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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1892
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- Deutsch
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6660 Nichtamtlicher Teil. 256 3 November 1892. kühl, Gaßmann, Frederking, Kleeßen, Weitbrecht, Maaß, Kloß und Meißner, eingefunden. Der »Allgemeine deutsche Buch- handlungs-Gehilfen-Verband» überbrachte durch Herrn Peters seine herz lichen Glückwünsche; für den Gehilfenverein -Sphinx» waren die Herren thalkräftige Wirken des Jubilars für sein Haus und die gemeinsame Wohlfahrt des Berufes, namentlich auch seine unablässige förderliche Sorgfalt und Bemühung um die Erziehung seiner Gehilfen und Lehr- nnd ihrer mit innigem Danke gedenken. Zahlreiche Freunde, in be ruflichem und privatem Verhältnis Nahestehende vermehrten beständig die Zahl der glückwünschenden Besucher. Der Jubilar dankte allen tiefbewegt mit warm empfundenen, herzlichen Worten. Der Abend vereinigte die Familie und eine große Zahl von Fest gästen bei einem fröhlichen Mahle. Nach der Begrüßungsansprache orachte der Bruder des Jubilars, Herr Georg Boys en, das Wohl des Gefeierten in zündenden Worten aus. Tiefgerührt dankte der Jubilar und brachte sein Glas dem Wohlergehen aller derer, die ihm in diesem glücklich vollendeten Vierteljahrhundert treu zur Seite gestanden, seinem Personal, seinen Freunden und Gönnern. Herr Lundius, der noch die ersten Tage der jetzigen Jubelfirma miterlebt, schilderte humorvoll diese ersten bescheidenen Anfänge und verfolgte im weiteren Verlauf seiner Rede die gesamte Entwickelung des mächtig aufstrebenden Hauses bis zu seiner heutigen Blüte. Er faßte seinen Trinkspruch zusammen in ein Hoch auf die Familie des Gefeierten. Ihm schloß sich der letztere sogleich an mit einem Hoch auf seinen verehrten früheren Chef, den unter den Festgästen anwesenden Herrn Gaßmann, der mit freundlichen, warmen Dankesworten erwiderte. In einer von gutem Humor getragenen Rede brachte Herr Wahnschaff das Wohl der mutigen von auswärts gekom menen Festgäste aus, woran sich noch weitere Toaste auf die anwesenden Autoren des Jubelverlages, auf Herrn Maasch und seine Braut, auf das Geschäftspersonal, auf die Schwestern des Jubilars und seinen zweiten Sohn anschlossen, welch letzterer als Seemann sich zur Zeit fern von der Heimat auf der Fahrt nach Capstadt befindet. Gegen Mitternacht endete das vom heitersten Festgeiste getragene Mahl, worauf ein Ball den festlichen Tag beschloß. Den vielen und in hohem Grade verdienten Ehrenbezeugungen und herzlichen Wünschen, die dieser Tag einem hochangesehenen Angehörigen unseres Berufes gebracht, schließen auch wir uns in aufrichtiger Gesin nung an und sind der freudigen Zustimmung weiter Kreise des deutschen Buchhandels gewiß. Mühlbrechts Wegweiser durch die neuere Litteratur der Staats- und Rechtswissenschaften. — Als ein im Sortiment fast unentbehrliches Nachschlagebuch hat sich der im Jahre 1885 in erster Auf lage erschienene »Wegweiser durch die neuere Litteratur der Staats- und Rechtswissenschaften, für die Praxis bearbeitet von Otto Mühlbrecht» (Verlag von Puttkammer L Mühl brecht in Berlin) erwiesen. Wir haben dieses praktisch gearbeitete, zuverlässige Buch bei seinem Erscheinen ausführlich besprochen*) und uns bei langjährigem täglichen Gebrauch über feine schnellen und ausführlichen Auskünfte gefreut. Aus einer Anzeige in einer der letzten Nummern des Börsenblattes (Nr. 253) entnehmen wir. daß eine neue Auflage dieses Kataloges bevorsteht, für welche eine völlige Umarbeitung und erhebliche Vermehrung in Aussicht gestellt wird. Wir wollen nicht unterlassen, die Interessenten auch an dieser Stelle auf diese tüchtige und praktisch sehr verwendbare bibliographische Arbeit aufmerksam zu machen. Notarielle Bekanntmachung. — Auf die Bekanntmachung des Königlichen Gerichts-Notariats in Urach (Württemberg) in Nr. 253 d. Bl. wollen wir die Aufmerksamkeit derjenigen Verleger auch an dieser Stelle hinlenken, die s. Z. bei dem Konkurse des verstorbenen Buchhändlers Rudolf Nagel, Fa. Stettin'sch e Buchhandlung in Ulm, Verluste gehabt haben. Nach dem Inhalte dieser Bekanntmachung ist zu hoffen, daß eine mehr oder minder vollständige nachträgliche Befriedigung der Gläubiger erfolgen kann. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs - Gehilsen-Ver- band. — Die am 30. und 31. Oktober in Wiegners Gesellschaftshaus in Leipzig tagende 23. (außerordentliche) Hauptversammlung des allge meinen deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes lehnte den Antrag des Vorstandes, die Krankenkasse des Verbandes dem Krankenkassengesetz zu unterstellen und in eine »eingeschriebene Hilfskasse» umzuwandeln, mit 754 gegen 724 Stimmen ab. Die erste höchst bedauerliche Folge dieses Beschlusses war der Rücktritt der drei verdienten Vorstandsmitglieder, der Herren Baldamus, Koller und Weise. Namentlich die Amtsnieder legung des Erstgenannten, des Gründers des Verbandes, der von Beginn an an seiner Spitze gestanden hat, ist um so bedauerlicher, als der Verband in ihm eine ganz außergewöhnlich tüchtige organisatorische Kraft verliert — Wir behalten uns ausführlichen Bericht vor. für die Hand-^u. Hausbibliothek des Buchhändlers. 16. Lä., 1. ^btk. (LrALnrunxen r. 1.— 4 6äe.) Inst. 4. 16. .. 2 ^.trlk. ( .. 5.— 7. .. ) lüsk. 4. 16. 3. ^.btb. ( .. 8.—11. ) lüef. 4. 16. „^4.^. ( ^ i „12.-15. .. ) lüsk. 4. 8°.^245 8^ Von I. 8t»Lekm»llv i I»siprix. von kicüsrä öertlinA in Vr63äsn. 8'. 34 8. 758 I§rn. jun. io k'rLnIrkllrt a. LL. 8°. 36 8. 782 I§ro. von ... (8ort.-k'irma) ... 2. ckakr^. tlo. 2. I^ovsmbsr 1892. 8°. ^in^lAlLn^^b^^. 260^??ru.^^02 ^n Sans kow^8»°° 8.^81-163^^0^952^-1933. b'oök in IwipriA. 80. 68 8. 2204 l^rn. ^1° 8^ ^66^rn. 6a par r bu x 1086PÜ80N. 2. üskt. 8". 8. 49—112. Ilpssl» 1892. ^ ^8^72 8^'382^^n ^?w^8'>. 34 8." ?229^ro^O' ^ ""icd Lollpvlil^- ^vtuLatalos No. 41 ^Ä92.'^(I^^o^1?8>o 8^.^ 16 8 ^451^0° tkal'8 Xotignariat in Nönobsn. 8°. 34 8. No. 7227—7755. ^ntigvLriat in Llüneden. 8". 18 8. No. 11390—11639. (38 8^)" No.^11755—12310. gnariat in Uünobso. 8" 16 8. No. 12364—12568. Kirebsvorävuo^so, ^Aenäon eto. XatLloß No. 76 von I^nävie ko86ntdaI'8 ^lltiglluriLt in Uünekeo. 80. 16 8. No. 13031 -13187. ^nbihuuriat. in Uänoüen. 80. 41 8. No. 14479—15086. ^nbiguuriut, in kcköneben. 8". 42 8. 840 Nro. 1824 ^Nni. ^ ^8^6^12^ 19° 8.^ er o . x Vom Postwesen. — Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß Büchersendungen, welche mit einem Stempelabdruck »zur Besprechung- Versehen sind und eine gedruckte Mitteilung mit handschriftlicher Angabe des übersandten Buches enthalten, zur Versendung gegen die ermäßigte Drucksachentaxe nicht zulässig sind und daher vorkommenden -) Vgl. Börsenblatt 1885 Nr. 282.
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