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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1930
- Sprache
- Deutsch
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M ZOO, so. Dezember 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschu Buchhandel. Etwas versteckt geregelt ist die bedeutsame Anderungdes ZSSAbs. 1HGB., KlSSsAbs. 2GO. und§616BGB. Während bisher die Fortzahlung des Gehaltes im Krankheits fälle durch Einzelarbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlos sen werden konnte, ist dies in Zukunft*) nicht mehr zu lässig. Allerdings gilt dies im Rahmen des 8 618 BGB. nur für den Anspruch eines Angestellten im Sinne des Angestelltenver- sicherungsgesehes für den Krankheitsfall, während der Gchaltsanspruch für sonstige Fülle der Dienstverhinderung nach wie vor ausgeschlossen werden kann. 0. Wirtschastspolitische Mastnahmen. I. Im Rahmen des reichseigenen Bankwesens wird zunächst die Verteilung des Reingewinnes der Reichsbank zwi schen Reich und Anteilseignern neu geregelt, ferner die Umge staltung der deutschen Golddiskontbank in ein Institut zur Be friedigung heimischer Kreditbedürfnisse, insbesondere aus dem Gebiete der Ausfuhrförderung, und endlich die Liquidierung der Rentenbankscheine. Die Reichsbank hat den Gesamtbetrag der ausgegebenen Rentenbankscheine bis spätestens 31. Dezember 1942 zu liquidieren. Im Anschluß daran hat die Deutsche Rcntenbank die noch im Umlauf befindlichen Rentenbankscheinc mit sechsmonatiger Frist aufzurufen und tritt nach Ablauf der Aufruffrist in Liquidation. II. Der siebente Teil der Notverordnung besaßt sich mit der W o h n u n g s w i r t s ch af t, und zwar mit der Förderung und Verbilligung des Kleinwohnungsbaues und der Übernahme von Bürgschaften zugunsten des Klcinwohnungsbaues. Ferner ist eingehend geregelt worden, unter welchen Voraussetzungen Woh nungsunternehmen als gemeinnützig anzusehen sind. Für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen über den Abbau und die Beendigung der W o h n u n g s z w a n g s w i r t s ch a f t. Hiernach tritt das Wohnungsmangelgesetz am 1. April 1834 außer Kraft.^Das Rcichsmictengesetz und das Gesetz über den Mieterschutz und Mieteiuigungsämter treten am I. April 1930 außer Kraft, falls bis zu diesem Zeitpunkte ein Gesetz in Kraft tritt, wodurch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Miete unter sozialen Gesichtspunkten ausgestaltet werden. Ferner tritt mit Wirkung vom 1. April 1931 ab schon für die Zwischenzeit eine Reihe von Erleichterungen zugunsten der Vermieter ein, nament lich hinsichtlich der Räumung von Wohnungen. III. Weiterhin befaßt sich die Notverordnung mit Maßnah men zum Schutze der Landwirtschaft. Das Brotge- sctz ist geändert worden mit dem Ziele einer stärkeren Berück sichtigung des Roggens; ferner ist für Kleie der Zollschutz ver stärkt worden. Außerdem sind Bestimmungen über die Förde rung inländischer tierischer Fette, von inländischem Hopfen und zur Verbesserung der Marktverhältnisse für deutsche landwirt schaftliche Erzeugnisse erlassen worden. Ii. Sparmaßnahmen aus dem Gebiete der Rechtspflege. Mit Wirkung vom 1. April 1931 ist die Z u st ä n d i g k e i t der Amtsgerichte in Streitigkeiten über vermögensrecht liche Ansprüche von 500 auf 800 Reichsmark erhöht worden. Ferner ist der Mindestbctrag für gerichtliche Gebühren auf 1.— Reichsmark erhöht worden, während anderseits die Gebühren der im Armcnrccht beigcordneten Anwälte herabgesetzt worden sind. Betrachtet man das vorstehend in großen Zügen behandelte Notvcrordnungswerk, so muß man zugeben, daß jedenfalls die Reichsrcgierung ernstlich bemüht gewesen ist, einen entscheiden den Schritt auf der Bahn vorwärts zu schreiten, um aus dem Elend einer sehr ernsten und schweren, die Wirtschaft, den Staat und den einzelnen in der Existenz bedrohenden Krise herauszu *) Nach Auffassung des Neichsarbeitsministers berührt diese Änderung jedoch nicht Tarifverträge, Arbeitsordnungen und Einzel arbeitsverträge, die vor dem 3. 42. 3l> entstanden sind. 1198 kommen. Die Hauptsache ist, daß im Anschluß an diese Maß nahmen sich möglichst bald auch das allgemeine Vertrauen in die Durchführbarkeit des Notverordnungswerkes und seine günstigen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesamtlage unseres Volkes einstellt. Denn das Vertrauen in die Stabilität der Verhält nisse, das sich auf finanziellem Gebiete in dem Wort »Kredit- zusammenfaßt, ist die unentbehrliche Voraussetzung für jede ge deihliche Staats- und Wirtschaftsentwicklung. Buchgewerbliche Rundschau. (Siehe zuletzt Börsenblatt 1930, Nr. 199.) Schrift- und Satzherstellung. In jüngster Zeit wird wieder einmal Stimmung für die A b schasfung der Großbuchstaben zu machen gesucht. Das Börsenblatt ist auf Einzelvorgänge der Bewegung bereits einge- gaugen. Angeblich soll es sich um das Abschneiden eines veralteten Zopfes handeln, bei dem in der Typographie im Sinne einer Ratio ualisierung Ersparnisse gemacht werden könnten. Die meisten Re former wollen aber die Hervorhebung der Satzeingangswörter durch Großbuchstaben bestehen lassen und verkennen dabei nicht, daß es sich grundsätzlich um nichts anderes als eine Frage der Satzalls- zeichnung im Sinne einer Lesehilfe handelt. Sie verweisen auf englische und französische Drucke, in denen in der Regel die Haupt Wörter nicht durch Versalien ausgezeichnet werden, sic übersehen aber dabei, daß auch hier zahlreiche Wörter, die hervorgehobeu werden sollen, z. B. alle Eigennamen, durch Versalien ausgezeichnet werden. Auch kennt die englische Ausstattung die Anwendung der Kapitälchen zum Satz ganzer Wörter. Rationeller würde cs wohl sein, sich in der Tatzauszeichnung durch Bildmischuug (Kapitälchen, kursiv, Halbfett) und Sperren eine Zurückhaltung auszuerlegen, da hierbei die Verwendung ganzer Garnituren vermieden wird. Aber auch in dieser Beziehung wird die Lesbarkeit des Satzbildes entscheiden. In wirtschaftlich-technischer Hinsicht werden die Neformaussichten vor allem wohl durch das Interesse der S e tz m a s ch i n e n f a b r i - kation bedingt, das gegenüber der in Betracht kommenden Um stellung kaum sehr erheblich sein kann. Einen Blick in die fortschrittliche Entwicklung im Setzmaschine» bau ergibt das soeben in deutscher Sprache erschienene Handbuch »Die Jntertype, ihre Handhabung, Bedienung, Konstruktion und Einstellung«, verfaßt von Mac D. Sinclair, übersetzt und be arbeitet bei der Jntertype Setzmaschinen G. m. b. H., Berlin, das weit mehr als ein Jnstruktionsbuch für den Maschinensetzer be deutet. Ist doch die richtige Erkenntnis der ordentlichen Zusammen hänge und des Zusammenarbeiteus der einzelnen Konstruktionsteile der Setzmaschine, ihres Antriebes und ihrer Beheizung für die Be Handlung und Bedienung und damit für die Betriebssicherheit und die ganze Lebensdauer der Maschine von größter Bedeutung. Wie alle Ausgaben der Jntertype Setzmaschinen-Gcsellschaft zeichnet sich auch das neue Handbuch durch eine vorbildliche Ausstattung in Satz und Druck und instruktive Bebilderung aus und belegt am Beispiel die hohe Leistungsfähigkeit der Setzmaschine. Wir haben hier bereits auf die in Amerika aufgetretene Tele- t y p e - S c tz m a s ch i n e aufmerksam gemacht, die in Anlehnung an die deutsche Schncllsetzmaschine, die, in der Kriegszeit hervorge treten, hier seinerzeit nicht die genügende Beachtung gefunden, die Stückzeilensctzgicßmaschinen durch eine Zusatzeinrichtung in ganz automatische Maschinen verwandelt und durch Verbindung der Schnclltelcgraphie mit dem System die Satzregister telegraphisch überträgt. Obwohl das amerikanische System ziemliche Mängel aus weist, ist es doch inzwischen in den praktischen Betrieb eiugeführt worden, und zwar laut dem Bericht des englischen Fachblattes »kritisb rrinl kolonial Printer anck stationär« in der Nummer vom 25. September 1930 im Ferusatzdienst für eine »Kette« von New Borker Vorortzeitungen, der von der »^Vestekester Oounty Uubliskers lneorporatiou in New Bork« organisiert ist. In dem Be richt wird zugegeben, daß mit dem amerikanischen System nur Schrift satz in eine m Schriftgrad (Colonel) übertragen werden kann. Der Fortschritt springt aber ins Auge. Gegenüber dem Versenden von Matern durch die Post ergeben sich bei der telegraphischen Über tragung des uniformen Zcitungssatzes, richtiger der Satzregistcr, natürlich enorme Vorteile für zentralistisch organisierte Unter nehmen und damit Anreize für eine »Ketten«-Bildung, wie sie in den Vereinigten Staaten und England schon weit vorgeschritten ist. Es besteht auch kein Zweifel, daß mit einer vollkommenen Streifen lochmaschine auch telegraphisch übertragbare Register für die Einzel letterzeilengießmaschine, Monotype, hergestcllt werden können.
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