8 )§ 1, 2. Januar 1832. Fertige Bücher. — Preisänderungen. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Hannover, den 29. Dezember 1931. Hierdurch zeigen wir an, daß wir unsere Ladenpreise auf Grund der Notverordnung um 103L erniedrigt haben. Ausgenommen sind: 1. Die nach dem I. Juli 1931 erschienenen und die bereits herabgesetzten Werke. 2. Die Monumenta-Ausgaben und Wagner's Länderkunde als Serienwerke. 3. Wagner's Lehrbuch der Geographie als Notauflagen. 4. Georges, Ausführliches Handwörterbuch, Kühners, Ausführliche Grammatiken der Lateinischen und der Griechischen Sprache. (Diese drei Werke sind vor über 10 Jahren erschienen und haben die Zinsen bereits das Anlagekapital verdoppelt.) Die Sendungen für das gesamte Ausland und die z. Zt. abgetrennten Gebiete behalten die bisherigen Preise bei, die nach Aufhebung der Notverordnung wieder in Kraft treten müssen, weil sie auf die Dauer nicht durchführbar sind. Hahnsche Buchhandlung. vis neuen Preise sd 1. Zenuer 1S22: vürksr «Isr Lertsnsckönkeit I. Huck Lurl roerstsr. Vom Rluton- Uuldln. Ouurlu. Harlan klar ^ulrunll, 6.25 — 8 — 2. » VV. nnd l^. ^aknnidnr, 6.25 7.— 8.— 3. .. 8.50 9.75 10.75 4. „ 5.— 7.— 5. .. Das Daklieulluall 5.25 6.25 7.- 6. „ D.Dr. ^VisplriuA-durZeusruauu, 5.25 6.25 7.— 9. .. Daul LelkuIlrs-^auluburA, 3.— 4.— 5.— 10. „ 3.— 4.— 5.— 11- .. 8.50 9.75 10.75 12. K. DöhlkiA und 0. äckueidsr, HausZartsutsoknilr 8.50 9.75 10.75 Sunts ksiks «Isr SsrtensckönSsit 6N^I. kr. 2.15 2. « 2.40 3. » 2.15 4. .. Daul Dandau, Das Llumeubilduis . . . 2.70 Oer ^VeiiAerien nappba. i,eiuen Oärten 6er Drds „ 2.40 Lsrtensckvnkvit LinLeldskd" 1.25 Verlag 6sri«rnrckvnkeit / ver>in-Vi/esten«> Auf Grund der 4. Notverordnung vom 8. Dezember igZi haben wir die Preise unserer vor dem i.^uli rgZd erschienenen Werke mit Wirkung vom i.Januar 19Z2 um mindestens 10 Prozent gesenkt. Das neue Verzeichnis mit den ab i. Januar igZ2 gültigen Verkaufspreisen geht unseren Geschäftsfreunden nach Fertigstellung — Anfang Januar — zu. Wir möchten besonders feststellen, daß wir auf bereits bezogene Bücher, die auf Grund der Not verordnung billiger verkauft werden müssen, einen Regreß- anfpruch (Gutschriften, Sondervergütungen ufw.) aus § 4kl der Verkehrsordnung nicht anerkennen können. Ausgenommen von der Preissenkung bleiben unsere billigen Sonderausgaben zu 2.6^ RM und Z.LO RM, da diese nach sinngemäßer Auslegung der Notverordnung nicht der Preisherabsetzung unterliegen. G. Groke/Ver lag/Berlin New« kreise Mrilen inmi gesenüit, dn meine VerIsZ8srtiksI seil kslrren niedrige kalkuliert 8inc1. Oie ?rei88tsllung ent8prsck> der keutiMN bgAS 8ck>on vor der blolverordnun^. Verri6!clrni88S mit ZültlZen Osdenpreiben 8tslren ru Oisn8tsn. kuelvIpIi sMe VerlsSrvuMinlIS. 0re§aen ». iS Gemäß der vierten Notverordnung senkten wir die Ladenpreise aller vor'dem 1. Juli 1931 erschienenen Bücher UM iv°/° mit Wirkung ab I. Januar M2 Rückvergütungen erfolgen nicht. Dürr'sche Buchhandlung, Leipzig Dürr L Weber, Leipzig Hegel äe Schade (Abt. Jugendschriftenverlag) Leipzig Aber di- Bilderbuchgruppe erfolgt besondere Anzeige f