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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1892
- Sprache
- Deutsch
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Verzeichnis kiinstig erscheinender Micher, welche in dieser Nummer znm erstenmalc angcknndigt sind.! 12.-14. Iiiekeruvss. August Hirschwald in Berlin. 7623 ösrlmer Klivi8oli6 VVoestevsodritt. 30. 6Ldr^. 1893. I^oräIiLU5eo, 1os8 k'ritr, 6er l-Luckl-treiid r. s Verlag de» Literar. Jnsttiu» 1)r. M. Huttler Konrad Mischer 76" in München. 76,2 Delbrück, der Ursprung des Krieges von 1870. Nichtamtlicher Teil. Nus dem Reichstage. Am 3. Dezember erfolgte im Reichstage die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Gerichisverfasfungsgesetzcs und des Gesetzes, betreffend die unter Ausschluß der Oeffemlichkeit statt- findendeu Gerichtsverhandlungen. Es sprachen die Abgeordneten von Holleuser (konj.) für die Verweisung an eine vierzehn- gliedrige Kommission, Gröber (Centrum) gleichfalls für die vierzehngliedrige Kommission, Schneider-Hamm (nat.-lib.) des gleichen, Träger (dtschsrsg.) für eine Kommission von 21 Mit gliedern, Bebel (sozdem.) für Ablehnung der ganzen Vorlage, und Staatssekretär des Reichsjustizamtes Hanauer. Die Be ratung gelangte zu keinem Abschluß und wurde vertagt. Die im Regierungsentwurs vorgeschlagene Verschärfung des Z 184 des Strafgesetzbuches (Verbreitung unzüchtiger Schriften) fand lebhaften und ziemlich allgemeinen Widerspruch. Wir geben in nach stehenden Auszügen die Bemerkungen der Redner wieder, soweit sie zu diesem für uns wichtigen Teile der Vorlage gemacht worden sind: Abg. Schneider-Hamm: ». . . 8 184, der die Herstellung von unzüchtige» Schriften zum Zwecke der Verbreitung unter Strafe stellt, erregt bei mir die schwersten Bedenken, besonders, daß schon die Thatsache des Besitzes zum Zwecke der Ver breitung bestraft wird. Ich halte es für durchaus unzulässig z. B. einen Privatmann zu bestrafen, wenn er einmal ein in seinem Besitz befindliches obscönes Buch i» Gesellschaft cirkulieren läßt, obwohl ich das nicht für schön halte. Gleichfalls unan nehmbar ist für mich die Bestimmung, daß schon die öffentliche Ausstellung von Abbildungen, die das Scham- und Sittlichkeits gefühl zu verletzen geeignet sind, bestraft werden soll. Das ist eine Kautschukbestimmung, die der richterlichen Willkür großen Spielraum läßt « Abg. Träger: - . . . Aeußerst bedenklich sind die Bestim mungen des A 184 über die Verbreitung unzüchtiger Schriften u.. s. w. Sie laden förmlich zur Beschränkung der Preßfreiheit ein und können die Gesähidung rein künstlerischer Interessen, die Beschränkung oder gar Unterdrückung einer an sich berech tigten Kunstrichtung zur Folge haben. Es ist schon jetzt keine bkneidenswerte Stellung, Redakteur im Bereich des deutschen Preßgesetzcs zu sei» lHeiterkeit); nun soll diese Stellung noch ungemütlicher gemacht werden. Denn künftig sollen sogar An preisungen und Ankündigungen bestraft werden, was früher nicht der Fall war. Aber solche Anpreisungen werden ganz harmlos ge macht. Ein Buch, das einen unsittlichen Charakter an sich trägt, braucht deshalb noch lange nicht einen unsittlichen Titel zu habe». Ebenso ist es mit den eine unzüchtige Verbindung einleitenden An noncen. Nicht bloß in gewissen Zeitungen, sondern in allen poli tischen und sonstigen Blättern, in den angesehensten Organen so gut wie in den kleinen, finden sich Annoncen, wo jemand, der vielleicht eine besondere Tendenz zum Argwohn hat, auf den Ge danken kommen kann, daß sie eine unzüchtige Verbindung einleiten sollen. Vielen von Ihnen wird wohl schon in den Zeitungen die gebildete Dame oder Witwe begegnet sein, welche die Bekanntschaft mit einem älteren Herrn behuss späterer Verheiratung sucht. Warum soll nun der ältere Herr, der auf diese Annonce sich cin- läßt, von vornherein verdächtig sein, daß er aus unsittlichem Wege ist? (Heiterkeit.) Ich meine also, diese Bestimmungen sind absolut unannehmbar, weil sie der Willkür Thür und Thor öffnen und weil niemals hiernach ei» Bedürfnis Vorgelegen hat. Nicht anders ist es mit den Darstellungen, welche, -ohne unsittlich zu sein, durch gröbliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeiisgesühls Aergernis zu erregen geeignet sind-. Ja, hier würde es auch eine Preisaufgabe sein, das richtige Kriterium dafür zu finden, wie etwas, ohne unsittlich zu sein, doch auf gröbliche Weise das Sittlichkeitsgesühl verletzen soll. Soviel Unterscheidunzsvermögen hat der Richter bisher auch gehabt, um zu wissen, was unsittlich ist und was nicht; und es ist keinem Richter eingefallen, wahre l Kunstwerke unter diese Kategorie zu bringen. Wenn diese Be stimmung Gesetz wird, dann müssen Sie unter den berühmtesten 1 Malern eine Razzia anstellen. Sie werden alle diese Bilder aus de» Schaufenstern beseitigen müssen, und auch unter den Malern wird eine Kunstrichtung, die gewiß ihre Berechtigung hat, voll kommen unterdrückt werden. Man sollte die Entwicklung unserer Kunst nicht hemmen, indem man sie von der Entscheidung des Strafrichters abhängig macht « Abg. Bebel: .... Nach K 184 seien auch Ausstellungen von an sich nicht unzüchtigen Abbildungen oder Darstellungen strafbar, wen» sie das Scham- oder Sittlichkeitsgesühl zu ver letzen geeignet seien. Nackte Bilder und Statuen in einem Museum auszustellen, sei nach diesem Paragraphen zulässig, di photographische Vervielfältigung, Ausstellung und der Verlaus! der Photographieen aber nicht. — Die Bestimmung, daß die im! Z 184 vorgesehene Strafe auch denjenigen treffen könne, der! aus Gerichtsverhandlungen, sür die wegen Gesähidung der Sitt-I lichkeit die Leffentlichkeit ausgeschlossen gewesen sei, Mitteilung! mache, halte er sür überflüssig. Um diese Fälle zu treffen, reiche» das bestehende Gesetz aus Schulbücher in Oesterreich. Am Sonntag den 20. November hatte der Vorstand des! Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler, vertreten durch I die Herren Julius Schellbach, Wilhelm Müller und C. August Artaria in Wien, die Ehre, dem Unterrichtsminister! Freiherr» von Gautsch die nachfolgende Petition in persönlicher» Audienz zu überreichen. Der Verlaus der Audienz wird in der! österreichisch-ungarischen Buchhändler-Korrespondenz wie folgt ge-j schildert: Der Vorsitzende, Herr Julius Schellbach, teilte Seiner! Excellenz den Inhalt der Petition mit, welche hauptsächlich der Bitte bestehe, von einer Verstaatlichung der Mittelschul i bücher abzusehen und bezüglich der Preise nicht mehr in der» bisherigen Weise auf die Bestimmung derselben Einfluß zu nehmen l
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