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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1929-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1929
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- Deutsch
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16, IS. Januar 1929. Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Angebot der Berliner Firma erwiesen sei. Vom Börscnverein er hielten wir die Mitteilung, daß nichts zu machen sei, da das Angebot den Voraussetzungen von § 12 der Verkaufsordnung entspräche. Damit ist also festgestellt, das; man Bücher vor Erscheinen den Mitgliedern eines Vereins mit etwa 20 Prozent anbietcn kann, wenn man nur die in den Verkaufsbedingungen enthaltenen Lücken entsprechend ausnützt. Dazu kommt, daß eine Kontrolle, ob die Einzeichnung wirklich nur von Mitgliedern erfolgt, außerordentlich schwierig ist (wenn auch verlangt wird, daß jeder Besteller seine Mitgliedsnummer angeben muß), da sich die Behörde um diese Einschränkung sehr wenig kümmern wird. Da abgesehen von der Vereinsmeierei ein Zusammcnschlichen aller Stände überall stattfindct, ist mit Bestimmtheit anzunchirun, daß eine große Anzahl Vereinigungen — angeregt durch einen ge schäftstüchtigen Kollegen — die Gelegenheit gerne benützen wird, ihren Mitgliedern in der Art der Christlichen Gewerkschaften alle möglichen neuerscheinenden Bücher in einem Sonderangebot anzu- bietcn, was wohl einer völligen Aufhebung des Ladenpreises gleich kommen wird. Dabei wird eine allgemeine Rechtsunsicherhctt ein- trcten, die dem Buchhändler, der versucht, wie bisher nach dem Ladenpreis zu verkaufen, manchen peinlichen Zusammenstoß mit Mit gliedern bringt. So wird sich der Mengenpreis auswirken, drum Sortiment, aber auch Verlag, — seid auf der Hut! M ii n ch e n. Bayerischer Buchhändler-Verein (E. V.). I. A.: Schöpping. Erwiderung. Zu den vorstehenden Ausführungen des Bayerischen Buchhänd ler-Vereins bemerken wir folgendes: Es überrascht uns, daß der Bayerische Buchhändler-Verein in den jetzigen Auseinandersetzungen über den Mengenpreis ausge rechnet unsere Firma als Beispiel wählt, obwohl gerade wir durch unsere Leistungen es gewesen sind, die dem Sortiment bei der Ab wehr der Konkurrenz von Konsumentenzusammenschlüsscn aller Art, die unter Ausschaltung des Buchhandels arbeiten, anerkanntermaßen wertvolle Dienste geleistet haben und auch heute noch leisten. Wir legen selbstverständlich auch nach wie vor den größten Wert auf die Zusammenarbeit mit dem Sortiment und demgemäß aus die Ein haltung der buchhändlerischen Verkaufsbestimmungen. Wenn wir uns höchst widerstrebend der Buchabteilung des Christlichen Gewerk schaftsbundes gegenüber damit einverstanden erklärt haben, daß dieser, gestützt auf 8 12 der Verkaufsordnung, seinen Mitgliedern ein Vorzugsangebot auf einige unserer Verlagswcrke machte, so ist dies, wie hinlänglich bekannt, ein Ausnahmefall in unserer Verlagspraxis, den wir nicht umgehen zu können glaubten, nachdem uns nachgewiesen worden war, daß bereits andere angesehene Ver lagshandlungen die gleiche Erlaubnis auf Grund des 8 12 erteilt hatten. Der Bayerische Buchhändler-Verein gibt selbst zu, daß nicht, wie er ursprünglich angenommen hat, ein Angebot an Behörden er folgt ist, sondern nur seitens des Gewerkschaftsbundes bzw. durch dessen Buchversand, d. h. einer Unterabteilung des Bundes an seine Mitglieder. Dies ist dem Verleger bzw. dem von ihm ermächtigten Sortimenter heute bereits nach 8 12 der Verkaufsordnung ge stattet. Das Problem des Mengenpreises, namentlich in seiner Aus dehnung auf das Sortiment, wie es heute akut ist, wird davon in keiner Weise berührt, und auch aus diesem Grunde ist das vom Bayerischen Buchhändler-Verein angezogene Beispiel mehr als un glücklich gewählt. Auch erscheint es uns nicht gerade zweckmäßig, daß, wenn eine Sache bereits durch Briefwechsel mit dem Börsen verein exörtert und geklärt worden ist, irgendein Unterverein des Börsenvereins nachträglich dieselbe Sache zur öffentlichen Dis kussion stellt. Aufgabe unseres Spitzenverbandes ist es doch gerade, in gerechter Abwägung der Verleger- und Sortimenterintcressen die Harmonie zwischen beiden Wirtschaftsgruppcn nicht unnötigerweise gefährden zu lassen. Lediglich der Vollständigkeit halber sei noch bemerkt, daß wir selbstverständlich der Buchabteilung des Gew^rk- schaftsbundes keinerlei besondere Nabattvergünstigungcn gewährt haben, um sie etwa zur Abgabe des Vorzugsangebots in Stand zu setzen. Wir werden jedoch, um künftig derartige unliebsame Aus einandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden, von der brlaubnis- erteilung zu derartigen Vorzugsangeboten, wie bisher, kaum Ge brauch machen, können uns aber schon im Interesse einzelner Sorti menter, die große Posten bei den in 8 12 genannten Stellen ab zusetzen in der Lage sind, nicht dazu verstehen, generell und grund sätzlich auf die Ausübung eines dem Verlag in der Berkaufsordnung verbrieften Rechtes zu verzichten. Berlin. Th. Knaur Nachf. Verlag. Kriegstagebuch des Kronprinzen Nupprecht von Bayern. Wir halten uns für verpflichtet, nachstehende Angelegenheit, die zwar in München und im übrigen Bayern viel Aussehen erregt hat, aber der buchhändlerischen Allgemeinheit nicht zur Kenntnis kam, hier zu veröffentlichen. Nr. 283 des Börsenblattes vom 6. Dez. 28 enthält eine Anzeige der Firma E. S. Mittler <L Sohn, Berlin, des Inhaltes, daß obiges Kriegstagebuch in ihrem Verlage erschienen sei, 3 Bände, rund 1500 Seiten, mit Bildern und Skizzen, sowie, daß den Alleinvertrieb die Firma Deutscher Nationalverlag A.-G., München (eine Filiale der gleichnamigen Firma in Berlin) erworben habe. Eine Reihe von Zeitungsnotizen wies auf das für uns Bayern ganz besonders interessante Werk hin, weshalb eine Anzahl unserer Mitglieder das Buch zu beziehen wünschte. Mit wenigen Ausnah men, die an den Fingern abzuzählen sind, wurden diese aber vom Nationalverlag abgewiesen. Da aber die Nachfrage beim Publikum kam und es von diesem nicht verstanden wurde, daß ein solches Buch nicht im Buchhandel zu haben sei, sahen wir uns gezwungen, mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit zu gehen, die in Nr. 347 der »Münchner Neuesten Nach richten« mit nachfolgendem Wortlaut erschien: Das Kriegstagebuch des Kronprinzen Nupprecht. Eine Erklärung des Bayerischen Buchhändlervereins. Angesichts der großen Nachfrage bei den Münchner Sortiments buchhändlern nach dem vor einigen Tagen erschienenen Kriegstage buch des Kronprinzen Nupprecht von Bayern bittet uns die Vor standschaft des Bayerischen Buchhändleroereins um Bekanntgabe der folgenden Erklärung: »Die Vorstände des Münchner und Bayerischen Buchhändler vereins sehen sich im Interesse ihrer Mitglieder veranlaßt, be- kannzugeben, daß bei den Buchhandlungen gemachte Bestellungen auf das Kriegstagebuch des Kronprinzen Nupprecht von Bayern nicht ausgeführt werden können, weil von der Originalausgabe Exemplare für diesen Zweck nicht mehr verfügbar sein sollen. Mit diesem Werk hat es eine eigene Bewandtnis. Es wurde neben der sogen. Originalausgabe, die für den Vertrieb durch den Buchhandel bestimmt war, eine zweite — wie es heißt reicher illu strierte und daher im Preis um 10 Mark teurere — Ausgabe her gestellt, um diese unter vollständiger Ausschaltung des Sortiments buchhandels durch frühere Offiziere im Wege des Reisevertriebs zu verbreiten. Der Verlag des Werkes liegt in Händen der Firma E. S. Mittler L Sohn in Berlin, und diese Firma hat ihrerseits den Alleinvertrieb beider Ausgaben an eine Münchner Stelle ab getreten. Die Firma Mittler <L Sohn hat von sich aus daher auch keine Buchhändlerbestellungen ausgeführt, sondern diese der Münch ner Stelle zur Erledigung übermittelt, die jedoch von dieser Stelle nur teilweise ausgeführt worden sind. Da wiederholte telephonische Vorstellungen und Ersuchen um Abhilfe und Lieferung sowohl in Berlin als auch bei verschiedenen Stellen in München, die um Unterstützung ersucht wurden, zu keinem Erfolg geführt haben, sehen sich die Berufsvertretungen des bayerischen Buchhandels gezwungen, die Angelegenheit, durch welche auch die Interessen des Publikums aufs engste berührt werden, durch die Presse zur Kenntnis weiter Kreise zu bringen. Es ist nicht möglich, nachzuprüfen, ob und inwieweit die An gaben über das Vergriffensein des Werkes den Tatsachen ent sprechen; auffallend ist, daß die hierüber befragten Stellen vonein ander abweichend berichten. Wir können nicht umhin, ganz öffentlich das Befremden und Bedauern des Buchhandels zum Ausdruck zu bringen, daß es wie derholten Bemühungen nicht gelungen ist, das Werk des früheren Oberbefehlshabers der bayerischen Armee dem Publikum durch den Derufsbuchhandel zugänglich zu machen. Die in Betracht kommen den Stellen haben kein Verständnis dafür finden können, daß durch die geübte Zurückhaltung ein ehrenwerter Berufsstand aufs schwerste gekränkt und dadurch dem Publikum ein Werk vorent halten worden ist, welches als Weihnachtsgabe von vielen in Aus sicht genommen mar. Unter den bayerischen Buchhändlern befin den sich zahlreiche Persönlichkeiten, die am Kriege teilgenommen; schon aus diesem Grunde muß das Verhalten des Verlages den größten Unwillen Hervorrufen. Noch weniger gleichgültig kann aber das Vorkommnis von den Persönlichkeiten hingenommen werden, die seinerzeit den Ab schluß der Verlagsverhandlungen im Aufträge des bayerischen Kronprinzen geführt haben; selbst mit deren Mithilfe ist es nicht ge lungen, die Angelegenheit einer für den Buchhandel günstigen Lö sung zuzuführcn.« 83
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