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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1846
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1846
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- Deutsch
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841 1846 ^ Englische Vertrag" ist in Preußen noch nicht publizict, wahrscheinlich auch noch nicht in England, wir kennen ihn alle beide nur aus Engli- chen Zeitungsberichten. Dies hat mich ein paar Tage lang abgehalten, diese Zeilen zu schreiben, da ich es nicht ganz angemessen fand, über, für, oder gegen ein Gesetz zu schreiben, welches für unser Land noch gar nicht existirl, und ich behalte mir deshalb auch vor, spa ter noch naher auf die Sache einzugehen. In Erwägung indessen, daß an der Richtigkeit des Abschlusses eines solchen Vertrags gar nicht, und an dessen von den englischen Zeitungen angegebenen Inhalt wahr scheinlich ebenso wenig zu zweifeln ist, habe ich mich doch entschließen zu dürfen geglaubt, wenigstens vorläufig diese Zeilen zu schreiben. Ich nehme keineswegs an, daß Dein Aufsatz eine oratio pro cloino sein könne, *) aber ich wünsche, daß dieser offene Brief an Dich als eine oratio pro patria angesehen werden möge. Es scheint mir nem- lich in deinem Aufsatz die Andeutung zu liegen, als habe sich bei dem Abschlüsse des in Rede stehenden Vertrages die Preußische Diplomatie von der Englischen — um mich eines vulgairen Ausdrucks zu bedienen — barbieren lassen, da alle Bestimmungen zu Gunsten Englands, keine zu Gunsten Preußens lauten sollen- Dem ist aber nicht so. Alles was Du als tadelnswerth oder als zum Nachtheil des deutschen Buchhandels darin bezeichnest — wenn es auch theilweise zugegeben werden kann — kommt nur von dem fal schen Gesichtspunkte her, von welchem aus Du die Sache betrachtet hast, und dieser ist kein anderer, als der rein-merkantilische. Hier aber ist man von einem andern Princip ausgegangen, nämlich von dem rein-sittlichen; dies aber bedingte unzweifelhaft, daß es nicht darauf ankommen könne, ob bisher die Engländer den Deutschen oder letztere den ersteren mehr nachgedruckt haben, sondern darauf, daß man überhaupt, so weit es möglich ist, allem Nachdruck ein Ende machen müsse- Dein Hauptargument besteht nun aber eben in der — leider nur allzu wahren — Behauptung, daß der deutsche Buchhandel von dem Nachdruck englischer Wecke große Voctheile ge zogen habe, während der Nachdruck deutscher Bücher in England eine Seltenheit gewesen sei. Hier liegt also der Scheidepunkt zwischen Deiner Ansicht und dem Geschehenen. Was Du in diesem Satze gesagt hast ist, ich wiederhole es, leider nur allzu wahx l Uber wird ein Unrecht, und wenn es selbst sein tau sendjähriges Jubiläum gefeiert hätte, jemals zum Recht e Im Gegen teil, ich meine, man müsse solche Scharten auswetzen so bald und so gut es möglich jst. Hat doch Dein eignes Vaterland — so lange es sich auch dagegen gesträubt hat, und so sehr man dort stets nur den Finanzpunkt aufrecht zu erhalten und geltend zu machen suchte — doch sich zuletzt von der Abschaffung des Nachdruckes nicht mehr ausschließen können; und gewiß ist jetzt der Wücltembergische Buchhandel glänzen- der als je zuvor, und, was auf der Waagschale, auf der man in der sittlichen Welt und vor der Göttin mit verbundenen Augen wiegt, lveit schwerer fällt, als was an Geld gewonnen oder verloren worden ist, ^ das ist: man kann dies schöne Land nicht mehr ein literari- s,. ) Etwa aus dem Grunde, weil viele Ucbersetzungcn aus dem Engli- in s" Stuttgart erscheinen und das Prcuß. Gesetz vom II. Juni 1837 . "User Beziehung (§. 9 „ausnahmsweise sind jedoch Uebersetzungen 'in d jimden Fällen dem Nachdruck gleichzuachkcn") suli l>. verordnet- „Wenn Verfasser eines Buches solches gleichzeitig in verschiedenen lebenden Pracht hat erscheinen lassen unckohne seine Genehmigung eine neue Ueber- b des Werkes in eine der Sprachen veranstaltet wird, in welcher es ttprungUch erschienen ist. Hat der Verjasser auf dem Titelblatt der cr- Ausgabe bekannt gemacht, daß er eine Uebersctzung und in welcher Sprache herausgcben wolle, so soll diese Uebersctzung, wenn sie innerhalb zweier Jahre nach dem Erscheinen des Originals erfolgt, als mit dem Ori- gmal gleichzeitig erschienen behandelt werden." — Eine Bestimmung, die, vcnn sie auch in den Vertrag mit England übcrgegangcn ist, allerdings manchen rechtmäßigen Gewinn zu stören geeignet sein konnte. schesAlgier nennen. Hat Preußen jemals einen Vertrag geschlos sen, dem von Seiten der Sittlichkeit und des Rechts eine Palme ge bührt, so ist es, wie ich meine, dieser Vertrag mit England. Nach dieser Einleitung gehe ich noch zu einigen einzelnen Punk ten Deines Aufsatzes über. Du sagst: „es wäre sehr zu wünschen gewesen, daß man durch Bekanntmachung wenigstens der wesentlichsten Punkte des Vertrags schon vor dem Abschlüsse dem Buchhandel Gelegenheit gegeben hätte, seine Ansichten früher auszusprechen" u. s. w. — Gewiß, das war wün- schenswerth, — es ist aber auch geschehen. Freilich konnte die Preu ßische Regierung nicht alle Deutschen Buchhändler oder auch die Gene- neralversammlung des Börsenvereins um ihre Meinung befragen. Aber sie hat nicht unterlassen, eine ziemlich bedeutende Anzahl der hiesigen Buchhändler zu ihren Berathungen zu ziehen, und zwar von Anfang bis zuletzt. Auch mir ist diese Ehre erzeigt worden. Ich befürchte nicht, einer Verletzung des Amtsgeheimnisses bezüchtigt zu werden, wenn ich hier erkläre, daß unsere, der Zugezogenen, Ansichten und Meinun gen vielleicht noch über die Erwartungen der Regierung gingen, die wohl kaum der Meinung; gewesen wird, daß Gewerbtreibende einen materiellen Voctheil eincmssittlichen Princip aufzuopfern geneigt sein würden. Daß auch andern Regierungen die Absicht Preußens, einen sol chen Vertrag mit England abzuschließen, mitgelheilt wurde, daß jene auch wohl zur gleichzeitigen eventuellen Theilnahme an demselben ein geladen worden sind, mag ich kaum bezweifeln, kann es aber auch nicht behaupten. Daß aber in diesem Falle keine andere Regierung darauf eingegangen ist, dies liegt nun freilich zu Tage. Wie sehr viel Nachtheil und Unrecht aber den Englischen Verle gern bisher von dem Deutschen Buchhandel zugefügt worden ist, und daß dieser selbst einsieht, es müsse aufhören, dies zeigen schon Beispiele einzelner deutscher Buchhandlungen, wie z. B. die des Herrn Beruh. Tauchnitz, welche englische Bücher, die sie ganz ohne Weiteres Nach drucken konnten, nicht eher in Deutschland reproducirten, als bis sie sich von den Autoren oder den Verlegern jenseits des Kanals ein Ver lagsrecht darauf erworben halten. Dein weiteres Bedenken, betreffend die Schwierigkeit und Kost spieligkeit in Prozessen, die gegen etwaige Eontcaventionen in England geführt werden müßten, im Gegensatz zu den viel geringeren, welche ein Engländer in Preußen zu überwinden und zu tragen haben würde, scheint zwar vollkommen begründet; steht cS aber fest, daß von jeher in Deutschland viel Englisches, in England wenig Deutsches nachgedruckt worden ist, so wird man zu der Annahme berechtigt sein, daß sich auch die künftigen Eontravenlionen in ein glei ches Verhältniß stellen werden, mit andern Worten: daß der Preuße in England sehr wenig, der Engländer in Preußen aber viel Prozesse zu führen haben würde, und dadurch entstünde doch eine Art von Gleich gewicht, wenn zwar nicht für den Einzelnen, so doch für das Ganze. Die Zolldifferenz ist ein Gegenstand Deiner ferneren Bedenken; es ist estwa-dieser Punkt der Gegenstand sehr vielfacher Berathungen und Unterhandlungen gewesen und es scheint gerade so viel erreicht wor den zu sein, als man Preußischer Seitens von der Regierung Ihrer Bri tischen Majestät erlangen konnte. Bedenkt man dabei, daß der Oesterreichische Bücherzoll beinahe ebensoviel betragt als der künftige englische für Preußische Bücher betragen soll, und die Bücher in Prag, Wien u. s. w. doch zu den Leipziger Preisen verkauft werden, so wird man zugeben müssen, (und englische Buchhändler haben dies ausdrück lich zugegeben,) daß dieser Zoll für England nicht drückend ist, da man dort zwar den Zoll auf die Bücherpreise schlägt, (was bekanntlich mit den 15 S-f >n Deutschland, resp. Preußen nicht der Fall ist, sondern der hier eine directe Steuer bildet) der Aufschlag aber nur sehr uner heblich sein kann, wenn er nicht etwa ganz in Wegfall kommt, wie z. B- in Oesterreich. Bisher konnte der Englische Bücherzoll bis
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