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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1929
- Strukturtyp
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- 1929-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1929
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- Deutsch
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' X» 116. 23. Mai 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Die Verwaltung der musikalischen Aufführungsrechte war es, die den Verein der Deutschen Musikalienhändler zum ersten Male in schroffen Gegensatz stellte zu einem Teil der deutschen Tonsetzcr, die in der Genossenschaft deutscher Tonsetzer sich eine Kampforganisation geschaffen hatten, durch die die Tätigkeit des zur Verwaltung der Aufführungsrechte geschaffenen Apparates unmöglich gemacht wurde. Jahrelange Kämpfe folgten, bis schließlich im Jahre 1915 die Genossenschaft zur Verwertung der musikalischen Aufführungsrechte (Gcma) gegründet wurde. Zur Verwertung der mechanisch-musikalischen Rechte trat am 27. Ja nuar 1910 die Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte (Ammre) ins Leben, deren deutschen Gescllschaslerantcil zunächst der Ver ein der Deutschen Musikalienhändler übernahm, den er aber später an den Deutschen Musikalien-Verleger-Verein abtrat. Neben dem Kampf gegen das Notenabschreiben, der zur Ein ziehung aller abschriftlich hcrgestellten Notcnmateriale der Mili tärkapellen usw. führte, muß noch erwähnt werden die Gründung der Deutschen Musiksammlung bei der Königl. Bibliothek in Ber lin, deren Schaffung ebenfalls der Initiative des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu danken ist. Dem Bedürfnis nach einem Publikationsorgan des Vereins wurde Rechnung getragen durch die »Mitteilungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler», die vom IS. April 1888 ab in zwangloser Folge erschienen und cs bis zum Jahre 1898 auf 44 Nummern brachten. An ihre Stelle trat vom Herbst 1898 ab die wöchentlich erscheinende Vcrcinszeitschrift »Musikhandel und Musikpslcge«, neben der als Ergänzung noch der »Wahl zettel für den Musikalicnhandel und die damit verbundenen Ge werbe-- herausgegeben wurde. Nach dem Kriege wurden beide nach Art des Börsenblattes vereinigt und erschienen nunmehr unter dem Eitel »Musikalienhandcl und Vercinswahlzettel«. Hatte der Verein der Deutschen Musikalienhändler bisher zu einem ganz wesentlichen Teile die Interessen des Mustkver- lagcs vertreten, so machte sich doch um die Jahrhundertwende das Bedürfnis immer stärker geltend, im Verein selbst den Gegensatz zwischen Verlag und Sortiment zu einem harmonischen Ausgleich zu bringen. Aus diesem Grunde wurde zur Wahrung der Berlegerintercssen am 17. September 1899 der Deutsche Musikalien-Verleger-Verein gegründet, der von nun an die Be lange des Musikverlages selbständig vertrat. Mit Kriegsende fiel der Organisation des Musikalienhan dels eine Fülle von Aufgaben zu, die sowohl durch die politischen Veränderungen wie auch durch die inneren wirtschaftlichen Ver hältnisse bedingt waren. Es war der Moment gekommen, wo die Organisation des Musikalienhandels sich derart zu kräftigen suchen mußte, daß sie imstande war, einer drohenden Anarchie zu begegnen und die alten Traditionen und Verkehrsbräuchc zu schützen. Dies war nur dadurch möglich, daß der Verein der Deutschen Musikalienhändler versuchen mußte, möglichst lückenlos die Menge der in Deutschland vorhandenen und sich gründenden Musikalienhandlungen in sich zu vereinigen. In Verhandlungen, die zwischen den Vorständen des Vereins der Deutschen Musika lienhändler und des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins in den ersten Wochen des Jahres 1919 stattfanden, gelangte man zu einem gegenseitigen Abkommen über eine Satzungsänderung, durch die einesteils sämtliche Mitglieder des Vereins der Deut schen Musikalienhändler, soweit sie einen Verlag betrieben, ge halten waren, in den Deutschen Musikalien-Verleger-Verein ein zutreten, während sich die Mitglieder des Deutschen Musikalien- Verleger-Vereins durch die Satzung verpflichteten, »nur Mit gliedern des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in Deutschland, die sich auf den Verlangzetteln als solche aus- weisen, den vollen Händlerrabatt auf Musikalien zu gewähren». In den Kantate-Hauptversammlungen 1919 gelangten in beiden Vereinen diese bedeutsamen Satzungsänderungen zur An nahme, und damit traten beide Organisationen in ein vollkommen neues Stadium ein. Die Folge war zunächst eine erhebliche Zunahme der Mitgliederzahl, die beim Verein der Deutschen Musikalienhändler sich von S08 auf 2006 erhöhte und beim Deutschen Musikalien-Verleger-Verein von 70 aus 264. Letz terer schuf sich vom 1. März 1919 ab eine eigene Geschäftsstelle. 560 Mit dieser inneren Festigung der Vereine war die im poli tischen Leben der ersten Nachkriegsjahre unumgängliche Berufs- Vertretung geschaffen, die verhindern mußte, daß der einzelne schutzlos der Willkür der regierenden Parteien ausgelicfcrt wurde. Eine wesentliche Umgestaltung erfuhr die Organisation des Musikalienhandcls in den Hauptversammlungen 1925, in denen nach längeren Vorbereitungen und Beratungen der Verein der Deutschen Musikalienhändler die ausgesprochene Bedeutung einer Dachorganisation des Musikalienhandcls erhielt, indem er außer den über ganz Deutschland sich erstreckenden Kreisvercinen die Vcrlcgcrkammer und die Sortimenterkammcr in sich vereinigte und somit ein Kurialsystem schuf, das den gegenteiligen Inter essen der' beiden Berufsgruppcn im weitesten Umfange gerecht zu werden versuchte. Die Funktionen her Verlcgerkammer über nahm der Deutsche Musikalien-Verleger-Verein, indem er sich seine Selbständigkeit als eingetragener Verein durchaus be wahrte. Die Sortimentcrkammer wurde zu dem Zwecke im Februar 1925 neu ins Leben gerufen. Gleichzeitig wurde der Name des Vereins der Deutschen Musikalienhändler umgcändcrt in »Verband der Deutschen Musikalienhändler». Entsprechend der ncugefügten Struktur des Börsenvereins ruhen nunmehr die Beziehungen der musikalicnhändlerischen Organisationen zum Börsenvcrein auch in den beiden Kammern, die im Fachausschuß des Börsenvereins ihre Vertretung haben. Damit ist der Musikalicnhandel, wie jede andere Sparte des weiten Gebietes des Buchhandels, in den großen Bau des Börsenvereins eingegliedcrt und damit das Ziel erreicht, das vr. Oskar von Hase als dem eigentlichen Organisator des Musi kalienhandcls immer vorgeschwcbt hat, war es doch sein sehn lichster Wunsch, daß sich der Musikalicnhandel immer als ein lebendiger Teil des fest geeinten Buchhandels betrachten möge. Tschechische Fragen. Von vr. E. A. Schmid. I. Durch die Presse des In- und Auslands liefen vor einiger Zeit Meldungen, wonach sich in der tschechischen Übersetzung von Karl Mays Roman »Ardistan und Dschinnistan» empörende An griffe gegen das Deutschtum befinden, die vom tschechischen Übersetzer hineingefälscht wurden. Am 25. April d. I. besuchte mich, den Verantwortlichen Leiter des Karl-May-Verlags, der Verleger der genannten tschechischen Ausgabe, Herr Vojtech Seba-Prag, in Begleitung eines Rcchtsbcistands, Herrn Juvr. Jan Horny-Prag, und hat in Gegenwart der Herren Rechtsanwalt vr. Ernst Fleischhauer und Inspektor Albert Brändel, beide aus Dresden, folgende Er klärung abgegeben: Mir waren diese Verfälschungen völlig unbekannt; ich habe ihre Aufnahme weder direkt noch indirekt veranlaßt und spreche hiermit aus, daß ich bas peinliche Vorkommnis sehr bedaure. Hiermit übernehme ich dem Karl-May-Verlag gegenüber die Ver pflichtung, den Vertrieb meiner tschechischen Ausgabe von »Ardistan und Dschinnistan» so lange einzustcllen, bis die beanstandeten Stellen in einwandfreier Weise in sämtlichen vorrätigen Druckstöcke» aus gemerzt sein werben. Zu diesem Zweck werde ich dem Karl-May- Verlag binnen spätestens Monatsfrist ein Stück der berichtigten Fassung von »Ardistan und Dschinnistan» vorlegcn und die Ver besserung unverzüglich nach Eingang des Einverständnisses in der von dem Karl-May-Verlag gutgeheißenen Form bewerkstelligen. Dem Karl-May-Verlag steht das Recht zu, von dem heute mit mir geschlossenen tschechischen Übersetzungsvertrag ohne Entschädigung meines Verlags zurückzutreten, falls ich die vorliegende Zusicherung nicht loyal durchführe. Außerdem hat der Karl-May-Verlag das Recht, auf Unterlassung und Schadenersatz zu klagen. Wegen aller hinsichtlich etwa sonst noch vorhandenen Angriffe aus das Deutschtum in andere» Bänden der tschechischen Karl May-Uber- setzung bleiben dem Karl-May-Verlag alle Rechte Vorbehalten. II. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine zweite Frage ge klärt und erledigt, die sich auf die slowakischen Ubersetzungsrechte bezieht und die für weitere Kreise, besonders für die deutschen
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