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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1906
- Sprache
- Deutsch
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.Hi' 216, 17. September 1906. Nichtamtlicher Teil. 8861 Nichtamtlicher Teil. Lindernisse im internationalen geistigen Verkehr. Zweiter Bericht. dem K. Internationalen Verleger-Kongreß, Mailand, 6.—10. Juni 1906, erstattet von T. Fisher-Unwin (London). Die Zunahme des Verkehrs der Nationen untereinander, der hervorstechendste Zug des letzten Jahrhunderts, hat einige merkwürdige Hemmnisse verstärkt und verschärft, die den Verkehr beschränken. Von verschiedenen Regierungen werden ohne Aussicht auf spätern pekuniären Vorteil ungeheure Summen geopfert, um den internationalen Verkehr durch Subvention von Dampferlinien oder durch Erbauung von Tunnels durch Gebirgsketten zu heben, während anderseits Zollschranken errichtet werden, die die Beförderungszeit wieder verlängern. Man hat Millionen für den Simplontunnel aus gegeben, und doch finden wir an beiden Ausgängen eine Zollrevision des Pafsagiergepäcks, und diese nimmt in lästiger Weise viel wertvolle Zeit wieder weg, die man durch Aufwendung der Baukosten gewinnen wollte. Vor dreißig Jahren war die schweizer Zollrevision eine bloße Formsache, wo sie nicht ganz wegfiel, und in Großbritannien wurde ganz ernsthaft der Vorschlag gemacht, die Revision des Passagiergepäcks ganz abzuschafsen und einfach einige Geheimagenten anzustellen, um die des gewerbsmäßigen Schmuggels verdächtigen Personen beobachten zu lassen Heutzutage dagegen wird die Revision von Jahr zu Jahr strenger Man kann allerdings die Bedürfnisse des Staates und dis Forderungen der Arbeiter anführen, um die Strenge zu rechtfertigen, obschon von einem englischen Freihändler eine solche Ansicht nicht zu erwarten ist. Es gibt aber noch andre Hindernisse im internationalen Verkehr, die mit solchen Gründen kaum zu entschuldigen sind, besonders gegenwärtig, wo allgemein anerkannt wird, daß Billigkeit in der Haupt sache von einem großen Absatz abhängt, und zwar 1) Steuern auf Druckerzeugnisse und 2) die übrigen das Ge schäft beeinträchtigenden Hindernisse, Beschränkungen, die in verschiedenen Ländern der Tätigkeit der Handlungsreisenden auferlegt werden. Am allerwenigsten sind diese Hindernisse berechtigt, wenn der Buchhandel in Frage kommt, denn aus ländische Bücher konkurrieren nicht ernsthaft mit der Sprache des Landes, in dem sie hergestellt werden, und deren Absatz ist — mit Ausnahmen englischer Bücher in den Vereinigten Staaten und auf dem europäischen Festlande — zu gering, als daß es möglich wäre, Auflagen davon in irgend einem Lande außer dem Ursprungsland herzustcllen. Im all gemeinen erkennen die europäischen Länder diese Tatsache dadurch an, daß sie entweder alle oder doch wenigstens ausländische Bücher zollfrei einführen lassen (obgleich sie manchmal den Buchbinder schützen), und bei Nachforschung habe ich keine bemerkenswerte Steuer auf Druckerzeugnisse auf dem Kontinent entdeckt, wenn man nicht die Stempel der ,»küelisL< in Frankreich und die Zeitungssteuer in Öster reich als eine solche betrachten will. Unter den vielen in der Kommission des Reichstags zur Regierungsvorlage für die Finanzreform des Deutschen Reichs gemachten Zusatz anträgen befand sich auch ein solcher für eine Steuer auf Annoncen, die von den Agrariern vorgeschlagen war. Sie wurde jedoch verworfen, und mit Recht. Es muß im öffent lichen Interesse festgestellt werden, daß die Vergrößerung des Absatzgebiets für Bücher höchst wünschenswert ist, damit Bildung und gegenseitiges Verständnis der Na tionen zum Nutzen internationalen Entgegenkommens Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. und gegenseitiger Sympathie gefördert werde. Aber mit kaum nennenswertem Nutzen für den einheimischen Produ zenten ist der Markt durch Beschränkungen lediglich auf die Einfuhr von Handelskatalogen und ähnlicher Reklame sowie auf die Tätigkeit der Handlungsreisenden angewiesen. Im folgenden fassen wir diese Beschränkungen kurz zusammen: 1. Diejenigen, die die Einfuhr von Handelskatalogen betreffen, sind, soweit der Buchhandel in Betracht kommt, in Europa nicht sehr empfindlich. In Österreich-Ungarn, Italien, Belgien (mit einigen Einschränkungen), Bulgarien, Däne mark, Griechenland, Portugal, Spanien, Rumänien, Rußland und Schweden würde — nach dem Wortlaut der Tarife zu urteilen — ein nicht in der Landessprache abgefaßter Katalog frei sein. In Deutschland erscheint die Frage noch unent schieden, in Frankreich und in der Schweiz find Reklame sachen je nach Material und Gattung zollpflichtig. Die Einzelheiten folgen am Schluß; es muß aber hervorgehoben werden, daß ein moderner Tarif eine äußerst verwickelte Sache ist und daß, obschon Verträge für eine Reihe von Jahren bindend sind, doch neue und zweifelhafte Fälle auf tauchen, die nur von den Zollbehörden entschieden werden können (Die schweizer Regierung läßt oerständigerweise in der offiziellen Ausgabe ihres Tarifs viele Seiten behufs Eintragung solcher Hinzufügungen frei.) In den Ländern englischer Zunge stehen die Sachen weniger günstig Drucksachen unterliegen bei ihrem Eintritt in die Vereinigten Staaten einem Zollen von 25 Prozent aä vLlorsm; in Kanada ist der Zollsatz 15 Cents pro Pfund mit einer Ermäßigung um ein Drittel für britische und einem Zuschlag von einem Drittel für deutsche Erzeugnisse. Doch sind Handelskataloge, die an Engros-Häuser ver schickt werden, frei (siehe Anhang). In Britisch - Indien sind alle mit der Post versandten Kataloge frei, während alle andern 5 Prozent aä vslorsm zu zahlen haben; in Neu- Fundland werden Anpreisungen mit 5 Prozent aä valorsm verzollt; in einigen Teilen West-Indiens (nicht in Barbados) sind sie zollpflichtig Am beklagenswertesten liegt jedoch die Sache im Australischen Bund, der den Druckerzeugnissen einen Zoll von 3 Pence pro Pfund auferlegt, um die ein heimische Druckindustrie zu schützen, und diesen Zoll auch auf die mit der Post verschickten Kataloge berechnet, so daß die An nahme oft vom Adressaten verweigert wird, nicht aus Geiz, sondern aus Arger. Der Zoll wird auch auf gedruckte in Monatsschriften eingeheftete Annoncen erhoben Da es sich selbstverständlich gar nicht lohnt, solche Erzeugnisse in der Kolonie herzustellen, so ist der Verlust des Exporteurs weit beträchtlicher als der Nutzen des einheimischen Druckers. 2. Wir müssen noch einige Worte über die den Handlungsreisenden auferlegten Beschränkungen sagen. Diese sind doch zweifellos die Hauptförderer des Buchhandels in den britischen Kolonien. Hier steht Europa in einem sehr günstigen Gegensatz zu Teilen des Britischen Reichs. For malitäten sind natürlich zu erfüllen; aber in der Regel be steht keine oder nur eine geringe Steuer neben unbedeutenden Gebühren, mit Ausnahme jedoch der skandinavischen Länder, wo die Lizenzgebühren schutzzöllnerisch zu sein scheinen. Australien fordert weder Formalitäten, noch Lizenzgebühr; dagegen sind die Kapkolonie und Natal weit weniger liberal, obgleich die früher in Transvaal erhobene Steuer abgeschafft worden ist. In Kanada wird diese Angelegenheit den Pro vinzen und städtischen Behörden überlassen, die es sich schein bar angelegen sein lassen, die Gebühr als ein Mittel zur Beschränkung des Handels mit berauschenden Getränken zu benutzen. Es gibt jedoch drei Provinzen (Prince Edward's Insel, Quebec und Britisch-Columbien), die eine Steuer llkb
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