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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1903
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- Deutsch
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4398 Nichtamtlicher Teil. 125, 3. Juni 1903. mäßiger Gewinn von rund 330 000 ^ ergibt. Gleichzeitig wird den Aktionären das Recht erteilt, zusammengelegte Aktien durch Zuzahlung von 33stzA in Vorzugsaktien umzuwandeln. Nach er folgter Konsolidierung dcS Unternehmens besteht begründete Aus sicht auf ein nutzbringendes Arbeiten. (Leipzgr. Ztg.) Gesellschaft für graphische Industrie in Wien. — Das Reinerträgnis des abgelausnen Geschäftsjahrs belief sich auf 113185 Kronen, wovon für Deckung des Ausfalls der Druckerei, für Zinsen, Steuern usw., sowie für Bildung einer Spesenreserve insgesamt 84674 Kronen in Abzug kommen. Es stand daher der in diesen Tagen abgehaltenen Generalversammlung ein Betrag von 28511 Kronen zur Verfügung, der entsprechend dem Antrag des Vcrwaltungsrats zur Verminderung des Verlustsaldos aus dem Vorjahr verwendet wird. Die bedeutende Besserung des Er trägnisses verdankt die Gesellschaft dem lebhaften Aufschwung des von ihr herausgegebnen Blatts -Wiener Mode-. Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart. — Die Generalversammlung der Union Deutsche Verlagsgesell schaft in Stuttgart beschloß die Verteilung einer Dividende von 10 Prozent auf oie Aktien und von 5 Prozent auf die Genuß- scheinc (beides wie im Vorjahr). Die aus dem Aufsichtsrat aus- scheidcnden Mitglieder wurden wiedergewählt. — Der Brutto gewinn betrug 1 740 942 (1 794 187 im Vorjahr), die Unkosten erforderten 563 207 ^ (571 236 ^), Abschreibungen auf Anlagen 90 901 ^ (119 147 ^E), auf Verlagswerte und Vorräte 181 798 (185 322 Es blieb ein Reingewinn von 905 034 (918 483 ^E). Durch den im Jahr 1902 erfolgten freihändigen Ankauf von 500 eigenen Aktien fand eine Herabsetzung des Aktienkapitals von 5 Millionen auf 4stz Millionen statt. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen. — Die ordentliche Hauptversammlung des Buchhändler-Verbands für das Königreich Sachsen wird am Sonntag den 14. Juni 1903, vormittags 11 Uhr in Freiberg (Sa.) im Hotel de Saxe abgehalten werden. (Vgl. die Einladung im amtlichen Teil.) Zentralverein Deutscher Kolportagebuchhändler. — Im Anschluß an unsre Mitteilung über die in den Tagen vom 21.—23. Juni in Dresden stattfindende diesjährige General versammlung des Zentralvereins deutscher Kolportagebuchhändler bringen wir die nachstehende Aufforderung des für diese Ver sammlung gebildeten Dresdner Wohnungsausschusscs zur Kenntnis: »In der Erwartung, recht viele unsrer werten Herren Kol legen nebst ihren Damen anläßlich der Generalversammlung hier in Dresden begrüßen zu dürfen, ersuchen wir diejenigen Herren Kollegen, die vorher Logis besorgt haben wollen, sich dieserhalb an den Vorsitzenden des Wohnungs-Ausschusses, Kol legen Karl Schröter, Dresden-N., Torgauerstraße 33, wenden zu wollen. — Dresden wird bekanntlich von Fremden besonders im Sommer sehr stark frequentiert, daher ist Voraus bestellung zu empfehlen. Auch wird es angebracht sein, diese Wohnungsanmeldungen recht frühzeitig vorzunehmen, da nur dann für gute, billige und günstig im Zentrum der Stadt gelegne Quartiere gesorgt werden kann. — Fahrkarten beliebe man nur nach Dresden, Hauptb ahnh of, zu lösen, da nur dort Kollegen zum Empfang anwesend sind. — Der Wohnungs- Ausschuß.<- Englische Bucheinbände. — Im Kunstgewerbemuseum zu Berlin ist zurzeit im Schlüterzimmer eine Auswahl neuer eng lischer Bucheinbände ausgestellt, die in der (luilä ok llancliorakt in London unter des Architekten Ashbee künstlerischen Leitung her gestellt worden sind. Die Decken deuten zum Teil den Inhalt des Buchs an. Sie sind in verschiednen Stoffen ausgeführt und durch Handpressung und maßvolle Handvergoldung, bei einigen Natur holzdeckeln durch Flachschnitzerei recht geschmackvoll verziert. In technischer und künstlerischer Hinsicht sind diese (nur als Einzel werke ausgeführten) Einbände von hohem Wert. Aus den Be ständen des Kunstgewerbemuseums ist diese kleine Ausstellung durch eine qrößre Anzahl englischer und amerikanischer Buchdeckel, die aus Maschinenarbeit hervorgegangen sind, erweitert. Druckrechnung. Überschreitung des vereinbarten Preises. — Daß die Begleichung einer Buchdruckerrechnung, die höhere Kostenanschläge als vereinbart und auch sonstige Mehr beträge ohne Spezifikation aufweist, nicht bis zur Richtigstellung aufgeschoben werden darf, hat das Amtsgericht 1 zu Berlin am 9. Februar 1903 für Recht erkannt. Ein Verlagsbuchhändler hatte laut abgegebnen Preisen im Betrag von 366 20 von einer Druckerei Arbeit geliefert erhalten, für die er 250 ^ vorherige ä Konto-Zahlung geleistet hatte. Seitens des Druckers wurde bei Ablieferung der Ware die Anerkennung einer Rechnung im Betrag von weitern 204 ^ willkürlich verlangt. Der Verleger verlangte Richtigstellung der Rechnung nach vorliegenden Korrespondenzen und abgegebenen Preisen. Der Drucker drohte mit Klage, wenn nicht sofortige Begleichung seiner Rechnung stattsändc. Der Verleger berief sich auf die schriftlich abgemachten Preise, auf die bestätigten Kalkulationen und die Begutachtung des Manuskriptes und sah einer Klage entgegen. Der Rechtsstreit dauerte vom Mai 1901 bis Februar 1903. Das Gericht hat nachstehendes Urteil gefällt: I. Der Kläger wird mit der Klage, insoweit sie nicht durch das Teilurteil vom 8. November 1901 zuerkannt ist, abge wiesen und auf die Widerklage verurteilt, dem Beklagten 8 ^ 30 zu zahlen. II. Die vor der Verkündung des Teilurteils vom 8. November 1901 bereits erwachsenen Kosten werden jedem Teil zur Hälfte, die Kosten des Teilurteils vom 8. November 1901 werden dem Beklagten allein, die übrigen Kosten des Rechts streits werden dem Kläger auferlegt. Tatbestand. Nach kontradiktorischer Verhandlung hat Kläger den Rest des Anspruchs auf 82 90 und demnächst auf 68 45 ->) ermäßigt. Der Beklagte hat seine Gegenrechnung aufgemacht und dement sprechend Widerklage auf Zahlung von 8 30 ^ erhoben . . . . und hat betreffs des Kostenpunkts angeführt, daß er vor dem teilweisen Anerkenntnis erst eine richtige Rechnung des Klägers hätte haben wollen. Cntscheidungsgründe. Betreffs des Kostenpunkts ist zu er wägen, daß der Beklagte kein Recht hatte, die Zahlung des schul digen Betrags zu verweigern. Betreffs der zuerkannten 116 20 ist er deshalb kostenpflichtig. Danach und gemäß KZ 91. 92 C.P.O. sind die Kosten geteilt worden. Buddhistische Gesellschaft. — Der Beilage zur Allge meinen Zeitung entnehmen wir folgende Nachricht: Eine internationale buddhistische Gesellschaft hat sich unter dem Namen Luckcktmsasava LamuAgma, or Intsrnational Luäcklnst Looist)- in Rangoon gebildet. Einem uns zugehenden englischen Prospekt — einem äußerst instruktiven Heft von 35 Seiten — ent nehmen wir, daß sich die Gesellschaft die Verbreitung und Einsicht in die Grundsätze des Buddhismus und das Studium des Pali, jener Sprache, in der die Urschriften des Buddhismus geschrieben sind, zum Ziel setzt. Die Gesellschaft gibt wertvolle Vereinspubli kationen heraus, deren Bezug sich das eintretende Mitglied sichert. Ferner wird die Gesellschaft unter dem Titel »Suäcklnsm« eine Zeitschrift herausgegeben, die Artikel über den Buddhismus von den ersten Autoritäten, Übersetzungen buddhistischer Schriften und seltner Pali-Texte, Artikel über buddhistische Archäologie und eine Review über buddhistische Literatur und die Fortschritte des Buddhismus enthalten soll. Auch einschlägige Illustrationen wird die Zeitschrift bringen. Der Prospekt enthält ferner die Statuten der Gesellschaft, das Protokoll der konstituierenden Versammlung und die Formularien für den Beitritt, Einzahlung usw. Unter den Ehrenmitgliedern begegnen wir einem deutschen Namen, Or. Arthur Pfungst in Frankfurt a. M., dem Sänger des »Laskaris« und Übersetzer der »Leuchte Asiens«, des »Luäälnsm« von Rhys Davids und andrer buddhistischer Werke. Goethe-Gesellschaft. — Der General-Versammlung der Goethe-Gesellschaft am 23. Mai in Weimar wohnte im Auftrag des Großherzogs der Kabinettssekretär Freiherr v. Eoloffstein bei, der nach der Eröffnung der Verhandlungen das Wort zu folgender Erklärung nahm: «Se. königliche Hoheit der Großherzog hat mich mit dem ehrenvollen Auftrag hierher entsandt, in seiner Vertretung dem heutigen großen Tage der Goethe-Gesellschaft bei zuwohnen und ihm von den Verhandlungen ausführlich Bericht zu erstatten. Se. königliche Hoheit der Großherzog nimmt mit Freuden die Gelegenheit wahr, der Goethe-Gesellschaft seinen Gruß zu entbieten und sie seines fortdauernden herzlichen Wohl wollens zu versichern.« — Die Goethe-Gesellschaft beschloß, am 18. Dezember 1903 die hundertste Wiederkehr von Herders Todes tag feierlich zu begehen. Personalnachrichten. Gestorben: am 29. Mai im 58. Lebensjahr nach kurzem Leiden Frau Ludvine Winkler, geb Karzewski, Edle von Jeräienczyk, Gemahlin des k. u. k. Hofbuchhändlers Herrn Carl Winkler in Brünn. Die aufrichtige Teilnahme seiner Kollegen wird dem schwergetroffenen Gatten und den Seinen sicher nicht fehlen.
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