Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1931
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19311010
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193110103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19311010
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1931
- Monat1931-10
- Tag1931-10-10
- Monat1931-10
- Jahr1931
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X« 236, 10. Oktober 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. vorrätig halt, aus denen zur Verheimlichung des Ursprunges die in den KZ 8 und 7 des Reichsgvsetzes Uber die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-gesctzbl. S. 8K) vorgeschriebenen Angaben Wer Drucker, Ver leger, Verfasser, Herausgeber oder verantwortlichen Redakteur nicht enthalten oder unrichtig, unvollständig oder unleserlich sind, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft, wenn durch die Schrift 1. das Verbrechen des Hochverrats (KZ 81 bis 88 des Strafgesetzbuchs) oder 2. ein Vergehen gegen die Vorschriften über verbotene Vereine <K 11 des Gesetzes zum Schutze der Repu blik, K 7 der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitun gen vom 28. März 1931) oder über verbotene Druckschriften (K 14 des Gesetzes zum Schutz« der Republik, K 8 dieses Teiles) oder 8. eine nach den ZK 11Ü bis 113 des Strafgesetzbuches oder nach 8 2 Nr. 2 der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschrei tungen vom 28. März 1931 strafbare Aufforderung oder Anreizung begründet wird. <2> Wer wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung »ach Abs. 1 bestraft worden ist, wird, wenn er abermals der Vorschrift des Abs. 1 vorsätzlich zuwiderhandelt, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. K 245 des Strafgesetzbuchs findet entsprechende Anwendung. <s> Aus Gegenstände, die zur Begehung eines nach diesen Vor schriften strafbaren Verbrechens oder Vergehens gebraucht oder be stimmt sind, findet K 1 Nr. 2 dieses Teiles (K 86 a des Strafgesetz buchs) entsprechende Anwendung. K 3 <1>. Wer von dem Vorhandensein eines Vorrats von Druck schriften, -deren Inhalt den Tatbestand einer der im K 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten strafbaren Handlungen begründet, zu einem Zeitpunkt -glaubhafte Kenntnis erhält, zu dem das Vorhandensein dieses Druckfchristenvorrats der Behörde noch nicht bekannt ist, ist verpflichtet, unverzüglich der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Die in seinen Besitz oder Gewahrsam gelangten Stücke der Druck schrift hat er unverzüglich der Polizeibehörde abzuliesern. (2) Wer es unterläßt, die Anzeige oder Ablieferung rechtzeitig zu bewirken, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. <3) Straffrei ist, wer eine Anzeige unterläßt, die er gegen Ver wandte auf- und absteigender Linie, Ehegatten oder Geschwister er statten müßte. Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet, anzuzeigen, was ihm bei Ausübung der Seelsorge anvcrtraut worden ist. (Reichsgesetzblatt Nr. 87, 1831, Teil I, Seite 586.) Deutscher Reklame-Verband. — Die Ortsgruppe Berlin ver anstaltet am 14. Oktober, 20 Uhr, im Wirtschaftspolitische» Saal des Reichswirtschaftsrats, Bellevuestraße 1k, einen Vortrag von Dr.-Jng. Kurt Schulz, Vertriebsleiter im V.D.J.-Berlag: Untersuchun gen über Wirkung und Wirksamkeit von Werbe mitteln — Zur Werbung für das technische Buch. — Anschließend Diskussion. Gäste willkommen. Schlesische Gesellschaft zur Förderung der buchhändlerischen Fach bildung in Breslau. — Die Führung durch die Werba (Ausstellung für Werbearbeit und Werbeunterricht) am Sonntag, dem 27. Sep tember war für die Schlesische Gesellschaft ein außerordentlicher Er folg. 55 Teilnehmer, Damen und Herren, fanden sich ein. Die sach kundige Führung des Werbelehrcrs Daehne gestaltete sich sehr inter essant. Hoffentlich läßt sich ein ausführlicherer Bericht über die Ausstellung ermöglichen. Carl Müller. Allgcm. Deutscher Buchhandlungsgchilscn-Verband (Fachgruppe Buchhandel im D.H.V.), Ortsgruppe Köln a. Rh. — Am 18. Okto ber ist Fachgrnppcnsitzung im Saal 13 des D.H.V.-Hauses, Göben- straße 10. Beginn 2011 Uhr. Es spricht Kollege Metzner über: Die Entwicklung von Schrist und Buch. Anschließend Mitteilungen über- die nächsten Veranstaltungen. Wir laden alle Kollegen herz lich ein. Gäste willkommen. Die Ortsgruppe Leipzig des Allgemeinen Deutschcn Buchhand- lungsgehilscn-Vcrbandes (Fachgruppe Buchhandel im D.H.V.) kün digt im Rahmen ihres Winterarbeitsplanes eine Reihe Vorträge an, zu deren Besuch der Ortsgruppenvorstand alle Leipziger Buchhand- lungsgehilsen und -lehrlinge einladet. Vortragslokal: Heim der Kaufmannsgehilsen, Dittrichring 17. 14. Oktober: Geistige und wirtschastliche Fronten im Buchhandel. 11. November: Was wird aus der Sozialversicherung. Redner: Martin Hoede. 8. Dezember: Versicherungszeitschristen und Zeit- s ch r i f t e n v e r s i che r ung. IS. Januar 1932: Was muß der Kausmann von Schluß- und Steuerbilanz wissen. Unter besonderer Be rücksichtigung der buchhändlerischen Eigenheiten. Redner: vr. Friedrich Uhlig. 10. Februar 1832: Der Schutz des geistigen Eigentums. (Titelschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Gcschmacks- musterschutz und sonstiges Wettbewerbsrecht.) Redner: vr. Karl Ludwig. 18. März 1832: Tag des Buches. (Rach einem besonderen Pro gramm.) 14. April 1932: Das Buch des Tages. Redner: vr. Morgen stern. 11. Mai 1932: Aus der Praxis des Arbeitsrechts. Red ner: Jakob Degelmann. Außerdem soll eine Arbeitsgemeinschaft siir Her steller mit folgendem Programm durchgefiihrt werden: Einführung in de» Lohn- und Preistarif. — Das typographische System und die verwendbaren Materialien. — Berechnung des Handsatzes. — Berechnung des Maschinensatzes. — Berechnung des Druckes. — Klischeeherstcllung und Druck. — Papier. — Manuskript. — Berechnung von verschiedenen Drucksachen: Werke, Kataloge, Prospekte usw. in verschiedenen Auslagen. Die Arbeitsgemeinschaft soll etwa Mitte Oktober beginnen und sich aus 8 Wochen mit je zwei Arbeitsstunden <8—10 Uhr abends) erstrecken. Leiter: Herr Schmidt von der Berechnungsstclle des Vereins Leipziger Buchdrucker. Hersteller, die für diese Arbeitsge meinschaft Interesse haben, werden gebeten, sich unverzüglich mit der Geschäftsstelle obigen Verbandes, Hospitalstraße 25, in Verbin dung zu setzen. Weiter ist die Gründung von Scheinfirmen im Rahmen des Scheinfirmennetzes des D.H.V. beabsichtigt. Jüngere Gehilsen und Lehrlinge, denen an ihrer Weiterbildung gelegen ist, sind ausgefor- dcrt, sich daran zu beteiligen und dies der eben genannten Ge schäftsstelle zu melden, die Einzelheiten mitteilt. Die Mitarbeit ist kostenlos. Die Arbeitsgemeinschaft rheinisch-wcstsälischer Jungbuchhändler lädt zu einer bücherkundlichen Arbeitsgemeinschaft am Sonntag, dem 8. November, 10 Uhr, tm Görreshaus, Köln, Neumarkt 18u—24, ein. Die Leitung hat Herr Professor Joseph Antz-Bonn über nommen. Von den Teilnehmern wird die Kenntnis folgender Bücher vorausgesetzt: Neuere Jugendschrtsten. Dantz, Peter Stall; Gred- sted, Paw der Jndianerjungc; Kästner, Emil und die Detektive, Pünktchen und Anton; Matthießen, Das alte Haus, Die grüne Schule; Ncwcrow, Taschkent, die brotretche Stadt.' Wichtige Weihnachts- bllcher. Carossa, Gion; Ginelin, Das Mädchen von Zacatlan; Keck- cis, Oasenbriese; Kurz, Vanadis; Priestley, Die Engelgasse; Reger, Union der sestcn Hand; Waggerl, Schweres Blut; Zweig, Junge Frau. — Für preiswertes Mittagessen (1.20 Mk.) ist gesorgt. An meldungen zur Teilnahme bis zum 5. November an Ferdinand Trömel i. Hsc. Hermann Schaffstein Verlag, Köln, Badstraße 1. Die Zcntralgesellschast für buchgcwerbliche und graphische Be triebe A. G-, Wien I., Wildpretmarkt 1, teilt mit, daß folgend« Firmen ans Ihrem Konzern ausgeschieden sind: Ant. Folk Ges. m. b. H., Wr. Neustadt; Eduard Höllrigl, Salzburg; Franz Pcchel, Graz, und I. G. Sydys Buchhandlung (Schubert), St. Pölten. Deutscher Buchgciverbcverein. — Die vier Vorträge, die Di. Ro- denberg in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgeiverbehauses liber bas Wesen der englischen Druckkunst hielt, sanken am 7. Oktober ihren Abschluß. An diesem Abend sprach vr. Rodenberg speziell über die englische Akzidenz und Gebrauch s-graphik. Er gab eine Analyse der verschiedenen Groteskschrislen und fand am meisten Beachtung durch die Feststellung, daß die Grotesk bereits vor einem Jahrhundert in England und bald danach auch in Frankreich und Deutschland bekannt war. England hat der Grotesk neuerdings etwa zu gleicher Zeit wie Deutschland die Wege geebnet. Zum Untcr- schiod von Deutschland sindet die Grotesk in England namentlich in Plakaten mannigfachste und künstlerisch hochstehende Verwendung. Bis vor etwa zwei Jahren konnte sich die englische Akzidenz und Gc- brauchsgraphik nicht von den traditionellen Bindungen der Buch kunst sreimachen. Mit umso stärkerem Nachdruck erfolgte dann ein Anpassen an die neuzeitlichen Bedürfnisse -des Verkaufs- und Werbe wesens. England hat den Ausdruck Folder geprägt, de» dort jeder Drucksachenbesteller kennt und der sich auch in Deutschland eingebür gert hat. Im Ideenreichtum wie in der Verwirklichung gewagtester 903
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder