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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1904
- Sprache
- Deutsch
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4022 Nichtamtlicher Teil. 105, 7. Mai 1904. zu einem Kantate-Abendessen einlud, wobei die Teil nahme der etablierten Herren Buchhändler nicht . minder- erwünscht war. Das Festessen fand zunächst im Saale des Herrn Aeckerlein, Markt 174, statt, wurde aber im folgen den Jahre und dann späterhin wieder (1846—1860) im alten Schützcnhause abgehalten, an dessen Stelle sich heute der Kristallpalast befindet. Der Ursprung des jetzigen Kantate- mahles im Vuchhändlerhause geht auf das vom Gehilfen-Verein veranstaltete Ostermeßessen zurück. Mit diesem historischen Rückblick eröffnet,: Herr G. Korczewski, der Obmann des Ortsausschusses, den als Kommers gedachten Festabend und hob noch hervor, daß mit der Feier keinerlei Tendenzen verfolgt würden. Nur ungebundener Fröhlichkeit in Kollegen kreisen wolle man sich hingeben. Das ist denn auch geschehen. In bunter Reihe folgten deklamatorische, gesangliche und mimische Solooorträge. Es war wie in einem Kabarett. Wer skeptisch in den Saal gekommen war, weil man ihm so gar nichts, was wie ein Programm aussah, in die Hand gedrückt hatte, fühlte sich betreten, als dieses Füllhorn von Darbietungen über ihn ausgeschüttet wurde. Der Raum läßt nicht zu, hier Einzel heiten zu geben. Verdient machten sich die Herren O. W. Barth, A. Frevert, Kücken, M. Lehmann, Reiher, Schlößer, Semmelrath. Der reiche Beifall, den sie alle fanden, mag sie für ihre Mühe belohnt haben. Von Zeit zu Zeit brauste ein Kommerslied durch den Raum und ein Trinkspruch »stieg« nach dem andern. Das Hoch auf die Prinzipale fehlte nicht. Von letztern hatte sich Herr Franz G o erlich - Breslau eingefunden, dessen Worte von großem Wohlwollen für die Gehilfen getragen waren. Eine Reihe von Telegrammen und Schreiben bezeugte die herzliche Anteilnahme der auswärtigen Kollegenvereine (Buchfink, Wien; Insel, Tübingen; Lothringia, Metz u. a.). Mit Freude nahm man diese Kundgebungen zur Kenntnis. Im Ver laufe des Abends kamen auch eine Anzahl Festgaben Leipziger nehmer Kommersbücher gestiftet, die zum dauernden Gebrauche bei den Gehilfen - Kantate - Feiern bestimmt sind. Von der Firma E. A. Seemann stammten die entzückenden Stellbilder (farbige aus Anlaß des Festes eine Extra-Ausgabe^ der Musik - Woche (Der Gesang) veranstaltet, während die Firma Hübel L Denck die Anwesenden mit einer Brieftasche aus schottischem Leder er freute. Ein großer Posten Ansichtskarten war von der Kunst anstalt Grimme L Hempel A.-G. zur Verfügung gestellt worden. Die geschmackvollen Drucksachen (Einladungen ü. a.) rührten von der Firma C. G. Naumann her. Gegen Ende des unter denen auch viele auswärtige waren. Der offizielle Teil wurde um 11 Uhr geschlossen, aber eine Fidelitas hielt alle noch längere Zeit beisammen. Der schöne Verlauf der Feier erwies ihre Berechtigung. Gewiß hat jeder das Fest in der bestimmten Er wartung verlassen, daß ihm auch in den künftigen Jahren am Kantatesonntag stets eine ähnliche, von gleicher Fröhlichkeit erfüllte Veranstaltung geboten werde. Georg Kluge. Kleine Mitteilungen. Richtige Frankatur der Auslandbriefe. — Eine post amtliche Bekanntmachung in bezug auf Auslandbriefe besagt: . . . Fast ein Drittel aller nach dem Ausland gerichteten Briefe muß mit Strafporto belegt werden, denn vielfach wird ange nommen, daß auch solche Briefe bei einfacher Frankatur 20 ^ schwer sein dürfen. Dies ist irrig. Nach dem Ausland kosten Briefe je 15 § ----- 20 H, nur im Verkehr nach Deutschland, den deutschen Kolonien und Österreich-Ungarn dürfen die Briefe bei einer 10 H-Frankatur 20 ^ wiegen und für 20 werden Briefe im Gewicht bis zu 250 A befördert. Im eignen Interesse ist daher die Beachtung dieser Vorschrift von großem Vorteil. Aus dem Kolportagebuchhandel. — Der »Allgemeine Anzeiger für den Reise- und Colportagebuchhandel- druckt in seiner Nr. 6 (34. Jahrgang) vom 30. April den Sprechsaalartikel von Albert Langen in München in Nr. 79 des Börsenblatts Zensurbestrebungen der Leipziger Bestellanstalt, ab und bemerkt dazu: »Wir sind von verschiedenen Seiten ange gangen worden, uns über das neue, Aufsehen erregende, Vor- aehen der Leipziger Bestellanstalt, bezw. des Vereins der Leipziger Buchhändler auszulassen. Um unfern Lesern genügende In formation zu bieten, haben wir deshalb den Schriftwechsel zwischen dem Verein und der Firma Albert Langen in München wörtlich aus dem Börsenblatt zum Abdruck gebracht. Wir müssen nun sagen, wir freuen uns über das Vorgehen des Leipziger Vereins, das ihm freilich voraussichtlich zur Ostermesse heftige Angriffe eintragen wird. (Ist nicht geschehen! Red.) Inwieweit das Vorgehen gegen die Firma Langen wegen der Ver breitung des Zirkulars berechtigt war, vermögen wir nicht zu beurteilen, da wir die Prsvostschen Romane selbst kann man die Zensur gegenüber Titeln wie »Liebesbeichte«, »Die Sünde der Mutter« usw. verstehen. Wir haben ja des öftern auf die Überhandnahme der pornographischen Literatur hin gewiesen und dabei dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß es Pflicht des Buchhandels sei, sich der Verbreitung solcher zu ent halten. Jetzt bestätigt auch der obengenannte Verein das An schwellen dieser Literatur, die, wenns so weiter geht, eine lex Fehlbetrag von 200 ^ erstrebt wird. Hilfsarbeiter-Krankenkasse der Korporation der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler Wiens. — In der vorgelegt und vom Überwachungsausschusse dem Vorstand das vollste Vertrauen sowie die einstimmige Entlastung erteilt. Der Rechnungsabschluß für die Zeit vom 1. Januar 1903 bis 31. De zember 1903 weist an Einnahmen X 31 696.72, an Ausgaben X 13 136.82 und als Reservefonds X 8559.90 aus. Dem mit 21. De zember 1903 abgeschlossenen Vermögensnachweis zufolge betragen die Aktiva: Bargeld mit 31. Dezember 1903 X 1309.69, Wertpapiere prozentige Österreichische Staatsrente ä. X 2000.—, X 6000.—, nummcr 91 749/181 X 2 596.27, sonstige Guthaben: Strafgelder X 40.—, zusammen X 9 945.96, denen unberichtigte Forderungen im Betrag von X 1 386.06 gegenüberstehen. Der Delegierte, Herr Florian Kaufmann, beantragte, die bisher übliche Remuneration den beiden Leitern und zwar den Herren Obmann Karl Rehm und Kassierer Josef Kaufmann wieder zu bewilligen, welcher Antrag einstimmig angenommen wurde. Obmann Rehm dankt im Namen des Vorstands für die Anerkennung und versprach, mit demselben Eifer wie bisher seine Tätigkeit weiterzuführen. Gegen die unsittliche Literatur. — Zu einem inter nationalen Kongreß gegen die unsittliche Literatur laden namens der Allgemeinen Konferenz der deutschen Sittlichkeits- W. Philipps (Berlin) ein. Der Kongreß soll am 5., 6. und 7. Oktober in Köln stattfinden. Nach den bei dem internationalen Kongreß zur Bekämpfung des Mädchenhandels gemachten Er fahrungen, heißt es in der Einladung, ist es von allerhöchster Bedeutung, daß^ auch Vertreter der Regierungen an den Verhand- Abonnement auf Zeitungen. — Zu der Frage: »Wann gilt ein Zeitungs-Abonnement für aufgehoben?« hat eine Zivil- kammer^ des Landgerichts in Frankfurt a M. eine bemerkenswerte Verklagte vor dem 1. Oktober an die Zeitungsexpedition geschrieben hat, er bestelle das Blatt ab, so ist nicht dargetan, daß dieser Brief auch angelangt ist. Der gewöhnliche Brief genügt nicht, da mit der Möglichkeit des Verlustes wohl zu rechnen ist.« Demnach wurde der Beklagte zur Zahlung des Abonnements und der Kosten verurteilt. Hieraus ergibt sich, daß der Buchhändler ver langen kann, daß ein Abonnent, der eine Zeitung nicht mehr lesen will, am besten vor dem Quartalswechsel abbestellt, mindestens aber gleich die Annahme der ersten Nummern des neuen Quartals ver weigert, beziehungsweise sie sofort nach Zustellung wieder mit einer bestimmten Willensäußerung zurückgibt. Preisausschreiben. — Der Vorstand der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 22. April in Weimar beschlossen, für die beste Bearbeitung des Themas: »Die Bühneneinrichtung des Shakespear eschen Theaters, nach den zeitgenössischen Dramen- einen Preis von 600 ^ 15, März IS05 an den GeschästSsiihrenden Ausschuß' der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft in der üblichen Art einzusenden.
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