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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1930-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1930
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- Deutsch
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BockÄMfck-mDtlMM ViMüM Nr. 293 (R, 150). Leipzig, Donnerstag den 18. Dezember 1930. 87. Jahrgang. Redaktioneller TA Unterstützungs-Verein DeutscherBuchhündler und Buchhandlungs-Gehülfen. Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler übergab uns in Anbetracht der harten Notzeit des Winters 1930/31 den Betrag von 1000.— Mart als Sonderspendc für Erwerbslose. Von einem Berliner Verlage, der nicht genannt sein will, erhielten wir 2M.— Mart für den gleichen Verwendungszweck. Den hochherzigen Spendern danken wir hiermit für diese uns überaus willkommenen Zuwendungen zur Linderung der entsetzlichen, immer größere Kreise erfassenden Not, die täglich bittend an uns herantritt. Wir hegen eine leise Hoffnung, das obige Beispiele auch andere Organisationen und Ver eine des deutschen Buchhandels veranlassen werden, der Bedürftigsten unseres Berufes zu gedenken. Berlin, den 12. Dezember 1930. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülscn. Max Paschte. Max Schotte. Reinhold Bor st eil. Friedrich Feddersen. vr. Erich Berger. Vorläufig keine Verlängerung der Schutzfrist. Von RobertVoigtländer. (Vgl. den Aussatz im Bbl. Nr. 27t.) Den Gesetzentwurf der Reichsregierung, die Schutzfrist um e i n Jahr zu verlängern, hat der R e i ch s r a t am 27. Novem ber mit allen Stimmen gegen die Thüringens abgelehnt. Als Berichterstatter der Ausschüsse wies, wie ich der Zeitung »Der Tag» entnehme, Ministerialdirektor vr. Poetzsch-Heffter darauf hin, daß die Vorlage zwar formell nur eine Verlängerung der am Jahresschluß ablaufenden Schutzfristen um ein Jahr aus spreche, daß aber im Hintergründe das große Problem stehe, ob Deutschland von der 30jährigen zur SOjährigen Schutzfrist über gehen solle. Das Reichskabinett habe zu diesem Hauptproblem zwar nicht grundsätzlich Stellung nehmen wollen, aber dennoch einige Gesichtspunkte für die Verlängerung auf SO Jahre geltend gemacht. Die Reichsrats-Ausschüsse seien von dem Wunsche er füllt, daß die Rechtsgleichheit zwischen Deutschland und Österreich gewahrt bleibe, doch müsse die Frage, ob Deutschland dem öster reichischen Beispiel folge, oder ob nicht vielmehr Österreich mit Deutschland zusammen am bisherigen Rechtszustand sesthalten möchte, noch als offen angesehen werden. Ansicht der Ausschüsse sei es gewesen, daß die wünschenswerte Übereinstimmung mit der österreichischen Gesetzgebung nur bei der Entscheidung in der grundsätzlichen Frage herbeigeführt werden dürfe. Außerdem be deute die Verlängerung der Schutzfrist wenige Wochen vor ihrem Ablauf einen schwer erträglichen Eingriff in den bestehen den Rechtszustand. Dem Reichsrat hat ferner ein sehr würdig und sachlich ge haltenes Gutachten der Leipziger Handelskammer Vorgelegen, sodann folgende Eingabe: »Die Unterzeichneten wenden sich mit Entschiedenheit gegen die Absicht des Reichsjustizministeriums, in letzter Stunde durch Verlängerung der Schutzfrist um ein Jahr das Freiwerden der Werke Friedrich Nietzsches zu verhindern. Die Begründung, die dem Gesetzentwurf beigegeben wird, ist nicht stichhaltig, denn es ist nicht einzusehen, warum die Angleichung an den österreichi schen Zustand, der ebenfalls nur ein Provisorium bedeutet, ge rade jetzt, vor dem l. Januar 1931 erfolgen soll. In Österreich selbst wenden sich gewichtige Stimmen gegen die übereilte Ver längerung der Schutzfrist und warnen davor, mit dieser Maß nahme ein Präjudiz für Deutschland zu schassen. In Österreich ist die vorläufige Verlängerung der Schutzfrist mit Rücksicht auf das Freiwerden der Aufführungsrechte von Johann Strauß er folgt, während der Fall Nietzsche dazu nicht die geringsten Ver gleichsmöglichkeiten bietet. — Die Angleichung würde durch ein Provisorium in Deutschland nicht erleichtert, wohl aber würde dadurch Unsicherheit und Unruhe in alle beteiligten Kreise ge tragen. vr. R u d o l f G. B i n d i n g, Buchschlag i. Hessen, Geh. Reg.- Rat Univ.-Prof. vr. Walther Brecht, München; Geh. Oberreg.-Rat vr. von Dry and er, Berlin; Oberreichs anwalt a. D. Prof. vr. Ludwig Ebermayer, Leipzig; Wilhelm Frone mann, Frankfurt a. M.; Stadtbiblio thekdirektor Hans Ludwig Held, München; Hochschul professor vr. Heinz Kindermann, Danzig-Langfuhr; Ernst Lissauer, Wien; Univ.-Prof. vr. Joses Nad ler, Königsberg i. Pr.; Geh. Reg.-Rat vr. Schellberg, Berlin; vr. xbil. K. o. Karl Siegismund, Kgl. Sächs. Geh. Hofrat, Kommerzienrat; Geh. Reg.-Rat vr. vr. Wil helm Waetzoldt, Berlin; Wirkl. Geheimer Rat Pros, vr. Ulrich v. Wilamowitz - Mv ellendorsf, Berlin; vr. StefanZwetg, Salzburg.» Bei dieser Ablehnung des Reichsrats glaubte der Thü ringische Minister, der Reichstagsabgeordnete vr. Fr ick, sich nicht beruhigen zu sollen, sondern brachte beim Reichstag den abgelehnten Gesetzentwurf als seinen Antrag ein; der Reichs tag überwies diesen ohne Debatte am b. Dezember seinem Rechts ausschuß, und der Ältestenrat beschloß, daß der Antrag noch vor den Weihnachtsfericn auf die Tagesordnung des Plenums ge setzt werden solle. Am 6. Dezember aber entspannen sich im Rechts aus- schuß Auseinandersetzungen über den Posten des Vorsitzenden. Das Zentrum erhob dagegen Einspruch und beantragte, den Ausschuß zu vertagen und im Ältestenrat eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob der Vorsitzende eines Ausschusses durch die Mehrheit dieses Ausschusses abgesetzt werden könne. Nach längerer Aussprache wurde ein nationalsozialistischer An trag, über den Zentrumsantrag zur Tagesordnung überzugehen, mit 12 gegen 12 Stimmen, also bei Stimmengleichheit, abge lehnt. Der Antrag des Zentrums dagegen wurde mit 13 gegen 11 Stimmen angenommen. Dafür stimmten außer den Antrag stellern die Sozialdemokraten, die Staatspartei und der Christ- 1173
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