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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1929
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- 1929-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1929
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- Deutsch
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Vcrlagsanstalt Hermann Klemm A.-G. in Berlin Grunewald. Bilanz am 31. Dezember 1928. Aktiva. Kasse, Bankguthaben usw Benand an Wechseln . Debitoren Verlagslaaer . Verlagsrechtekonto Klischeekonto 14 382.38 Abschreibung 1 440,38 Papierkonto 4 114,09 Abschreibung 412,09 Mobilienkonto 1 7ol,— Abschreibung 171,— Hauskonto 237 000,- Abschreibung 1600,- Originalekonto Passiva. Aktienkipitalkonto Akzeptenkonto Kreditoren: Kontokorrentkonto Hypothekenkonto Reservesondskonto Dividendenkonto .Gewinnvortrag .<L § 19 084 10 102 025 43 125 681 19 260 760 25 1 — 12S4S - 3 702 - 1530 - 235 500 — 500 000 101 459 57 250 55 900 30 000 10 000 6 610 761 226 '.'7 97 Gewinn- und Verlustreckmung per 31. Dezember 1928. Soll. ,« Handlungsunkostenkonto 147 716 21 'Diskontkonto 13 606 25 ^Hausunkostlmkonto 13 905 02 jReklamekonto 'Abschreibungskonto: 22 621 35 Klischeekonto . . . 1440,38 Papierkonto . . . 412,09 Mobilienkonto . . . 171,- Hauskonto . . - 1500, 3 523 47 Gewinnvortrag 6 610 95 5 000 — Dividendenkonto 10 000 222 9Ä 25 Haben. Gewinnvortrag aus 1927 6 328 73 Verlagskonto: Bruttogewinn 198 669 02 Mietenkonto: Mieteingänge 17 985 50 222 983 25 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 27. Juni 1929.) Ernst Wasmuth Verlag A.-G. in Berlin. — Bilanz am 31. Dezember 1928. Aktiva. Grundstück und Gebäude 419 374 03 Barbestand 20 176 38 Wechselbestand 7 701 40 »Debitoren 1 026 669 l8 Neteiligungen 79 600 — W^g'-n 35 563 55 1 112 186 50 2 701 271 04 Passiva. 1 100 000 Debitoren 996 866 87 M'jervefoiibs 143 501 93 »npothek 375 000 Gewinn 85 902 24 2 701 271 04 Gewinn- und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1928. Debet. Abschreibung aus Inventar 6 620 45 Generalunkosten . . 497 080 26 Hausunkosten 1 581 21 Gewinn 85 902 24 69 l 184 16 Kredit. Bruttoertrag . 691 184 16 591 184 16 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 144 vom 24. Juni 1929.) Eine polnische Dichterakademie. — Der Kongreß der polnischen Schriftsteller und Dichter hat sich in der Frage, ob eine auf Be rufung durch den Staatspräsidenten beruhende und durch Zuwahl zu ergänzende Dichter-Akademie als autonome Körperschaft mit lebenslänglicher Mitgliedsdauer oder eine Literaturkammer, deren Angehörige durch die literarischen Vereinigungen auf beschränkte Zeit gewählt werden sollten, zu schaffen sei, für den ersten Vorschlag entschieden. Die neue Akademie soll 21 Mitglieder zählen, von denen der Staatspräsident zehn zu ernennen hat; die Mitglieder empfan gen ein festes Gehalt. Für ihre Zwecke, die die Fürsorge für die gesamte Literatur umfassen, sollen der Akademie jährlich Mil lion Zloty zur Verfügung stehen. Werbebeiträge des Leipziger Metzamts. — Vom Leipziger Meß- amt erhalten wir folgende Zuschrift: In dem Artikel »Unberechtigte Werbebeiträge des Leipziger Meßamts« im Bbl. Nr. 118 vom 25. Mai 1929 wird dem Leipziger Meßamt der Vorwurf gemacht, daß es Leipziger Firmen unberechtigterweise zum gesetzlichen Werbe beitrag heranziehe. Dieser Auffassung wird widersprochen. § 1 der auf Grund des Reichsgcsetzes vom 9. Dezember 1922 in Verbindung mit dem Sächsischen Ausführungsgesetz vom 2. März 1923 erlassenen Werbebeitragsordnung bestimmt, daß jeder, der zu den Messen Räume für Ausstellungszwecke mietet oder »in eigenen Räumen« ausstellt, eine Gebühr (Werbebeitrag) an das Meßamt zu leisten hat. Diese Beiträge sind öffentlich-rechtliche Gebühren. Der An spruch des Leipziger Mehamts auf den Wcrbcbeitrag ist also be gründet 1. bei der Ermietung von Räumen zu Ausstellungszwecken, und 2. bet der Ausstellung in eigenen Räumen. Im ersteren Falle gilt also schon die »Ermietung« eines Aus stellungsraumes als Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zah lung eines Werbebeitrages, selbst wenn der Ausstellungsraum zu einer Messe nicht in Anspruch genommen werden sollte. Der Aus steller in eigenen Räumen ist dann werbebeitragspflichtig, wenn seine Ausstellung in irgendeiner Form als »Meßausstellung« ge kennzeichnet ist. Dabei ist es nicht nötig, daß besondere Vorkehrungen, wie Bereitstellung eines besonderen Ausstellungsraumes, Aufbau einer Musterausstellung, besondere Ausstattung des Raumes u. a., getroffen werden. Es nehmen daher dauernd unterhaltene Aus stellungen, Musterlager, Auslieferungslager, ja selbst Herstellungs räume den Charakter einer Meßausstellung an, wenn durch Inserate in den Tageszeitungen, durch Verteilung von Reklamezetteln und Werbeschriften an die Kundschaft auf eine »Meßausstellung in den eigenen Geschäftsräumen« hingewiesen wird. Die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung des Werbebeitrages ist aber zweifel los dann gegeben, wenn eine Firma der Verlagsanstalt des Leip ziger Mehamts Auftrag erteilt, sie als Meßaussteller in das Amt liche Meßadreßbuch aufzunehmen. Die Aufnahme in das Meh- adreßbuch erfolgt aber nur auf Grund eines unterschriftlich voll zogenen Anmeldeformulares, das folgenden Passus enthält: »Ich (wir) stelle(n) zur -Messe aus und beantrage(n) nach stehende Eintragung unter Anerkennung der neben den Vordrucken vermerkten Preise und der umstehend angeführten Aufnahmebedin gungen«. Der Zweck der Eintragung einer Firma in das Meßadreß- buch besteht also darin, die Leipziger Messe zur unmittelbaren Kundenwerbung auszunutzen. Darin muß aber seitens des Leipziger Meßamts ohne weiteres eine Beteiligung als Aussteller an den Leipziger Messen erblickt werden, gleichgültig, ob sie von Erfolg ge wesen ist oder nicht. Eine Befreiung dieser Gruppe von »Meßaus stellern« von der Verpflichtung zur Zahlung eines Werbebeitrages ist aber schon aus Billigkeitsgrttnden den übrigen Ausstellern gegen über nicht gerechtfertigt, die neben dem Werbebeitrag die Unkosten für die Miete des Ausstellungsraumes, die Verfrachtung der Aus stellungsgüter, die Reise und den Unterhalt in Leipzig aufbringen müssen. Im übrigen ist noch zu bemerken, daß die Verlagsanstalt des Leipziger Meßamts als selbständiges Unternehmen vom Leip ziger Meßamt mit der Zusammenstellung und Herausgabe des Amt lichen Meßadreßbuches sowie dessen Vertrieb beauftragt ist. Die näheren Unterlagen für die Zusammenstellung des amtlichen Aus stellerverzeichnisses werden aber der genannten Anstalt erst durch das Leipziger Meßamt zugängig gemacht. Das Amtliche Aussteller verzeichnis umfaßt daher den Kreis der sich an der Messe beteiligen den Firmen, die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zur Ent richtung des Wcrbebeitrages verpflichtet sind. Es wird noch darauf hingewiesen, daß ein Inserat, das weder seiner Fassung noch seinem Inhalt nach auf eine Beteiligung an der Leipziger Messe hinweist, auch wenn es als Einlage oder Sonderbeigabe dem Leipziger Metz adreßbuch beigefügt wird, nicht zur Zahlung des Werbebeitrages verpflichtet. 779
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