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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1915
- Strukturtyp
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- 1915-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 188, 13. August 1915. SMchsaal. Was lehrt uns der Bölkerkrieg? Stolz zu sein auf unser Vaterland, unserV 0 lk und uuser Deut s ch t u m ! Diese Antwort ist nicht schwer, und doch i,t dabei manchen kosmopolitischen Schwärmern unter uns etwas bänglich zu Mute, sie fürchten sich fast vor dem kühnen Klug des deutschen Aars und wagen nicht in das strahlende Licht der deutschen Zukunft zu schauen, die sich jetzt unser Volk mit den Waffen erkämpfen und sichern mutz. Was wird die Welt sagen, fragt ihr ängstliches Gemüt, wird man mit uns noch Beziehungen haben wollen u. a. in.? Gewiß solle» wir nicht die Welt vor den klopf stoßen, aber wir wollen auch nicht dort betteln, wo wir fordern dürfen. Darum kann uns nicht die Frage beunruhigen: was wird in Zukunft aus dem deutschen Buchhandel in und mit dem Ausland werden ? Es ist auch ein »Gebot der Stunde«, anderen Nationen nicht mehr uachzulanfen und uns da durch zum Gespött zu machen. Auch wir Deutsche wollen Weltbürger sein, aber zunächst Deutsche, unser Weltbürgertum muß sich auf unser Deutschtum, unsere deutsche Kultur gründen. Können wir den anderen Völkern dafür kein Ver ständnis beibringen, um so schlechter für sie; uns aber muß diese Überzeugung zum geheiligten Dogma werden, sie muß uns in Fleisch und Blut übergehen. Dazu gehört aber, daß alle Lauheit und schwäch liche Rücksicht, die fast lakaienhaft anmutende Liebedienerei dem Aus ländertum gegenüber und aller molluskenhafte Patriotismus ener gisch und endgültig abgeschüttelt wird. Diesen Mut wollen und müssen wir haben, darum sei auch der deutsche Buchhandel stark und mache sich keine vorzeitigen Gedanken über die Zukunft des Auslands geschäfts. Hier heißt es besser »Abwarten - nicht Vorsorgen«! Die nächste Aufgabe des Buchhandels nach dem Krieg wird darin bestehen, die heimische Scholle und das gewonnene Neuland zu bestellen und die Beziehungen zu unseren Verbündeten und wahren Freunden auszubanen; diese Tätigkeit wird auch seine Scheuern füllen. Schon nach kurzer Zeit wird das übrige Ausland, es mag wollen oder nicht, dies ilt ia eben die Frucht des Krieges, sich mehr denn je mit uns, unserer Kultur, unserem Volkstum und unserer Organisation beschäf tigen m üsse n. Nach den bisherigen geschäftlichen Erfolgen und Leistungen des deutschen Buchhandels ist nicht daran zu zweifeln, daß er den sich für ihn daraus ergebenden Aufgaben voll gewachsen sein wird; war er doch immer ein Pionier deutschen Wesens und deutscher Kultur, ihn wird man uns ebensowenig nachmachen wie unsere wackeren Pioniere, die jetzt nach Halbasien Brücken schlagen und Wege bahnen. Möge unser Buchhandel aber bei seine r Pionierarbeit immer bedenken, daß er ein deutscher Buchhandel ist, und sich nicht durch kosmopolitisches Blend- und Spinnwerk fesseln lassen; im heimi schen Boden und im deutschen Wesen wurzelt seine Kraft, mit diesen Nichtungspunkten vor den Augen wird er auch in Zukunft nicht nur seinen Weg, sondern auch sein Auskommen finden. . . Ist. Zeugnisfälschungen. lVgl. Nr. 182.) Daß dem Unfug und Betrüge mit Zeugnisfälschungen energisch gesteuert werden muß, ist ein wohl viel empfundenes Bedürfnis, und einer Organisation, wie sie der deutsche Buchhandel darstellt, dürfte es wohl keineswegs schwerfallen, Mittel und Wege dagegen zu finden. Ob allerdings Herr Arnold Heyne in seinen Ausführungen den rich tigen Weg angibt, auf dem man zum Ziele gelangen wird, mag dahin gestellt sein. Als Chefssohn, der nicht die bisweilen sehr engherzigen Interessen des Gehilfen einseitig vertritt und sich an die Stelle eines Prinzipals gut versetzen kann, mochte ich den Ausführungen des Herrn Heyne gegenüberhalten, daß durch die von ihm empfohlenen Maßnah men die Mehrzahl der Gehilfen zu leiden und schwer für die Sünden einiger Ausnahmen — gottlob doch nur einiger - zu büßen hätte. Wenn sich ein Gehilfe um Stellung bewirbt, so schreibt er doch nicht nur auf ein Angebot hin, sondern bietet seine Dienste mehreren für ihn in Frage kommenden Firmen an. Wie soll er sich dann verhalten, wenn gleich von zwei oder drei Seiten die Vorlage der Originalzeugnisse verlangt wird? Und sollten diese unbedingte Gewähr für die Nichtigkeit bieten, könnten nicht auch sie schon an und für sich Fälschungen sein? Und wenn dann der zweiten die Originale einfordernden Firma nicht so fort gedient werden kann, nachdem die Zeugnisse tags zuvor schon einer anderen zngesandt worden sind, soll dann die neue Kraft un fehlbar nicht einwandfrei sein? Herrn Heynes Ideal scheint die Anlage einer Personalliste aller Gehilfen zu sein, die es ermöglicht, sofort über einen jeden Auskunft zu geben. Ja wohin soll denn das führen? Wenn, niedrig gegriffen, mit wenigstens 9000 bis 10 000 Bnchhandlungsgehilfen gerechnet wer den muß, die Schreiber, Aushilfskräfte und weiblichen Angestellten der großen Firme» nicht mitgezühlt, so mühten doch in der Sammel stelle für jeden einzelnen Akten angelegt werden. Wieviel Hilfs arbeiter mühten denn für diese Sammelstelle angestellt werden, und wer würde sie bezahlen? Wenn man bedenkt, wieviele Lehrlinge jedes Jahr neu zum Gehilfenbestand hinzukvmmen, wieviel Kaufleute und Angehörige anderer Berufe zum Buchhandel übertreten und wie viele andererseits dem Buchhandel den Rücken kehren, so müßte in dieser Sammelstellc eine Summe von Arbeit aufgewandt werden, die in keinem Verhältnis zum Erfolge stehen würde. Ich glaube, im Gegenteil, das; sie sogar Schaden aurichten konnte, wenn eine Firma über einen Gehilfen, den sie gern behält, der Auskunftstelle nur mit allgemeinen Redensarten aufwartet, nur um sich den Gehilfen nicht von einer anderen Firma fortuehmen zu lassen. Warum sollten solche Fälle nicht Vorkommen, wo doch soundsoviele fortgelobt werden? Daß die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen eine solche Auskunftei besitzt, ist wohl allgemein bekannt. Ich selbst habe nun den Fall erlebt, als ich noch ihr Mitglied war, daß mir von der Annahme einer Stellung abgeraten wurde, die ich trotzdem an nahm. Statt der gerügten Ubelstände fand ich dort ganz ausgezeich nete Verhältnisse vor. Sollten die Auskünfte der Prinzipale nicht auch etwas parteiisch und einseitig ausfallen, oder stehen sie so vollkommen über der Sache, um in allen Fällen unparteiisch zu urteilen? Ich glaube, daß es wohl vollkommen genügen wird, bei den frühe ren Firmen, bei denen der betr. Gehilfe gewesen ist, sich vor dessen endgültiger Annahme zu erkundigen. Es empfiehlt sich dann wohl, daß jede Firma sich Abschriften der Zeugnisse, die sie ihren Gehilfen mit gibt, zurückbehält und bei Anfrage nach einer Auskunft diese mit dem Zusatze erteilt: von uns wurde folgendes Zeugnis ausgestellt: Dann könnte man ja immer noch die Original-Zeugnisse einfordern, woraus der Gehilfe schon entnehmen könnte, daß er so gut wie an genommen ist und Bewerbungen bei anderen Frmen nicht fortzusetzen braucht. K. W. Wer trägt den Schaden? (Vgl. Nr. 17S.> Sie als Besteller müssen das Buch bezahlen. Alle Sendungen gehen auf Gefahr des Empfängers. Die Zensurbehörde beschlag nahmt Bücher je nach Beurteilung und kann sie erst bei Vorkommen festhalten. Ein ausländischer Verleger kann sich gegen deutsche Zen- snrmaßregeln nicht vergehen, sondern nur Sie als deutscher Be steller. Die Unkenntnis, daß das Buch erst in Ihrem Falle ver boten wird, schützt Sie nicht. Der Verleger ist nicht verpflichtet, den Betrag für das Buch zurückzuzahlen, wenn Sie es ihm nicht zurück senden können, und auch wenn es zurückgegeben würde, wäre es nur eine Gefälligkeit von ihm. Vielleicht wird das Buch von der Zensur- behvrde auch wieder freigegeben? O. I'. Da sich die im »Sprechsaal« des Börsenblattes Nr. 179 befind liche Notiz offenbar auf das in unserem Verlage erschienene Buch von Waxweiler: »Hat Belgien sein Schicksal verschuldet?« bezieht, so er lauben wir uns, darauf aufmerksam zu machen, daß wir van der Be zahlung nicht in die Hände der Besteller gelangter Exemplare dieses Werkes abgesehen und die durch Barfaktur erhobenen Beträge, soweit uns diesbezügliche Meldung gemacht wurde, zurückbezahlt haben, ahne uns über die rechtliche Frage anszulassen. Wir werden dies auch in Zukunft so halten, um den Sortimenter vor Schaden zu bewahren. Eine offizielle Mitteilung, daß das Buch in Deutschland verboten sei, ist uns bis jetzt nicht geworden. Zürich. A r t. I n st i t u t Orell Fühl i. So dankenswert auch die Stellungnahme des Art. Instituts Orell Füßli ist, so möchten wir doch darauf aufmerksam machen, daß es nicht als die Aufgabe des deutschen Sortimentsbuchhandels angesehen wer den kann, zur Verbreitung von Büchern beizutragen, die wie das Waxweilersche Werk einseitig die Schuld an der Verletzung der belgi schen Neutralität Deutschland beimessen. Es kann gegenwärtig dahin gestellt bleiben, welcher Wert internationalen Verträgen innewohnt und welche Schuld Belgien an seinem Schicksal trifft: ein Volk, das wie das deutsche von allen Seiten überfallen wird, muß sich seiner Haut wehren. In dieser Abwehr haben sich alle Berufsstände zu sammenzufinden, gleichviel, ob es. sich um Angriffe militärischer Natur oder um Schädigungen auf literarischem Gebiete handelt, berechnet, das Ansehen Deutschlands in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Wie es Pflicht des Soldaten im Felde ist, das Vaterland zu schützen, so ist es die Pflicht der Taheimgebliebenen, sich an dem Kampfe für das Deutschtum mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu beteiligen, damit, was das Schwert erworben hat, nicht durch die Feder wieder verloren geht. Bücher wie die Waxweilersche Schrift brauchen nicht verboten zu werden, da sich ihr Vertrieb für den deutschen Sortimenter von selbst verbietet. Red.
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