Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190405057
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19040505
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-05
- Monat1904-05
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
erlitten nacheinander den Einfluß des Neuklassizismus, der Romantik, des Naturalismus und Impressionismus, des s,,iv„ljnkn^ 8ub,,I>i»iAmuA , ,,i^um NU, Mnigr dazu stellt. Vollkommene Autodidakten gibt es in der zeit genössischen Kunst kaum. So ist jeder Künstler ein Glied in der Kette lebendiger Entwicklungen. Unsre Ausstellung ist in dieser Hinsicht ungewöhnlich lehrreich. Sie lehrt den Zweifelnden, daß alles Kunstlcben einheitlich ist. Was seine Einheit bildet, das ist sein Streben nach Verwirklichung der Schönheit. Was alle wahren Künstler, auch die ungewöhnlichsten, einander ähnlich macht, das ist die nach lebendiger Darstellung drängende und charakteristischen Ausdruck findende starke Persön lichkeit. Jeder Künstler ist der Sohn seiner Zeit und gerade darum, dem Gesetze der Zeit selbst entsprechend, notwendig auch ein Sohn oder Enkel der Vergangenheit. Die Formel aber, die den Rhythmus des nie stillstehenden Ganges der Kunstentwick lung bezeichnet, heißt ganz einfach: Fortschritt, ununterbrochener Fortschritt. Bazar-Aktiengesellschaft in Berlin. (Vgl. Börsenbl. Nr. 93.) — Wie der Vorstand in seinem Bericht konstatiert, haben sich die im vorjährigen Geschäftsbericht ausgesprochenen Hoffnungen auf ein befriedigendes Ergebnis des mit dem 31. März d. I. ab- gclaufenen Geschäftsjahres erfüllt. Der erzielte Reingewinn be trägt 335052 ^ und übersteigt somit die vorjährige Gewinnziffer um ca. 24000 Der Vorstand kann daher die Lage des Unter nehmens als eine erfreuliche bezeichnen und eine befriedigende Rente auch für das begonnene Betriebsjahr in Aussicht stellen. Der Vorstand schlägt auch in diesem Jahre vor, einen Beitrag auf Betriebsreservekonto zu übertragen für den Fall später etwa notwendig werdender außerordentlicher Vertriebsausgaben oder Extraleistungen, und hat zu diesem Zweck 50000 ^ zurückgestellt. Der Vorstand beantragt, den Reingewinn wie nachstehend zu ver teilen: zur Dotierung des Reservefonds 16753 Tantieme an den Vorstand 3080 ./6, zur Dotierung des Vertriebsreservefonds 50000 Dividende auf 4250 Genußscheine zu 60 ^ 255000 Übertrag auf neue Rechnung 10219 ^6. Seltene mathematische Werke. — Einen Aufruf an die deutschen Mathematiker erläßt die bibliographische Kom mission der deutschen Mathematiker-Vereinigung. Sie hat die Aufgabe, einen mathematischen Bibliothekskatalog anzu legen, d. h. ein Verzeichnis von selteneren Einzelwerken (nament lich aus srühern Jahrhunderten) und von schwer zugänglichen Zeitschriften aus dem Gebiete der mathematischen Wissenschaften nebst Angabe der öffentlichen Bibliotheken Deutschlands und Österreich-Ungarns, auf denen sich diese Werke vorfinden. Die Kommission richtet daher an die Mathematiker Deutschlands die Bitte, Verzeichnisse von solchen Werken und Zeitschriften, die sie sich im Verlaufe ihrer Arbeiten gar nicht oder nur schwer ver schaffen konnten, möglichst bald an eins der Kommissionsmit- glicder einzusenden. Solche Bücher und Zeitschriften, von denen sich herausstellt, daß sie auf sämtlichen deutschen Bibliotheken fehlen, werden bei passender Gelegenheit zur Anschaffung an irgend einem Orte vorgeschlagen werden. (Beil. z. Allg. Ztg.) Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Fest lagen. (Vergl. Börsenbl. Nr. 69, 89 u. 101.) — Das auch in und Festtagen während der Stunden, an denen der öffentliche Handel nicht gestaltet ist, hat den Deutschen Bund für Handel und Gewerbe, Sitz Leipzig, zu einer Petition an den säch sischen Landtag veranlaßt, in der um Aufhebung der betreffenden, auf 83 des sächsischen Gesetzes vom 10. September 1870 beruhen den Bestimmung gebeten wird. In der Petition wird, wie in den andern, darauf hingewiesen, daß das Offenlassen eines mit Geschmack ausgestatteten Schaufensters unmöglich als eine Ent- Börsenblcitt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. kum ein großer Dienst erwiesen würde. Die Petitions deputation der Zweiten sächsischen Kammer stand der Petition wohlwollend gegenüber, erbat sich jedoch zur weitern Ve- Nach den von beiden abgegebenen Erklärungen kann die Re gierung die in der Petition geltend gemachten Umstände nicht für ausreichend ansehen, um an eine Abänderung des Gesetzes heranzutreten. Daß die Schaufenster an Sonntagen während der Stunden, an denen der öffentliche Handel verboten ist, geschlossen bleiben, entspricht nach der Auffassung der Regierung durchaus der Landessitte und den Anschauungen des überwiegenden Teils der Bevölkerung. Ferner vermag die Regierung nicht zuzu geben, daß hinsichtlich der Art der Verhüllung der Schau fenster teilweise unüberwindliche Schwierigkeiten vorlägen oder unerfüllbare Forderungen gestellt würden, und endlich ist nach dem Dafürhalten der Regierung die von den Petenten behauptete Möglichkeit, daß Ladeninhaber wegen mangelhafter Verhüllung der Schaufenster auch in solchen Fällen bestraft werden könnten, wo sie gar keine Schuld treffe, nach Lage der Gesetzgebung völlig ausgeschlossen. Die Deputation konnte alledem jedoch in keiner Weise beipflichten. Sie führte aus: Seit 1870, in welchem Jahre das Verbot in das Gesetz über die Sonntagsruhe als hergebrachtes Recht mit ausgenommen wurde, haben sich die Verhältnisse im Handel und Wandel, in der Bau weise der Geschäfts- und Warenhäuser, nicht minder aber auch die Anschauungen auf kirchlichem und religiösem Gebiet insoweit geändert, daß Bestimmungen aus jener Zeit heute nicht mehr allent halben als zutreffend bezeichnet werden können und auch den heutigen Auffassungen nicht mehr entsprechen. Ferner ist der Um stand zu berücksichtigen, daß die Geschäftsinhaber vielfach sehr weit von ihren Geschäftslokalen wohnen und daß ihnen durch das Verbot des Offenlassens der Schaufenster oft eine große Be lästigung verursacht wird. Weiter ist die Deputation gleich den Petenten der Überzeugung, daß durch das Offenlassen der Schau fenster eine Verletzung der kirchlichen und religiösen Gefühle in dem weitaus überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht zu be fürchten sei. Die Deputation ist deshalb zu der Ansicht gelangt, daß eine entsprechende Änderung der Gesetzcsvorschrift in Erwägung gezogen werden könne und hat deshalb bei der Kam mer beantragt, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Bei der Schlußberatung über die Petition in der sächsischen Kammer vor wenigen Tagen befürwortete der Abgeordnete Behrens-Niederlößnitz den Deputationsantrag auf das wärmste. Die Begründung der Petition sei so klar, daß er sich über das Votum der Deputation gefreut und über die ablehnende Haltung der Regierung gewundert habe. Heruntergelassene Rollläden wirkten an trüben Sonntagen sehr trübe. Je mehr Fenster offen seien, desto mehr werde für die Volkswohlfahrt gesorgt sein. Die Städte würden an Sonntagen aus der Umgebung und von Fremden lebhaft besucht, und wenn die Passanten durch die Straßen wandern und die verhängten Schaufenster sehen, so liege das Verhüllen der Fenster ganz gewiß nicht im Interesse der Geschäftsleute. Auch vom religiösen Standpunkte könne man ruhig das Öffnen der Schaufenster an Sonn- und Festtagen befür worten. Er hoffe, daß die Erste Kammer ebenfalls zu einer der Pe tition günstigen Anschauung kommen und sich die Königliche Staats regierung demgegenüber wohlwollend verhalten werde. Auch Ab geordneter vr. Vogel-Dresden dankte der Deputation für ihr Votum. In Norwegen, dem Lande der strengsten Sonntagsruhe, wären die Schaufenster Sonntags offen. Was dort ohne Schä digung der religiösen Gefühle möglich wäre, sollte auch bei uns in Sachsen zu machen sein, um so mehr, als eine Reihe deutscher Städte bereits jetzt schon Sonn- und Festtags die Schaufenster offen zu halten gestatte. — Die Abstimmung ergab einstimmige An nahme des Deputationsantrags. -Nova«, Literarische Vereinigung junger Buch händler zu Leipzig. — Das Programm für Monat Mai 1904 ist wie folgt aufgestellt: 7. Mai: Vorfeier des Stiftungs festes. — 8. Mai: Zweites Stiftungsfest. — 14. Mai: Zweite ordentliche Generalversammlung. — Am 21. Mai fällt die Ver sammlung des Pfingstfestes halber aus und am 28. Mai findet ein Vortrag statt über Robert Prutz und Johann Nepomuk Vogel, wei unbekannte Dichter. — Schon jetzt sei auf den am 11. Juni ieses Jahres stattfindenden »Ludwig Richter-Abend« mit Vorführung von über 100 Projektionsbildern der L. Richterschen Kunst aufmerksam gemacht. Auch zum Stiftungs fest sind Gäste herzlich willkommen. 525
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder