeigneten Schritte thun. Ich frage, ob dieser Antrag Ihre Zustimmung findet. — Er ist einstimmig angenommen. — Ich habe nunmehr die Frage an die Versammlung zu richten, ob aus Ihrer Milte noch irgend eine Angelegenheit zur Sprache gebracht werden soll.
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