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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1931
- Strukturtyp
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- 1931-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1931
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- Deutsch
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VckMMMmNlltüMVMmM Nr. 234 (R. 117). Leipzig, Donnerstag den 8. Oktober 1831. 98. Jahrgang. RÄMwuMer TA Bericht über eine Aussprache zwischen der Arbeitsgeineinschast uiijjen- schajtlichcr Verleger und der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft licher Sortimenter. Die derzeitigen Wirtschaftsverhältnisse veranlaßten die A.w.S., eine Aussprache mit der A.w.V. herbeizuführen. Der Wunsch war, zu Prüfen, wie durch eine Verständigung zwi schen wissenschaftlichem Verlag und Sortiment Mittel und Wege gesunden werden könnten, um das bevorzugte und mit dem wissenschaftlichen Verlag arbeitende Sortiment über die schwie rigen Zeiten hinweg dem Verlag möglichst auch für die Zukunst zu erhalten. An der Aussprache, die am 29. September 1931 in Berlin stattsand, nahmen teil: von der A.w.S. die Herren A r n st - Leipzig, Djeder ich- Dresden, Liebisch - Leipzig, Maaß - Berlin, Oltinanns - Dresden, von der A.w.V. die Herren vr. Georg Ernst-Berlin, vr. Friedrich Oldenbourg - München, vr. Julius Springer- Berlin, vr. Ed. Urban- Berlin. Das Ergebnis der Aussprache wurde gemeinsam wie folgt sestgestellt: »Am 29. September 1931 fand eine Aussprache zwischen Vertretern der A.w.V. und A.w.S. statt. Bezüglich der Abrechnung des Bedingt-Kon tos I. Halbjahr 1931 wurde vereinbart, daß dem wissen schaftlichen Verlag durch Rundschreiben enrpfohlen werden soll, denjenigen Firmen, die pünktlich abgerechnet haben und der BAG angehören, hinsichtlich der Zahlungsweise Entgegenkommen zu zeigen, wobei es dem Verleger überlassen bleibt, ob er die raten weise Abdeckung des Saldos im offenen oder gedeckten Kredit in zwei Raten (Oktober, November) oder drei Raten (Oktober, No vember, Dezember) gestattet. Ferner wurde sestgestellt, daß viele wissenschaftliche Ver leger schon bisher in Ausnahmefällen in der Bezahlung der Zielrechnung Entgegenkommen bewiesen haben. Die anwesenden Vertreter der A.w.V. stehen durchaus auf dem vom Deutschen Berlegerversin in Nr. 193 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 21. August d. I. lundgegebenen Standpunkt, daß derartiges Entgegenkommen in der jetzigen Zeit, soweit es der Einzelfall gestattet, in Vereinbarung von Firma zu Firma erwünscht ist.« Für die A.w.V.: Für die A.w.S.: vr. G. Ernst. R. Arnst. Einrichtung von Leihbibliotheken. Bon Georg Müller. Gewiß ist es die erste Aufgabe des Buchhandels, Bücher zu verkaufen. Für weite Kreise aber, die aus einen Eigenbesitz an Büchern freiwillig oder gezwungen verzichten, ist die Leihbiblio thek unentbehrlich. Eine kaufmännisch betriebene Leihbibliothek, auch eine kleineren Umfanges, kann eine beachtliche Erwerbs quelle sein. Allerdings muß man sich von vornherein darüber klar sein, daß sie nicht fünftes Rad am Wagen sein darf, wenn sie Gewinn abwerfen soll. Sie fordert, wie jeder andere Ge schäftszweig, eine leitende Hand und ein beaufsichtigendes Auge, auch wenn sie sonst jüngeren Kräften anvertraut werden kann. Eine Hauptbedingung ist allerdings, daß die Festsetzung der Leihgebühren aus einer sorgfältigen Kosten- und Gewinnberech nung aufgebaut werden muß. Ein Kollege schneidet kürzlich im Sprechsaal des Börsenblattes (Nr. 186) die Frage an, wie man sich gegen zu niedrige Gebührenberechnung der Konkurrenz schützen kann. Ich habe bisher immer sestgestellt, daß Leihbiblio theken, die mit ganz niedrigen Gebühren arbeiten, meistens schneller verschwinden, als sie gegründet werden. Man sollte sich nicht verleiten lassen, die Gebühren der eigenen Leihbibliothek herabzusetzen, weil ein Konkurrenzunternehmen mit undislu- tablen Sätzen vorangegangen ist. Es ist zwar leicht, die Leih gebühr zu ermäßigen, nachträgliche Erhöhungen lassen sich aber nur selten durchführen. Zwingt der Wettbewerb zu besonderen Maßnahmen, dann soll man lieber die Leistungsfähigkeit er höhen, etwa die Anzahl der neu einzustellenden Bücher ver größern oder auch eine größere Anzahl von Büchern als ver einbart gleichzeitig abgeben. Solche Maßnahmen lann man, so bald sie ihren Zweck ersüllt haben, langsam wieder abbauen. Die Berechnung von 10 Pfg. pro Tag, also Ml. 3.— für den Monat, die der Verfasser des Sprechsaalartikels erwähnt, ist an sich nicht einmal niedrig, sofern es sich um ein Buch in normaler Preislage handelt. Die meisten Abonnementspreise liegen we sentlich unter dieser Grenze. Für eine kaufmännisch geleitete Leihbibliothek ist nicht d e r Leser der angenehmste, der für ein Monatsgeld nur 3 oder 4 Bücher entnimmt, sondern derjenige, der schnell und ost wechselt. Mir scheint, als ob unser Kollege eine andere Art des Bücherverleihs im Auge hat, nämlich die gelegentliche. Gelegenheitslesern, die zu einer ganz bestimmten Zeit ein be stimmtes Buch lesen wollen, braucht man selbstverständlich leine Leihgebühr von 10 Pfg. pro Tag berechnen, in diesem Fall ist eine wesentlich höhere, die in einein bestimmten Verhältnis zum Preis des Buches steht, zugrundezulcgen, besonders dann, wenn es sich um unbenutzte Bücher handelt. Es wird ferner die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt zulässig ist, andere Bücher als llnterhaltungsliteratur aus zuleihen. Ich möchte hier gleich etwas vorwegnehmen. In einer Zeit, in der weite Kreise, die bisher als Bücherkäuser in Frage kamen, nicht mehr die Mittel haben, sich alles anzuschaf- sen, was sie gern lesen möchten, wäre es sogar völlig falsch, das Leihen bzw. Verleihen von Büchern, die man sonst nicht in Leihbibliotheken findet, zu erschweren oder zu verhindern. Ich sehe hier Neuland für den rührigen Sortimenter. Man sollte jetzt sogar dazu übergehen, sachwijsenschastliche Leihbibliotheken oder mindestens fachwissenschastliche Neuheiten- Lesezirkel zu schaffen. Dafür muß allerdings eine andere Be rechnungsweise als die bisher übliche eintreten. Ich verweise auf meinen Aufsatz »Einrichtung von Bücherlosezirkeln« (Bör senblatt Nr. 97). In diesem habe ich bereits Unterlagen für die Berechnung von Lesezirkeln ausgestellt und glaube, daß diejenigen Kollegen, die nach meinen Berechnungsgrundsätzen verfahren, auch mit gutem Gewinn arbeiten. Mehrfach ver liehene Bücher tragen immer Lesespuren und können deshalb nie als neue Bücher oder gar als Geschenkwerke verkauft wer den. Derjenige Buchhändler, der sich entschließt, eine Leih bibliothek für volkswirtschaftliche Werke, technische Werke usw. einzurichten, muß selbstverständlich auch daran denken, die ge lesenen Bücher, ehe sie veralten, antiquarisch zu verwerten. Das ist meiner Meinung nach keine Schleuderei, sondern ein reguläres Geschäft des Buchantiquariats. Wer sich auf das Ge-
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