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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1892
- Sprache
- Deutsch
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7338 Nichtamtlicher Teil. 27k, 28. November 1892. Buch- und Musikalienhändler gab sie einen neuen Barsortiments katalog (8°. 9K S., abgeschlossen Oktober 1892) heraus. Als besondere Ausgabe hat auch L. Staarkmanu in Leipzig denjenigen Teil seines großen Barsortiments-Katalogs, der die Musikwerke verzeichnet, erscheinen lassen. (8". 25 S.) Von Lehrmittel-Katalogen liegt uns der neue Katalog der Deutsche» Lehrmittelanstalt Franz Heinrich Klodt in Frankfurt a/M. (8°, 144, 40 u. 120 S.) vor. Er gliedert sich in 3 Abteilungen! 1) Unterhaltungs- und Lehrmittel; 2) Turn- und Spiel-Apparate, Sammlungen und Sammelgerätschaften; 3) Dampfmaschinen, Modelle, elektrische, optische u physikalische Apparate ic. Das Blättern in diesem hübsch illustrierten und ungewöhnlich reichhaltigen Kataloge ist uns stets ein besonderes Vergnügen gewesen, so auch in diesem neuesten, und wir zweifeln nicht, daß auch Andere das gleiche Vergnügen daran finden werden. Der heutigen Jugend wird zu ihrer Belehrung und Unterhaltung außerordentlich viel Nützliches und Schönes geboten, das hoffent lich immer aus recht fruchtbare» Boden fällt. Der Katalog der Deutschen Lehrmittelanstalt ist ein redendes Zeugnis für diese Sorgfalt und Umsicht, die man der heutigen Erziehung zuwendet. Möchte der Sortimentsbuchhandel, dem diese Gebiete ja nahe liegen, sich die angenehme Mühe machen, den vorliegenden Katalog zu prüfen und nach Möglichkeit klingenden Gewinn aus den darin verzeichneten und verlockend abgebildeten Schätzen zu ziehen. Vermischtes. Gesetzentwurf betr. Verschärfung des ß 184 des Strafge setzbuches. — Der im Reichstag jetzt wieder eingebrachte, vorjährige Entwurf eines Gesetzes über Abänderung von Bestimmungen des Straf gesetzbuchs lautet im ß 184: -Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, aus stellt oder anschlägt, oder sonst verbreitet, wer sie zur Verbreitung her stellt, oder zum Zweck der Verbreitung im Besitz hat, ankündigt oder anpreist, oder wer durch Ankündigung in Druckschriften unzüchtige Ver bindungen einzuleiten sucht, ingleichen wer an öffentlichen Straßen oder Plätzen Abbildungen oder Darstellungen ausstellt oder anschlägt, welche, ohne unzüchtig zu sein, durch gröbliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls Aergernis zu erregen geeignet sind, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu sechs hundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ist die Handlung gewerbsmäßig begangen, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizei- Aufsicht erkannt werden kann. Die Strafen des Absatz 1 treffen auch denjenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für die wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu erregen. - Der in Geltung befindliche Wortlaut ist folgender: »8 184. Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, verteilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publi kum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausge schlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu erregen. - Selbsthilfe gegen Nachdruck von Zeitungsfeuilletons in Amerika. — Durch die amerikanische Op)" ri^dt bili ist den deutschen Schriftstellern seit kurzem die Möglichkeit gegeben, ihre Romane und Novellen gegen Nachdruck in den Vereinigten Staaten zu schützen; da gegen war es mit Rücksicht auf die Umständlichkeit der für oie Sicherung der Schutzrechts erforderlichen Maßnahmen bisher nicht gelungen, auch für kleinere feuilletonistische Arbeiten, die in der Tagespresse veröffentlicht werden, sich den gleichen Schutz zu sichern. Infolge dessen entnahmen die großen Zeitungen Amerikas mit wenigen Ausnahmen ihr umfang reiches Feuilleton-Material fast ausschließlich den deutschen Tagesblättern, ohne daß die Autoren auch nur die geringste Entschädigung für diese Aus nutzung ihres geistigen Eigentums erhielten. Durch einen Vertrag, welchen der Deutsche Schriftsteller-Verband durch Vermittelung der Firma I. Bennsheimer in Mannheim mit der Oorman ^moriean keuil- stion abgeschlossen hat, ist diesem Uebelstande nunmehr voll kommen abgeholfen. Die genannte Agentur hat sich hiernach verpflichtet, jedes zum Abdruck in einer deutschen oder deutsch-österreichischen Zeitung angenommene Feuilleton, sofern dasselbe abschriftlich mindestens acht Tage vor der Veröffentlichung in Deutschland an das Bureau des Deutschen Schriftstellerverbandes (Berlin VV., Potsdamerstraße >22<-) ein geliefert wird, ohne weitere Prüfung für eine amerikanische Feuilleton- Korrespondenz anzunehmeu und sofort zu honorieren. Zur Sicherung dieser Verpflichtung hat sie ein entsprechendes Kapital bei der Dresdner- Bank uiedergelegt, aus dem die Honorare von dem deutschen Schrift stellerverband unverzüglich angewiesen werden können. Der Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1893 in Wirksamkeit. Neue Bücher, Zeitschriften. Gelegenheilsschriften, Kataloge rc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. krokoooor vr. X. LircbboK' io llalls a. 8.. kroksssor vr. L. l-sb- 866luunn in Hannover von vr. L. Heinemann in I^sipriA. 22. llabr- sssvA. Zr. 8°. 128 8. I^vipri^, ^rtnr 8esmr>.llo. Latboliscllo I'dsoIoAie. ^ntign. katalo? ^lo. 207 äsr 6. ll. Lsolr- sedon Luod danälnnA in Aorckiinßsn. 8^. 62 8. 1420 Nrn. Oeistlieke in vsltlieds Llusilr nsb^t ckoron Inttoratnr. Intar^ilr. 8»^°32°8.^^ ^ ^ Sortiment ,n I-eiprix. in kari8. 8". 16 8. 283 Nrn. von H. 6sor§ in 6ags1. 8^. 18 8. 322 I§rn. von Oarl Orsik io ^isn. 40. 8 8. 450 dlro. ^KlÄ/in §anls!m°a. M^?»""l44^4o'u "l20 Heinrich Ha. parte. Venäita äa! Imneäi 5 ai 6ioveäi 15. ckieembrs 1892. Köm» lnbreria antigoaria äi V. LLenorri. 8". 128 8. Xo. 1621 bi8 3230. Lidliotbecs. jurickiea. Systematisches Verzeichnis der neueren und ge bräuchlicheren auf den Gebieten der Staats- und Rechtswissenschaft erschienenen Lehrbücher, Compendien, Gesetzbücher, Commentare rc. Mit einem Sach- und Autorenregister. 9. Auflage, kl. 8". 70 S. Leipzig, Roßberg'sche Buchhandlung. ^Veiboaebto-Latalo^. Vsrrsiobniss einer ^N3wabl von Oeecbenk- kotker in I^eipriA. 8". 60 8. Iwiprix. 80. 112 8. 4525 I§rn. 804 t^rn. 1892. xr. 40. 4 8. (vrueir von 'iV. Ha^n's Lrben in Lerl.n 8^V.) Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind aus den von Professor Julius Lessing herausgegebenen Vorbilderheften aus dem Königlichen Kunstgewerbe-Museum die Orientalischen Teppiche (Berlin, Verlag von Ernst Wasmuth). Lessing, der in seiner prachtvollen Publikation -Altorientalische Teppichmuster- (Berlin, E. Wasmuth 1877) zuerst Rekonstruktionen der orientalischen Fußboden-Teppiche, nach den europäischen Bildern des 15. und 16. Jahrhunderts unternommen hatte, giebt in dem vorliegenden Werke eine Zusammenstellung der schönsten, in den Sammlungen des Musems vorhandenen Teppiche. Die Art der Wiedergabe ist außerordentlich anschaulich. Während in der ersten Publi kation das Muster auf quadriertes Papier übertragen war, ist hier mit Hilfe der Photographie eine Art der Darstellung gewählt, welche nicht
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