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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1903
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- Deutsch
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^ 71, 27. März 1903. Nichtamtlicher Teil. 2495 sendung oft nach kurz gestellten Terminen wieder Spesen verschlingt) — werden außerdem oft gelähmt durch die Preisunterbietungen mancher Verleger. Hat der Verleger Ursache, sich beim Sortimenter über schlechte Verwendung zu beklagen, so liegt dies meistens an der geringen Rabattierung. Wenn der Verleger die Kosten seiner direkten Manipulation dem Sortiment durch erhöhten Rabatt zuwenden würde, so würde er auch auf ein vermehrtes Interesse rechnen dürfen. So klagt der Sortimenter und nicht mit Unrecht. Würde schließlich jeder Verleger seine Erzeugnisse direkt ver treiben, so wäre der Zwischenhandel ja überflüssig, er brauchte gar nicht zu existieren. Oder sollte der Sortimenter nur die Pflicht haben, sich für die Einführung der Werke mit allen Kräften zu verwenden, um schließlich, wenn seine Bemühungen Erfolg hatten, den Nutzen allein dem Verleger zufließen zu sehen! Von diesem Standpunkt aus steht der Sortimenter seine Arbeit, das Gedeihen seines Geschäfts geschädigt, und mit allen Kräften sucht er diese selbstherrliche Konkurrenz der Verleger abzuwehren. Welchen Nutzen hat nun aber der Verleger von diesem Vorgehen? Was zwingt ihn dazu, den für die Verwertung seiner Verlagserzeugnisse ihm für die Dauer immerhin un entbehrlichen Zwischenhandel zu umgehen und so naturgemäß das Interesse der Sortimenter für seine Verlagserzeugnisse herabzumiudern? Einfach der Selbsterhaltungstrieb — die Erkenntnis, daß in vielen, ja in den meisten Fällen ein alleiniger Verlaß auf die Tätigkeit des Sortiments nur einen ganz geringen Absatz bedingt. Wenn der Verleger seine Nova fertiggestellt und angezeigt hat, wenn er im Börsenblatt und durch Prospekte die Kollegen im Sortiment vom Erscheinen benachrichtigt und zur Bestellung aufgefordert hat, verlangt noch kaum der zehnte Teil diese Novitäten »bedingungsweise«. Und wenn von diesen 10 Prozent sich die Hälfte wirklich für die Werke interessiert, so ist der Absatz doch immer noch ein ganz geringer, im Verhältnis zur Versendung. Soll nun der Verleger nicht das Recht haben, dieses große, durch die Untätigkeit vieler Sortimenter brach gelegte Feld der Interessenten zu be ackern? Nach der Erkenntnis, d. h. nach der Ostermesse, wenn die meisten Werke als Krebse wieder zu dem Verleger zurückkehren, ist es meist zu spät, denn fast jedes Buch ist — in seiner Art — aktuell. So muß der Verleger sich vorher vor Schädigung sichern, indem er die Arbeiten des Sortiments für seine Werke mit übernimmt. Dann aber ist der Zwischenhändler oft auch nicht in der Lage, den be rechtigten Ansprüchen der Verleger Nachkommen zu können. Die Überproduktion auf allen Gebieten des Wissens und der Unterhaltung, die mannigfachen Unterscheidungen der Aus gaben, die Verschiedenheit der Auflagen, erschweren dem Sortimenter, der alles wissen soll und wissen müßte, die Übersicht, und wenn die ausgezeichneten Nachschlagewerke ihm auch vieles erleichtern, die souveräne Handhabung eines selbständigen eignen Wissens, das jedes Buch individuell be urteilt, können sie nicht ersetzen. In Berlin, Leipzig und andern Großstädten, wo sich auch der Zwischenhandel speziali sieren konnte, wo es rein medizinische, juristische, theologische Buchhandlungen gibt, ja wo für jede Wissenschaft noch be sondere Antiquariate zur Stelle sind, fallen diese Bedenken wohl sott. Wie aber sieht es in der Provinz aus, wo die Sortimenter nicht nur die ganze erschienene und erscheinende Literatur in ihren Schränken und Regalen bergen sollen, sondern wo mit der Buchhandlung meistens auch gleich der Handel mit Kunst, Musikalien oder gar Schreibwaren materialien verbunden ist? Der Vertrieb gediegener Fach literatur z. B. scheitert da sehr häufig an der Bequemlichkeit mancher Sortimenter, oft aber auch an einem Mangel ge nügender Literaturkenntnisse, speziell auf wissenschaftlichen Gebieten. Selbstverständlich trifft diese Behauptung nur für eine Anzahl Fälle zu, der Verleger darf aber immerhin berück sichtigen, daß in diesen Städten und Ortschaften der In teressentenkreis nicht wahrgenommen wird, ihm also ver loren geht. So schallen die Meinungen hinüber und herüber! An klage hier und Verteidigung dort; beiden Parteien steht in gewissem Sinne das Recht zur Seite! Jede Verringerung der Sortimentstätigkeit schmälert den Verdienst, erschwert den Kampf um die Existenz — besonders den kleineren und von den Hauptzentren des Buchhandels abgelegneren Sortimentern. Aber auch den Verlegern darf die Berechtigung nicht abge sprochen werden, daß sie da, wo die Tätigkeit der Zwischen händler für ihre Verlagserzeugnisse versagt, zur Selbsthilfe schreiten. Sentimentale Rücksichten im Hinblick auf: »wie es früher war,« dürfen da nicht Platz greifen, wo es sich um Sein oder Nichtsein handelt. Die Zeit schreitet rastlos fort, der Kamps nm die Existenz und die Existenzmittel wird immer heftiger und mit diesen fortschrittlichen Strömungen muß auch der Gesamtbuchhandel rechnen. Der Buchhändler darf nicht nur Idealist, er muß auch Geschäftsmann sein. Seine Waren bleiben immerhin Gegenstände, mit denen er handelt. Ideale Rücksichten dürfen und müssen herrschen beim Erwerb von Manuskripten und auch beim Vertrieb, sie dürfen aber nicht überwuchern, sodaß Positionen aufgegeben werden, deren Wahrnehmung dem Gesamtbuchhandel zu gute kommt. Auch aus dem vielumstrittenen »direkten Angebot des Verlegers« könnte dem Gesamtbuchhandel nur Nutzen und Erfolg sprießen, wenn Verleger und Sortimenter im Einver ständnis miteinander arbeiteten. Die Verkehrssitten werden leider immer weniger gegenseitiger und eine Spaltung tritt mehr und mehr zu Tage, da wo Brücken gebaut werden sollten und könnten. Eine häufige Klage der Sortimenter ist z. B., daß von einer Anzahl Abonnenten auf irgend eine Zeitschrift, — nachdem der betreffende Verleger, um den: Blatt weitere Verbreitung zu sichern, eine direkte Aufforderung zum Abonnement an die Interessenten übermittelte — ein oder zwei abgesprungen seien, um direkt beim Verleger zu abonnieren. Dies ist noch kein Beweis für die Schädigung des Sortiments, ganz abgesehen davon, daß derartige Ausnahmen keine Regel fest legen und eine Verallgemeinerung derartiger Fälle durchaus unzulässig ist. Man möge vorher bei dem Verleger anfragen, welchen Zuwachs er an Abonnenten erhalten hat, und ob die Abonnentenzahl aus der betreffenden Stadt oder Gegend nicht um ein beträchtliches gestiegen ist. Fast immer dürfte die Antwort bejahend ausfallen, und in sehr vielen Fällen wird nachzuweisen sein, daß andere Svrtimentskollegen einen Zuwachs ihres Abonnentenstammes erhielten; ihnen sind Be stellungen in das Haus geflogen, zu deren Erlangung sie nicht das geringste taten. Hätte hier nicht eher der Verleger ein Recht, sich über Schädigung seitens des Sortimentsbuch handels zu beklagen? Die von ihm aufgewandten Mühen und Kosten und dann natürlich auch den Verdienst hätte er gewiß gern dem Sortimenter überlassen, wenn er dessen Verwendung sicher gewesen wäre. Wie viele Sortimenter aber verlangen überhaupt das oft überreichlich angebotene Mani pulationsmaterial, wie viele verwenden es richtig! Ein oft von den Sortimentern ausgesprochener Wunsch ist, daß der Verleger dann wenigstens die bei ihm einge- gegangenen Bestellungen den Sortimentskollegen zur Er ledigung überweise. Das märe allerdings sehr angenehm! Schließlich aber hat der Verleger doch ein Recht und als Geschäftsmann sogar die Verpflichtung, die ihm durch seine Propaganda entstandenen Kosten zu decken; er darf für seine alleinige Tätigkeit auch einen Gewinn beanspruchen! 332*
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