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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1930
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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300, 30. Dezember 1830. Redaktioneller Teil. Die Reihe U wird die außerhalb des Buchhandels erscheinenden Schriften verzeichnen, insbesondere die amtlichen Veröffent lichungen der reichsdeutschen, österreichischen und sonstigen Behörden des deutschen Sprachgebiets, die in deutscher Sprache erschienenen Schul- und Hochschulschristen des In- und Auslandes, die deutschsprachigen Schriften der zahlreichen und sehr verschiedenartigen Vereine, Gesellschaften und Verbände, der Industrie- und Handelsunternehmungen, ferner die familien- und personengeschichtlichen Werke, die Privatdrucke usw. Die Hefte dieser Reihe werden halbmonatlich erscheinen. Der Inhalt wird durch Monatsregister, die wie in der Reihe Ä. innerhalb eines Vierteljahres kumulieren, erschlossen. Um die dauernde Benutzbarkeit der Reihe L, deren Material nicht zu Halbjahrs- und Fünfjahrsbänden zusammengefaßt wird, zu erleichtern, werden für diese Reihe außerdem Jahres register herausgegeben. Durch besondere Maßnahmen ist es möglich, die erwähnten Verbesserungen ohne eine Erhöhung des Bezugspreises der Bibliographien durchzuführen. Die neuen Preise sind aus dem beigefügten Inserat zu ersehen. Uni die Einheitlichkeit in der Bearbeitung der verschiedenen buchhändlerischen Bibliographien zu sichern und außerdem eine rationellere Arbeitsweise durchzuführen, ist vom l. Januar 1931 ab auch die Schriftleitung des Halbjahrsverzeichnisses und des Deutschen Bücherverzeichnisses der Deutschen Bücherei übertragen worden, so daß jetzt sämtliche vom Börsenverein herausgegebencn buchhändlerischen Bibliographien von der Deutschen Bücherei bearbeitet werden. 'Es wird das Bestreben der Deutschen Bücherei sein, die bei ihr eingehenden Neuerscheinungen so rasch wie möglich in den buchhändlerischen und den übrigen von ihr bearbeiteten Bibliographien bekanntzugeben. Wir richten an den Verlag die Bitte, seine Werke unmittelbar nach Erscheinen mit den erforderlichen Preis-, Einband- und sonstigen Angaben einzusenden und so das Bestreben der Deutschen Bücherei nach einer raschen bibliographischen Berichterstattung zu unterstützen. Ferner bitten wir das Sortiment, die Deutsche Nationalbibliographie, insbesondere die nengeschaffene Reihe s in geeigneter Weise bekanntzumachen und ihren Absatz zu fördern. Leipzig, den 20. Dezember 1830. Der Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Or. Friedrich Oldenbourg Heinrich Boysen vr. Hellmuth von Hase Ernst Reinhardt Paul Nitschmann Rudolf Bager vr. Gustav Kilpper Albert Diederich Buchhändler-Verband „Kreis Norden" e. B. Für das am I. Januar 1931 beginnende Vereinsjahr setzt sich der Vorstand, gewählt in der Hauptversammlung am 17. Au gust 1830 in Malente (Holstein), wie folgt zusammen: Waldemar Heldt- Hamburg, l. Vorsitzender; Georg Eltzschig- Bremen, 2. Vorsitzender; Fr. W. Thaden- Hamburg, l. Schriftführer; Kurt W a r k e n t i e n - Rostock, 2. Schriftführer; Alfred B l e n ck e - Hamburg, Schatzmeister. Beisitzer: Hans Bor mann-Rostock, Johann Bin der - Oldenburg, Fritz Eissing- Wilhelmshaven, Oscar H o l l e j e n - Flensburg, Carl Otto-Del menhorst, Ernst Robert-Lübeck, Paul Toeche- Kiel. Hamburg, den 30. Dezember 1930. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden« e. V. Waldemar Heldt, l. Vors. F r. W. T h a d en, 1. Schriftf. Die Notverordnung vom 1. Dezember 1S3V. Bon Rechtsanwalt vr. Kurt Runge, Leipzig. Die Reichsregierung hat, nachdem sich die parlamentarischen Schwierigkeiten, die sich einer Sanierung der Reichssinanzen und einer dauerhaften Regelung der Steuergesetzgebung entgegen stellten als unüberwindlich erwiesen hatten, wie bereits im Juli d. I. einschneidende finanz-, (teuer- sowie wirtschaftspolitische Fragen auf dem Wege der Notverordnung regeln müssen. Die alte Notverordnung vom 26. Juli 1930 habe ich im Börsenblatt Nr. 205 vom 4. September 1930 behandelt, sodaß darauf ver wiesen werden kann, da auch im Rahmen der neuen Notverord nung wesentliche Teile der Juliverordnung in Kraft geblieben sind. Die neue Notverordnung setzt sich aus neun, teilweise ziemlich heterogenen Teilen zusammen, die sich aus die Sanie rung der öffentlichen Finanzen, das Steuerwesen, das reichs- eigcne Bankwesen, die Wohnungswirtschaft, den Schutz der Landwirtschaft und die Rechtspflege beziehen. Dabei ist zu beach- 1184 ten, daß das Inkrafttreten dieser umfangreichen Bestimmungen zeitlich sehr verschieden gelegt ist. In erster Linie interessieren heute natürlich die Vorschriften, die bereits 1931 maßgebend sein sollen, während es sich namentlich mit Bezug auf die Steuer vereinheitlichung und die Senkung der Realsteuern um vorberei tende Maßnahmen für 1932 und die folgenden Jahre handelt, da sich die Reichsregierung nicht damit begnügen will, nur den Etat 1931 zu balancieren, sondern darüber hinaus durch zweckentspre chende Maßnahmen das Vertrauen in den Fortbestand der deut schen Wirtschaft derart stärken will, daß auch für die folgenden Jahre die Balancierung des Reichshaushalts gewährleistet ist. .1. Änderungen des geltenden Steuerrcchts. I. Zuschläge zur Einkommensteuer im Rech nungsjahr 1931. Hierzu ist auf meinen schon erwähnten Börsenblattaufsatz vom 4. September 1930 zu L zu verweisen. Es bleibt also dabei, daß für die Einkommen von mehr als 8000 Reichs mark ein fünfprozentiger Zuschlag zur Einkommen steuer erhoben wird, ferner ein Zuschlag zur Einkommen steuer der Ledigen und endlich Zuschläge für Auf sich t s r a t s m i t g l i e d e r. Die Steuerpflichtigen haben be reits auf Grund der alten Notverordnung die Zuschlagsbescheide zugestellt erhalten, und die erste Rate ist auch bereits fällig ge wesen. Hervorgehoben sei, daß die Zuschläge zur Einkommensteuer auf die veranlagte Einkommensteuer nicht angerechnet werden, im Unterschied zu den Zuschlägen'der Aufsichtsratsmitglieder, die bei der Berechnung des Einkommens abgezogen werden können. Bemerkenswert ist, daß die Zuschläge der Aufsichtsratsmitglieder wesentlich erhöht worden sind, und zwar von 1,5 auf 10 v.H. Zuschlagsfrei bleiben Einnahmen aus Aufsichtsratstätigkeit, wenn sie einen Jahresbetrag von M. 100.— nicht überschreiten. II. Umsatzsteuer. Hier hat die neue Notverordnung eine gerade für den Buch handel außerordentlich einschneidende.Änderung gebracht. Es ist daraus bereits in der Börsenblatt-Bekanntmachung vom 6. De zember d. I. (s. Bbl. Nr. 285 vom 9. Dez. d. I.) hingewiesen worden. Hiernach ist das Zwischenhaudelsprivileg des K 7 UStG, auf den Großhandel beschränkt
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