Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19301127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193011276
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19301127
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
- Monat1930-11
- Tag1930-11-27
- Monat1930-11
- Jahr1930
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
VMmbMEdwNMckmVMulM Nr. 275 (R. 141). Leipzig, Donnerstag den 27. November 1930, 97. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Betr, Preisausschreiben. Die im Börsenblatt vom 18. d. M. durch Bekanntmachung des Gesamtvorstandes allgekündigten Aufrufe zum Preisaus schreiben «Was wir vom Buch erwarten!« werden von Schulen, Büchereien usw., die hierüber unmittelbar benachrichtigt wurden, wiederholt direkt von uns zur Verteilung angefordert. Wo immer es irgendwie erreicht werden kann, sollten jedoch die Schülerinnen die Aufrufe vom ortsansässigem Buchhandel abholen. Wir bitten deshalb, unter Benutzung des Bestellzettels vom 18. d. M. die benötigten Exemplare sofort zu verlangen.. Leipzig, den 26. November 1830. Or. Heß. Der Niederländische Berlegerbund 1880 1S3V. Von I. E. Belinfante, Sekretär des »Nederlandsche Uitgeversbond». Der Niederländische Berlegerverein feiert in diesem Jahr sein goldenes Jubiläum, und da ist es vielleicht angebracht, den Leser einen Blick in die Geschichte der Bereinigung werfen zu lassen und ihm etwas von ihrer Arbeit zu erzählen. »In der letzten Zeit sind viele schlechte Gewohnheiten in den Buchhandel eingedrungen, die gerade so wenig für den Ver leger angenehm erachtet werden können wie für den Sorti menter«. So begann ein kurzes Rundschreiben, das unterzeichnet war von C. L. Brinkman, G. L. Funke, Tj. Van Holkema, vr. H. D. Tjeenk Willink und I. K. Tadema, womit diese 5 Verleger einige Berufsgenosscn zu einer Besprechung zum 26. Oktober 1880 nach Amsterdam einluden. Sie wollten über die Mittel beratschlagen, um ihre Belange in der Zukunft besser vertreten zu können. 15 Verleger erschienen zur Versammlung, andere, die ver hindert waren, hatten schriftlich ihre Zustimmung zu dem Ver such, Richtung und Ordnung in den Buchhandel zu bringen und schädliche Gewohnheiten aus ihm zu entfernen, gegeben. Unter diesen 15 Verlegern waren einige, die von der Zu sammenarbeit wenig Gutes erwarteten, andere versöhnten sich mit dem Gedanken, daß auf jeden Fall das Zusammenarbeiten der Verleger einen nicht zu unterschätzenden Wert haben würde. Die Form, in der man den Zusammenschluß bilden könnte, lag auf der Hand. Das moderne Vereinsleben blühte damals bereits sehr stark, es sollte daher ein Bund gegründet werden, in dem die Verleger unter sich über ihre Angelegenheiten spre chen könnten, denn das war nicht so einfach in der bereits be stehenden großen »Vereinigung zur Förderung der Angelegen heiten des Buchhandels«, zu welchem Verband ja auch Sorti menter, Drucker und Papierhändler gehörten, in den also im allgemeinen alle die eintreten durften, die irgendwie mit dem graphischen Beruf zu tun hatten. Ein Ausschuß entwarf Satzungen, und bereits am 1. De zember konnte auf einer Versammlung, der 13 Verleger bei wohnten, der Nederlandsche Uitgeversbond ins Le ben gerufen werden. Die Satzung enthielt außer den üblichen Punkten schon eine Anzahl Bestimmungen, die als ein erster Versuch, Ordnung und Regelmäßigkeit in den Buchhandcls- betrieb zu bringen, angesehen werden konnten. Wie sahen sie aber noch unschuldig aus, wenn man sie mit den Bestimmungen vergleicht, wie sie heute gelten. Und doch haben sie noch einige Jahre später bei der Zusammenstellung der ersten Entwürfe für die Bestimmungen über den gegenseitigen Verkehr im Gesamt buchhandel guten Einfluß gehabt. Der Niederländische Verlegerbund kam unparteiisch zur Welt und blieb es. Die erste Satzung trat am 1. Januar 1881 in Kraft, 23 Mitglieder hatten sich bis dahin dem Bund ange schlossen. Diese erste Satzung wurde noch ergänzt und sie er hielt dann als Satzung des Bundes am 23. Juli 1884 die könig liche Zustimmung. Vorsteher des ersten Vorstandes war I. K. Tadema. Er ist zwar der letzte Unterzeichner aus dem vorher erwähnten Rundschreiben gewesen, in Wirklichkeit war er aber der Vater des Gedankens eines Verleger-Zusammenschlusses und ist als Gründer des Bundes anzusehen. Der Verlegerbund, wenn er sich auch als unparteiisch aus gab, hatte doch in seiner Umgebung eine schlechte Presse. Kriti ken im Buchhandelssachblatt und offene Briefe regnete es da mals. Man sah in dem Bund einen Streitwagen, der bereit wäre, alle Belange des Buchhandels zu überfahren. Das lag nicht in seiner Absicht und so weit ist es nie gekommen. Im Gegenteil, damals wie heute hat der Bund es als eine seiner ersten Pflichten betrachtet: die Beziehungen zwischen Verlag und Sortiment zu ebnen. Es wurde dann auch bald eingesehen, daß nur durch Zusammenarbeit dieser beiden Gruppen etwas zu er reichen sei. Die bereits genannte Satzung für den gegenseitigen Verkehr ist dafür der sprechendste Beweis. Es würde hier zu weit führen, sich über die verschiedenen Maßregeln zu verbreiten, die ergriffen, oder über die vielen Be stimmungen, die erlassen wurden, um den buchhändlerischen Ver kehr zu ordnen. Aber ein Hauptpunkt muß hier hervorgehoben werden: der feste Preis des Buches wurde eingeführt, ohne Kurs verschiedenheiten, unantastbar. Vom sittlichen wie vom wirtschaft lichen Standpunkt aus ist es notwendig, daß der Preis fest bleibt, mögen auch Abweichungen davon den Kauflustigen einen Augenblick anlocken, ihn blenden — jede Abweichung von diesem Standpunkt rächt sich eines Tages. Gleich zum Anfang seines Bestehens sah der Bund die Versuche zur Abbröckelung des Ver kaufspreises in dem Vorgehen der »^oöperativen Vereinigung« — und er sah solche Versuche in verschiedener Form immer aufs neue auftauchen, wurde ihr aber stets Herr. Aber bald wurden auch andere Gebiete beackert. Es lag ein weites Feld offen; sobald es nötig war, ist der Verlegerbund aufgetreten, im eignen Kreise sowie in der Öffentlichkeit. Da war das Verhältnis zwischen dem Verleger und dem Verfasser zu beachten, das Gesetz über das geistige Eigentum, die Ver breitung des Buches in unseren überseeischen Besitzungen und in den Ländern, die von gleicher Abkunft wie wir sind und in denen unsere Sprache herrscht, da wurde unser Augenmerk auf Ausstellungen im In- und Ausland gerichtet, wo das Buch einen Platz finden sollte, es wurden Rat und Mittel verlangt zur Ausgleichung von ganz auseinander laufenden Dingen und es wurden Beschwerden eingelegt gegen Regierungsmaßregeln, die im Gegensatz standen zur ungehemmten Verbreitung unserer Bücher in der Welt. 1113
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder