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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18641005
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Wenn der geehrte Einsender seine Auslassungen früher, bei Beginn der Lotterie, gebracht hätte, so wären sie wohl eher am Platze gewesen, — nicht so jetzt! Es ist der Aufmerksamkeit desselben sicher sowohl die dem Circular an den Buchhandel in Abdruck beigefügtc Bekannt machung des Coburgcr Comites, als auch der Artikel in Nr. 37 der „Gartenlaube ' entgangen, sonst müßte er erkannt haben, daß die Lot terie gegen früher jetzt ganz anders, in jeder Weise geläutert, dasteht. > Ausdrücklich äußert sich das Coburger Comite in der erwähnten Bekanntmachung vom August d. I., daß, nachdem die Concession in meine Hände übergcgangen, die solide Durchführung des Unternehmens gesichert sei; und die „Gartenlaube" sagt u. a. über die Lotterie, nach dem sie bei Beginn derselben entschieden dagegen auftrat: „Neuere Berichte über die Lotterie haben uns die Ucberzeugung gegeben, daß auch der Schein des Eigennutzes, den wir wenigstens von einem Lheil der Gcwinngegenstände nicht zu trennen vermochten, nunmehr vollkom men beseitigt ist. Das Publicum hat es somit durchaus mit einem so liden Unternehmen zu thun, für das nicht mehr sein Zweck allein, son dern auch die Weise der Einrichtung und die Art der Gewinngegenstände spricht," Und weiter: „Neben den Hauptgewinnen bilden die Oclfar- bcndrücke, welche Anfangs die uns verdächtige Basis des Unternehmens gewesen waren, die Ncbengewinnc, Das Comite war besonders besorgt, diesen Thcil des Unternehmens von allen Schlacken zu reinigen, die aller dings ihm angehangen hatten und so besteht jetzt die ganze zu Gewinn- sten bestimmte Bildersammlung aus Stücken, welche das Publicum davor bewahren,durch diese Lotterie wcrlhloseDinge in dasHauszu bekommen," Hinsichtlich Einholung der Erlaubnißertheilung zum öffentlichen Vertrieb der Loose hat sich, der Behauptung des Einsenders entgegen, das Comite bei Zeiten an alle deutschen Regierungen gewendet und hat bis auf Oesterreich und Preußen (allerdings die beiden Hauptstaatcn), die damals wohl aus politischen Rücksichten mir Erlaubnißertheilung zurückhielten, aber jetzt, nachdem neuerdings Schritte dashalb einge- lciter worden sind, ebenfalls zusagend sich erklären dürften, von fast allen deutschen Staaten bejahenden Entscheid erhalten; daß aber bei einer Wohlthätigkeits-Lotterie, selbst wenn in einem Staate veröffent liche Verkauf der Loose nicht gestattet ist, man die Verbreitung der Loose unter der Hand von Seiten der Behörde nicht hindert, darüber glaube ich schon Beweise zu haben. Die als Nebengewinne zur Verlosung kommenden Oeldruckbilder specicll betreffend, so sind noch gar nicht alle Gegenstände bekannt ge macht und selbst unter den angczeigtcn sind mehrere, die eigens wegen der Lotterie hergestcllt wurden; auch geschieht der Druck der Bilder un ter Beaufsichtigung des Comites und unter specieller Leitung des Bu reau der Lotterie in Coburg, cs kann mithin von alten Oeldruckbildern durchaus nicht die Rede sein, ebenso wenig, daß sich die Bilder durch schnittlich für 1 Thlr. Herstellen lasten. Müssen doch diese 45,431 Oel- farbendruckbilder, im Ladenpreis von 2sH Thlr. bis 6 Tblr. variirend, nach der Concessionsurkundc die Summe von 250,000 Thlr. rcpräsen- tircn. Weiß denn der Einsender gar nicht, was für Anstrengungen, und mir welchen Geldopfern verbunden, gemacht worden sind, um ver schiedene neue Bilder zu bieten, deren Sujets theilweise noch nicht be kannt gemacht worden sind! Es ist streng vorgeschrieben, wie viele kleine und wie viele große Bilder zur Ausspielung kommen, auch sorgt der Spielplan laut §, 8, dafür, daß das Comite unter Zuziehung von Sachverständigen darüber zu wachen hat, daß die Gegenstände der Verlosung wirklich den spiel planmäßigen Kaufwerth haben. Rechnet man nun, daß sich die Ver- tricbsspesen bei aller Sparsamkeit auf mindestens 15,000 Thlr. belaufen dürften, daß außer 14°/g für die Hauptagenten noch etliche Procente in Anrechnung kommen, daß das Betriebskapital, bis die Looseinnahme dafür Deckung schafft, nicht unbedeutende Zinsen kostet, daß ferner, sobald nicht alle Loose abgesetzt werden, und das ist mehr als wahr scheinlich, eine größere für die Lotterie angefertigte Anzahl Bilder übrig bleibt und vielleicht unter dem Herstellungspreise, jedenfalls aber erst nach und nach, verwerthet werden kann, so dürfte sich ein Ueberfchuß von anderer als durchaus mäßiger Höhe wohl kaum Herausstellen, und dafür bürgen wohl die Namen der Männer, in deren Händen jetzt die Lotterie ruht, und die ohnedies dem herzogl, Staatsministerium dafür verantwortlich sind, daß etwaiger Ueberfchuß reell verwendet werde. Will der geehrte Einsender öffentlich mit seinem Namen hervortre ten, was überhaupt von vornherein zu wünschen gewesen wäre, so will ich ihm und jedem meiner Herren College«, der es wünscht, nach Be endigung der Lotterie über die Verwendung des sich etwa ergebenen Ueberschusses gern detaillirte Angaben machen. Ich überlasse es nun meinen Herren Collegcn, nach dem Mitgetheilten selbst sich ein Urtheil über den jetzigen Stand der Lotterie zu bilden, wodurch es, wie auf keinem anderen Wege, möglich ist, den Nothleidenden eine bedeutende Hilfe in kurzer Zeit, wohl überhaupt die letzte nöthige, zu bieten, und werde ich es dankbar anerkennen, wenn man mich in meiner nicht ganz leichten Aufgabe, die Lotterie mit einem zufriedenstellenden Re sultate zu Ende zu führen, durch Förderung des Loosabsatzes unterstützt. Leipzig, 25. September >864. Albert Hoffmann, Miscellcn. Berlin, 26. Scpt. Die in Nr- 119 des Börsenblattes unter 19365 der Anzeigen geschehene öffentliche Aufforderung der sogen. Expcd. d. Medizin. Eentral-Zeitung in Berlin an eine Anzahl von Buchhandlungen: „von ihrem Dasein Nach richt zu geben", ist hier und sicher auch an andern Orten sehr übel vermerkt worden; nicht nur weil sich unter den öffent lich aufgeforderten Handlungen eine der notorisch angesehensten und solventesten Firmen, mit welchen der deutsche Buchhandel verkehrt, befindet, sondern weil man es entschieden mißbilligt, daß in dieser Weise ein Mitglied des Börsenvereins von irgend welcher sog. Zeitungs-Expedition, deren Inhaber nicht Mitglied des Börsenvercins ist, im eigenen Blatte des Börsenvcrcins öf fentlich hcrausgefordcrt wird. Wir wollen hier die ganze Art und Weise dieser in letzter Zeit sich wiederholenden öffentlichen Aufforderungen einzelner Verleger nicht eingehender charakteri- siren; ihre beabsichtigte Wirkung stumpft sich, je häufiger .die Wiederholung, ab, und das um so mehr, wenn, wie oben be zeichnet, die achcungswerthestcn Firmen angeblich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen veranlaßt werden sollen. Wir haben in vorliegendem Falle es lediglich mit dem Umstande zu thun, daß unseres Erachtens Nicht-Mitgliedern des Börsenvercins das Börsenblatt zu solchen versteckten Angriffen gegen Mitglieder des Börsenvercins so ohne weiteres nicht zuDiensten stehen darf. Entgegengesetzten Falles möchten die Consequenzen dessen doch zu höchst Übeln Dingen führen. Es wird genügen, hierauf auf merksam zu machen, und wir dürfen von dem Takte der Re daction des Börsenblattes erwarten, daß fernerhin derlei sich nicht wiederholen wird. *) lH. Pcrsonalnachrichten. Am 30. September starb nach längerem Krankenlager, im bald vollendeten 83. Lebensjahre, der vielfach verdiente Musika lienhändler Herr Friedrich H osmeister hier. Am 1. d. Mts. feiertcHerr E. L.H ir schfe l d hier in seiner Eigenschaft als Buchdrucker sein fünfzigjähriges Jubiläum. Außer vielen andern Ehrenbezeigungen ist ihm bei dieser Gelegen heit das Ritterkreuz des Albrechtsordens verliehen, sowie vonSei- ten der hiesigen Buchdrucker-Innung eine silberne Votivtafel überreicht worden. *) Die Redaction erlaubt sich dem geehrten Herrn Einsender zu bemerken, daß ihr keinerlei Recht zusteht, den fraglichen Aufforderun gen einen andern Sinn beizumeffen, als in den Worten selbst liegt, und dieselbe ist daher außer Stande, der Aufnahme von einfachen Er suchen um „befriedigende Antwort", „Nachricht von Jemandes Da sein", oder wie sonst deren Fassung lautet, hinderlich zu sein; wäre dies anders und dürften solche Aufforderungen schlechthin, wie der Herr Einsender thut, mit „Mahnungen" identificirt werden, so würde die Redaction bekanntlich — und zwar gleichviel ob es einer der an gesehensten oder einer kleinen Firma gilt — verpflichtet sein, ihre Zu lassung zu verweigern. — Wae ferner die beanspruchte Schutznahme eines Mitgliedes des Börsenvereins gegenüber von Nichtmitgliedern be trifft, so bietet zwar der Nichtamtliche Theil des Börsenblattes manch mal Gelegenheit, diesen Unterschied bestimmend sein zu lassen, woge gen die gleiche Praxis im Jnseratentheile unstreitig durchaus unstatt haft sein würde. Einer besondern Erwähnung, daß Personen gegen über, die gar nicht zum Buchhandel gehören, allerdings wieder andere Rücksichten platzgreifen, kann es im übrigen nicht bedürfen; bei der oben erwähnten Aufforderung trifft dieser Fall laut Schulz' Adreßbuch nicht zu.
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