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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1908
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- Deutsch
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5900 «örskiM-tt f. d. Dljchn. «i-chh-lld-I Nichtamtlicher Teil. 143, 23. Juni 1908. Er kann sich weiterhin darauf berufen, daß Herbert Spencer, dessen Name sicher auch bei uns nur mit der größten Hochachtung genannt wird, ihm sachlich völlig beigepflichtet, seine Ansicht in den »Times« öffentlich ausgesprochen und dabei ausgeführt habe, daß diese Abgabe mittelbar den Autor treffe. »6iant timt«, so sagt Spencer, »tc> kasilitats litsrarv isssaisb tbers raust de public librariss, dass it lolbnv tbat tbess must bs revruitsd b)' sopiss ok all usvv cvorlcs talcsn lrom tbeir uutbors rradsr psaaltv? Is it uot gossibls tbat oopiss ras.)? bs bougbt? .4dm>t. tbs vvaat, and tbs List gusstion urising is, kv n'bom sball tbs oost ok satis- k)üng it bs borns? 8haII tbs publio vvbo prokit b)' tbs boobs bvar it, or tbs uutbors xvbn bavs laboursd to produos tbs boobs? 8buII tbs tax be puiä b)? tbs miilious bsnskitsä, or b)? tbs ks^v buadrsds rvbo bsneLt tbsm?« In der Debatte auf dem Londoner Kongreß hat nicht ein einziger Redner sich für die Pflichtexemplare ausgesprochen. Einer derselben sagte mit Bezug auf die Forderung der Pflicht exemplare unter dem Beifall der Versammlung, daß er es be grüßen Würde, »xvbsn tbs bursaueruts und tbs govsrnmsnts ok tbs oouutries in wbivb tbs objsstionuble System novr prevuils buvs s. bttls elementar)? notion ok sustioe bnocbecl illto tbsir beacls«. Der Kongreß hat schließlich einstimmig eine Resolution angenommen, die dahin zielt, daß Urheberrecht und Pflichtexemplare streng getrennt gehalten und daß letztere abgeschafft werden sollten — »und tbut tbs luttsr sbould bs ubolisbsd«. — Und dieser klaren und energischen Forderung des Kon gresses gegenüber glaubt Herr Geheimrat Wach behaupten zu dürfen, es habe auf ihm »lediglich eine Bemängelung der Zahl, nicht aber der Verpflichtung an und für sich stattgefunden, es sei im Gegenteil in einer überaus Präzisen und klaren Weise das Wesen dieser Pflichtexemplare, ihr ungeheurer Wert für die geistige Kultur betont worden«! Auf dem Kongreß in Leipzig (1901) ist die Frage der Pflicht exemplare überhaupt nicht behandelt worden. Da weder die Not wendigkeit, noch überhaupt die Möglichkeit besteht, auf jedem Kongreß alle den Verlagsbuchhandel interessierenden Fragen zur Verhandlung zu bringen, und für den Leipziger Kongreß keinerlei Anregungen zur nochmaligen Behandlung der Pflicht exemplarfrage Vorlagen, nachdem sie in den drei vorhergehenden Kongressen ausführlich behandelt worden war, so hat offenbar keine Veranlassung Vorgelegen, sie auf die Tagesordnung zu setzen. Herr Geheimrat Wach nennt das eine »Umgehung« der Frage. Auf dem Kongreß in Mailand endlich (1906) hat Herr Vallardi die Frage in dem Sinne wieder ausgenommen, daß außer dem dspot legal zur Sicherung des Urheberrechts nicht noch weitere Pflichtexemplare verlangt werden möchten, eine Forderung, die er schon auf früheren Kongressen, insbe sondere in Paris und Brüssel, energisch vertreten hatte. Es handelt sich hier also abermals um eine ganz andere Frage, als die uns hier beschäftigt. Es sind Kämpfe um Ziele, die wir in Deutschland längst und endgültig erreicht haben. Also auch hier ist die Frage durchaus nicht »mit aller Entschiedenheit« in dem von Herrn Geheimrat Wach vertretenen Sinne behandelt worden. Im Gegensatz zu diesem darf man also sagen, daß die Ver leger der Welt auf ihren Kongressen, soweit sie sich mit der grund sätzlichen Frage der Pflichtexemplare befaßt haben, diese Ein richtung auf das schärfste verurteilt und ihre Abschaffung verlangt haben. Aber wir brauchen wirklich nicht in die Ferne zu schweifen, um auf dieselbe Verurteilung zu stoßen. »Auch die Unterzeichnete Deputation ist der Ansicht, daß die Bereicherung der öffentlichen Bibliotheken'durch die Pflichtexemplare ausgegeben werden muß. Ließ sie sich auch früher zur Zeit der Zensur als eine Gebühr für das Imprimatur annehmen und aus diesem Gesichtspunktei einigermaßen rechtfertigen, so erscheint sie doch jetzt als! eine Abgabe, die jedes Rechtsgrundes entbe'h'rt,! und diesem Mangel gegenüber kann der da durch erzielte Gewinn für die Bibliothekfonds nicht in Betracht kommen«. So lautete im Jahre 1870 der Deputationsbericht der Zweiten Sächsischen Kammer, derselben Kammer, der man heute die Wiedereinführung einer Einrichtung ansinnt, die sie vor fast 40 Jahren beseitigt hat, weil sie mit den Grundlagen eines Rechtsstaates unvereinbar erschien. Wenn also der deutsche Verlagsbuchhandel sich mit aller Kraft gegen eine solche Sonderbesteuerung wehrt, nicht weil er das ihm angesonnene Opfer für zu groß hält, sondern weil er diese Abgabe als eine jedes Rechtsgrundes entbehrende Willkürlichkeit em pfindet, so wird ihm das kein billig Denkender verargen. Wohl aber darf der deutsche Buchhandel hoffen und ver trauen, daß es nur einer klaren und begründeten Darlegung dieses Sachverhalts bedarf, um zu verhindern, daß der ange kündigte Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlange. Denn auch hier wären »lav and justios not 8)?non)?mous«! Ich will schließlich nicht unterlassen, ausdrücklich zu sagen, daß ich im vorstehenden lediglich meiner persönlichen Anschauung Ausdruck gegeben habe; aber ich bin überzeugt, hierbei in allem Wesentlichen in voller Übereinstimmung mit meinen Berufs genossen zu sein. vr. E. Ehler mann. Der Illustrator und das Buch. Von Paul Westheim. Das Prunkvollste ist nicht immer das Kostbarste, das Präch tigste meist nicht das Beste. Was reif sein will, darf seine Grenzen nicht überschreiten. In den Grenzen der Form schlummert die Kunst. Umrißlinien für die Kunst der Buchausstattung werden aber um so notwendiger sein, je Prächtiger die Bücher werden, die jetzt von deutschen Verlegern herausgegeben werden. »Buchschmuck« ist heute ein täglich gebrauchtes Schlag wort, und es hat jene klischeeartige Abgegriffenheit aller Mode phrasen. Es klingt so unangenehm nach äußerem Aufputz, nach einem Tapezierergeschmack, der die fertige Wohnung mit Schnür chen und Kördelchen zu dekorieren beginnt, um nachträglich noch die Schönheit »ranzunageln«. Eine Addition von Buch plus Schmuck ergibt aber noch kein einheitliches Kunstwerk. Ein ordnender Geist muß beide tektonisch zusammenfügen. Vielleicht heißt er Illustrator? »Vieles von den Arbeiten, die heutzutage herauskommen, ist unter aller Kritik; vieles wird von jungen Leuten gemacht, welche völlig unfertig sind, und ein Illustrator bedarf der Aus bildung ebensosehr wie ein Schriftsteller«, meint Pennell in seiner »Llodsrn Illustration«. Und ich möchte dem hinzufügen: es gibt auch unter unseren Illustratoren geistreiche Leute, die gleich jenen hervorragend begabten Schriftstellern imstande sind, alle Sachlich keit der Pointe zuliebe zu opfern. Wir haben Bücher, deren Illustrationen eine Schmach sind, und es werden bei uns eine Reihe bibliophiler Erzeugnisse gedruckt, deren illustrativer Teil von einer so überragenden Selbständigkeit und mitunter künst lerischen Pracht ist, daß er das ganze Buch auseinandersprengt. Es gibt Illustratoren, die nichts gelernt, und solche, die sich nicht unterzuordnen gelernt haben. An den beiden Extremen der Unfähigkeit und der U n - sachlichkeit scheitern die meisten. Das Buch ist ein Organismus, eine tektonische Einheit, die nicht in zahllose Glieder zerfällt, sondern erst aus ihrer Zusammenfassung entsteht. Wer ein Buch schafft, gleicht dem Architekten, der als Grundriß den Werksatz, als Fassade die Deckel und als Innendekoration den illustrativen Rahmen zu ge stalten hat. Er ist keineswegs der Stukkateur, der nur hier oder dort ein Stückchen Gipsaufputz ankleckscn soll. Mit der Wahl des Papiers und der Type fängt die Arbeit des wirklichen Jllu-
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