Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080530
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080530
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-30
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6016 Börsenblatt f. d. Dtschn, Buchhandel Nichtamtlicher Teil. ^ 124, 30. Mai 1908. Freuden und Leiden im Kreditcomptoir — Über das Kreditgeben des kleinen Kaufmannes.) Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Kreditverhält nisse im Buchhandel zu den traurigsten Kapiteln dieses Be rufes gehören. Welche Summen der Sortimenter, zumal in mittleren Städten und kleinern Orten, von Jahr zu Jahr in seinen Büchern umherwälzen muß, ist bekannt, und cs ist unleugbares Faktum, daß das ungesunde Kreditwesen im Buchhandel mitunter einer gesunden geschäftlichen Entwick lung als schwerster Hemmschuh entgegensteht. Wenn auch das durch die buchhändlerische Verkehrsordnung festgelegte Zugeständnis der alljährlich einmaligen Abrechnung mit dem Verleger zur Ostermesse dem Sortiment manche Erleichterung bietet, wie wir sie in gleich?m oder auch nur ähnlichem Umfang in keinem andern Handelsgewerbe finden, so ist doch nicht zu verkennen, daß demgegenüber in vielen Fällen Anforderungen an den Buchhändler gestellt werden, wie sie ebenfalls in andern Erwerbszweigen kaum ihres gleichen aufweisen können. Ich erinnere nur an die Bar vorauszahlung der Zeitschriften seitens des Buchhändlers seiner Bezugsquelle gegenüber und anderseits an den Um stand, daß ihm in vielen Fällen geradezu die Möglichkeit genommen wird, vor Ablauf des Quartals, Jahrgangs, Bandes, der Serie usw. seine Forderung laut werden zu lasten, um sie auch dann noch einige Zeit in den Büchern zu führen. Daß im Hinblick hierauf so mancher gern den Inhalt der oben angeführten Kapitel kennen lernen wird, glaube ich nicht bezweifeln zu sollen. Im großen und ganzen bieten beide hier eingehend erörterten Bücher unendlich viel des Lehrreichen und können gewiß beitragen, den kaufmännischen Geist eines jeden zu fördern, der sich die wirklich angenehme Mühe nimmt, sich etwas mit ihnen zu befassen. Nicht als solche wird er ihr Studium empfinden, sondern, wie der Schreiber dieser Zeilen, als anregendste Unterhaltung, deren dankenswerten Einfluß er zumal auch in ihrer nachhaltigen Wirkung nicht ver kennen wird. Hans Grönland, Charlottenburg. Kleine Mitteilungen. Verleger Murray tu London gegen di« -Times-. — Am 8. Mai kam nach viertägiger Verhandlung der Prozeß des Verlegers John Murray gegen die Times wegen Ver leumdung zu Ende, und letztere wurde zu einer Ent schädigungsstrafe von 7500 Pfund Sterlinge — 150000 >! verurteilt. Der Anlaß zu dieser Klage waren zwei in der Times veröffentlichte Artikel über die im Verlag Murray erschienenen -l.st.tsrs ok Hussv Victoria». Ain Tage nach Erscheinen dieses Werkes brachte die Times eine günstige Besprechung desselben, die aber in der Mitte die folgende Bemerkung enthielt: -Ein schwerer Irrtum wurde bei dieser Veröffentlichung gemacht. Hussa Victoria's lwttsrs ist ein Werk, das weitestes Interesse erregen wird, und in der einen oder anderen Weise wird es sich an jeden Leser im Britischen Reiche wenden. Es ist schwer, seinen erzieherischen Wert abzuschätzen, wenn es allen Klassen zugänglich gemacht werden könnte, besonders solchen, die glauben, daß das Heil nur in der Demokratie liegt. Aber die drei Bände, die nach unserem Ermessen für 10 sb her gestellt und in Hunderttausenden von Exemplaren verbreitet werden könnten, sind nur einigen wenigen zu dem Preise von 63 sb nst zugänglich.» Zwet Tage nach Erscheinen dieser Kritik erschien in der Times ein von -Arlifex- Unterzeichneter Artikel: -Der Schreiber Ihrer Kritik über Husen Victoria's llsttsrs bemerkt, daß dieses Werk für 10 sb hergestellt und zu einem annehmbaren Preise verkauft werden könnte, anstatt für 63 sb. Der Kostenanschlag ist richtig. Bei einer Auflage von 10 000 Exemplaren, und niemand wird an eine geringere Verbreitung bei einem solchen Buche glauben, würde die Herstellung der 3 Bände nicht mehr als 9 sb. kosten. Der Inhalt kostet Mr. Murray nichts, und wenn wir noch annehmen, daß er jedem der beiden Herausgeber 1000 bezahlte, so bringt das den Kostenpreis sür jedes Exemplar auf 13 sb. Wenn wir ihm 25 A auf eine Auslage gewähren, die er nach drei Monaten, sehr wahrscheinlich bevor er seinen Drucker bezahlt hat, wieder herein hat, so finden wir, daß er das Werk an Buchhändler für 16 sb. 3 ck. verkaufen kann. Wir erlauben dem Buchhändler 3 sb. 9 ä. für die gewiß nicht schwere Arbeit, das Werk von Murray an die Besteller zu übermitteln, und so kommen wir zum Verkaufspreis von 20 sb. Mr. Murray aber berechnet 63 sb., so daß das Werk mit 43 sb. belastet ist, für welche es keine Rechtfertigung gibt. Wir wollen nun sehen, wohin das Geld geht. Nach Mr. Murrays Auf stellung in der -Times- vom Frühling letzten Jahres berechnet er dem Buchhandel das Buch, das 63 sb. ordinär (ast) kostet, mit 45 sb. 4 ä., folglich bekommt er 45 sb. für etwas, das ihm 13 sb. kostet, oder 350 Prozent Verzinsung an einer Kapitals anlage, die er in 3 Monaten wieder hereinbekommt, das sind 1400 Prozent im Jahr. Die Buchhändler erhalten 18 sb. sür ein solches Buch und der unglückliche Käufer zahlt also an Mr. Murray 5mal und an seinen Buchhändler 2mal so viel als die Herstellungskosten betragen. (7x9 — 63.) -Ein mildernder Umstand ist noch zu erwähnen: Wenn ein Buchhändler vor Erscheinen des Werkes eine größere Anzahl be stellt, erhält er 5 sb. mehr vom Raub und Mr. Murray 5 sb. weniger, weil er dafür Mr. Murray alle Gefahren des Nicht verkaufs abnimmt. Aber das Resultat für das Publikum bleibt sich gleich, denn da das Werk Netto-Artikel ist, muß es zum vollen Preis verkauft werden und der Buchhändler darf auf keinen Teil seines Gewinnes verzichten. Mr. Murray hat die große Popu larität der Königin zu seinem eigenen Vorteil ausgebeutet und verrät das nationale Interesse für 32 Silberlinge.- Aus der Verhandlung ging hervor, daß im Jahre 1903 zwischen Mr. A. C. Benson und Lord Esher, die vom König mit der Herausgabe der Korrespondenz der Königin beauftragt waren, und Mr. Murray ein Vertrag geschloffen wurde, nach welchem letzterer die Veröffentlichung der Briefe auf eigene Kosten und Gefahr übernahm. Der Gewinn sollte so verteilt werden, daß die Herausgeber zwei Drittel und Murray ein Drittel ei halten sollten. In dem Vertrag wurden 250 für einen Amanucnsis bewilligt, aber diese Summe wurde weit überschritten, ebenso betrugen die Kosten für Korrekturen viermal mehr, als veranschlagt. Mr. Murray erklärte die Behauptung, daß die drei Bände für 9 sb. hergestellt werden könnten, für Unsinn und sagte aus, daß in Anbetracht des Umstandes, daß hochgestellte Persönlich keiten die Abzüge lesen würden, diese auf bestem Papier mit breitem Rand gedruckt wurden. Die Illustrationen waren kost spielig und Photographen zu bezahlen, die die Gemälde im Windsor Castle und Buckingham Palace photographieren mußten. Die Herstellungskosten betrugen nach deutschem Geld 141 200 die Auslage war 12 200, der Gewinn der Herausgeber 107 840 .4, sein Anteil 53 920 -L, von denen 40 000 für Geschäftsunkosten aufgingen, so daß ihm nur 13 920-4« verblieben. In einer Ansprache an die Geschworenen betonte der Richter, daß es sich in diesem Falle nicht nur um den durch diesen Artikel in der Times dem Verleger verursachten Schaden, sondern auch um seinen Ruf als ehrlicher Geschäftsmann handle. Nach 40 Minuten Beratung fanden die Geschworenen die Times schuldig und verurteilten sie unter lautem Beifall des an wesenden Publikums zu einer Entschädigungsstrafe von 150000--L. F. B. Neumai er. Durcharbeiten. (Vergl. Börsenblatt Nr. 112 u. 115.) — Im Organ des Wiener kaufmännischen Vereins, der -Kaufmännischen Zeitschrift-, standen kürzlich folgende Ausführungen zu obigem Thema: In fast allen kaufmännischen Bureaus Wiens wird die meist achtstündige Arbeitszeit durch eine einundeinhalb- bis zweistündige Mittagspause unterbrochen. In dieser Pause wird wohl das Mittagsmahl eingenommen; aber zu dieser nützlichen Beschäftigung würde eventuell eine halbe Stunde genügen, und sonst hat sie wohl gar keinen praktischen Zweck. Die nicht von der Nahrungs-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder