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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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5350 Amtlicher Teil. IIS, 27. Juli 1301 ^ Pkt«. 1 ^ 50^.' 0^^ ^ lirLlcstt». Lon-Sit v-ü-«r k. Salden, Otto v., Oüorwerlre. kart. u. 8t. 8^. Op. 2. kreise- 8t. 15 ^8>t ^ Obor. k-»it. s. Ho. 80 -s. loäs — Op. 4. kill krosit der Leillütlilieli^eit. NarLeli k. kkte. 1 .F. k'. S. -V.. XrÜAsr in Samiovsr. 2isAlor, Martin, 2 Dieder k. 1 8ir>»st. ui. kkte. (Do. 1. Du 2u 4 Ddu. 2 , k. V. u. kkte. 2 8eliulr:. 1 ^ 50 — Oolleerts k. V. iu. kkte. (^.. 8oliulri.) Do. 3. Op. 44 (8). Do. 4. Op. 46 (Dra.). Do. 8. Op. 09 (D). ä 1 20 H. (61. Letiultris.) 1 Ouvertüren k. kkte. ^Vallaee, ^laritaua. Kalli^voda, Op. 44. Ouv. (k). ko8sini, 'Dell. kalke, Oie 2lF6uneriu. a 30 o). ^.U8§. k. kkte 2U 4 Ddu. a 60 H. 12 kxsiupl. a. 80 cZ *n. Nüller, 8. k., u. L. ^Viduiauu, Deus krutr-Daolitisall. 22. veriu. ^utl. 8°. 40 ^ *n. ^.Ibsrt RatlilLs's Vsrla^ in LlaAäLkurA. ks)1il, doü.. Op. 152. 2wei 6lior»68äu§s k. Llänuerst. kart. u. 8t. 8o. Do. 1. 8änAsrwar8ed. 1 ^ 40 Do. 2. Drei Kronen u. ein Doller. 1 8«. ^'l !//40oZ.^^ - »6m- oi. l ait. u. 8t. RüDls L ^Vonälink iu I-sipsi^. 0 8 8 i 610'8 Operu-Libliotliek. kopulärs küürer. 80. Do. 55. Die Do. 68. Die Königin v. 8aba. Do. 69. Da.8 Deiniolisn aiu Dercl. Do. 70. Dis koIlcuu»er. Do. 71. Dis Deiden 8o5ütLen. Do. 72. Der l'sinplsr u. dis düdiu. Do. 73. 6o8i kan tutts. Do. 74. Der Do. 77. liiZoletto. Do. 78. Der ^la8kendall. Do. 79. 8i!vana. a 20 H. LulLkaoli in Lsrlin. Dotti, ^., ^Ii88a (brevi8) k. 8., ^.., 1?. u. D. keard. v. 6arl Iliiel. kart. 2 ^ n. ; 8t. 80 ^ n. »r. 8". Oel8e1ilaoAer, k., Dieder k. ^ern. 65or. kart. u. 8t. 8". Op. 9. Do. 5. Die Dixeu. 1 20 Op. 10. Do. 1. küukti^sr krüli- Un^. 80 cZ. Do. 6. ^Varum. 80 u. 8t. 80. Do. 1. 1äu8oliun§. 1 40 L. Do. 2. ^deudlied. 1 ^ 20 ^Volkk, k. ^V., Op. 36. krülllin§8keier. Ooueertstüolc k. Hlänner- elior in. Oreü. od. kkte. K1avierau82u§. 3 Sulss L SaUsr in StuttAart. 8i1olisr, kr., '8 Der^, k. Nännerelior. kart. u. 8t. 8". 1 20 Vsrl»8 clor lkrsisn LIuZilLalisLlion Versini^unL in Lsrliir. Lelnu, kduard, Op. 23. 8eoli8 Dieder k. 1 8in^8t. in. kkte. Do. 1. Unter den dlüliendsu käumen. 1 50 <H. Do. 2. Daelit- Sedst. 1 ^ 20 c^. Do. 3. Da6litAS8eli^vätL. 80 c^. Do. 4. 2^vei 8är§e. 1 ^ 50 Do. 5. 8elisiä6ll. 80 Do. 6. 2u dir. 1 — Op. 25. 2^vei Älännereliöre. kart. u. 8t. 80. Do. 1. DetLte8 Olüolc. ^uAe, k. 1 8inS8t. in. kkte. 1 Ll. in Ooimar j/L. ^ViltderAsr, kl., Op. 71. 0 kl8a33, ineine öraut, k. Nännsretior. kart. u. 8t. 8«. 1 Nichtamtlicher Teil. Unentgeltliche Lieferung von Beleg-Exemplaren. Noch immer besteht innerhalb der deutschen Recht sprechung keine einheitliche Auffassung darüber, ob bei einem Jnseratenaustrage die unentgeltliche Lieferung non Beleg- Exemplaren zu den Pflichten gehört, die der den Auftrag annehmenden Zeitung vertragsmäßig obliegen, oder nicht. Bald wird die Frage bejaht, bald verneint; wenn aber die Beobachtung nicht täuscht, so scheint sich in jüngster Zeit die Tendenz mehr und mehr geltend zu machen, sie zu ver neinen. Vor kurzem hat auch in diesem Sinne das Land gericht Plauen entschieden. Prüft man die Gründe, die für und gegen geltend ge macht werden, so gelangt man zu folgendem Ergebnis: Der Vertrag, durch den sich eine Zeitung zum Abdruck eines ihr aufgegebenen Inserats gegen die vereinbarte oder übliche Bezahlung bereit erklärt, ist ein Werkvertrag im Sinne des Z bSi des Bürgerlichen Gesetzbuches. In dieser Bestimmung wird gesagt, daß durch den Werkvertrag der Unternehmer sich zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zu der Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung und Veränderung einer Sache, als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Der Erfolg beim Jnsertionsauftrage besteht im Abdruck des Inserats in der Zeitung, für die der Auftrag bestimmt ist. sowie in der Verbreitung von deren Auslage in der üblichen, d. h. regelmäßigen Weise. Eine weitere Verpflichtung für den Verlag läßt sich aus dem Wesen des Jnsertionsvertrages zunächst nicht ablsiten. Es könnte dis Verpflichtung zur unentgeltlichen Liefe rung von Beleg-Exemplaren nur aus Z 242. bezw. Z 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches gefolgert werden. Die Leistung ist nach dem erstgenannten Paragraphen so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, und nach dem an zweiter Stelle erwähnten sollen die Ver träge so ausgelegt werden, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Wer auf dem Standpunkte steht, daß die kostenlose Lieferung von Beleg nummern zu den Pflichten des Jnsertionsoerlages gehört, müßte daher den Nachweis erbringen, daß die Verkehrssitte sich in diesem Sinne entwickelt hat und im deutschen Jnsertionsgeschäft in diesem Sinne besteht. Läßt sich nun der Nachweis hierfür erbringen? Dies wird sich kaum bejahen lassen, jedenfalls nicht allgemein. Die Praxis innerhalb der Presse ist, wie schon hervorgehoben wurde, eine sehr verschiedene; Unterschiede bestehen insoweit zwischen der politischen und der Fachpresse; aber selbst inner halb der Fachpresse läßt sich eine einheitliche Verkehrssitte nicht feststellen, noch viel weniger in der Tages- und politischen Presse. Die großen und mittleren Zeitungen lehnen die Lieferung von Beleg-Exemplaren vielfach, wenn nicht zumeist ab; die kleine Provinzialpresse gewährt sie häufiger, ohne daß man aber behaupten könnte, es liege in dieser Richtung eine ausnahmslose oder doch so gut wie ausnahmslose Uebung vor. Von einer Verkehrssitte kann daher nicht gesprochen werden, nicht einmal innerhalb der
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