Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1930
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- 1930-02-04
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X- 29, 4, Februar 1930, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. b.Dtschn. Buchhandel. verzollt werben mußten. Das Unangenehme war dabei nicht der Zollbetrag, sondern die Umständlichkeit des ganzen Verfahrens. Für Bücher war durch den Vertrag mit Frankreich bereits die Zollfreihett der Schutzhüllen, Futterale und Etuis, in welche Bücher eingelegt oder eingeschoben sind, zugestanden; für Bilder, Noten und Karten blieb es jedoch bet der besonderen Verzollung der Mappen, Ein banddecken und Schutzhüllen. Wir sind verschiedentlich im Reichssinanzministerium vorstellig geworden, um hier eine anderweitige Regelung zu treffen. Nach dem im Sommer vorigen Jahres eine entsprechende Formulierung, die die Zustimmung der Zollverwaltung hatte, gefunden worden war, ist jetzt durch das oben erwähnte Gesetz der Abänderungswunsch erfüllt worden. Die Anmerkung 2 zu den Trn. 667/669 hat jetzt folgenden Wortlaut: »Albums, Einbanddecken, Mappen und dergleichen, in die Waren des zwölften Abschnitts eingelegt oder eingeschoben sind, werden für sich verzollt. Jedoch werden Mappen, Einbanddecken und Schutzhüllen, in die Waren des zwölften Abschnitts eingelegt oder eingefchoben sind, mit diesen Waren zollfrei gelassen, wenn sie durch äußerliche Kennzeichnung unzweifelhaft als zu ihrem Inhalt gehörig erkennbar sind und die Kennzeichnung sich ohne Beschädigung der Mappen usw. nicht beseitigen läßt.« 2. Verzollung von Zeitschriften in der Schweiz. Die Zeitschrift »Neue Hauswirtschaft« war bei der Einfuhr nach der Schweiz nicht, wie sonst üblich, nach der Trn. 321 mit einem Zollsatz von 5 Franken per IVO verzollt worden, sondern als mehrfarbige typographische Drucksache nach Trn. 314 mit 100 Fran ken per Doppelzentner brutto. Auf die Beschwerde des Verlages hat die Oberzolldirektion in Bern entschieden, daß unter die Trn. 321 nur Bücher und Zeit schriften belehrenden, literarischen, künstlerischen oder belletristischen Inhalts, d. h. eigentliche Buchverlagsartikel ohne Reklamen innerhalb des redaktionellen Teils, gehören. Liegen dagegen Drucksachen vor, bei denen innerhalb einzelner Abhandlungen auf bestimmte Waren Bezug genommen wird, so schließt dieser Umstand die Anwendung der Trn. 321 aus. Derartige Drucksachen unterliegen vielmehr der Verzollung je nach dem Druckverfahren nach den Trn. 312/17, und zwar auch dann, wenn die Erwähnung bestimmter Erzeugnisse nur vereinzelt erfolgt und der übrige Inhalt aus neutralen Abhand lungen besteht. Die bemusterte Zeitschrift »Neue Hauswirtschaft« weist in der Hauptsache allerdings Abhandlungen belehrenden Inhalts auf; daneben sind aber auch einzelne Abschnitte vorhanden, in denen für gewisse genau bezeichnete Erzeugnisse Propaganda gemacht wird. Solche Kombinationen von Drucksachen der Trn. 321 mit Reklamen im Sinne der Positionen 312/17 unterliegen grundsätzlich der Ver zollung nach dem höheren in Betracht kommenden Satz, d. h. in diesem Fall nach den Trn. 312/17. Gegen diese Entscheidung der Oberzolldirektion war formell nichts einzuwenden, weil sic sich vollkommen im Nahmen der klaren Darlegungen des schweizerischen Warenverzeichnisses hielt. Trotz dem blieb das Ergebnis naturgemäß unbefriedigend. Wir trugen die Sache den deutschen amtlichen Stellen vor, mit der Bitte, durch unsere Gesandtschaft in Bern bei der schweizerischen Negierung vor stellig zu werden. Wir haben daraufhin jetzt die Entscheidung der höchsten Instanz erhalten, die grundsätzlich den Ausführungen der Oberzolldirektion beitritt, im Endergebnis aber doch zu dem von uns gewünschten Resultat kommt. Es heißt am Schluß: »Um dem von der Deutschen Gesandtschaft gestellten Ansuchen Rechnung zu tragen, hat nun das Eidgenössische Zolldcpartement die Oberzolldirektion ermächtigt, die fragliche Zeitschrift nach Nr. 231 zu br. 6.— per 100 kg brutto zuzulassen im Hinblick aus die in der geschätzten Note enthaltene Erklärung, wonach derartige Zeitschriften schweizerischer Herkunft bei der Einfuhr nach Deutschland auf dem nämlichen Fuße behandelt, d. h. der für die literarischen Erzeugnisse vorgesehenen Trn. 674 des deutschen Tarifs zugewiesen werden.« Erwähnt sei noch, daß das Zolldepartement nicht grundsätzlich jede Zeitschrift mit Reklamen von der Verzollung als Zeitschrift ausschließt, sondern in Übereinstimmung mit dem Warenverzeichnis einen Anhang von Reklamen in unbedeutendem Umfang als für die Verzollung unerheblich ansieht. In dem vorliegenden konkreten Fall ist die Entscheidung über diese grundsätzliche Einstellung hin ausgegangen, und zwar, wie in der Begründung angedeutet ist, zum Teil aus dem Grunde, weil auch bei der Einfuhr nach Deutsch land derartige Zeitschriften als Bücher angesehen werden. Es handelt sich jedoch, was auf jeden Fall vom deutschen Zeitschriften verlag zu beachten ist, um eine Ausnahmeentscheidung, sodaß die schweizerische Zollbehörde jederzeit die Möglichkeit hat, eine miß bräuchliche Ausnutzung zu verhindern. ^ersonalnackrickten. Jubiläen. — Herr Carl Herrmann in Berlin konnte am 1. Februar das 26jährige Jubiläum als Ableininhaber der Firma Kupfer L Herrmann, Kunstverlag, feiern. Die buchhändlerische Lauf bahn des Jubilars begann 18-90 in der L. Schnock'schen Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung, Inhaber Oskar Bennewitz in Aschersleben. Am 16. September 1893 trat er seine erste Gehilfenstelle bei der Firma Heinrichsho-fen in Magdeburg an. Zwei Jahre später kam er zu- der inzwischen erloschenen Firma E. Quaas Kunst- und Buch handlung in Berlin, von der er nach abermals zwei Jahren zu der jetzt ebenfalls aufgegebenen Firma Gustav Liersch L Co. in Berlin ging. Anschließend — am 15. Juli 1900 — wurde ihm die Leitung des Kunstverlages der Firma Rich. Bong in Berlin übertragen, die er bis zum 30. Juni 1904 innehatte. Während der Berliner Gehilfenz-ert hatte sich der Jubilar auch aktiv im »Krebs«, Verein jüngerer Buchhändler, betätigt. Hier kam er mit Emil Kupfer zusammen, der Prokurist bei der Firma A. Asher L Co. war und auch- bis zu seinem Lebensende geblieben ist. Mit Emil Kupfer gründete er am 1. Juli 1904 die Firma Kupfer L Herrmann. Kupfer blieb- jedoch nicht lange in der Firma, bereits am 1. Februar 1905 schied er wieder aus. Über die Entwicklung des Kunstverlages Kupfer L Herrmann sowie über die ehrenamtliche Tätigkeit des Jubilars in verschiedenen Berufsorganisationen haben wir aus Anlaß des 26jährigen Firmen jubiläums im Börsenblatt vom 29. Juni 1929 bereits ausführlich geschrieben. — Am 16. Oktober 1915 wurde Herr Herrmann zum Kriegsdienst eingezogen. Während seiner Abwesenheit wurde das Geschäft von seiner Frau in vorbildlicher und hingebender Weise geleitet. Ihren kaufmännischen Fähigkeiten ist es zu danken, daß die Firma ohne Schaden über die Kriegszeit hinwegkam. Blieben auch nach dem Kriege dem Jubilar Enttäuschungen nicht erspart, und mußte die Ausführung mancher Idee wegen der schweren wirtschaft lichen Verhältnisse unterbleiben, so hat er doch zielbewußt den Kampf gegen die Unbilden der Zeit geführt und bis jetzt bestanden. Stets gern stellte er seine Kraft in den Dienst der Allgemeinheit seines Standes und hat hier manch segensreiche Arbeit geleistet. In jüngster Zeit wurde Herr He>rrmann als 2. Schatzmeister in den Neichsverein Deutscher Kunstverleger und Kunsthändler berufen. Herr Richard Pirngruber, Inhaber der Firma gleichen Namens in Linz (Donau) konnte am 1. Februar das 26jährige Selbständigkeitsjubiläum feiern. Am 3. Juni 1874 wurde er in München geboren. Nach Absolvierung einer dreijährigen Lehr- und zweijährigen Gehilfenzeit in Carl Uebel'en's Buchhandlung in München war er noch tätig im Schweizerischen Vereins-Sortiment in Olten, bei I. I. Heckenhauer in Tübingen, Akademische Buchhand lung von Conrad Skopnik in Berlin, Williams L Norgate in London und Edinburgh und H. Weiter in Paris. Am 1. Februar 1905 über nahm er in Linz die 1857 gegründete Buch-, Kunst- und Musikalien handlung von Ernst Maveis, die er nnn unter seinem Namen seit 26 Jahren führt. Es ist ihm gelungen, das Geschäft, das seiner zeit noch bescheidenen Umfang hatte, wesentlich zu vergrößern, so daß es heute eine der bekanntesten Buchhandlungen Oberösterreichs ist. Alle Sparten des Buch- und Antiquariatshandels werden ge pflegt, eine bedeutende Leihbücherei entstand im Laufe der Jahre und durch Vermittlung des angegliederten Konzertbüros bekam die Bevölkerung von Linz eine Reihe berühmter Künstler und Autoren zu hören. Einen Lokalverlag zur Geschichte Oberösterreichs baute der Jubilar ebenfalls aus. Hier erscheint auch die bereits im 10. Jahr gang stehende Schrift »Hvimatgau-e«, Zeitschrift für oberösterreichische Geschichte, Landes- und Volkskunde, Hrsg, von Studienrat vr. Adal bert Depiny. An den Fragen des Gesamtbuchhandels hat Herr Pirngruber immer mit Interesse teilgenommen. Im Vorstand des Ortsvereins (Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler von Oberöster reich und Salzburg in Linz) ist er seit dessen Gründung im Jahre 1910 als Schriftführer tätig, über den Buchhandel hinaus suchte sein reger Geist noch nach einem weiteren Wirkungsfeld, das er als Mitbesitzer und Geschäftsführer der bekannten »Gmundener Kunst keramischen Werkstätten Ges. m. b. H.« in Gmunden fand. Es gilt ihm hier, den österreichischen Knnsterzeugnissen auf keramischem Ge biet Geltung und Verbreitung zu verschaffen. 50jährigcS Berufsjubiläum. — In staunenswerter körperlicher und geistiger Frische konnte am 1. Februar Herr Max Ritter von Pfeiffersberg das 50jährige Berufsjubiläum als Buch- und Kunsthändler im Hanse F. Moser's Buchydlg. in Bozen feiern. Als Sohn des weiland Oberl'andesgerichtsrates vr. Franz Ritter v. Pfeif fersberg im Jahre 1863 in Bozen geboren, gehört der Jubilar zu den 127
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