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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1892
- Sprache
- Deutsch
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der nachfolgenden Dokumente: An erster Stelle erscheinen Zu sammenstellungen von Grundsätzen, die den Bearbeitern der Ver- lagsrcchtsentwürse als wesentlich erschienen sind, wie auch die Beschlüsse der verschiedenen Kongreste, die dem von Venedig ge- solgt sind, und Fragen zum Gegenstand haben, die mit dem Ver lagsrecht in enger Beziehung stehen. Wir werden ein kurzes Kapitel mit der Erklärung der besonders schwer wiederzugeben den und teilweise noch schwankenden Ausdrücke einschalten. Sodann lassen wir den Versuch einer gesetzgeberischen Lösung durch Herrn Schürmann folgen, den er als Anhang zu seinem im Eingänge dieses Artikels erwähnten Buche veröffentlicht hat. Von Heren Schürmann ist bekannt, daßerdieKenntnisderOrganisationund der Gebräuche des alten und neuere» deutschen Buchhandels beherrscht') und daß er sich die Aufgabe gestellt hat, die in Deutschland zur Zeit bestehenden Verhältnisse zwischen den beiden Jnteressenten- gruppen auf dem Boden ihrer geschichtlichen Entwickelung Larzu- lcgen, namentlich aus der Grundlage der bewährten Hauptgesichts punkte des preußischen Landrechts, das er für die höchste gesetz geberische Leistung, für ein deutsches Originalgesetz im vollen Sinne des Wortes hält. Diese Untersuchungen müssen nach seinem Dafürhalten die unerläßliche Grundlage bilden so für die Wissenschaft, wie für die Gesetzgebung. Aus diesem Unterbau hat er denn auch seine »Grundordnung der Rechtsverhältnisse zwischen Autoren und Verlegern« gestaltet, hierbei immer der gegenwärtigen Entwicklung Rechnung tragend. Hieraus ergiebt sich, daß die Arbeit Schürmanns einen ausgesprochen nationalen Zug trägt; um so mehr Grund, daß sie von allen denen reiflich durchdacht werde, die sich mit dem Gedanken befreundet haben, die Sache auf das internationale Gebiet zu übertragen. Eine letzte Gruppe von Aktenstücken begreift die verschiedenen schon ausgearbeiteten Verlagsentwnrfe: den dem Kongreß zu Neufchätel unterbreiteten Entwurf; die Sonderbestimmungen in dem neuen dänischen Gesetzentwurf, betreffend das litterarische und künstlerische Eigentum; den vom Senat am 28. März 1891 angenommenen und mit Abänderungen im Oktober desselben Jahres der Deputiertenkammer vorgelcgten Entwurf; den vor läufigen Gesetzentwurf des deutschen Schriftstellerverbandes, an genommen aus dem Berliner Kongreß; die von dem Ausschuß des Börsenvereins der deutschen Buchhändler ausgearbeitete Ver lagsordnung; schließlich einen besonderen Entwurf für den Musi kalienverlag. Die beiden Entwürfe, die wir dem Vorgehen der deutschen Vereinigungen verdanken, bedürfen noch einer kurzen geschicht lichen Erläuterung. Nachdem diese Vereinigungen sich nicht, wie man zuerst hoffen durfte, über eine gemeinsame Arbeit hatten einigen können, ernannte die Hauptversammlung des Schrift, stellerverbandes in Breslau im Jahre 1890 einen Ausschuß von neun Mitgliedern") mit dem Aufträge einen Gesetzentwurf aus- zuarbeitcn, der dem Reichskanzler mit der Bitte um Ausnahme in das bürgerliche Gesetzbuch als besonderes Kapitel oder um Erlaß als besonderes Gesetz unterbreitet werden sollte. Herr V-. Fuld in Mainz wurde mit der ersten Ausarbeitung betraut. In der Hauptsache durch die Herren Wichert und Keil gefördert, gab der Ausschuß dem Entwurf seine endgiltige Fassung, in der er nach einer beredten Besürwortung des Herrn Keil von der ') Hier die Titel seiner Publikationen: Organisation und Rechtsgewohnheiten des deutschen Buchhandels. I. Die Entwickelung des deutsche» Buchhandels zum Stande der Gegenwart 1880. II. Die Usancen des deutschen Buchhandels und der ihm ver wandten Geschäftszweige I88l. Die Rechtsverhältnisse der Autoren und Verleger. Sachlich-Historisch. I88S. Halle a/S., Buchhandlung de» Waisenhauses. "> Die Herren Schweichel und Wichert (Berlin), vr. Keil (Weimar), vr. Brasch und vr. Blum sLeipzig), Albert Träger und vr. Fuld Mainz), Rat Schmidt München), vr. Weyer <Wien>. In eigener Er gänzungswahl beries der Ausschuß Herrn Batz Mainz). Neunundsünsztgsler Jahrgang. jüngsten Hauptversammlung des Verbandes während des Schrist- stellerkongresses in Berlin im September 1891 «n dloc an genommen wurde. Anderseits hatte die Hauptversammlung des Börscnvereins aus Antrag des Herrn Voigtländer, die Ernennung eines be sonderen Ausschusses zur Ausarbeitung einer Verlagsordnung beschlossen, die nach ihrer Annahme durch die Hauptversammlung sür die Mitglieder des Börscnvereins bindend sein sollte.') Ein erster Entwurf des Herrn Voigtländer wurde durch diesen Aus schuß bei seinem ersten Zusammentreten in den Tagen vom 7. bis 9. Oktober 1899 beraten und sodann der Prüfung zweier Autoritäten aus dem Gebiete des Urheberschutzes, der Herren vr. Dambach in Berlin und O. von Wächter in Stuttgart, unter breitet, die den Entwurf zum Gegenstand sehr gründlich bear beiteter Gutachten genommen haben. Außerdem hatte das Reichs justizamt in einem Schreiben vom L. Dezember 1899 dem Börsen- vercinsvorstand sein Interesse an dem Vorgehen der Buchhändler bekundet und am 20. Januar 1891 aus eine bezügliche Anfrage mitgeteilt, daß die Vorarbeiten zur gesetzlichen Regelung dieses Rechtsgebieies bereits begonnen hätten. Das Reichsjustizamt sägte hinzu, daß es bereit sei, einen Vertreter an den Be ratungen das Ausschusses teilnehmen zu lassen; denn zur Förderung seiner eigenen Arbeiten wäre es ihm von Wert, über die Ansichten und Wünsche der Korporation genau unter richtet zu sein. Die zweite Sitzung des Ausschusses, der der Regierungsvertreter, Herr Staatsrat Dungs, beiwohnte, sand vom 7.—9. April l89l in Leipzig statt, eine dritte am 6. und 7. Okwber gelangte zur dritten Lesung des Entwurfs. Ein Unter-Ausschuß übernahm den Auftrag, eine letzte Durchsicht vorzunehmen, jedem Artikel seine Begründung hinzuzusügen und ein Sachregister anzufertigen. In dieser Fassung wurde der Entwurf in der Nummer vom 39. Dezember 1891 des Börsen blattes veröffentlicht nnd eine Anzahl von Exemplaren an In teressenten (Schriftsteller, Rechtskundige, Zeitschriften re.) versandt mit der Bitte, den Entwurf zu prüfen und Wünsche und Vor schläge bis zum Monat März an den Verein gelangen lassen zu wollen. Der Ausschuß wird dann noch über diese beraten.") und den abgeschlossenen Entwurs der jährlichen Hauptversammlung vorlegen, die am vierten Sonntag nach Ostern stattfinden wird. Die Entwürfe der beide» Verbände zeichnen sich durch die vollkommenste gewissenhaste Ueberzeugung ihrer Urheber aus. »Wir dürfen uns das Zeugnis geben,« sagt Herr Keil in Berlin, »nach äußerster Möglichkeit die Interessen und Rechte der Schrift steller gewahrt und hierbei immer nach Recht und Billigkeit den Interessen der Buchhändler Rechnung getragen zu haben.« — »Der Ausschuß war darin einig,« sagt das Vorwort zum Buch- Händler-Entwurs, »daß die Verlagsordnung des Börsenvereins vor allem sich durch strengste Gerechtigkeit auszeichnen müsse. So wurde denn von Satz zu Satz mit peinlichster Gewissenhaftig keit erwogen, nicht nur was dem Verleger recht, sondern auch was dem Verfasser billig sei. Der Ausschuß hofft, bei unbefangen urteilenden Kennen, der obwaltenden Verhältnisse Anerkennung dieser seiner Bestrebungen zu finden. Einwendungen gegen seine Vorschläge in dieser Beziehung wird er besonders genau prüfen.» Ungeachtet dieser lobenswerten Bestrebungen sind die Ab weichungen der in den beiden Entwürfen zum Ausdruck gelangten Gesichtspunkte beträchtlich, wie das bei so entgegengesetzt» Inte ressen nicht zu vermeiden ist. Es giebt eine Reihe von Punkten, die aus den ersten Blick unvereinbar sind, das sind die Bestim mungen über die Honorarzahlung, über die Abtretung des Uebersetzungsrechts, über die Zahl der Exemplare einer Auflage, über die Zahl der als überlasten zu betrachtenden Auflagen, ') Der Verlagsordnung eine bindende Srast gegenüber den Lörsenvereinsmitglieder» zu geben, ist nicht beabsichtigt. Red. ") Inzwischen geschehen. 22.—24. März d. I. Red. 28»
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