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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1910
- Strukturtyp
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- 1910-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1910
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13616 vvrsenblatl f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 261. 10. November 1910. »Wir richten daher hiermit an alle in Betracht kommenden Geschäftsleute das dringende Ersuchen, Schriften der be- zeichneten Art künftig nicht mehr auszulegen und feilzubieten und nur solche Jugendschriften zu führen, durch die der geistige und sittliche Standpunkt unserer Jugend gehoben werden kann. »Es wird unsererseits den Kindern verboten werden müssen, in solchen Geschäften, welche sich unserer Bitte der- schließen und sich weiter mit dem Vertrieb solcher Bücher be fassen, ihre Schulbedürfnisse einzukaufen. Die Stadtschuldeputation, (gez.) vr. Fluhme.« * Die Deutsche Jugendbiicherei« (Hamburg- in den Verhandlungen der Hamburger Bürgerschaft. (Vgl. Nr. 257 d. Bl.) — Als Nachtrag zu den in Nr. 257 d. Bl. abgedruckten Verhandlungen der Hamburger »Bürgerschaft« am 26. Oktober sei hier folgende Veröffentlichung des dortigen Antragstellers, Herrn Justus Pape, mitgeteilt, die fick in Nr. 519 der »Hamburger Nachrichten« vom 5. November 1910 findet: Die »Deutsche Jugendbücherei« in der Bürgerschaft. Unter dieser Überschrift äußern sich jetzt die Herren Hans Brunkhorst und Hermann L. Köster sin den »Hamburger Nach- richten« vom 3. November namens der Herausgeberkommission der »Deutschen Jugendbücherei», Hamburg. Red-1 zu der Ver handlung der Bürgerschaft vom 26. Oktober d. I. Sie geben offen und ehrlich zu, daß die von mir vorgelegten und empfohlenen Hefte der »Bunten Jugendbücher« in der Ausstattung besser sind als die von ihnen herausgegebenen Hefte der »Deutschen Jugend bücherei«; sie machen sich auch nicht das Urteil ihrer Kollegen in der Bürgerschaft zu eigen, wonach jene von mir empfohlenen Hefte inhaltlich weniger gut seien als die von ihnen, den Herren Brunkhorst und Köster, herausgegebenen Hefte der »Deutschen Jugendbücherei«, ja über das Verständnis der Schuljugend hinausgingen. Ein falsches Urteil kann man wohl abgeben und dadurch einen Beschluß herbeiführen in einem Augenblick, wo eine Nach prüfung gar nicht möglich ist. Wollte aber die hamburgische Lehrerschaft sich dieses Urteil in der Öffentlichkeit zu eigen machen, so würde das meines Erachtens die Kluft erweitern, die in der Jugendschriftenfrage ohnehin schon zwischen der Ham burger und einem großen Teil der übrigen deutschen Lehrerschaft besteht. Aber hervorheben möchte ich noch einmal, daß die von Berliner Lehrern herausgegebenen »Bunten Jugendbücher« neben besserem Umschlag, Papier und Druck auch noch gute Bilder bringen von namhaften Künstlern, wie Arpad Schmidhammer, Otto Gebhardt u. a., daß mehrere dieser Hefte sogar 48 Druck seiten stark sind statt der sonst üblichen 32 Seiten. Das machen die Berliner natürlich zu demselben Zehnpfennig-Preise, sogar ohne einen Pfennig Zuschuß. Es scheint demnach, daß die Ber liner Lehrer viel vorteilhafter mit ihrem Reutlinger Verleger ab geschlossen haben als die Hamburger mit ihrem Berliner. Mein Antrag in der Bürgerschaft bezweckte nun weiter nichts, als der Oberschulbehörde die Freiheit zu lassen, nach ihrem Be lieben die Hefte zu wählen, und war eingegeben von der Über zeugung, daß die Oberschulbehörde die »künstlerisch« besseren Ber liner Hefte gar nicht kannte. Ich bemerke noch, daß das ham burgische Geld in beiden Fällen nach auswärts gehen würde; da scheint es mir einerlei zu sein, ob wir nach Berlin oder Reut lingen zahlen. Es ist nicht ohne Satire, daß in Hamburg, der Stadt, von der der Ruf nach künstlerischer Erziehung, nach Ge- schmacksbildung der Jugend ausgegangen ist, durch berufsmäßige Pädagogen und Jugendbildner verhindert wurde, daß unsere Jugend Bücher erhält, die entschieden auf einer höheren Stufe technischer und künstlerischer Ausstattung stehen, als die nun durch Beschluß von Senat und Bürgerschaft anzuschaffenden, und inhalt- lich sicher gleichwertig sind. Vielleicht aber gibt dieses Vorkommnis Anlaß dazu, daß wir uns in der Jugendschriftenfrage befreien aus dem Zustande einer babylonischen Gefangenschaft durch die Herrschaft von Schlag wörtern. »Wenn du für die Jugend schreiben willst, darfst du nicht für die Jugend schreiben!« — dieses geistreich klingende Wort Theodor Storms ist in einer unglücklichen Stunde geboren und in einer noch unglücklicheren Stunde Losung und Feld geschrei der hamburgischen Lehrerschaft geworden. Innerlich ist das Wort unwahr, und praktisch kann es sich naturgemäß deshalb nicht bewähren. Die Herren Brunkhorst und Köster geben in dem Jahresbericht des Hamburger Jugendschriftenausschusses für 1909 selbst zu, »daß Storms Pole Poppenspäler leider nur noch wenig gekauft wird«. Die gesund empfindende Jugend lehnt eine für sie ungeignete Kost schließlich ab; wird sie ihr aber zwangsweise beigebracht, wie das vor Jahren geschah, dann ver daut sie sie nicht. Justus Pape. * Kaufmannsgerichtswahlen in Leipzig. — Bei den Wahlen für das Kaufmannsgericht in Leipzig am 3. und 4. No- vember d. I. wurden von selbständigen Buchhändlern folgende Herren als Beisitzer bzw. als Ersatzmänner gewählt: Herr Franz Martin i/Fa. Franz Martin's Verlag; Herr Curt Fern au i/Fa. L. Fernau; Herr Ernst Haberland i/Fa. E. Haberland; Herr Theodor Eichberger, Geschäftsführer der Drogisten-Zei- tung G. m. b. H.; Herr Dr. Robert Astör i/Fa.I. Rieter-Biedermann (Ersatzmann); von Gehilfen die Herren: Arno Richter i Hause Paul de Wit; Johannes Lehmann i/H. Bibliographisches Institut; Richard Hoffmann i/H. K. F. Koehler; Hans Kanitz i/H. Symphonionfabrik, Musikverlag; Paul Wolf i/H. Deutsches Verlagshaus Bong L Co.; Karl Franke i/H. Brockhaus L Pehrsson; Arthur Zimmermann i/H. I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung; Bernhard Heb old i/H. Leipziger Buchdruckerei A.-G.; Bernhard Straubing i/H. K. F. Koehler; Christoph Marquardsen i/H. A. H. Payne; Artur Weißenborn i/H. Ludwig Hupfeld A.-G., Musikverlag; Karl Hetzel i/H. Rich. Bong, Kunstverlag; Eugen Bleschke i/H. E. Polz; Max Hehler i/H. Conrad Glaser; Rudolf Weise i/H. C. F. Peters. Die Attesten der Kaufmannschaft von Berlin und die Konkurrenzklansel. — Die Altesten der Kaufmannschaft von Berlin haben zur Frage der Konkurrenzklausel Stellung genommen, nachdem sie zuvor eine umfangreiche Rundfrage ver anstaltet und in mehreren Sitzungen mit Vertretern der Prinzi- pale und der Angestellten die Ansichten und Wünsche der Jnter- essentengruppen gehört hatten. Sie stehen auf dem Standpunkt, daß die zum Teil sich schroff gegenüberstehenden Ansichten und Interessen der beiden Parteien möglichst zu einer Verständi gung gebracht werden müssen, und haben von diesem Gesichts punkte aus dem Handelsminister zur Regelung der Frage Vor schläge gemacht, die sich auf einer mittleren Linie bewegen, und von denen erwartet wird, daß sie ein gedeihliches Zusammen arbeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen. Die Vossische Zeitung empfing darüber nachstehende Mitteilungen: Zunächst wünschen die Ältesten der Kaufmannschaft gleiche Bestimmungen für die drei Kategorien von Arbeitnehmern: ge werbliche Arbeiter, technische Angestellte und Handlungsgehilfen, da die Praxis des täglichen Lebens sowie die Erfahrungen in den Kaufmanns- und Gewerbegerichten immer von neuem zeigten, daß sich die Unterschiede zwischen diesen Angestelltengruppen stark verwischten. Sie sind ferner der Ansicht, daß die Konkurrenz klausel zurzeit den einzig wirksamen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darstellt und deshalb nicht entbehrt werden kann. Andererseits wird nicht verkannt, daß die Konkurrenzklausel häufig zur künstlichen Fesselung der Angestellten an den Betrieb und zur Aufrechterhaltung niedriger Besoldungen benutzt wird. Leider wird man den Begriff unberechtigter Anwendung der Konkurrenzklausel gesetzlich kaum normieren können. Immerhin würde ein wesentlicher Fortschritt dadurch erreicht, daß die Gültigkeit einer Konkurrenzklausel von der Zahlung eines Minimal gehalts abhängig gemacht würde. Als untere Gehaltsgrenze für die Gültigkeit der Konkurrenzklausel wird ein Jahreseinkommen von 2400 Mk., und zwar zur Zeit des Vertragsschlusses, für an-
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