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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1846
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- Erscheinungsdatum
- 22.12.1846
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- Deutsch
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1494 ^ 110 Zur Wilwencassen-Angelegenheit. Bemerkungen zu dem in Nr. 16« des Börsenblattes vom I. Deccmber 1846 abgedruckten ,,vorläufigen Bericht über die bisherigen Arbeiten der Witwen-Cassen-Commifsion." Gewiß wird die Meistzahl der Buchhändler gleich dem Unterzeich neten von inniger Freude über diese erste schöne Frucht der mühevollen Thätigkeit einer Commission erfüllt sein, deren Aufgabe zwar höchst schwierig ist, aber auch segensreich für so viele Angehörige des deut schen Buchhändlerverbandes werden kann. Dieser letztere Gesichts punkt wird mich daher rechtfertigen, wenn ich scheinbar mir eine Vor eiligkeit zu Schulden kommen lasse, eine Voreiligkeit nämlich insofern, als die hochverehrten Herren Erstatter dieses vorläufigen Berichtes das Recht hätten, jede einstweilige Aeußerung über ihn zurückzuweisen; denn sie sagen ausdrücklich: „Sobald Herr Brune mit seiner Arbeit fertig sein, das Statut überdies dann noch sachverständi gen Juristen und zwar einem Sächsischen und einem Preu- ßischenvor gelegen haben undendlichdieletzteRedaction vorg enommen sein wird, soll das Statut im Börsenblatte ab gedruckt werden, damit noch vor der nächsten General-Versammlung eine genügende Discussion über dasselbe im Börsenblatte möglich ist." Voraussichtlich können daher bis zu dem für eine Discussion Seitens der löblichen Commission sich vocbehaltenen Zeitpunkte ohne die mindeste Schuld irgend eines ihrer hochverehrlichen Mitglieder leicht noch Monate vergehen, wo es dann entweder überhaupt zu spät zu ei ner genügenden „Discussion im Börsenblatte noch vor der nächsten General-Versammlung" sein würde, oder doch zumMindesten dieDis- cussion nicht mehr ihren Zweck, nämlich den einer nutzbringenden Rück wirkung auf den der General-Versammlung durch die löbliche Com mission vorzulegenden Schlußbericht zu erfüllen vermöchte. Ich hoffe demnach keiner Anmaßlichkeit geziehen zu werden und darf wohl bei Allen, die mich persönlich kennen, darauf rechnen, daß sie den nachste henden Bemerkungen keinen andern Beweggrund, als den eines war men Eifers, wo es sich um das Gemeinwohl von Standesgenossen han delt, unterlegen werden. In vorhinein zugebend, daß die nachstehenden Vorschläge von der löblichen Commission für unangemessen können befunden werden, so ist es doch möglich, daß in ihnen nicht blos die Wünsche der Mehrzahl von Börsenmitgliedern, sondern der noch weit größeren, in der Gene ral-Versammlung gar nicht vertretenen Anzahl von Beisteuernden aus gesprochen werden, auf welche letztere (Buchhandlungs-Gehülfen von Börsenmitgliedecn) von der löblichen Commission*) doch im „vorläu figen Berichte" gerechnet wird und fürwahr auch gerechnet werden muß: s) materiell, um des nur durch eine möglichst große Theil- nehmerzahl garantirbaren Bestandes der Versicherungs-Anstalt willen; b) moralisch, da wir Principale verpflichtet sind, für die Al tersversorgung der, unfern Wohlstand, mindestens unsere Selbststän digkeit durch die Widmung eines ganzen Lebens fördernden Gehülfen in eben dem Maaße gewissenhafter bedacht zu sein, als der einzelnen Prinzipale immer weniger werden, welche im Stande sind, treue, alte Diener des Geschäfts dankbar in den wohlverdienten, sorgenfreien Ruhe stand zu versetzen; c) als Klugheitsgebot, weil der dem Gemeinwohls der deut schen Buchhändlerschaft so nachtheilig werdenden Etablir-Wuth hier- *) Dieselbe nimmt im Statute den Vorbehalt auf, außer Nichtbör senmitgliedern, und selbst Geschäftsverwandten, sogar noch „andere Stände" daran Theil nehmen zu lassen. So sehr Ersteres wünschens- werth ist und such bald auch als unerläßlich Herausstellen wird, so sehr müßte man gegen.Letzteres ankämpfen, denn die Versicherungsanstalt einer Genossenschaft erwüchse dann zu einem allgemeinen Institute, welches sämmt- licher Vortheile entbehren würde, die aus einer speciellen Vertretung von Corporatlons-Jnteressen hervorgehen, die erstere Abgränzung würde an ei nen allzuengherzigen Patrwtiömus die letztere schrankenlose Ausdehnung an einen vagen Kosmopolitismus mahnen. durch ein mächtiger Damm entgegengesetzt würde, denn wie sehr auch nach wie vor dieselben Triebfedern, welche jetzt den jungen Mann bald als ein löblicher Ehrgeiz, bald als der rein menschliche Wunsch nach häuslichem Glücke anspornen, sich die Selbstständigkeit zu erringen, ihre wohlthätige Macht nicht verlieren können, so werden sie doch in eben dem Maße mehr der vernünftigen Erwägung der Zukunft unter geordnet werden, als diese letztere, gesichert und nicht, wie bis jetzt, so oft mit der traurigen Anwartschaft auf eine zum Almosenheischen her abgewürdigte Existenz, oder wenn es hoch kommt, auf ein sie kaum kärglich fristendes Gnadenbrot, verknüpft ist. Nun ist zwar die löb liche Commission nur verpflichtet, ihr Statut innerhalb der Gränzen auszuarbeiten, auf welche der Antrag, zur Errichtung einer Buchhänd ler-„Witwen-und Waisen-Casse" sich ursprünglich beschränkte, allein höchst wahrscheinlich werden in der nächsten General-Versammlung diese Grenzen als viel zu eng gezogen (und dadurch die Ausführbarkeit einer Witwen - und Waisen-Casse sehr zweifelhaft machend) anerkannt werden; der löblichen Commission kann es aber nach der bereits ge machten Vorausarbeitung nicht schwer fallen, diese Eventualität in so weit geneigtest zu berücksichtigen, daß sie sich möge bewogen fühlen, für ein Supplementar-Elaborat vorzusorgen, damit dasselbe zur nächsten General-Versammlung auch schon in Bereitschaft liege, und im Falle der Beschluß für die Erweiterung des Antrages ausfiele, nicht abermals die Erstreckung auf Jahresfrist nothwendig sei, sondern gleich auch über ein erweitertes Statut und dessen Modalitäten disku- tirt und abgestimmt werden könne. 1) Ist nichs abzusehen, weßhalb die beabsichtigte Lebensversiche rungs-Anstalt blos auf Witwen und Waisen beschränkt, undnichtauch aus Prinzipale ausgedehnt werden soll. Da ferner die löbliche Com mission sich selber auf den Erfahrungssatz beruft „daß das Gedei hen der Versicherungs-Anstalten durch einen großen Wir kungskreis und durch eine gro ß e Beth ei lig ung daran be dingt wird", folglich die Buchhandlungs-Gehülfen jedenfalls als ein wesentlicher Bestandtheil der sich bildenden Versicherungs-Gesellschaft angesehen werden müssen, so ist schon um ihretwillen die Ausdehnung der Bürgschaft auf einstige Altersversorgung augenscheinlich geboten und zwar ganz unabhängig von der etwaigen (absolut zu verwerfenden) Bedingung beizubringender Bedürftigkeits-Ausweise. Ja, wollte man darauf beharren, auch den Herren Gehülfen nur eine Witwen- und Waisen-Casse zu Gute kommen zu lassen, so würde die Mehrzahl vom Beitritte ganz ausgeschlossen, wohl aber für Einzelne eine bedauerns- werthe Verlockung mehr zu unüberlegtem Heirathen gegeben sein. 2) Hinsichtlich des Betrages einer Jahres-Pension von 150 Tha- lern sagt die löbliche Commission: „die Pensionsquoten möchten Man- „chem niedrig erscheinen, dagegen ist aber zu bemerken, daß aller An fang am sichersten klein gemacht wird, und daß es auch in der Idee „der Anstalt liegt, bei guter finanzieller Stellung die Pension zu erhö ben." Hierzu ist nun Mehreres zu bemerken: ->) Bei manchen Personen, besonders wenn sie in kleineren Land städten leben, kann dieser Betrag allen billigen Wünschen entsprechen; für andere Individuen dagegen viele, im höbern Alter doppelt schmerz lich fallende Entsagungen nothwendig machen, denn es kommt dabei Alles auf die frühere gesellschaftliche Stellung, Wohlhabenheit und mehr oder minder behaglich gewesene Lebensweise an; was dem Einen als überflüssig erscheint, gilt oft dem Andern alsein Lebensbedürfnis Es sei hiermit bloß dargethan, daß es keinen allgemeinen Maaßstab dafür geben könne, ob die Jahres-Pension genüge, also ihren Zweck erfülle oder nicht, und daß dieser Maaßstab nur von jedem Einzelnen nach seinen Verhältnissen und seiner gewohnten Lebensweise bestimmbar sei, daß folglich, will man gerecht gegen Alle sein, d. h. Jedem mit seinem Maaße messen, man es ihm auch fceistelien müsse, durch kleinere oder
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