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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1929
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- 1929-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1929
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158, l l. Juli 1929, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. den Volksmassen zu benachteiligen, dann wird dies den ohnehin losen Zusammenhalt der Regierungsparteien aufs schwerste erschüttern». Das läßt also noch auf harte innerpolitische Kämpfe nach der Annahme des Aoung-Planes schließen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen werden auch die Fragen der Mittelstandspolitik noch ihre Rolle spie len. Hier steht insbesondere die weitere Entwicklung der wirt schaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand im Vordergrund. Reichswirtschaftsminister vr. Curtius hat am 2. Juni im Reichs tag in einer großen Rede dazu erneut Stellung genommen. Nach dem er hervorgehoben hatte, daß in der Hauptsache nicht Reichs betriebe, sondern nur solche der Länder und Kommunen es feien, die dem Mittelstand Konkurrenz machten, führte er des weiteren aus: Wenn ich so für die Reichsregierung im Augenblick noch keine unmittelbare Möglichkeit sehe, in die privativirtschastlichc Be tätigung der öffentlichen Hand non Ländern und Gemeinden etn- zugreifen, so liegen die Dinge ganz anders hinsichtlich der zahl reichen heute noch vorhandenen steuerlichen Begünstigungen, die diese Betriebe genießen. Eine solche Privilegierung ist höchstens dort erträglich, wo die öffentliche Hand sich betätigen muß, um Bürger mit lebensnotwendigen Dingen auch dann zu versorgen, wenn diese Versorgung keine Gewinne oder gar Verluste mit sich bringt. Darüber hinaus aber erscheint mir keineswegs jede Be tätigung der öffentlichen Hand der steuerlichen Begünstigung wert, die als gemeinnützig bezeichnet wirb, eine Auffassung, der auch der Reichssinanzhos in seiner Rechtsprechung mehr und mehr Rech nung trägt. Die Besteuerung der wirtschaftlichen Betriebe der öffentlichen Hand würde aber neben der Krage der ungerechtfertigten Bevor zugung noch aus zwei anderen Gesichtspunkten heraus am Platze sein. Einmal würde sie auf das Unternehmen im Sinne der An spannung der Kräfte dahingehend wirken, in der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft sich zu behaupten; dann aber würde das Aufkommen an Steuern aus diesen Betrieben auch der gesamten Etatslage zugute kommen. Ich kann zu meiner Befriedigung fcststellcn, daß in der all gemeinen Aussprache zu dem Entwurf eines Steuerveretnheit- lichungsgesctzes die Redner vieler Parteien sich mehr oder weni ger zu den non mir skizzierten Grundsätzen bekannt haben, und daß auch in der Tages- und Fachpresse der Gedanke der Besteue rung der öffentlichen Betriebe mehr und mehr Anklang findet. Ein entscheidender Fortschritt wirb in der Frage erzielt werden, wenn die Entschließung des Haushaltausschusses zu Kapitel 1 Titel 1, der Fortdauernden Ausgaben des Reichsfinanzministe riums angenommen wird, die die Reichsregierung ersucht: 1. die Frage der Besteuerung der Betriebe der öffentlichen Hand und ihrer sonstigen Belastung mit Abgaben für öffentliche Zwecke einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die volkswirtschaftliche und finanzpolitische Bedeutung der Frage darzustellen, und L. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Betriebe der össcnt- lichen Hand zur Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen ver pflichtet werden. Der Minister kam dann auch noch auf den Beamtenhandel zu sprechen. Er erklärte: Neuerdings hat der Rcichsministcr der Finanzen in einem Erlaß vom 23. Juli 1928 jeglichen Warenhandel in behördlichen Räumen der ihm Nachgeordneten Behörden nochmals ausdrücklich untersagt. Der Reichskominissar für das Handwerk und das Kleingewerbe hat im Einverständnis mit dem Reichsmtntster der Finanzen auch die übrigen Netchsressorts sowie die Regierungen der Länder aus diesen wichtigen Erlaß mit der Bitte hingewiesen, sür ihren Geschäftsbereich eine ähnliche Verfügung zu treffen. Wie die etngegangcnen Antworten erkennen lassen, ist dies allenthalben geschehen. Eine andere Seite des Beamtenhandels ist der von den Be amten neben beziehungsweise außerhalb des Dienstes betriebene Warcnhandel. In dieser Beziehung ist den Reichsbeamten durch das Reichsbeamtcngcsetz im K 16 — und ähnliche Bestimmungen sind in den meisten Lanbcsgesetzen enthalten — grundsätzlich der Betrieb eines Gewerbes, also auch eines Handelsgeschäfts, untersagt. Aus nahmen bedürfen der Genehmigung der obersten Reichsbehörde. Über die Erteilung oder Versagung dieser Genehmigung hat der Rcichsministcr des Innern Grundsätze ausgestellt, die eine einheit liche Handhabung der Bestimmung sür alle Reichsrcssorts ge währleisten. Auch nach diesen Grundsätzen dars die Genehmigung nur in ganz besonderen Ausnahmesällcn erteilt werden. Soweit 752 in einzelnen Fällen diesem Verbot zuwider von einzelnen Be amten Handel getrieben werben sollte oder soweit ihnen ohne aus reichenden Grund der Betrieb eines solchen Geschäfts gestattet sein sollte, wird es den Betroffenen überlassen werden können, hier gegen anzugehen. Jedensalls sind auch insoweit neue gesetzliche Maßnahmen nicht notwendig. Wenn hiernach der Handel in den Diensträumcn und best, Be- 1 trieb eines Handelsgeschäfts durch Beamte verboten ist, so kä«m auf der anderen Seite den Beamten nicht verwehrt werden, sichet zur Wahrung und Förderung ihrer Wirtschastsbedingungen zu- i sammcnzuschließen, da dies im Widerspruch zur Vorschrift des Artikels 159 der Reichsverfafsung stehen würde. Es kann also den Beamten auch nicht der Zusammenschluß zu Konsumgenossen schaften und die Beteiligung an Beamtenwarenhäusern untersagt werden. Diese Ausführungen werden auch im Buchhandel begrüßt werden. Eine pflegliche Behandlung des Mittelstandes, zu dem ja der Buchhandel mit gehört, wird in der Tat unbedingtes Er fordernis sein, wenn Deutschland seinen Verpflichtungen Nach kommen können soll. Die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuorientierung! unserer gesamten Wirtschaftslage wird auch durch die Kon - I junkturberichte immer wieder aufs neue bestätigt. Im Monatsbericht des preußischen Handelsministeriums heißt es: diesmal: Der Abschluß der Pariser Reparationsverhandlungen hat die Sorge der Wirtschaft um die eigene Entwicklung nicht wesentlich zu I mildern vermocht. Eine kleine, zumeist saisonmäßige Belebung ist I allerdings eingetreten. Auch liegen ein weiterer Rückgang der Ar- I beitslosigkeit, der Eintritt eines gewissen Beharrungszustanbes in I den Zahlungseinstellungen und ein verhältnismäßig hoher Stand des Außenhandels vor, der erstmalig wieder einen Aussuhrübesr- schuß von 54 Millionen RM. ausweist. Doch ist die Zahl d^,r Arbeitslosen mit 746 MV gegenüber 584 MV im Sommer 1928 und rund MV VVV im Sommer 1927 noch unverhältnismäßig hoch. Die I leichte Besserung in Industrie und Handwerk läßt deshalb noch keinen sicheren Schluß darauf zu, ob die langanhaltende wirt schaftliche Depression sich allmählich zu verflachen beginnt. So- I lange die Geldmarktlage keine entscheidende Besserung erfährt, 1 dürfte auch die Wirtschaftslage im allgemeinen gedrückt bleiben. Eindringlicher kann der Ernst der Wirtschaftslage kaum zum I Ausdruck gebracht werden. Die Lage des Einzelhandels war derselben Quelle zufolge im letzten Monat uneinheitlich. Allge mein machte sich bei den Verbrauchern Geldmangel bemerkbar. Die vorhandene Kauflust wurde daher nur in geringem Umfange betätigt. Besonders in den ländlichen Gegenden ist der Umsatz nach wie vor unbefriedigend. Der Zahlungseingang war nach I wie vor schleppend. Besonders uneinheitlich war der Absatz im I Textilwareneinzelhandel. Teilweise wird hier über ein Nach- I lassen der Geschäftstätigkeit berichtet. Im allgemeinen aber scheint die Lage des Textileinzelhandels nicht besonders ungünstig gewesen zu sein, was wohl auf di« zum Teil einsetzende warme Witterung und auf die Sommersaison zurückzuführen ist. Unein heitlich war auch die Lage im Schuhwareneinzelhandel, über-^ wiegend besserte sich hier aber die Lage. Der Absatz des Lebens- I Mitteleinzelhandels ging, wie immer in der wärmeren Jahres zeit und zu Beginn der Reisezeit, zurück. Die Preisverhältnisse haben sich hier nicht wesentlich geändert. Teilweise machte sich I ein leichtes Anziehen der Preise bemerkbar. Im Eisen-, Kurz- I und Haushaltwarenhandel ist der Absatz im allgemeinen zurück- ^ gegangen. Die Industrie- und Handclszeitung aber schreibt in ihrem Konjunkturbericht: »Die Hoffnungen, die im Einzelhandel auf Grund der Maiumsätze für das Junigeschäft gehegt wurden, sind trotz der überwiegend günstigen Witterung nicht in Er füllung gegangen. Einen gewissen Trost bietet lediglich der Um stand, daß die Umsätze in ausgesprochener Saisonware, wie leich ter Sommerkleidung und Badeartikel, sich noch relativ am günstigsten entwickelt haben. Sofern die herannahende Reise zeit eine gewisse Geschäftsbelebung gebracht hat, handelte es sich um eine ausgesprochene Mengenkonjunktur, da die Käufcrschaft die unteren und mittleren Preislagen bevorzugte. Konnte man im Vormonat noch hoffen, daß es gelingen würde, durch Hinaus schiebung der Saisonausverkäufe wenigstens einen Teil der Ver-
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