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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1929
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- 1929-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1929
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X- 172, 27. Juli 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. dem Erscheinen mehrerer Bände eine Umgestaltung der Anlage er forderlich macht. Denn für den Erfolg und die Gebrauchsfähigkeit lausender Literaturverzeichnisse ist ja eine gewisse Stetigkeit der An lage eine sehr wesentliche Voraussetzung. Selbst wenn zwischen dem Erscheinen der einzelnen Auschlußbände Jahrfünfte liegen wie bei den großen buchhändlerischen Mehrjahrskatalogen, möchte doch die ganze Reihe wie aus einem Guß wirken und darum ist auch der gewiegteste Bibliograph bei der Bearbeitung von Fortsetzungsbänden an die Grundlage gebunden, auf der sein Vorgänger gebaut hat. Die besten Verbesserungen — ohne die es ja wohl niemals abgehen kann — sind dann die, die sich in den Rahmen der vorangegangenen Teile einfügen und keinerlei Umstellung bet der Benutzung der gesamten Reihe be dingen. Der rasche und sichere Gebrauch aller Bände bleibt dann ge währleistet. Es ist selbstverständlich, daß in der Deutschen Bücherei bei der Schaffung einer Bibliographie auf lange Sicht, wie sie das im Vor jahre gegründete »Monatliche Verzeichnis der reichsdeutschen amt lichen Druckschriften« darstcllen soll, die positiven und negativen Er fahrungen, die bei anderen bibliographischen Unternehmungen ge sammelt wurden, Verwertung fanden. Immerhin bereitete die Bt- bliographierung der amtlichen Druckschriften doch einige Schwierig keiten und erforderte zunächst einige Versuche unter Ausschluß der Öffentlichkeit, da für dieses Literaturgebiet deutsche Vorbilder nicht existierten. Zudem sollte das Monatliche Verzeichnis nicht nur Neuigkeitsverzeichnis werden, sondern sich durch seine Anlage gleich zeitig zum bleibenden Nachschlagewerk für das amtliche Schrifttum entwickeln. Obwohl es sich um die Bearbeitung von Neuland handelte, scheint die Deutsche Bücherei sozusagen auf den ersten Wurf die rich tige Form der Bibliographie gefunden zu haben, denn der zweite Jahrgang des Monatlichen Verzeichnisses schließt sich in der Anlage restlos seinem Vorgänger an. Das folgerichtige Ordnungsprinzip: Einreihung nach Verfassern, dabei als Verfasser keine Personen, son dern stets die herausgebende Behörde zu werten, ferner Teilung des VcrfasscralphabcteS in die 3 Gruppen »Reich«, »Länder« und »Städte« ist beibehalten worden. Auch die Register — die lOtcilige Sachüber- sicht und das Personenverzeichnis — kehren unverändert wieder und es ist anzunehmen, daß die zusammensassenden und umfangreichen Jahresregister, die das Monatliche Verzeichnis zum bequem benutz baren Nachschlagewerk gestalten, in der gleichen Form wie beim ersten Jahrgang auch am Schluß des zweiten Jahrganges wieder er scheinen werden. So ist scheinbar im neuen Jahrgang des Monatlichen Verzeich nisses alles beim alten geblieben. Scheinbar. In Wirklichkeit hat das Monatliche Verzeichnis eine bemerkenswerte Erweiterung er fahren. Der Kreis der berücksichtigten Behörden ist erheblich aus gedehnt worden. Während bisher von den- Druckschriften der Ge meinden nur die der Großstädte aufgcführt wurden, erscheinen jetzt auch die Veröffentlichungen der Mittelstädte über 50 000 Einwohner und ferner die Verwaltungsdruckschriften der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Durch den Einschluß dieser Stellen werden auch besonders die amtlichen Druckschriften, die nicht im Handel und dadurch nicht in den buchhändlerischen Bibliographien erscheinen, in noch größerer Zahl als bisher im Monatlichen Verzeichnis aufgcführt werden. Das Monatliche Verzeichnis dürfte damit noch mehr als bis her als Ergänzung der buchhändlerischen Neuigkeitsverzeichnisse zu werten sein und durch den erweiterten Inhalt gleichzeitig an Absatz fähigkeit gewonnen haben. Einen wertvollen Anschauungsunterricht für den Katalogtechntker geben die typographischen Verbesserungen, die im neuen Jahrgang des Monatlichen Verzeichnisses durchgefiihrt sind. Wie die Wirkung eines Satzbildes mit einfachen Mitteln erhöht und dabei gleichzeitig noch Raum gespart werden kann, das zeigen in den Heften des 2. Ban des die Seiten, auf denen die Publikationen der Städte angezeigt sind. Der Name der Stadt wird nicht mehr als Überschrift gebracht, sondern seitlich (jedoch noch innerhalb des Satzspiegels) gestellt, die Hervor hebung wird durch einen untergelegten Strich erzielt. Durch diese und ähnliche typographische Verbesserungen hat die Übersichtlichkeit, die bereits nach Erscheinen des Probeheftes gerühmt wurde, noch ge wonnen. Kurt Fleischhack. Aus Polen. — In einem inhaltsreichen Aussatz »Der heutige polnische Buchhandel. Organisation und Ent wicklung« bietet St. Kowalczyk, Leiter des Büros des Polnischen Buchhändlerverbandes in Warschau, im »Przeglab Ksi?garski« (Nr. 27 und Nr. 28 vom 7. und 14. Juli 1929) eine kurzgefaßte Geschichte dieses Verbandes, der seit dem 1. April 1908 in Warschau besteht. Da die wichtigsten Daten aus der Geschichte des Verbandes und des Verbandsorgans im Bbl. (Nr. 4 v. 5. Januar 1929) bereits mitgeteilt worden sind, 818 sei hier aus der dankenswerten Zusammenstellung Kowalczyks nur noch einiges nachgetragen. Im ersten Teil seines Aufsatzes, der die Organisation des Buchhandels betrifft, macht K. Mitteilungen über die Zusammensetzung des Hauptvorstandes in Warschau und der Vor stände der sechs Ortsgruppen oder Zweigvereinc des Verbandes in Lemberg, Posen, Kattowitz, Warschau, Wilna und Sosnowiec. Im zweiten Teil berichtet der Verfasser über das Verbandsorgan, die Buchhändlerkurse, die Bibliographie, die Propaganda und das 1921 gegründete Büro des Verbandes in Warschau, in dem acht Per sonen beschäftigt sind. Zwei von Kowalczyk zusammengestellte Ta bellen am Schluß seines Aussatzes enthalten Daten über die Zahl der Buchhandlungen in Polen. Die zweite zeigt nach Wojewodschaf ten geordnet die Entwicklung des Buchhandels im neuen polnischen Staat von 1918 bis 1928, und zwar bringt sie Angaben über die Zahl der Ortschaften mit Buchhandlungen und die Gesamtzahl der Buchhandlungen in den Jahren 1918 uno 1928 sowie über die Zu nahme in Prozenten. Berlin. vr. W. Christiani. Krcditschuji im Einzelhandel. — Obwohl in jüngerer Zeit allent halben der Versuch gemacht wird, die Kreditgewährung zu organi sieren und durch Kreditgemeinschaften die mit einer Nichtorgani sierten Borgwirtschaft verbundenen Schäden zu vermeiden, sind die Ausfälle im Kreditgeschäft nach wie vor nicht unerheblich und belasten die Einzelhandelskalkulation aufs schwerste. Insbesondere wurde dariibcr geklagt, daß sich Kreditnehmer ihren Verpflichtungen dadurch entzögen, daß sie ihren Wohnsitz mit unbekanntem Ziel veränderten. Die Hauptgcmcinschaft des Deutschen Einzelhandels bat daher den Herrn Neichsminister des Innern, die polizeilichen Meldestellen an zuweisen, bei Anmeldungen dem Meldeamt des bisherigen Wohn sitzes zu berichten, wohin die betreffende Person gezogen sei. Der Neichsminister des Innern teilte daraufhin mit, daß die im Jahre 1928 in Eisenach abgehaltene Paß- und Fremdenpolizeikonfe renz den Anregungen dadurch im wesentlichen Rechnung getragen habe, daß die Meldebehörde des Anzugsortes der Meldebehörde des Abzugsortes von dem erfolgten Anzug in allen Fällen Nachricht geben soll, in denen anzunehmen sei, daß diese über den Ort, in den der Abziehende sich begeben hat, nicht unterrichtet ist. Verwerfliche Werbemittel. — Eine Beamtenwirtschaftsvereini gung, die in Berlin Verkaufsstellen unterhält, hatte ihre Mitglieder durch ein Zirkular aufgefordert, nicht mehr beim Klein handelzukaufen. Das Zirkular wurde vom Jnteressenverband der Berliner Kauflcute beanstandet und zum Gegenstand einer Klage gemacht, namentlich, weil es folgende Sätze enthielt: »Warum kaufen Sie überhaupt in den Geschäften kleinerer oder größerer Händler? Erst neulich, als ein Geschäftsinhaber in Ihrer Nachbarschaft sich ein eigenes Auto kaufte, haben Sie von seinem Verdienst gesprochen. Wollen Sie uns helfen, überflüssige Gewinne des Zwischenhandels auszuschalten?« Landgericht und Kammergericht haben dem Klageantrag ent sprechend erkannt. Diese Art der Werbung verstößt gegen die guten Sitten und muß unterlassen werden. Die vom beklagten Verband eingelegte Revision wurde vom zweiten Zivilsenat des Reichsgerichts zuriickgcwiescn, im wesentlichen mit folgenden Gründen: »Auch im Rahmen der Wirtschaftskämpfc großer Organisationen — hier Einzel handel und Konsumvereine — dürfen zur Erreichung eines berechtig ten Zweckes verwerfliche Mittel nicht angewendet werden. Es er scheint aber verwerflich und mit den guten Sitten des geschäftlichen Verkehrs unvereinbar, wenn ein Vertreter der einen Gruppe ganz allgemein den Vertretern der anderen Gruppe den Vorwurf macht, daß diese die Kundschaft in ungerechtfertigter Weise übervorteile. Das und nichts anderes besagen die beanstandeten Sätze im Zusam menhang des Ganzen. Dem Beklagten genügte es nicht, die Kund schaft auf die bet ihm zu erreichenden Vorteile hinzuweisen, er wollte bas Ziel, die Kundschaft an sich zu fesseln, noch durch eine in dieser Allgemeinheit gewiß unberechtigte Herabsetzung der Angehörigen der anderen Gruppe möglichst sicher erreichen. Deshalb kann nicht davon die Rede sein, daß es sich nur um ein Urteil im Streit über allgemeine Wirtschaftsanschauungen handle.« Der Buchhandel, der unter ähnlichen Herabsetzungen nicht selten zu leiden hat, wird diese Entscheidung besonders begrüßen können. Musiker stellen ihre Werke aus. — In Paris findet gegenwärtig eine Ausstellung handschriftlicher und gedruckter Partituren neuer Kompositionen statt, die von einheimischen und auswärtigen Diri genten gut besucht wird. Partiturspieler stehen- zur Verfügung, um die Stücke sogleich vorzuflihren. Es dürfte damit ein geeignetes Mittel gefunden sein, um namentlich jungen Komponisten den schwierigen und kostspieligen Weg über Verleger und Drucker zu ersparen.
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