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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1892
- Sprache
- Deutsch
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256, 3, November 1892 Nichtamtlicher Teil. 6661 werden. ^ ^ ^ ^ (Lpzgr. E) ^ — Das im Verkehr mit verschiedenen Ländern des Zollauslandes, u. a. mit Oesterreich, bestehende Verfahren, Postpäckereien auf Antrag des Absenders dem Adressaten frei von Zoll zustellen und letzteren zu s Lasten des Absenders verrechnen zu lassen, ist vom 1. November ab auch im Verkehr mit Ungarn zulässig. Internationaler Eisenbahn-Frachtverkehr. — Das am 2!). Oktober zur Ausgabe gelangte Reichsgesetzblatt 1892 Nr. 39 ver- tober 1890, betreffend den Eisenbahn-Frachtverkehr. Beteiligt sind Deutsch land, Oesterreich-Ungarn. Frankreich, Belgien, Holland, Rußland, Italien und die Schweiz. Das sehr umfangreiche Gesetz umfaßt 18 Bogen des Reichsgesetzblattes, darunter die neuen Frachtbrief-Formulare. Preußische Hauptbibelgesellschast. — Nach dem Bericht bei dem jüngst stattgehabten achtundsiebzigsten Jahresseste der Preußischen Hauptbibelgesellschast hat die Gesellschaft im letzten Geschäftsjahre 97640 Bibeln, 42784 Neue Testamente und 359 Psalter ausgegeben. 27 Ber liner Gemeinden stehen in fortgesetztem Verkehr mit der Gesellschaft. Unter den ansgegebenen Bibeln befanden sich 62987 Schulbibeln. 1465 Bibeln wurden an Konfirmanden verteilt; illustrierte Trau- und Jubel bibeln wurden 22769 verlangt. Seit 1872 sind über 240000 derartiger Tranbibeln verteilt worden. 4.522 Bibeln und 21514 Neue Testamente wurden im Heer und in der Marine verbreitet. Mit Unterstützung der Britischen Bibelgesellschaft wurden außerdem 1567 Bibeln und 8373 Neue Testamente in fremden Sprachen und an Katholiken verteilt. Eine neue revidierte Bibelausgabe wird mit Ablauf des Winters erscheinen. Seit dem Bestehen der Gesellschaft sind von ihr 1993166 Bibeln, 468778 Neue Testamente und 714 Psalter verbreitet worden. Seit dem Tode des Präsidenten Hegel, der fünfundzwanzig Jahre an der Spitze des Vereins gestanden, verwaltet der Geheime Öber-Regierungs-Rat Bayer die Geschäfte. Weltausstellung in Chicago — Den -Chicago Nachrichten«, herausgegeben vom Preßausschnß des Neichskommissariats, entnehmen wir folgende Mitteilung: Die Instruktionen, welche für die Beförderung der Ausstellungs güter nach Chicago seitens des Reichskommissariats erlassen werden sollten, sind nunmehr fertig gestellt und werden demnächst den Ausstellern zugehen. In diesen Instruktionen wird darauf aufmerksam gemacht, daß es im Interesse derAussteller selbst liegt, wenn die Ausstellungsgüter thunlichst schon im Monat Dezember 1892 und jedenfalls nicht nach Mitte Januar 1893 von hier aus versandt werden. Ganz besonders gilt dies von der Versendung der Schau kästen und aller dekorativen Herrichtungen. Für solche Waren, deren Be schaffenheit es im einzelnen Falle wünschenswert macht, die Absendung thunlichst an den Eröffnungstermin ,1. Mai) heranzurücken, würde dies nur ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der geschilderten Ver hältnisse erfolgen können. Nach dem 10. April 1893 aber werden keine Waren in den Gebäuden mehr angenommen werden Die Verpackung der Waren soll seemäßig und in guten, kräftigen Kisten aus Holz her gestellt werden. Auf denselben sind farbige Zettel anzubringen. Diese Beklebezettel sind nach Verständigung mit der Chicagoer Ausstellungsbe hörde hergestellt und müssen in zwei Exemplaren auf der Außenseite jedes Collo angebracht werden. Ein Zettel ist auf dem Deckel, ein anderer auf einer der Seiten des Collo aufzukleben und beide mit Firnis zu über- I streichen. Die Beklebezettel gehen den Ausstellern vom Reichskommissariat zu. Was die zollamtliche Behandlung der Waren betrifft, so ist dafür die Vorschrift des amerikanischen Schatzamtes zu Washington maßgebend, nach welcher jeder Aussteller in zwei Exemplaren eine Aufstellung in Form einer Faktura zu machen hat, die den Namen des Ausstellers, die Zeichen und Zahl der Colli, eine Angabe ihres Inhalts, sowie eine Er klärung über die Menge und den Marktwert jeder besonderen Art der selben in ihrem Ursprungslande zu enthalten hat. Die Aufstellung muß vom Aussteller unterschrieben sein, bedarf aber keiner weiteren Be glaubigung. Da diese Faktura später auch die Grundlage für die Be rechnung des Einfuhrzolles bilden soll, welcher am Schluffe der Aus stellung beim Verkauf der Ausstellungsgegenstände zu zahlen sein wird, so empfiehlt es sich, den Wert der Gegenstände in den Fakturen und zwar in Mark so anzugeben, daß derselbe die Herstellungskosten in Deutsch land einschließlich der Kosten für die Verpackung bezeichnet, während Frachtunkosten, sowie der beim Verkauf später erhoffte Nutzen dabei un berücksichtigt bleiben würden. Um die zollfreie Wiedereinfuhr in das Gebiet des Zollvereins zum Schluß der Ausstellung für die Ausstellungsgüter zu ermöglichen, werden in Chicago seitens des Reichskommissars besondere Bescheinigungen aus gestellt werden. Um den Ausstellern die von den deutschen Eisenbahnen zugesicherte Ermäßigung der Frachtsätze zu sichern, wird jedem derselben eine Be scheinigung zugestellt werden, welche ihn als Aussteller legitimiert. Die deutschen Eisenbahngesellschaften verlangen, daß in den Frachtbriefen, mittels deren die Güter nach den Hafenplätzen dirigiert werden, aus- Neunundfünfzigster Jahrgang. drücklich bemerkt wird, daß die Sendung durchweg aus Ausstellungsgut besteht. Jedem Aussteller ist es überlassen, sich einer beliebigen Speditions firma zur Verschiffung seiner Waren zu bedienen; seitens des Reichs kommissariats sind jedoch mit einer Anzahl von Speditionsfirmen Ab kommen getroffen, welche billige Frachtsätze, sowie eine sachgemäße und sorgfältige Behandlung und Beförderung nach Chicago sichern sollen. Für Hamburg ist ein solches Abkommen mit der Firma Julius Rudert, für Bremen mit der Vereinigung Bremer und Ham burger Spediteure sowie dem Hause I. H. Bachmann, für Ver schiffung über die Häfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam mit dem Hause William Eg an L Cie. in Frankfurt am Main ab geschlossen. Zur Deckung der Versicherung während des Transports bis nach Chicago bietet sich zu billigen Prämien durch Vermittelung der Spedi teure ausreichende Gelegenheit, sofern die Aussteller nicht ihrerseits für diese Assekuranz selbst Sorge tragen wollen. Weltausstellung 1894 in Brüssel und Antwerpen. — Uebcr die großartig geplante Weltausstellung für 1894, die gleichzeitig in Brüssel und Antwerpen veranstaltet werden soll, wird der Nationalzeitung folgendes mitgeteilt: Am 27. d. M. fand im Brüsseler Stadthaus eine Sitzung von Mit gliedern der Presse statt, in der das Organisationskomitee für die inter nationale Ausstellung im Jahre 1894 seine Pläne entwickelte. Danach wird die Ausstellung in Brüssel sich über ungefähr 30 Hektare erstrecken, also um ein Drittel mehr Raum beanspruchen, als die im Jahre 1885. Außerdem dienen die freien Grundstücke im Osten der Avenue du Sud für Spezialaussiellungen, so daß das Ganze ungefähr 36 Hektare um fassen wird. Das neue Museum wird in die Ausstellung eingeschlossen, und es soll die dreijährige Ausstellung der schönen Künste dort Platz er halten. In der Nähe soll eine militärische Ausstellung stattfinden, die 4000 HjMetcr umfassen wird. Etwas weiter am Bassin de Batelage soll eine Expedition maritime auf 11 900 Meter Platz finden. Der Garten umfaßt 72 000 lH Meter ohne den großartigen Square, der in der Nähe des Museums aufgebaut werden soll. 2400 lD Meter sind für die Galerie du Travail, 64 000 lü Meter für die Jndustriehalle bemessen; ein großer Festsaal und dahinter ein Hippodrom von 14 000 sH Meter schließen nach dieser Seite hin ab Außerdem sollen hohe Brücken gebaut werden, welche die einzelnen Punkte, soweit sie durch Straßen getrennt, mit einander verbinden, und von denen eine 1 Kilometer lang wird. Bis jetzt hat das Komitee noch keinen Antrag seitens der Stadt Brüssel wegen einer Doppel-Ausstellung erhalten, und es wird, was auch eintritt, auf eigenen Füßen stehen. Plan einer Berliner Weltausstellung. — Das -Berliner Weltausstellungs-Komitee« ist am 27. Oktober im Hotel -Zu den vier Jahreszeiten- in Berlin noch einmal zusammengetreten. Das Ergebnis der Beratung war die übereinstimmende Ansicht, daß der deutschen Industrie einzig und allein durch eine internationale Ausstellung Gelegenheit geboten werden könne, ihre Kräfte zu erproben. Nur auf diesem Wege könne sie diejenige Stellung auf dem Weltmärkte erobern, die ihrer Leistungsfähigkeit gebühre. Das neuerdings aufgetauchte Projekt, im Jahre 1895 eine Berliner Gewerbeausstellung zu veranstalten, dürfe die Freunde einer internationalen Ausstellung nicht beeinflussen, zumal es nur unter der Voraussetzung angeregt sei, daß eine internationale Ausstellung in absehbarer Zeit nicht zur Ausführung gelangen könne. ferenz nach Leipzig zu berufen und zu dieser die bedeutenderen In dustriellen aus allen Teilen des Reiches einzuladen. Auf dieser Kon ferenz sollen die ferner einzuschlagenden Wege beraten und eine Vereini gung von Gesinnungsgenossen angestrebt werden, welche die Angelegen heit in sachgemäßer Weise weiter zu verfolgen und dauernd im Auge zu behalten haben wird. Farbendruck-Ausstellung. — Im königlichen Kupferstich-Kabinett in Berlin wurde in diesen Tagen eine Ausstellung von Farben drucken eröffnet, die einen Üeberblick über die Entwickelung dieser Technik auf dem Gebiete des Holzschnitts und Kupferstichs von ihren An fängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts giebt. Verwendung der Wechselstempelmarken. — Von verschiedenen Seiten sind der Handelskammer zu Frankfurt a/M. Klagen vorgekommen, daß Stempelstrafen von Inhabern solcher Wechsel verlangt worden seien, auf welchen die Stempelmarke nicht ganz hart am Rande, sondern ein wenig tiefer aufgeklebt war, und wohl als Folge hiervon verweigert auch die Reichsbank die Annahme von Wechseln, über deren Stempelmarken ein Raum frei ist, wenn auch nur ein kleiner. Würde nämlich, so wird ge folgert, jemand einen solchen kleinen Raum nachträglich zu einem Giro oder sonstigen Vermerk über der Marke benutzen, so könnte er sich da durch dem Verdacht aussetzen, den Wechsel ungestempelt unterzeichnet zu haben, folglich in Strafe geraten, übrigens ohne irgend eine Möglichkeit, aus eineni solchen Ausfüllen des weißen Plätzchens einen unerlaubten 901
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