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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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4636 Nichtamtlicher Teil. 132, 11. Juni 1903. zu abonnieren, sondern sie vielmehr nummernweise kaufen. 1900 wurden nur 465 Zeitungen aus dem Ausland be zogen, während 9214 dorthin versandt wurden. Auf 20—25 000 Einwohner kommt 1 politische Zeitung. Das »?otit llournalr hat schon seit 10 Jahren die Auflage von einer Million täglich überschritten. Ihm zu nächst ist der rllstit llsrisisv« gekommen. Der »lÜAaro« hat bei einer Auflage von durchschnittlich 80 000 Exemplaren einen Reingewinn von über 2 Millionen Fr. jährlich zu ver zeichnen. Die Einnahme des »l?i§s.ro« betrug im Aus stellungsjahr 1889 6 Millionen (2ffz Millionen Reingewinn), die des »llstit llourvill« 14 250 000 Fr. Schon hieraus kann man die wirtschaftliche Bedeutung großer Zeitungen ersehen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Wahrnehmung berechtigterJnter- essen, Z 193 Strafgesetzbuchs. (Nachdruck verboten.) — In die Herberge des Gastwirts W. in Königshütte kam eines Tags der kranke Tischlergeselle B. und jammerte laut. Der Wirt sandte sofort nach der Polizei, damit B. ins Krankenhaus gebracht werden könne, es erschien aber zunächst niemand. Erst am Abend kam der Polizeisergeant S., um amtliche Nachforschungen anzustellen. Er meinte aber, cs werde wohl nicht so schlimm sein, da B. ja noch auf dem Stuhl sitzen könne. Dann ging er weg, ohne irgend etwas zu veranlassen. Der Kranke blieb auf seinem Stuhl sitzen und saß auch noch am andern Morgen daraus, aber als Leiche. Ein Handwerksbursche John, der dies alles mit beobachtet hatte, ging nun in die Redaktion der Königshütter Zeitung und er zählte alles dem anwesenden Tagesschriststeller Scholz, dem er wiederholt die Wahrheit seiner Angaben versicherte. Scholz machte daraus einen Artikel und veröffentlichte ihn in der genannten Zeitung, die von dem Buchdruckereibesitzer Ploch verantwortlich redigiert wird. John hat, wie das Urteil aussührt, in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt, als er die Veröffentlichung des Vorfalls herbeifiihrte. Er sei als Handwerksbursche dazu gekommen, wie ein andrer Handwerksbursche infolge Nichtein- greifens der Polizei habe ohne Krankenpflege bleiben und sterben müssen. Es hätte in seinem eigensten Interesse gelegen, daß er den Vorfall veröffentlichte, um durch Herbeiführung einer Unter suchung der Wiederholung des Vorfalls vorzubeugen. Er hätte ganz dasselbe erleiden können wie der Tischlergeselle B. Eine Absicht der Beleidigung ergebe sich weder aus der Form noch aus den begleitenden Umständen. Die beiden Mitangeklagten seien von der Wahrheit der An gaben Johns überzeugt gewesen und hätten es auch den Umständen nach sein können. Auch ihnen stehe der Schutz des Z 193 zur Seite. Dabei wurde nicht verkannt, daß der Presse ein allge meines Recht, öffentliche Mißstände in einer die Ehre andrer ver letzenden Weise zu rügen, nicht zusteht. Die Angelegenheit wäre auch die Angeklagten Scholz und Ploch nahe angegangen, da sie als Bürger von Königshütte in die Lage hätten kommen können, bei einem Unfall auf der Straße usw. ohne polizeiliche Hilfe zu bleiben. Auch von ihnen gelte, daß die Absicht der Beleidigung sich weder aus der Form, noch aus den Umständen ergebe. Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. Er führte aus, das Landgericht erkenne stillschweigend an, daß keiner der Angeklagten zu dem verstorbnen B. in nahen Beziehun gen gestanden habe. Demnach sei den Angeklagten zu unrecht der Schutz des K 193 zu teil geworden. Würden die Anschauun gen des Landgerichts in bezug auf den § 193 St.-G.-B. allgemein Billigung finden, so würden z. B. auch alle grundlosen Berichte über unberechtigte Verhaftungen usw. straflos bleiben. Das Reichsgericht verwarf jedoch in der Verhandlung am 9. d. M. die,Revision als unbegründet, da ein Rechtsirrtum in den Ausführungenides Landgerichts nicht zu finden sei. Beschlagnahme. — Die auch anderweit beschlagnahmten und zum Teil verurteilten Bücher: Pierre Lou^, Aphrodite. Antike Sitten. Vollständige Über setzung. Mit zahlreichen Illustrationen. Verlag von Sachs L Pollak in Budapest, und Das Menschensystem oder das Geschlechtsleben in seinem ganzen Umfang. Mit 50 Illustrationen, sind dieser Tage in Bayreuth beschlagnahmt worden. Preisaufgabe. — Der Allgemeine Deutsche Sprachverein (Vorsitzender: Herr Geheimer Oberbaurat Otto Sarrazin in Berlin-Friedenau, Kaiserallee 117) hat drei Preise von 600, 400 und 200 für eine Flugschrift ausgesetzt, die dem deutschen Kaufmann das Sprachgewissen schärfen soll. Ihr Inhalt wird durch den Titel bezeichnet: -Wie ist die Sprachverderbnis im deutschen Handelsstand zu bekämpfen?« Bewerbungsarbeiten sind in der für Preisbewerbungen üblichen Form bis zum 1. April 1904 an vorstehend angegebenen Empfänger zu überschreiben. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Dxaüts lVisssnsobaktsn. ^ntiguariats-LatsloA I7r. 354 von Ui st, L i^ranolrs in UsipmA. 8". 99 8. 2856 dirn. Ois latsratur des 8tädtsv6ssns in tsollnisoüsr und ü/Aisnisobsr LsrisüunA. HsrausAs^sdsn anILssiioü äsr Osutsobsn 8tädts- ^.usstsliunA ru Orssdsn 1903 von cksr Osvvsrds-Uuobüanck- InnA ürnst 8oüürinann (4. m. d. 8. in Drosdon-^.., 8obskks1- str. 19, I. 8". 80 8. in IImsoiüaF. In diesem Spezialverzeichnis der für das Städtewesen in technischer und hygienischer Beziehung in Betracht kommenden Bücher ist nur die Literatur des Hochbaus, die dieselbe Firma schon früher in einem ausführlichen Katalog verarbeitet hat, unberücksichtigt geblieben. Der verbleibende, immer noch um fangreiche Stoff ist im vorliegenden Katalog in 5 Abteilungen gegliedert: I. Städtebau (wieder in 6 Unterabteilungen ge ordnet); — II. Gartenkunst im Städtebau; — III. Öffentliche Gesundheitspflege (12 Unterabteilungen); — IV. Feuerschutz und Rettungswesen; — V. Vau- und Städteordnungen, Bau polizeirecht. Ein alphabetisches Sachregister erhöht die Brauch barkeit des Katalogs. Handlungen mit technischer Kundschaft seien auf ihn aufmerksam gemacht. LsZan i?aul, Vrsnob, llU-übnsr L Oo., Utä., Nontdl/ tla- 2stts ok ourrsnt litsraturs, oontaivivA a dassiüsd iist ok publi- oations issuscl ciurivA tbs montb ok No,/ 1903. Uonckon 1V.6., Uatsrnostsr Uouso, OüarinA 6ross lioacl. luns 1903. Uox.-Z". 16 p. (Sprechs aal.) Plakate. (Vergl. Nr. 127, auch 130 d. Bl.) Die Redaktion des Börsenblatts empfing aus einem großen Sortiment folgende weitere Beantwortung der in Nr. 127 d. Bl. angeregten Frage, betreffend die Wirksamkeit von Plakaten: Dem Sortimenter dürften künstlerisch wertvolle, wirkungsvolle Plakate immer willkommen sein, denn es gibt in vielen Geschäften, in vielen Schaufenstern große leere Wandflächen, die kaum besser benutzt werden können als zur Dekoration durch wirkungsvolle Plakate. Aber so angenehm auch das Auge von künstlerisch aus geführten Plakaten berührt wird, so dürfte die direkt zu spürende Wirkung auf den Verkauf doch nur eine geringe sein, wenn die Aufmerksamkeit für das zu empfehlende Werk nicht noch durch andre Maßnahmen wachgerufen wird. Als gewöhnlich recht wirksame Reklame kommt eine geschickte Auswahl einiger ausgesucht guten Jllustrations- und Text proben aus dem betreffenden Werk in Betracht. Werden solche Proben auf einem nicht zu großen Bogen zusammengestellt, Titel, Preis und eine kurze Empfehlung so angebracht, daß der Sorti menter das Ganze mit einem Exemplar des betreffenden Werks ins Schaufenster legen kann, ohne daß gar zu viel Platz in Anspruch genommen wird, so ist die direkte Wirkung oft eine überraschende. Die Aufmerksamkeit des Publikums wird durch solche Vilderproben immer gefesselt, der begleitende Text ruft die Begierde wach, das Ganze kennen zu lernen; macht nun auch das neben dem Plakat liegende Werk selbst einen guten Eindruck, so wird mancher Beschauer sich entschließen, das Buch im Laden zu besichtigen, den er dann gewöhnlich als Besitzer oder Abonnent wieder verläßt. Ich glaube, daß das bloße Anbringen von Plakaten — auch noch so künstlerisch wertvollen — selten einen andern als rein dekorativen Zweck erfüllen wird. Geht damit jedoch die oben ge schilderte Ausstellung des empfohlenen Werks Hand in Hand, so dürfte eine Wirkung fast immer zu erzielen sein. Irgend ein prächtiges, sogar auffallendes Plakat im Schaufenster wird nur selten das Publikum veranlassen, den Laden zu betreten und das Buch zu verlangen; aber es wird den Liebhaber veranlassen, es im Schaufenster zu suchen und sich über den Inhalt näher zu unterrichten. Gelingt ihm das, so wird das Interesse bei ihn: viel lebhafter geweckt, als es durch das bloße Plakat möglich wäre. Als Schlußfolgerung ergibt sich, daß der Sortimenter sicher Veranlassung hat, großen Wert auf gute Plakate zu legen, und daß er oft deren direkte Wirkung wird spüren können, wenn er versteht seine übrige Ausstellung zu ihnen in Beziehung zu bringen. An dem Verleger wird es liegen, ihm hierzu geeignetes, geschmack volles Material zu liefern, ohne welches die Kosten für teure, farbenprächtige Plakate selten Deckung finden dürften. N.
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