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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1846
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1846
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- Deutsch
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1368 ihm eine dem Fonds zur Unterstützung hülfsbedürftiger Buchhändler zu gute kommende Wette von 30 Thalern anzubieten, daß eine Ver ordnung, wie die von Herrn Zanke angeführte, nie gegeben war und nie existirt hat. Das Ware das Letzte, was ich thun könnte. Herr Zanke meint zwar, der beste Beweis, daß die Verordnung gegeben worden sei, wäre, daß der Verkauf von Büchern ohne Drucker firma mehrfach gestraft sei: — aber gerade, das ist noch gar kein Be weis, diese Bestrafung war nichts als ein Zrrthum einzelner Polizei-Stellen, wie dies nun auch kürzlich in diesen Blattern nachgewiesen und vom Ministerium gesagt worden ist. Daß auch Herr Zanke von seiner Polizeibehörde vor dem Verkauf von Büchern ohne Druckerfirma gewarnt wurde, kann sein:—das ist doch aber noch keine „Verordnung", welche Gesetze schnurstraks ändert. Wenn nun ein Polizei-Beamter zu einem Buchhändler kommt und ihn aus Jcrthum warnt, ja kein Buch, das in Quart gedruckt sei, zu verkaufen, da von jetzt ab nur Bücher in Octav verkauft werden dürften — kann der Buchhändler da im Börsenblatt losschreien: Hört! Hört! es ist eine Verordnung erschienen, daß kein Buch in Quart mehr verkauft werden darf! Es ist aber ebensowenig eine Verordnung in Preußen erschienen, daß keine Bücher in Quart, als daß keine ohne Druckersirma mehr verkauft werden dürsten, und Herr Zanke hat mich entweder Lügen zu strafen oder zu erklären, daß er sich geirrt hat. Von der Havel. Der Verfasser des ch Artikels in No. 98 d. Bl. Geschäftliche Rügen. I.) Helbig's Noscn mit Dornen und 2.) ein neues Vcrleger-Kunstftiickchen. Wir alle haben die Rdschengeschichten Leo — Helbig 1845 aus Helbig's Factur de Dato 1. Juli 1845, Bdrsenbl. Seite 793U.835—1846, No.89. «ub 7668, Ro. 90 sub 7706, No 92 sul> 7984, zum Ucberdruß traurig unk beschaulich kennen gelernt, nicht aber, wie einige Auserwählte von Herrn Helbig im Börsenblatt zum Theil namentlich Aufgeführte die Ehre und das Vergnügen haben sollen, die schon an Leo bezahlten Rosen noch einmal an ihn zu bezahlen. Sollen dies für Herrn Helbig die Rosen, für uns die Dornen sein? Das Ungehörige, Unbillige der Journalberechnung pro Anno in A. R. wie dies zum Bedauern immer noch mit aller Beharrlichkeit von mehrern Journal-Verlegern *) ausgeübt wird, tritt, wie an andern, schon dftcr wiederholten Thatsachen, so auch hier zum großen Nachtheil und Aerger der gutmüthigen Pränumeranten ans Licht. Fragen wir, welcher Journal-Ver leger bezahlt Papier, Druck und Honorar pränumerando? Warum soll der Sortimenter pränumerando bezahlen, bei geringerem Rabatt, größeren Be mühungen und Plakereien Zinsen, und noch anderen Verlusten, denen er ausgeseht ist. Es ist dies öfter und wiederholt und in neuerer Zeit ernstlich und namentlich von den Oestreichern und mit Recht zur Sprache gebracht; nun, vielleicht macht die Meßverlegung diesem Uebel ein Ende — doch, zu den Rosen. Schreiber dieses hat laut von F. A. Leo quittirter Zahlungsliste L. I. M. 1845 das 1. Semester bezahlt, Herrn Helbig aber auf Factur vom 1. Juli 1846 die Antwort gegeben, die Rosen seien wie seither ohne Prcisveränderung zu liefern. Statt der Antwort hierauf wird ununterbrochen die Fortsetzung der Rosen geliefertund zur Michaeli-Messe einer ausdrücklichen Aufforderung von Leo's Administration **) Folge leistend, an diese laut quittir ter Aahlungslistc das 2. Semester bezahlt. Hiernach muß die Sache abgemacht sein und möge Herr Helbig nun endlich seine unnützen, fast wöchentlich cinlaufenden Mahnbriefe einstellen. Die Leo'sche Administration aber, wenn sie nicht m Übeln Verdacht geralhen will, diesen Gegenstand mit Herrn Helbig endlich ehrenhaft erledigen. 2) Was soll man dazu sagen, wenn eine Buchhandlung (wie z. B. die Beckcr'sche in Elberfeld), Handlungen, denen sie schuldet, ihren Ver lag , statt in Abrechnung, nur gegen baar ausliefern läßt? «; Rühmliche Ausnahmen machen Anton, Arnold'», Baumgartner, Cotta'S, LeSke, L. O-Hmigkc, Veit k C»., gz-lgt. «) War dies 2. Semester an Herrn Helbig zu bezahlen, wie konnte dann di« Leo'sche Administration di-Kühnheit haben und zur Bezahlung auffvrdern und wenn Herr Helbig diese Zahlung rechtlich zu erhalten hatte, warum meldete dieser sich nicht (wie Leo'S Adm.) zur Zeit Dem Bezahl» konnte eS bei Gott ganz gleich sein, an wen er da» 2. Semester bezahlte. ^ 102 Zu wiederholten Malen hat Schreiber dieses, obwohl er nicht unbe deutend an genannte Handlung zu fordern hat, den Schifflin baar be zahlen müssen und auf eine Anfrage dieserhalb beim Herrn Commissionär vor längerer Zeit keine andere als die Antwort erhalten: „Schifflin ist nur gegen baar zu liefern, so lautet die ausdrückliche Ordre vom Hause!" Dies schreibe sich jeder hinter die Ohren, wer nicht durch Scha den klug werden will. Wieder ein unerfreuliches Geschichtchen. So eben ist in Commission bei Hoffmann in Frankfurt a/O. erschienen (auch beim Verfasser zu haben): „Ueber den Unter richtin der Muttersprache vonA.F. Erüger, Seminardirector zu Neuzelle. Dies ist wieder ein Werkchen, das die Theilnahme und und das Interesse der Sortimentsbuchhandlungen hnicht verdienen dürfte, denn letztere scheinen dabei wieder hintangesetzt zu werden. In meinem Wohnorte nämlich hat der Superintendent eine Menge Exemplare davon zugesendet erhalten und betreibt buch händlerische Geschäfte damit, indem er solches den Lehrern seines Sprengels anbietet, und diese müssen dann doch nolsng volens 1 Er. ihrem geistlichen Oberhirten abkaufen und werden dies auch um so lieber thun, da der Hr. Superintendent nur 10 Sgr. nimmt, der La denpreis aber, den die Buchhändler einhalten müssen, 15 Sgr. ist.— Es ist zu vermuthen, daß es mit diesem Buche sowie hier auch ander wärts gemacht ist, daß dasselbe nämlich vom Verfasser den Superin tendenten und Schulvorstehern zum Vertriebe zugesandt ist; es wäre interessant, darüber Gewißheit zu haben, und werden Handlungen, die Auskunft darüber geben können, um solche gebeten. '>—er. Aufforderung. Die löbl. Düsseldorfer Buchhandlungen von Julius Buddeus, Schaub-Scheller, Stahl-Oenicke und Arnz L Co. werden hiermit er sucht, ihr gesandtes Privat-Circulair in Betreff des Kampmannschen Etablissements und des Doctor Roschütz von Bybentschitz seltsamen Empfehlungsschreibens den Spalten dieses Blattes zu übergeben. Da durch wird dem allgemeinen Besten genützt; denn die Verfahrungs- weise der in dem Eirculair Angegriffenen ist der Art, daß sie vor dem ganzen deutschen Buchhandlungs-Forum eine sehr ernste Rüge verdient. I- — Verbote. I» Anhalt-Dessau: I-' »mi du peuplö. Skizzen aus Marats Leben. Hamburg, Hoffmann L Campe. In Schleswig-Holstein: Baurmeister, C., die Dänen in Flensburg, oder das Wesen und Treiben der dänischen Propaganda. Paris, Heideloff. Brief, der offene, des Königs von Dänemark, und des deutschen Volkes Antwort. Leipzig, Brauns. Ruperti, Fr., deutscher Zuruf an Schleswig-Holstein, in Musik gesetzt von G. Spmphor- Bremen, Cranz. Wienbarg, A-, die Volks-Versammlung zu Nortorf am 14. Sept. 1846. Hamburg, Hoffmann L Campe. Das Königl. Preußische Ober-Censur-Gericht hat für folgende Schriften die nachgcsuchte Erlaubniß zum Debit in den preuß. Staaten verweigert: 1. elsäßischc Neujahrsblätter für 1846. Basel, Schweighausersche B., da das auf den Seiten 243 und 244 befindliche Gedicht aufs Ent schiedenste gegen die Bestimmung des Artikels IV. der Censur-Instruk tion vom ZI. Januar 1843 verstößt. . ^ 2. Vom Leben und Wirken, von der Gefangennchmung, Verurtheilung und Verbrennung des Märtyrers Johannes Huß. Schaffhausen, Brodtmannsche B. ^ da diese Schrift durch die im Vorwort, ,n einer mitgetheilten Stelle aus einer Schrift von Joh. Ronge, enthaltenen Schmähungen gegen die
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