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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1892
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- Deutsch
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Herr Schellboch schilderte die Konsequenzen der Einflußnahme aus die Bücherpreisc, indem weder dem Verlags-, noch dem Sortiments-Buchhändler ein Gewinn mehr übrig bleibe. Seine Excellenz erwiderte hieraus folgendes: Er gebe zu, sich mit der Schulbüchersrage eingehender zu befassen als seine Vorgänger und habe dabei in erster Linie Rücksicht aus das Publikum genommen, das billige Schul bücher begehre; bezüglich der Verstaatlichung der Mittelschul bücher müsse er sich jederzeit das Recht wahre», wenn es sich notwendig erweisen sollte, auch Lehrbücher sür Mittelschulen durch den Schulbücher-Verlag Herauszugeben. Er habe jedoch vorläufig nicht die Absicht, dem Privat verlage aus diesem Gebiete Konkurrenz zu machen, so lange derselbe de» diesbezüglichen Ansorderungen entspreche; bezüglich der Volksschulbücher sei der Privatverlag in jenen Fällen, wo es sich um die Herausgabe von Schulbüchern sür Länder handle, in denen der Absatz nur ein geringer ist, nicht gut in der Lage, diesen Anforderungen Genüge zu leisten. Es sei mithin keinerlei Grund zu einer Beschwerde in dieser Beziehung vorhanden Bezüglich der Bücherpreise gebe er ja zu, Einfluß aus die Fixierung und Herabdrückung derselben genommen zu haben, weil er finde, daß der Verleger sehr wohl in der Lage sei, spätere Auflagen eines Buches billiger herzustellen als die erste. Herr Müller entgegnete hierauf, daß die Gefahr einer Verstaatlichung der Mittelschulbücher weniger Anlaß zu dieser Petition gegeben habe und nur deshalb berührt worden sei, weil einige Kollegen aus Schlesien eine diesbezügliche Inter pellation im Abgeordnetenhause veranlaßt hätten. Ter Vorstand wolle sich aber weder mit den Veranstaltern der Interpellation identifizieren, noch die Meinung auskommen lassen, als herrschten heute im Buchhandel andere Ansichten als vor 4 und 16 Jahren; viel größeres Gewicht lege die Petition auf die Ein flußnahme des Unterrichts-Ministeriums bezüglich der Preise. Wenn Seine Excellenz glaube, daß der Verleger eines Werkes bei späteren Auflagen billigere Preise machen könne als bei der ersten, so müsse er daraus erwidern, daß in sehr vielen Fällen das Honorar, das den alleinigen Unterschied ausmache, sür mehrere Auflagen kalkuliert werde; es komme aber auch sehr ost wor, daß beim Verlegen von ganz neuen Werken, über deren »Erfolg der Verleger noch ganz im unklaren sei, der Preis durch fdas Unterrichts-Ministerium wesentlich herabgedrückt werde. Seine Excellenz erwiderte hieraus, daß ein Verleger 'bei Ausgabe eines neue» Werkes zu allererst prüse» müsse, welche Konkurrenz-Werke bestehe», und deshalb müsse der Ver leger auch in Bezug aüs den Preis sich nach den Konkurrenz- Werken richten; er sei überzeugt, daß das Publikum Schulbücher, wenn sie billig sind, viel mehr kaufe, als teure, welche letzteren dann eher beim Antiquar gekauft würden, als beim Sortiments- Buchhändler. Herr Müller bemerkte, daß jeder Verleger sich zuerst nach den Konkurrenz-Werken richte; aber es komme thatsächlich vor, daß trotz aller solcher Berücksichtigungen genau kalkulierte Preise zurückgewiesen würden, wenn nicht der Verleger den vom hohen Unterrichts-Ministerium festgesetzten Preis accepticre; in solcher Zwangslage bleibe dem Verleger, der schon große Opfer für Honorar, Druck rc. gebracht hat, nichts anderes übrig, als den herabgedrückten Preis zu acceptieren; die Folge davon sei, daß der Verleger dem Sortimenter nun nicht mehr das Rabatt- Minimum von 25 Prozent gewähret; könne, so daß nunmehr weder der eine, noch der andere einen Nutzen bei dem Buche finde. Aber nicht allein der gesamte Buchhandel leide unter diesen Konsequenzen, sondern auch die Gclehrtenwelt werde in Mitleidenschaft gezogen, indem es jetzt immer häufiger vorkomme, daß Autoren mit ihren Werken förmlich hausieren gehen müßten, um dann endlich im Auslande einen Verleger sür ihre Werke zu finden. Seine Excellenz dürste gewiß auch Reunundfünszigster Jahrgang. schon diesbezügliche Klagen vernommen haben und solche auch noch in Zukunft höre» müssen. Die Preise der Schulbücher hätten eine gewiß viel wichtigere Bedeutung im Buchhandel, als es den Anschein habe, und er bitte Seine Excellenz, über zeugt sein zu wollen, daß die jetzige Lage des Buchhandels eine außerordentlich gedrückte sei und daß es ihm, als Reprä sentanten des Kulturlebens in Oesterreich, nicht gleichgiltig sein werde, wenn ein so wichtiger Faktor desselben, wie dies der Buchhandel sei, so empfindlich leide. Es würde gewiß genügen, wenn Seine Excellenz eine etwa 10—15prozentige Erhöhung der Preise gewähre, und glaube er, daß sich der Verlags- und Sorti mentsbuchhandel damit zufrieden geben würden. Auch Herr Artaria unterstützte diese Worte, indem er betonte, daß der Buchhandel eine ungerechtfertigte Hinausschraubung der Preise naturgemäß nicht verlange und daß es sich ost nur um wenige Kreuzer handle, die sür das Publikum belanglos, sür den Buchhandel aber wichtig seien. Der Herr Minister gab die Versicherung, daß er gewiß die Interessen des Privatverlages jeder Zeit wahren und die Petition der geschäftlichen Behandlung zusühreu werde. Nachstehend der Wortlaut der überreichten Petition: Euer Excellenz! Der ergebenst gefertigte Verein der österreichisch-ungarischen Buch ten Beschluß gefaßt, sich in einer Eingabe, welche eine der vitalsten Fragen des österreichischen Buchhandels in eingehender, objektiver Weise klarstellt, an Euer Excellenz, als den berufenen Beschützer des geistigen Lebens der Monarchie, zu wenden. Der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler hat die Aus gabe, die Interessen des Gesamtbuchhandels, welche nicht selten die Be dingungen seines Bestehens bilden, zu vertreten. Es ist kein einseitiger Standpunkt, keiner, der irgend eine Branche^ dieses konistlizierten Apparates^ Wenn heute der ergebenst gefertigte Verein der österreichisch-unga rischen Buchhändler sich Euer Excellenz mit einer Vorstellung naht, so geschieht es auch diesmal wieder bezüglich des von den verschiedensten Seiten eingeengten und doch seiner Hauptsache nach zu den wichtigsten Zweiten des Buchhandels gehörigen Schulbuchhandels Doch giebt es hier noch einen dritten Beteiligten, der, wie wir keines wegs verkennen, cbensalls berücksichtigt werden muß, — den Käufer. Der ergebenst gefertigte Verein verschließt sich durchaus nicht der Einsicht, daß neben dem Inhalt des Lehrbuches, dessen äußerer Aus stattung, Druck, Papier, Einband endlich auch der Preis bedeutungsvoll in die Wagschale sollen muß. Allein er erblickt in der Verbilligung der Schulbücher zwar ein volkswirtschaftliches Moment, aber — und hier dürste der Schwerpunkt unserer Petition z» suchen sein — der Preis des Buches sollte in Anbetracht der Herstellungskosten und in Berücksichtigung des Umstandes, daß das Buch ein Handelsartikel und zwar ein das Be stehet, des Buchhandels schars tangierender sogenannter Brotartikel ist, ein solcher sein, daß Verleger wie Sortimenter ihren bürgerlichen Nutzen Nun ist es aber dem Unterzeichneten Vorstande bekannt, daß auf die Bestimmung der Preise vom hohen Unterrichts- Ministerium ein sehr großer Einfluß 'genommen und sogar die Appro bation eines schon fertig gedruckten Buches versagt wird, wenn der Ver leger nicht den vom hohen Unterrichts-Ministerium vorgeschlagenen Preis acceptiert. Obwohl nun der Verleger sehr oft seine unter den schwierigsten Verhältnissen gemachte erste Kalkulation ausrecht halten müßte, bleibt ihm in solchen Zwangslagen doch nichts anderes übrig, als den herabgedrücklen Preis anzunehmen Die Folge davon ist, daß sich der Verleger am Sortimenter schadlos hält, indem er den für diese Branche bestimmten Mindestrabatt von 25 Prozent — den jeder Sortimenter baben muß, wenn ihm bei seinen Kreise der Sortimentsbuchhändlcr große Unzufriedenheit, die noch erhöht wird durch die Verluste, welche dem Sortimenter durch Liegenbleiben alter Auflagen erwachsen. Ist schon der Rabatt bei sehr vielen Schul büchern ein ungenügender, so wird der Handel mit denselben sogar zu einem Verluste, wenn nur einige wenige Lehrbücher wegen Einführung von neueren Auflagen liegen bleiben, falls dieselben vom Verleger nicht mehr zurück genommen oder gegen neuere Auslagen umgetauscht werden. Speziell 1025
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