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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1892
- Sprache
- Deutsch
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mann, Hans Reimarus und Georg Wiegandt mit einer Kranz spende deputiert, die ^ Berliner Buchhändler-Gesellschaft wurde durch die Verein durch Herrn Bohne vertreten Der Buchhändlerverein «Krebs- hatte die Vorstandsmitglieder Sprengholz und Rötscher deputiert. Für den Unterstützungsverein deutscher Buchhändler und Buchhandlungs- gehülfen erschienen die Herren Hertz sen. und Hoefer mit einem Wid mungskranz. Wir sahen ferner Kränze der Zeitungsspediteure, des Personals der Accidenzdruckerei von Hempel und der Friedländer Papier fabriken. Auch das Offizierkorps der 2. Abteilung des Feld-Artillerie- Regiments Nr. 16 hatte einen Kranz übersandt Unter den Leidtragen den sahen wir außer den Genannten noch den Stadtverordneten Herrn Buchhändler Borstell, die Herren Hirschwald, Ferd. Springer, Möser, Leonhard Simion, Parey und viele andere Berufsgenossen. Das Hennebergsche Quartett leitete die Feier in der Kapelle mit der Motette «Harre, meine Seele- ein, dann nahm ?. Kirms das Wort zur Gedenkrede. Die Beisetzung erfolgte in der Familiengruft. —Sprechsaal. Rechtsfrage. Ein Leipziger Antiquar, Herr Fock (warum sollte ich ihn nicht nennen? denn er hat mir öfter schon Anlaß zur Beschwerde gegeben) offeriert in einem seiner Kataloge: Adelungs Wörterbuch. 1. Auflage. 4 Bde. Geb. 4 Einer meiner Kunden bestellt das Werk durch mich, und Herr Fock sandte es mir bar für 3 ^ 40 c^. Die 4 Bände kosteten von Leipzig bis Paris 4 fr. Porto. Das Werk kam an, und nun bemerkte ich, daß nur Band I bis IV (^ bis V) vorhanden sind. Daß das Werk 5 Bände haben muß. braucht mein Kunde nicht zu wissen, und ich habe nichts vor Absendung der Bestellung zu kontrollieren, weil es dem Buch händler, der eine Bestellung aus dem Anliquarialskataloge einer be liebigen Firma ausführt, wohl gestattet sein darf, die Kataloge, die er zur Verteilung zugeschickt erhält, ungelesen weiter zu geben. Ist Fock berechtigt, die Rückerstattung des Portos (Leipzig—Paris und Paris - Leipzig) unter dem Vorwände zu verweigern, daß er das defekte Werk in Leipzig und nicht in Paris verkauft hat und daß, wenn das Werk vollständig hätte sein sollen, er -5 Bände in 4- würde angezeigt haben? Derselbe Herr Fock offerierte mir vor einiger Zeit 2 Kollektionen chemischer Zeitschriften »«4nnal68 <is Okimie» und »Lallotia cke la 8oe. ckimique-). Dieselben kosteten bis Paris etwa 25—30 Frs. an Fracht und Zollformalität. Die Offerte geschah ohne jedwede auf den Zu stand bezügliche Reserve, somit waren broschierte und wohl erhaltene, reine Exemplare zu liefern. Statt dessen erhielt ich beide — aus der Redaktion irgend einer chemischen Zeitschrift stammende — Kollektionen in einer traurigen Verfassung. Die Zeitschriftenummern »raren alle durch die Hände verschiedener Redakteure gegangen und j eder hatte seine, auf Uebersetzung, Excerption u. dergl, bezüglichen Notizen hineingeschrieben. Bleistift, Tinte, Rotschrift und Blaustift waren vertreten, und die Nummern waren in einer Verfassung, die es einem Blinden ermöglichen konnte, den Zustand zu erkennen; denn sie waren außerdem zerfetzt. Herr Fock behauptete, »sein Antiquar hätte nichts Verdächtiges be merkt-, worauf ich ihm — immer auf meine Kosten — ein Paket Num mern per Post (bis zum zulässigen Gewicht von 2 Kilo) zur Einsicht sandte. Auch in diesem Falle habe ich vergeblich um Rückerstattung des Portos Paris Leipzig und Leipzig—Paris ersucht, und, um nicht eine Klage anstrengen zu müssen, von den Fock'schen Bedingungen: Franko rücksendung nach Leipzig ohne Portobelastung oder Annahme einer Preisermäßigung von 25 da letztere, obgleich sie absolut in keinem Ver hältnis zu der durch die Verklecksung herbeigeführten Herabminderung des Wertes stand, annehmen müssen. Paris, November 1892. H. Weiter. Erwiderung. Die von Herrn Weiter gestellte Rechtsfrage dürfte bezüglich des vor erwähnten ersten Falles wohl klar liegen: Herr Weller bestellte das Werk in Leipzig, bezahlte in Leipzig und empfing in Leipzig; außerdem trägt der Katalog, aus dem Herr W. das Werk bestellte, unter den vor- aedruckten Bezugsbedingungen u. a. auch die:»ErfüllungsortLeipzig-. Angenommen nun, die betr. Angabe im Katalog sei in der Thal eine irrtümliche gewesen, so wäre ich immer nur zur Rücknahme des Werkes verpflichtet, und hierzu habeich mich sofort bereit erklärt, ohne erst lange die Berechtigung dieses Verlangens zu untersuchen. Einen Ersatz für die von Herrn W. berechneten Spesen (die übrigens immer hübsch runde Neunundfünfzigster Jahrgang. verpflichtet. Zum zweiten Falle übergehend, so liegt die Sache hier insofern anders, als die Sendung direkt erfolgt war. Es ist jedoch vorauszuschicken, daß die Herrn W. gelieferten Zeit- schriften-Serien zu einem sehr mäßigen Preise abgegeben wurden, und Herr W. hütete sich auch wohlweislich, bei der Bestellung irgendwelche Bedingungen betr. des Zustandes der Zeilschriften zu stellen (während er sonst oft ein Dutzend Bedingungen auf einmal zu stellen Pflegt), da er eben die Zeitschriften auf jeden Fall haben wollte, um eventuell nachher Bedingungen zu stellen. Die Bedingungen kamen ja dann auch sogleich nach Empfang der Sendung: entweder Rücknahme unter Ersatz von 52 ^ Spesen oder 75 billiger. Die zwei von Herrn W. als Probe des grauenvollen (!) Zustandes des ganzen Werkes eingesandten Hefte erregten hier bei verschiedenen sachkundigen Herren, die diese Hefte in Augenschein nahmen, absolut kein Grauen, und so hätte ich den angedrohten Schritten des Herrn W. wohl entgegensetzen können. Um aber Ruhe zu bekommen, erbot ich mich trotz des sehr niedrigen Preises zum Nachlaß von 25 worauf Herr W. einging, indem er mir noch ausdrücklich mitteilte, daß er beide Zeitschriften bereits verkauft habe. Ich bin überzeugt, daß dies nicht ohne ansehnlichen Nutzen geschehen ist, und habe mir die Meinung bilden müssen, daß Herr W. jeden Anlaß, Preise zu drücken, freudig ergreift! Zur Charakterisierung der geschäftlichen Routine des Herrn W. dürfte auch dienen, daß er mir für einen Brief 2 fr. zu berechnen wünschte, ferner, daß er eine direkte Bestellung über ca. 70 ^ aufgab, dringlich st um sofortige direkte Absendung bat und mit gleicher Post seinen Kommissionär beauftragte, die Barsaktur über diesen Posten keines falls einzulösen. Ich war aber vorsichtiger als Herr W. und gab die Sendung erst nach Einlösung der Barfaktur zur Post! Zum Schluß noch eine Stilprobe aus Herrn W.s Feder: «Wenn Sie falsch anzeigen und nachher die Konsequenzen der liederlichen Arbeiten Ihrer Handlanger abweisen, so nenne ich das einfach, die Leute übers Ohr hauen. - Leipzig, 6. Dezember 1892. Gustav Fock. Bitte »m Auskunft. Ein Sortimenter bestellt beim Verleger ein Buch, direkt unter Band zu senden, erhält es aber nicht, auch auf wiederholte Bestellung nicht. Der Sortimenter muß aber liefern und verlangt telegraphisch vom Bar sortimenter, der prompt sendet. Nach 8 oder 10 Tagen trifft das vom Verleger bestellte Exemplar auf dem Wege über Stuttgart ein Auf meine Beschwerde verweigert mir der Verleger zuerst überhaupt die Rück nahme, auf meine energische Forderung gestattet er mir dann gnädigst, das (bar bezogene) Buch in Rechnung zurückzugeben, indem er sich auf § 23,2 der Verkehrsordnung beruft (wozu er nicht berechtigt ist, da Sen dungen in Rechnung vorliegen). Giebt es hier nun keinen andern Weg als den Klageweg? Und ist es nicht angezeigt, einen solchen Fall im allgemeinen Interesse zu veröffentlichen? K. -1. 6. Moderne Kollegen. Nachstehende Anzeige aus dem Breslauer General-Anzeiger Nr 336 vom 4. Dezember d. I. verdient Aufmerksamkeit: Geschäftserösfnung! Erlaube mir ergebenst anruzeigen, daß ich Kurze Gasse 71 ein Heringsgeschäft eröffnet habe und bitte um geneigten Zuspruch. Hochachtungsvoll Paul Martin, Buch-, Papier- und Heringshandlung, Kurzegasse Nr. 71. 1026
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