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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1929
- Strukturtyp
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- 1929-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1929
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- Deutsch
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>6 107, l l. Mai 1929. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f.b.Dtschn. Buchhandel. Die Lage im Buchgewerbe in den letzten Wochen entsprach der allgemeinen Wirtschaftslage. Die unzulängliche Beschäftigung der Papierindustrie dauert an. Selbst für Pack papier sind die Absatzbedingungen nicht besonders günstig. Der Auftragsbestand für Kabelpapier ist trotz Herabsetzung der Preise merklich zurückgegangen. Das Geschäft mit wasserdichtem Pa pier und mit Papierwaren ist etwas besser. Die Preise sind aber allgemein unzulänglich. Die. Preise für die Rohstoffe, nament lich für Zellulose, sind etwas gestiegen. Im Buchdruck-und Zeit u ngsgc werbe blieb die Beschäftigung ungenügend und die Nachfrage ließ viel zu wünschen übrig. Gegen Ende des Monats ist teilweise eine leichte Besserung eingetreteni jedoch ist bei weitem noch nicht der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der gleichen Zeit des Vorjahres erreicht. Im Stein- und Offset druckfach lagen die Verhältnisse etwas günstiger; jedoch hat sich die im Vormonat eingetretene leichte Besserung nicht erweitert. Die Berliner Briefumschlagindustrie war ungefähr im gleichen Umfange beschäftigt wie in den Vormonaten. Die Lage der Schriftgießereien und chcmigraphischen Anstalten ist dieselbe ge blieben. Die Unternehmungslust des Verlages hält sich, an den Neuankündigungcn im Börsenblatt gemessen, mit Schwankungen ungefähr aus der Höhe des Vorjahres. An erstmalig angczcigtcn Neuerscheinungen wurden im April 116S gezählt gegen 1076 im vorigen Jahre und 12b4 im Jahre 1913. Da die Produktion im Februar und März geringer war als im Vorjahre, im Januar etwas größer, besteht bisher insgesamt kaum eine Differenz. Dabei ist aber zu beachten, daß die Produktion im vorigen Jahr schon beträchtlich geringer war als 1927. Eine Umfrage über die Buchzensur in England. Aus Anlaß der zur Zeit die englische Lssentltchkeit stark be wegenden Erörterung einer erweiterten Buchzensur, wie sie schon durch die »Campbell-Akte« 1857 dort eingesührt wurde, hat die Monatsschrift »Rinctecnth Century and Aster« soeben verschiedene bekannte Führer des englischen Geisteslebens in England um ihre Ansicht in dieser Sache befragt und gibt das Ergebnis dieser Umsrage im Aprilhcst bekannt. Ausjiihrltchc Antworten haben gegeben Lord Darling, Havelock Ellis, Stephan H. Foot, E. M. Förster, Virginia Wools und der Herausgeber Carrol Römer. Bei der Wichtigkeit des behandelten Gegenstandes dürste ein kurzer Hinweis aus den In halt dieser Antworten auch für die deutsche BuchhanbelSwelt nicht ohne Interesse sein. Lord Darling gibt die Berechtigung der Klagen über die zu nehmende .Hervorbringung und Verbreitung unzüchtiger und sittlich verderblicher Schriftwerke zu und ist der Meinung, daß gegen diese von Staats wegen eingeschrittcn werden müsse, hält aber die Schaffung einer eigenen Zensurbehördc zur Erfüllung dieser Ausgabe weder sllr notwendig noch sür zweckmäßig. Der vatikanische Inckox librorum prokiditorum enthalte neben minderwertigen Erzeugnissen auch schon Werke von hohem wissenschaftlichem Wert und so könne, wenn erst ein solches Amt mit einem Stab von verschiedengeartcten Beiräten und Prüfern am Werke sei, leicht neben dem Unkraut auch gutes Korn in Gefahr kommen, auf diesem Wege ausgejätet zu werden. Wohl aber müßten gegen unzüchtige Schriften und den Handel mit diesen die bereits bestehenden Bestimmungen des englischen gemeinen Rechts nachdrücklich angewandt werben, und man dürfe in deren Anwen dung sich auch nicht durch angebliche künstlerische Qualitäten solcher Werke abhalten lassen. »Niemand», so schließt er seine Ausführungen, »wird sich viel Mühe geben, einen Strauß vom Verschlucken von Schuhnägeln oder Pennystllcken abzuhalten, da ihm diese Dinge nichts schaden. Wohl aber müßte das Servieren solcher Leckerbissen tn einer öffentlichen Speisewtrtschaft sllr den Wirt schwere Strafen nach sich ziehen. Lange ehe die Erziehungsakte erlassen war, als das Lesenlcrncn sür die Jugend noch nicht zwangsmäßig war und es noch nicht die große Zahl von Druckereien gab, wurden die als notwendig erkannten Worte geschrieben: dlaxima ckedotur puero rovorsntia. Und für- wahr, wir müssen nach allgemeinem Urteil heute hinzusügen: et puellls. Laßt uns nicht auf die achten, die wohl damit einverstanden sind, daß die gröbere Art lasterhafter Erzeugnisse unterdrückt wird, aber die Herstellung seinen gewürzten literarischen Giftes stillschwei gend erlauben möchten. Wir können, wie mir scheint, unsere be stehenden Gesetze Uber die Bestrafung von Verderbtheit und Laster immer noch so anwenden, baß die Verbreitung des Gemeinen dadurch gehindert wird, mag dieses auch noch so sprachwichtig, anmutig oder geistreich sein.« Der bekannte Sexualschriststeller Havelock Ellis lehnt Zen sur und ebenso behördliches Eingreifen tn Kunst und Filmwesen, wie es neuerdings tn England mit Heftigkeit gefordert werde, radikal ab. Für ihn hat zunächst der Begriff »unzüchtig« keinen fest bestimmten Inhalt, sodaß also eine einheitliche Rechtsprechung oder Gesetzeshand- habung in Bezug aus die Behandlung »unzüchtiger« Schriften, Bilder uss. nicht zu erzielen wäre; weiterhin ist er der Meinung, daß gerade durch Verbote und Versolgung die Aufmerksamkeit weiter Kreise aus wahrhaft unzüchtige Erzeugnisse gelenkt und dadurch der Markt sür diese erst künstlich geschasscn werde. Er bcrust sich aus die Bibel, die auch geschlechtliche Vorgänge unverhüllt beschreibe, ohne daß sie jemand darum »unzüchtig« nenne und will glauben, daß eine künftige natürlich erzogene Jugend »trotz dem perversen Eifer unserer Innen minister und össentlichcn Ankläger» in Zukunst kein Abnehmer sür pornographische Werke mehr sein wird. Das werde freilich noch nicht heute der Fall sein, vielmehr werde der Zensor wohl zunächst eine zeitlang sein Wesen treiben und dadurch, so demütigend dies auch sür »Engländer vom echten Stock« fei, England zum »Gelächter Europas« machen. Stephan Foot, ein Schulmann, will die Frage unter dem Ge sichtspunkt betrachten, wie ein schlüpfriges Buch aus die Seele eines Knaben wirke. Er ist überzeugt, daß viele der heute veröffentlichten Bücher jungen Leuten zwischen vierzehn und neunzehn Jahren schwe ren Schaben zufllgen können und tatsächlich zusügen, darunter nicht wenige, die schlüpfrige Darstellung und Färbung zu Unrecht mit dem Namen »Kunst« deckten. Das Heilmittel dagegen steht er indessen weniger in den Verboten eines Zensors als in der Überwachung der Lektüre der jungen Leute durch die Eltern; bas Beste wäre, wenn diese die Lektüre ihrer Kinder streng aus die Werke bestimmter, als gut be kannter Verleger beschränkten. Man habe einst tn Cambridge eine »weiße Liste« der Schneider veröffentlicht, d. h. solcher, bei denen keine »Schwitzarbeit« geleistet wurde; so sei auch eine entsprechende »weiße Liste« sllr Verleger ein dringendes Bedürfnis. E. M. Förster ist der Ansicht, daß eine Zensur sich aus solche Werke beschränken müsse, deren Absicht offenbar und unzweiselhast pornographischer und blasphemischcr Art sei; diese Bücher aussinbig zu machen sei nicht schwer, und sie müßten unterdrückt weiden. Aller dings sei die Fassung der Campbell-Akte unklar und es sei zu be fürchten, daß nach ihrem Wortlaut sowohl Shakespeare wie die Bibel unter bas Gesetz fallen könnten; eine scharfe Fassung des Gesetzes in diesem Sinn sei also erforderlich. Auch Virginia Wools ist der Ansicht, daß es vor allem darauf ankomme, klar zu unterscheiden zwischen Büchern mit pornographischer Absicht und solchen, bei denen heikle Tinge in einem Zusammenhang anderer Art besprochen oder dargestellt würben. Der Herausgeber C. R o m e r weist am Schlüsse daraus hin, daß die Campbell-Akte von 1857 nicht so sehr gegen unzüchtige Buch literatur als gegen die damals stark verbreiteten unzüchtigen Ab bildungen gerichtet gewesen sei und hebt hervor, baß das Urteil der einen Generation über die Unsittlichkeit eines Buches nicht auch immer das der folgenden sei; sei doch die Campbell-Akte damals im Hin blick aus die Kameliendame des jüngeren Dumas Gesetz geworden. Der Gesamteindruck aus den eingclauscnen Antworten dürfte jeden falls sein, daß in England die Stimmung heute überwiegend sür eine vernünftig geregelte und gehandhabte Buchzcnsur ist, wenn auch die Meinungen über das Wie noch auseinandcrgchcn. Ur. S. Lehrlingsausbildung und Fachschule. Ter Schulbesuch der Lehrlinge wirb wohl in säst allen Be trieben als störend empfunden. Dabei ist eine Fortbilbungsschulung der volksschulentlassenen Lehrlinge eine bittere Notwendigkeit, die sich im vergangenen Jahrhundert überall durchgesetzt hat. In der Reichs verfassung von ISIS ist eine allgemeine Fortbildungsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sestgelegt. Auch schon hundert Jahre alt, aber in seiner breiten Durchführung ein Gedanke des 20. Jahrhunderts, ist die Umwandlung der allgemeinen Fortbildungs schule in eine berussbetonte Fachschule. In der Gegenwart ist die Erkenntnis Allgemeingut geworben, daß man im Zeitalter der äußer sten Spezialisierung vom Besonderen zum Allgemeinen, von der Be rufsbildung zur Menschheitsbilbnng,' oder wie man es sonst noch ausdrllcken will, kommen muß. Darum ist der Gedanke der allge meinen Fortbildungsschule aufgegeben worben. Er besteht nur noch sllr solche, die keinen besonderen Berus erwählt haben, für die »Un gelernten«. Die Fachschule hat der Berufsausbildung gegenüber eine schwere Stellung wegen ihrer schwereren Aufgabe. Für die Volksschul- entlasscnen ist allgemeine Fortbildung in den grundlegenden Fächern. 519
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