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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1906
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- Deutsch
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^ 216, 17. September 1906. Nichtamtlicher Teil. 8863 Jamaica legte früher eine Steuer auf, die 1902 wieder ab geschafft wurde. Einige Muster sind zollpflichtig; der Zoll wird aber bei der Wiederausfuhr zurückoergütet. In Britisch - Guiana wird eine »Laden-Lizenz« von 48 Dollar jährlich gefordert, wenn die Reisenden selbst Waren verkaufen. In Britisch-Honduras besteht eine Lizenz von 5 Dollar. In Mauritius unterliegen die kommissionsweise bezahlten Reisenden einer Lizenz-Gebühr von 100 Reis für 6 Monate. Firma 25 Pfund Sterling pro Jahr, oder 12 10 8b., wenn sie am 1. Juli oder später beantragt wird. (Die Lizenz ist nur bis 31. Dezember giltig.) Aber es gibt eine Eisenbahngepäck-Ver günstigung von 200 Pfund frei, wenn nicht für den Verkauf. Natal: Lizenz 10 Pfund Sterling bis 31. Dezember; 6 Pfund Sterling, wenn am oder nach dem 1. Juli beantragt. (Dazu eine Hausierer-Lizenz extra so Pfund Sterlings, wenn die Muster in der Kolonie verkauft werden.) Transvaal: Im Jahre 1899 wurde von der Südafrikanischen Republik eine Lizenz von 20 Pfund Sterling pro Jahr oder von 10 Pfund Sterling pro Halbjahr gefordert, die indes 1903 wieder abgeschafft wurde (lloa-rä ok Iraäs Journal vom 12. Februar 1903). Orange River-Kolonie: Im Jahre 1903 wurde für Handelsreisende eine Lizenz von 5 Pfund Sterling für drei Monate festgesetzt, nachdem sie früher 10 Pfund Sterling für 6 Monate betragen hatte, (lloarä ok Iraäs ^ouiaal vom 7. Mai 1903.) Australischer Staatenbund: Es bestehen keine Lizenzen oder andre Gebühren für Handelsreisende. Die Staatsbahnen gewähren freies Gepäck. Muster sind zollpflichtig; der Zoll wird aber bei Wiederausfuhr zurückoergütet. Neu-Seeland. Wie in Australien. Kanada. Drei Provinzen besteuern Handelsreisende (Prince Cdward's Island, Quebec und Britisch - Kolumbien). Prince Edward's Islands berechnen 20 Dollars pro Jahr (200 Dollars für Reisende in Spirituosen). Quebec hat kürzlich eine Lizenz eingeführt, die vorläufig (bis 30. Juni 1906) 100 Dollars beträgt. In Britisch-Kolumbien ist durch Gesetz vom 8. April 1905 eine die 50 Dollar für 6 Monate beträgt und 100 Dollar für haben verschiedene städtische Behörden hohe Lizenzgebühren ein- gesührt; aber es würde zu weit führen, sie alle zu nennen. In den andern Provinzen scheint keine derartige Besteuerung zu bestehen. Mit Ausnahme der Reisenden in Spirituosen und Zigarren in Manitoba können Muster gemäß dem britischen Vorzugstarif eingeführt werden, sobald bona üäs nachgewiesen wird, daß sie aus einem die Vorzüge dieses Tarifs genießenden Lande kommen. Ausland. In Frankreich und Italien wird keine Steuer gefordert. Belgien hat kürzlich sein Steuergesetz' (20 Frcs. pro Jahr) zurückgezogen. Für Spanien, Rußland, die Schweiz und Österreich- Ungarn muß eine Lizenzbewilligung verlangt werden, die 1 Pfund Sterling kostet. Für Österreich-Ungarn muß auch eine Legitimation von einem Handelsamt entnommen werden, die dem betreffenden Reisenden ermäßigte Frachtsätze für Muster auf den österreichisch-ungarischen Bahnen sichert. In Deutschland sind verschiedene Formalitäten (mit Kosten) zu erfüllen, obgleich keine wirkliche Steuer zu bestehen scheint. In Portugal muß eine »Aufenthalts-Erlaubnis- für ca 10 Schilling erlangt werden. In andern europäischen Ländern scheinen die Gebühren wie folgt zu sein: Niederlande 25 Schilling pro Jahr; Dänemark ca. 9 Pfund Sterling pro Jahr; Norwegen und Schweden (jedes) 5 Pfund Sterling 11 Schilling pro Monat; Rußland eine Steuer von 500 Rubel pro Jahr auf die ausländische Firma und 50 Rubel sind nur Legitimationen erforderlich. Mehrere südamerikanische Staaten berechnen Steuern, die teilweise schutzzöllnerisch sind. In Argentinien bestehen Lizenzen von 8 Pfund Sterling 15 Schilling bis 147 Pfund Sterling pro Jahr in den meisten Provinzen. In der Stadt Buenos Ayres beträgt die Steuer 4 Pfund Sterling 7 Schilling 6 Pence. Somit kann ein Reisender in Argentinien jährlich mehrere Hundert Pfund für Lizenzen bezahlen. (Der Zoll auf Wertmuster ist bei Wieder ausführung innerhalb 6 Monaten rückzahlbar.) In Brasilien werden auch provinzielle und städtische Taxen von 8 Pfund Sterling bis 50 Pfund Sterling pro Jahr erhoben. In Uruguay besteht eine Nationaltaxe von 100 Dollar pro Jahr. In Chile, Venezuela und Ecuador bestehen keine Gebühren für Handels reisende. In Paraguay beträgt die Staatsabgabe 10 bis 15 Pfund Sterling mit weitern städtischen Gebühren. In Mexico wie in Argentinien sind auch die Abgaben in vielen Staaten sehr hoch, bis zu 250 Dollars pro Monat (in Puebla), und zu weilen besteht noch extra eine Bundessteuer. In einigen Staaten, wie z. B. in Vera Cruz, und im Bundesdistrikt (Stadt Mexiko) wird keine Abgabe erhoben. Kleine Mitteilungen. "Allgemeine Photographische Ausstellung in Berlin. — Die Allgemeine photographische Ausstellung in Berlin im Ab geordnetenhause, Prinz Albrechtstraße, die ein umfassendes Bild von den Leistungen der Amateur- und Fachphotographie auf allen Gebieten sowie von den Erzeugnissen der photographischen In dustrie (Apparate, Platten, Papiere) gibt, veranstaltet jetzt täglich (ohne Sondergebühr) interessante Projektionen (nachmittags all stündlich) neben praktischen Vorführungen des Kupferdrucks, des Schleifens photographischer Linsen, Retuschierens und Übermalens von Photographien, usw. Die Ausstellung, die durch drei Stock werke geht, ist täglich von 10—6 Uhr geöffnet. * Weltausstellung in Tokio. — Wie die Allgemeine Zei tung erfährt, beabsichtigen die Japaner im Jahre 1912 eine große Weltausstellung in Tokio zu eröffnen. Ankäufe von Kunstwerken. — Der österreichische Minister für Kultus und Unterricht Herr 0r. Marchet hat nach einer Meldung der »Wiener Zeitung, auf der Ausstellung deutsch-böhmischer Künstler in Reichenberg für staatliche Zwecke angekauft: »Petrus«, Harzbild von Karl Krattner, »Truthühner«, Holzschnitt von Walter Klemm, -Rauhreif«, Zieglergraphie von Walter Ziegler, und die Radierungen: »Parkmauer», -Meißnergasse«, »Der böse Zaube- erer-, -Burg« und »Landhaus« von Richard Teschner. Volkskunst. Ein Vortrag, von Herrn Buchhändler Heinrich Bender gehalten in der Ortsgruppe Dresden der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhand lungs-Gehilfen am 11. September 1906. — Fast ängstlich könnte man fragen, ob unsrer deutschen Volkskunst eine Wieder belebung beschieden sein soll; denn schier allzu eifrig ist man jetzt am Werke, dieses Aschenbrödel deutschen Kunstempfindens und Kunstfleißes aus seiner völligen Vergessenheit zu neuem Leben zu erwecken. Die Ausstellung hier in Dresden bietet einen Beitrag zu dieser Frage, und zu dem kürzlich hier abgehaltenen Volkökunsttage hatte man sich sogar die besten Märchenerzähler — Harmonikaspieler und Dudelsackpfeifer —aus der Lausitz und dem Erzgebirge verschrieben. Kollege Bender ist durch langjährige, liebevolle Beschäftigung mit ihr ein guter Kenner unsrer Volkskunst; er besitzt das, was zu deren Verständnis unbedingt erforderlich ist, ein weiches, warmes Gemüt. Die Anregung zu seinem Vortrage bot ihm neben dem jetzt so lebhaften Streben, eine neue deutsche Volks kunst zu schaffen, die Verlagstätigkeit des Herrn Martin Gerlach, Wien, bezw. dessen Publikationen auf diesem Gebiet. — Der Volkskunst als bestes Eigentum des Volks pries, ihre Entwick- die man gemeinhin den »Jugendstil« nennt, nachwies, und ging dann zu einer Besprechung der gediegenen alten Volkskunst unsrer Ausstellung über. Er zeigte, wie die Liebe zur heimatlichen Scholle, zum häuslichen Herd die Menschen unbewußt zu Künst- 1165*
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