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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1892
- Sprache
- Deutsch
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neue umzutauschen — erregt in Sortimenterkreisen tiefgehende Erbitterung gegen die Verleger, obwohl dieselben in sehr vielen Fällen ja selbst Verluste erleiden. Wohl sind Euer Excellenz unausgesetzt bestrebt, diesem letzteren Uebelstande Abhilfe schaffen, indem neuerdings wieder durch Ministerial- erlaß vom 17. März 1892, Z. 5754, angeordnet wurde, -daß Aende- rungen in den Texten der als zulässig erklärten Lehrbücher und Lese bücher auf das notwendigste beschränkt werden und daher nur insoweit einzutretcn haben, als diese durch amtliche Aufforderung oder durch gewichtige sachliche Gründe, welche bei der Vorlage der veränderten Auflage von dem Verfasser und dem Verleger eingehend darzulegen sind, noch sehr rigoros auf Benützung der allerletzten Auflage bestehen, was wieder den Verleger zwingt, sich an dem Sortimenter schadlos zu halten. Und doch sind ja so viele -neue Auflagen- nichts anderes als kaum Der Buchhandel geht seit vielen Jahrzehnten seine geregelten Bahnen; er gehört zu jenen Handelsbräuchen, welche immer nur mit mäßigem Gewinn arbeiten und der allgemeinen Verteuerung nicht folgen konnten Seine Satzungen, die Grundfesten seines Bestandes, bedingen es, daß der Verleger den Preis seiner Ware bestimmt und der Sortimentsbuchhändler jederzeit nur den gewährten Rabatt als Lohn seiner Bemühungen erhält. Wenn wir aber zurückblicken auf die allgemeinen Preissteigerungen seit einem halben Säkulum und außerdem bedenken, daß der Verdienst des Sortimenters durch die Konkurrenz unserer Zeit und die immer un günstiger gewordenen Bezugsbedingungen ein bedeutend geringerer ge worden, so liegt das Mißverhältnis klar zutage. Die unausbleiblichen Folgen der Gewinneinschränkungen sind für die kulturelle Entwicklung unseres Staates außerordentlich weittragend. Der Verleger wird, wenn ihm an Schulbüchern kein entsprechender Ge winn mehr bleibt, seine Verlagsthätigkeit einschränken und das mit der selben verbundene Risiko immer mehr scheuen. Es ist schon jedem mit unseren litterarischen Verhältnissen einigermaßen Vertrauten bekannt, daß Autoren, welche bestrebt sind der Wissenschaft zu dienen, nnr schwer einen Verleger in der Heimat finden, welcher das materielle Risiko übernehmen will, und immer mehr werden die Autoren gezwungen werden, ihre Werke im Auslande zu verlegen, was oft recht beschämend für die Männer der Wissenschaft und für den österreichischen Verlagsbuchhandel ist. Diesbe zügliche Klagen dürften Euer Excellenz wohl schon öfters auch aus dem Kreise der Gelehrten bekannt geworden sein. Und wie gerne ist im allgemeinen der Verleger bereit, für die Wissenschaft Opfer zu bringen, wenn er nur einige wenige Werke hat, die ihm sicheren Gewinn abwerfen. Daher glauben wir auch, daß es möglichst vielen, und nicht einzelnen wenigen Verlegern erleichtert werden sollte, Schulbücher zu verlegen, damit der gesamte Berlagsbuchhandel eine Besserung seiner Verhältnisse erfahre. Aber auch der Sortimentsbuchhandel leidet Schaden, wenn ihm der bei seiner Organisation unerläßliche Mindestrabatt von 25 Prozent nicht mehr gewährt wird. Er wird unfähig, die Werke der Wissenschaft zu verbreiten, und selbst ein Erstarken des Verlagsbuchhandels würde zweck los sein, wenn nicht gleichzeitig auch der Sortimentsbuchhandel sich er holen kann. Zu den oben geschilderten zwei Uebelständen — Druck der Preise und Verlust durch veränderte Auflagen — kommt eine dritte Gefahr für den Buchhandel — die Konkurrenz des Staates. Welch' empfind licher Schaden dem Gesamtbuchhandel schon durch die teilweise Verstaat lichung der Volksschulbücher entstanden ist, wurde bereits im Jahre 1876 in einer -Eingabe über das Verhältnis des k. k. Schulbücherverlages zum Buchhandel, Sr. Excellenz Herrn vr. Carl v. Stremayr überreicht von dem Verein der österreichischen Buchhändler,- eingehend dargelegt. In letzterer Zeit soll nun auch die Gefahr bestehen, daß das hohe k k. Ministe rium für Kultus und Unterricht beabsichtige, den Verlagsbuchhändlern neuerliche Konkurrenz zu bereiten, indem auch Mittelschullehrbücher im Schulbücherverlage erscheinenen sollen. Bereits vor 4 Jahren hat die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler gemeinsam mit dem Gremium der Buchdrucker in einer am 30. November 1888 Euer Excellenz persönlich überreichten Petition des weiteren erörtert und mit beredten Worten geschildert, welch' tief eingreifende Folgen für das ganze Buchgewerbe Oesterreichs eine weitere Ausdehnung des Schulbücherverlages auf Untcrrichtsbücher der Mittelschulen, selbst wenn kein ausschließliches Monopol geschaffen würde, sondern der Staat nur als Mitkonkurrent der Privatverleger auftreten würde, involviere. Euer Excellenz haben sich der Berechtigung jener Petition nicht verschlossen und ausdrücklich betont, die hohe Regierung würde nie mit der Privatindustrie konkurrierend auftreten, sondern beständen ihre Bestrebungen nur darin: 1. -fremdsprachige Schulbücher dort zu veröffentlichen, wo sich Mängel der vorhandenen Unterrichtsmittel erwiesen hätten und wo auf die Privatindustrie schon infolge zu geringen Bedarfes nicht zu rechnen wäre, 2 vorhandene Lücken in der bestehenden Mittelschullitteratur speziell für Gewerbeschulen durch staatliche Schulbücher auszufüllen und 3. bei anderen Schöpfungen des Staates auf dem Gebiete der Mittelschullitteratur volle Rücksicht auf die berechtigten Interessen waltung nicht als feindlicher Konkurrent, sondern in in -animierender- Weise auftreten. Jene Worte erfüllen auch heute noch den ergebenst Unterzeichneten Vorstand mit der sicheren Hoffnung, daß Euer Excellenz dem Buchhandel wohlwollend gegenüber stehen und eine weitere Schädigung des öster reichischen Gesamtbuchhandels durch Ausdehnung der Verlagsthätigkeit des Schulbücherverlages auf dem Gebiete der Mittelschulbücher nicht beab sichtigen. da eine- weitere Konkurrenz des Staates den am 23. Februar 1877 in der 239. Sitzung des hohen Abgeordnetenhauses gefaßten Resolutionen keines wegs entsprechen würde. Allein wir mußten diesen Punkt berühren, da die jüngst stattgehabte Interpellation im Abgeordnetenhause möglicherweise die Meinung aufkommen lassen könnte, als ob im Buchhandel jetzt andere Anschauungen herrschen würden als vor 4 oder 16 Jahren, und nimmt daher der Unterzeichnete Vorstand gleichzeitig Veranlassung, sich gegen jede Identifizierung mit den Veranstaltern jener Interpellation nachdrücklichst zu verwahren. Die betreffenden Herren hatten keinerlei Mandat, im Namen des Gesamtbuchhandels zu sprechen, und ist es auch dem Unterzeichneten Vorstand bekannt, daß dieser Schritt auf geschäft liche Differenzen zurückzuführen ist. In der Ueberzeugung. daß Euer Excellenz gerne geneigt sind, unserem Stande hilfsbereit zur Seite zu stehen, stellen wir die ergebenste Bitte: 1. bei der Preisbestimmung des approbierten Schulbuches jederzeit zu berücksichtigen, ob der Verleger bei bescheiden kalkuliertem Ge winn in der Lage ist, dem Sortimenter das Rabattminimum von 25 Prozent (auch bei gebundenen Schulbüchern) zu gewähren. 2 von einer staatlichen Konkurrenz bei Herausgabe von Mittel schullehrbüchern auch fernerhin abzusehen. Wien, 20. November 1892. Euer Excellenz hochachtungsvoll ergebenster Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler: Jul Schellbach. Wilh. Müller. C. Aug Artaria Vermischtes. Vom Reichstage. — Außer einer die Organisation des Hand werkerstandes und den Ausbau des Jnnungswesens betreffender. Inter pellation, die bereits am Dienstag den 6. Dezember im Reichstage be sprochen wurde, haben die Centrums-Abgeordneten Hitze, Gröber, Letocha, Marke, Metzner (Neustadt), Di- Schnedler mit Unterstützung aller ihrer Fraktionsgenossen noch folgende Interpellation im Reichstage eingebracht - An den Herrn Reichskanzler erlauben sich die Unterzeichneten folgende Anfrage zu richten: Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind bezüglich der Regelung der Abzahlungsgeschäfte und des Gewerbebetriebs im, Umherziehen (Hausierhandel) — entsprechend der Erklärung des Ver-! treters der verbündeten Regierungen in der Sitzung vom 24. November j 1891 — von seiten der verbündeten Regierungen beabsichtigt? Wird eine diesbezügliche Vorlage noch in dieser Session voraussichtlich dem Reichstage zugehen? Verlagsanstalt und Druckerei-Aktien-Gesellschaft (vorm. I. F. Richter) in Hamburg. — Uebcr den Verlauf der General versammlung der Verlagsanstalt u. Druckerei A.-G. (vorm. I. F. Richter) in Hamburg wird dem -Leipziger Tageblatt- folgendes berichtet: Die am 2. Dezember abgehaltene diesjährige ordentliche General versammlung hat sich durch ihren besonders lebhaften Verlauf ausge zeichnet, obwohl sic nach der Tagesordnung nichts anderes als den Jahres bericht samt Abrechnung, sowie denjenigen Bericht zu erledigen hatte, welchen die in vorjähriger Generalversammlung gewählten Revisoren über die vorjährige Abrechnung erstattet haben. Einer der Anwälte der in Klage gegen die Gründer der Gcscllschaf befindlichen Minorität beantragte vor Eintritt in die Tagesordnung di? Vertagung der Versammlung auf mindestens vier Wochen, weil 436 der bei Gericht deponierten klägerischen Aktien nicht rechtzeitig zur Vorzeigung behufs Erlangung einer Eintrittskarte herausgenommen seien, da den Be sitzern dieser Aktien die Nachricht von der Einberufung zur Generalver sammlung zu spät zugegangen sei. Der Aufsichtsrat wolle diese Aktien besitzer sicherlich nicht schädigen, sondern dieselben zur Vertretung in der Generalversammlung ebenso zulassen wie alle übrigen Aktionäre; man appelliere deshalb an die Loyalität des Aufsichtsrates. Darauf erwiderte letzterer, daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. Juli 1884 und des Gesellschaftsstatuts § 19 der Antrag, die Generalversammlung um vier Wochen hinauszuschieben, unzulässig sei, weil dadurch die gesetzmäßig noch in 1892 abzuhaltende Generalversammlung in das Jahr 1893 fallen werde, wodurch die Mitglieder des Aufsichtsrales straffällig würden. Im weiteren wurde seitens der Minorität ersucht, die Ausgabe von Einlaßkarten zur Generalversammlung auch gegen Vorzeigung des Depot scheines der bei Gericht hinterlegten Aktien gestatten zu wollen, während gegenwärtig der mit der Ausgabe der Eintrittskarten seitens der Gesell
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