Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1846
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18461002
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184610029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18461002
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1846
- Monat1846-10
- Tag1846-10-02
- Monat1846-10
- Jahr1846
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1123 1846.^ Ungern mag Anfrager glauben, daß nach Allem, was lm Bör senblatts öffentlich über diese Sache verhandelt worden, selbst die Spre cher für die Sache, die einst theils so w.rrm dafür glühten, durch das Zaudern erkaltet sind, noch weniger daß es an Zeichnung so billiger Actien liegt, denn wie viele Verleger setzen nicht oft an ein sehr pre käres Verlagsunternehmen das, drei- und fünffache einer Actie und ver lieren Alles, und hier wollen sie um ein Hundert Thalerchen, die in jedem Falle gut angelegt sind, sich von einem Unternehmen zurückzie hen, welches doch einmal beweisen dürfte, daß wir, eine einige schnell entschlossene und energisch handelnde Corporation, selbst in Amerika Achtung und Credit uns erwerben können. Wann ist ci» Werk der Literatur oder Kunst erschienen? Verschiedene Beantwortungen dieser Frage. Mitgcthcilt von M. K. 1. Erschienen ist ein Werk, wenn es auf den Büchermarkt gekommen ist und jedem Kauflustigen zugänglich gemacht wurde. Früher ist es nur fertig. E-H- 2. Vorstehendes wird von W. B-, A. D. und E. bestätiget, und von D. mit der Bemerkung: Gewiß! Es könnte ja unter andern der sel tne Fall eintretcn, daß der Autor, nachdem er sein Werk gedruckt sieht, durch besondere Umstände veranlaßt, anderen Sinnes geworden ist und sein Buch nunmehr der Oefsentlichkeit vorzuenthalten wünscht, dann wäre dasselbe, obwohl fertig, doch niemals erschienen. 3. Wenn es sich darum handelt, daß, dem Publicum oder auch Ein zelnen gegenüber, vom Verfasser oder Verleger das Erscheinen eines liter. Produkts auf eine gewisse Zeit versprochen war, so ist damit bezeichnet, daß cs auf diese Zeit in den Handel komme, daß es von dieser Zeit an buchhändlerisch bezogen werden könne. Für alle andern Fälle, wo es sich darum handelt, die Zeit der Er scheinung als einfache Thatsache herzustellen, ohne Rücksicht auf den Buchhandel, wird der Tag gelten müssen, an welchem ein fertiges Exem- Plar vor lag (nachweisbar); durch irgend ein herausgegebenes Exemplar, s" es verkauft, verschenkt rc., ist somit der Zeitpunkt der Erscheinung hergestellt und erwiesen. Im Verhältniß von Autor und Verleger untereinander gilt dieses letztere unbedingt, oder wenn sich dies nicht Nachweisen läßt, 8 Tage nach der letzten Corrcktur des letzten Blattes, sei es nun Tafel- oder Buch druck, als Zeitpunkt des Erscheinens. C. F. W. 4. Da die Versendung durch zufällige, außerhalb des Autors liegende, ""ein in der Convenienz des Verlegers ruhende Umstände verspätet Werden kann, anderseits das Werk dem Verleger in allen Fällen behufs des ins Publicumbringens und nicht all libilum Liegenlassens übergeben W so muß es als erschienen betrachtet werden, sobald die Publication d"rch Vollendung aller Zuthaten auf dem natürlichen Geschäftswege möglich war, i. o. in Ihrem Falle bei der Abgabe der Gratisexemplare r>n den Verfasser, nicht erst bei der wirklichen Versendung. Selbstvcr- stjMden dem Autor gegenüber; gegen das Publikum sind die Verleger- Dichten ganz andere, weit laxere. — Bei Journalen wird der Fall der- ?ibe sein, außer etwa der Autor lieferte das Maiheft-Manuscript schon Februar (während der Kontrakt ihn erst aus April dazu nöthigte) ud der Verleger druckte das Maiheft, weil es auch ihm paßte, schon im . ^rz; so wird das Heft, wenn es sich um eine fällige Honorarleistung lmndelt, Mai honorarbar sein, denn die frühere Leistung des Au lvar eine freiwillige, die er auch unterlassen konnte.« I. F. L. 5. Meines Erachtens ist eine Schrift, gleichviel ob Buch oder Zeit schrift, erst dann „er sch i en en" wenn s ie zu haben ist. Ob dies im Wege des Buchhandels, oder durch den Verfasser gratis, oder gegen Be zahlung geschieht, kann hierin nichts ändern. Ein Werk, das lithogra- phirt oder gedruckt bergestellt ist und nicht ausgegeben oder in ganzer Auflage consiscirt wird, kann nicht als erschienen bezeichnet werden, da es Niemand zugänglich sein dürfte. Die Eristenz der Schrift allein be rechtigt noch nicht zu der fraglichen Bezeichnung, dieselbe muß ans Licht treten, sie muß zu haben sein. F. A. B- 6. Ein Buch ist erschienen, sobald der Verleger auch nur ein vollstän diges Exemplar davon verkauft oder verschenkt hat. I. F. Das Auslicfcrn in Leipzig bctr. Das Memorandum für die Herren Committenten rc., welches uns zum Theil schon speziell Bekanntes jetzt übersichtlich und anschaulich vorführt, haben wir, hoffentlich wohl alle, mit Theilnahme und Vergnü gen gelesen und wir müssen den Herren Verfassern für die Veröffentli chung desselben von Herzen unfern Dank sagen. Vertrauen führt zu Vertrauen und nirgends ist dies nothwendiger, als zwischen Commissio nair und Committent, und hierin ists offen dargethan. Da die im Me morandum mitgetheilten Wahrheiten, Thatsachen, ja ich möchte Praxis sagen, zwischen Commissionär und Commilent bereits bekannt, abge macht und feststehend sind, so dürfte auch wohl der Wunsch einer wei tern und ausführlichen Besprechung und Beleuchtung desselben, sollte nicht bereits Dagewesencs wiederholt werden, nicht überall hin Ausfüh rung finden. Auf den Inhalt des Memorandum selbst übergehend, ha ben die Herren Commissionäre unter allen ihren Functionen als die Wichtigste „d ie Aus liefern« g in Leipzig" hervorgehoben und da dies die eigentliche Maschine, die den Buchhandel in Bewegung setzt, ist, müssen wir uns damit ganz einverstanden erklären. Wenn dies aber allgemein anerkannt ist und werden muß, so müßte auch gerade auf die ses Institut hin das größte Streben auf Vereinfachung und Vervoll kommnung gerichtet werden. Ist nun auch schon der Anfang mit der Bestellzettel-Anstalt dazu gemacht— hier, wo alle unsere Verlangzettel und sonstigen Scripturen auf einen Punkt concentrirt, von hier aus an ihre Bestimmung gelangen — so ist doch in der Hauptsache selbst, der wirklichen Auslieferung, noch nicht alles Das geschehen, was zur Verein fachung und Vervollkommnung hierzu gehört und wir müssen bei dieser Gelegenheit auf die bereits vielfach angeregteJdee einer allgemeinen Aus lieferungs-Anstalt zucückkommen, um dieselbe der endlichen Realisirung immer näher zu bringen. Ist es gelungen, auf'Actien die in einem nicht zu fern liegenden Zeitraum gänzlich ausgeloost sein werden , die Buch händlerbörse, weniger in unserm Interesse als in dem der Herren Com missionäre zu gründen , so wird ein Institut, die eigentliche Seele von unserm Geschäft, wo Commissionär, Verleger und Sortimenter ge meinsam und gleich betheiligt sind, auf Actien sich ebenfalls gründen lassen. Wie bei der Bestellzettelanstalt an Verlangen Alles auf einen Punkt concentrirt ist, würde hierbei der Auslieferungsanstalt es das Effec- tuiren sein. AlleVortheile würden sich hier vereinigen, alle Hindernisse Uebelftände weichen müssen und die Hauptsache: Vereinfachung und Vervollkommnung des Instituts gewonnen, erreicht werden können Für letzt weiter hierauf einzugehen, würde zu weit führen und mag nur auf e,ne vor --"ger Ze.t - wen ich nicht irre von Cottbus ausgegangene cherauf bezügliche Denkschrift und in neuerer Zeit Börsenblatt 1844, -Seite 1251, denselben Gegenstand anregend — hingewiesen werden. W-Dietze.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder