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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1929
- Strukturtyp
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- 1929-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1929
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- Deutsch
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Nr. 81 (N. 46). Leipzig, Dienstag den 9. April 1929. 96. Jahrgang. RÄMromller Teil Bekanntmachung. Der Rechnungs-Ausschuß hat api heutigen Tage die satzungsgemäße Prüfung des Abschlusses der Jahresrechnung 1928 in Leipzig vollzogen. Die Richtigkeit der Grundbuchungen ist in zahlreichen Stich proben durch Vergleich mit den Belegen nachgeprüft worden. Der Kassenbestand wurde mit dem Abschluß des Kassabuches in Übereinstimmung gefunden. Auf Grund dieser Prüfungen hat der Rechnungs-Ausschuß beschlossen, in der bevorstehenden Haupt versammlung den Antrag zu stellen, dem Vorstand für die Jah resrechnung 1928 Entlastung zu erteilen. Ebenso hat der Rechnungs-Ausschuß die satzungsgemäße Prüfung des Voranschlages für die Jahresrechnung 1929 in dieser Sitzung vorgenommen. Die Nachprüfung hat ergeben, daß der Voranschlag in vorsichtiger und angemessener Weise aus gestellt worden ist. Der Rechnungs-Ausschuß empfiehlt daher, diesen Voranschlag in der Hauptversammlung zu genehmigen. Der Abschluß mit Voranschlag wird in der Hauptversamm lung ausgelegt; im übrigen erfolgt die Zustellung nur auf Ver langen. Leipzig, den 2S. März 1929. Der Rechnungs-Ausschuß des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Hanns Sell, Vorsitzender. Bekanntmachung. Der Reichsfinanzhof hat leider die Frage der Anwendbar keit des Z 7 des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuerfreiheit des reinen Handels) auf den Buchhandel noch immer nicht geklärt. Wenn auch der überwiegende Teil der Finanzbehörden sich unse rem Standpunkte angeschlossen hat, so ist uns doch eine große Anzahl von Fällen bekannt geworden, in denen die Finanzbe hörden anderer Meinung sind. Damit die davon betroffenen Firmen ihre Ansprüche nicht verlieren, ist es notwendig, gegen die Umsatzsteuerbescheide — namentlich auch für das Jahr 1928 — Einspruch einzulegen, und zwar innerhalb eines Mo nats nach Zustellung des Bescheides. Wir empfehlen, mit dem Einspruch den Antrag zu ver binden, das Verfahren auszusetzen, bis der Reichsfinanzhof das bei ihm schwebende Verfahren des Buchhändlers Waldemar Heldtin Hamburg — L III Nr. 80/28 — entschieden hat, und bis zur Entscheidung über den Einspruch den streitigen llmsatz- steuerbetrag zinslos zu stunden. Uns ist bekannt, daß z. B. das Landesfinanzamt Unterelbe in Hamburg allen Finanzämtern Anweisung erteilt hat, Stundungsanträge hetr. § 7 UStG, an standslos zu genehmigen. Falls sich hierbei Schwierigkeiten er geben sollten, bitten wir, sich sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Leipzig, den 4. April 1929. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Mitteldeutscher BuchhLndler-Berband. Einladung zur Frühjahrsversammlung Sonntag, den 14. April, vormittags lllt Uhr pünktlich im -Hotel Monopol-Metropol-, südlicher Bahnhofsplatz, Frankfurt am Main. Tagesordnung: 1. Wahlvorschläge für den Börsenverein und seine Ausschüsse. 2. Neufassung der Verkaufsordnung des Börsenvereins zwi schen Buchhandel und Publikum. 3. Neue Satzungen unseres Verbandes. 4. Geschäftliche Mitteilungen. Im Anschluß gemeinsame Mittagstafel (Gedeck M. 4.—). Über eine Änderung der Satzung des Verbandes kann nur mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden und wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder in der Versammlung anwesend ist. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so findet eineneueBersammlungum3Uhr statt mit dem einzigen Punkt: Neue Satzungen unseres Verbandes. Diese Versammlung entscheidet mit drei Viertel Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Die zur Beratung stehenden Punkte sind für jedes Mitglied von größter Bedeutung. Wir bitten daher um vollzähliges Er scheinen. Die Fahrtkosten 3. Klasse werden den auswärtigen Kollegen erstattet, doch findet die Auszahlung erst am Schluß der zweiten Sitzung statt. Es haben nur die Kollegen Anspruch, die bis zum Schluß der zweiten Versammlung anwesend waren. Frankfurt a. M., den 2. April 1929. Der Vorstand. Unterstützungs-Bereln Deutscher Buchhändler und Duchhandlungs-Gehülfe» Bekanntmachung. Auf Grund der in der Hauptversammlung vom 21. März 1929 erfolgten Wahlen setzt sich der Vorstand wie folgt zu sammen: Max Paschke, Vorsitzender. Max Schotte, Schriftführer. Reinhold Borstell, Schatzmeister. Friedrich Feddersen, Berichterstatter, vr. Erich Berger, Berichterstatter. Rechnungsausschuß: Gustav Küstenmacher. Fritz Rühe. Richard Brunner. Berlin, den 2. April 1929. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülsen. Max Paschke. Max Schotte. Reinhol dBor st eil. Friedrich Feddersen. vr. Erich Berger. 381
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