X- 234, 8. Oktober 1931. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. ö.Dtschn.Buchhandel. 6467 kin Zcklsgsr kür clsr Zortimsnt! Neufeld - Schwarz Handelsgesetzbuch ohne Seerecht Erster Band: Handelsstand. Offene Handelsgesellschaft. Kommanditgesell schaft. Stille Gesellschaft. Erläutert von Dr Otto Schwarz, Reichsgerichtsrat. Erscheint Mitte Oktober 1931. Amfang 544 Seiten Großoktav. Zweiter Band: Handelsgeschäfte. Erläutert von Dr. Otto Schwarz, Reichsgerichtsrat. Erscheint Ende Oktober 1931. Amfang 524 Seiten Großoktav. Dritter Band: Aktiengesellschaft. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Erläutert von Dr. Hans Neufeld, Staatskommiffar der Berliner Börse, Ministerialrat im Pr. Ministerium f. Handel u. Gewerbe. Erscheint im Frühjahr 1932. Amfang etwa 500 Seiten Großoktav. T Zeder Band in Ganzleinen gebunden 18 RM (I Die besonders prominenten und sehr bekannten Verfasser haben mit diesem Kommentar ein Werk geschaffen, in dem der ungeheure Stoff unter Einbeziehung des bürgerlichen Rechts erschöpfend behandelt worden ist. Der Kommentar geht mehr in die Tiefe als in die Breite und es gibt wohl Kaum eine Zweifelsfrage, auf die er nicht treffsichere Antwort und zuverliissige Beratung erteilt. Die Rechtsprechung, insbesondere der obersten Gerichte, ist eingehend wiedergegeben. Dom Reichsgericht sind auch zahlreiche ungedruckte Entscheidungen berücksichtigt. Das groß angelegte Werk, das sich durch den hohen Wert seines Inhalts und durch große Billigkeit ganz besonders auszeichnet, wird sich trotz der schwierigen Wirtschaftslage leicht verkaufen lassen. Da der Abnehmerkreis außerordentlich groß ist, wird es jeder, auch den kleinen Buchhandlungen möglich sein, eine Anzahl Exemplare abzusehen. Das Werk darf deshalb auf keinem Lager fehlen, und es empfiehlt sich sehr, es allen Interessenten vorzulegen. Käufer sind: Rechtsanwälte und Notare und deren Bürovorsteher, Richter, Handelsrichter, Gerichte, Iustizbeamte, Sachverständige der Handels- und Gewerbekammern und diese Kammern selbst, Rechtsberater, kaufmännische und industrielle Verbände und Vereine, Syndici, Volks» Wirtschaftler, Bankiers, Industrielle, Kaufleute, Gewerbetreibende. Arbeitgeber» und Arbeit nehmer-Organisationen, Dozenten und Studierende des Handelsrechts, Universitäts-Biblio theken. alle öffentlichen Bibliotheken, Reichs- und Länderbehörden und deren Beamte, über haupt jeder, der sich über die handelsrechtlichen Verhältnisse schnell Un-zuverlässig orientieren will. Earl Heymanns Verlag in Merlin ^ 8