11I 28 «I«rI->M>>t! i. Mich», «uchh-n»-! «ünsti, erschetnende klllchrr. AL 200, 26. August 1924. Soeben erscheint der große Kommentar: Die neue Schlichtungsverordnung nebst arbeitsgerichtlichem Verfahren von OL OOir8e» Gebunden in Ganzleinen Gin. 12.- ord., Rabatt Z5°/° und ll/10 Verlangzettel anbei! Fünfzig Gxenwlare mit fünfzig Prozent! Der Kommentar weist dieselben Vorzüge auf, wie der überall ausgezeichnet besprochene und anerkannte Betrieb«, rätekommcntar desselben Verfassers. Er ist in wissenschaftlicher und trotzdem für die Allgemeinbeit verstand- licher Form abgesaßt, dringt überall in die Tiefe und verwertet das gesamte Schrifttum und die Rechtsprechung nebst der VerwaltungSprariS- Systematischer Aufbau in der Darstellung ist ein besonderes Kenn- reiche». Wer irgend praktisch oder wissenschaftlich sich mit Einzelsragen des Schlichtung«. wesen« und des Arbeitsgerichts (Kündigungseinspruchsverfahren usw.) zu befassen hat, sindet hier einen nieversagende» zuverlässigen Führer, der sich bald in der Praxis, bei Arbeitgebern > und Arbeitnehmern als unentbehrlich erweisen wird. Bei dem großen Interessentenkreis bedeutet dieser, schon vor seinem Erscheinen glänzend beurteilte Kommentar fü r d e n B u ch h a n d e l ejn SVVÜSA GssEäN» Alle Arbeitgeber, Gvndici und Betriebs leiter- Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Avbeitnebmevvevbande- Gchlichtrmgsaus- schüsse, Gewerbe- und Mausmarmsgerichte müssen diesen Kommentar auschassen! S