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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1846
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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553 1846.^ Ruthardt: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß in Zukunft die Belegung der Capital« dem Vorstand im Verein mit dem Rechnungsausschusse überlassen werde. Es wird dadurch unsere Discussion überflüssig. Vorsteher: Die Versammlung hat den Antrag des Herrn Ruthardt gehört, und ich frage, ob sie denselben annimmt? Wird bejaht. Bei dem nun folgenden Vortrage des Budgets für das nächste Jahr, welches aus der Beilage 6. zu ersehen, machte E. Vieweg die Bemerkung: das Budget ist im Wesentlichen so formirt, wie das letzte. Es sind keine Veränderungen getroffen worden, die nicht der Sache angemessen waren und es wird schwerlich dagegen etwas einzuwenden sein. Hieran knüpfte er noch den Vortrag eines Rechnungsabschlusses über Einnahme und Ausgabe für das Börsenblatt (Beilage 6.) und bringt bei dem günstigen Resultate desselben Namens des Rechnungsaus schusses einen Antrag. Es ist, sagte er, vielfach der Wunsch ausgesprochen worden, daß man den Preis des Blattes verringern, und die Jn- sertionsgebühren heruntersetzen möge, weil man es nicht für zweckmäßig hält, daß fortwährend für den Verein Capitalien gesammelt werden- Andererseits sind Einwendungen gemacht worden, weshalb es gut sei, wenn man den Capitalstock vermehre. Es ist ferner für diese Messe einer weiteren Berathung Vorbehalten, ob und wiefern der Preis und die Jnsertionsgebühren zu ver ringern seien. Der Ausschuß erlaubt sich nun den Antrag, das jetzige Verhällniß fortbestehen zu lassen, die größeren Ueberschüsse für Zwecke, die der Gesammtheit nützlich sind, zu verwenden, namentlich zur Begründung einer Buchhändlerwittwencasse. Es kann sich, wenn jährlich 1500-/) disponibel gemacht werden, für den deutschen Buchhändler ein treffliches Resultat Herausstellen. Wenige Buchhändler werden in der Lage sein, Capitalien anzusammeln; so lange der Buchhändler thätig, arbeitsam und tüchtig seinen Ge schäften vorsteht, wird er genug haben, selten aber wird bei seinem Tode großes Vermögen dasein. Dem dann möglichen Mangel entgegen zu treten, und für die Wittwen und Nachkommen zu sorgen, dürste ein schöner Zweck sein. Der Rechnungsausschuß hat daher geglaubt, Ihnen folgenden Antrag machen zu müssen: auf die Reduction des Preises und der Jnsertionsgebühren nicht einzugehen, sondern die Erwählung einer Commission zu geneh migen, welche den erwähnten Plan bearbeitet, und Ihnen in nächster Messe einen Bericht über die Vorarbeiten zu deren Begrün dung vorzulegen hat. Wir schneiden damit der Discussion den Faden ab, und ich glaube, dieß wird zu einem Ziele führen, welches den Buchhändlern nur erwünscht fein kann. Der Vorsteher: Es scheint, als wenn der Antrag des Herrn Vieweg keinen Widerspruch finde; ich stelle daher an die Ver sammlung die Frage: ob sie denselben annimmt? Die Bejahung erfolgt einstimmig. Es wird jetzt noch Bestimmung darüber zu treffen sein, was vom Ertrage des Börsen blattes an den Verwaltungsausschuß abgegeben werden soll. Der Vorstand möchte darauf antragen, daß nicht, wie bisher, ein Drittel des Ertrags, sondern eine feste Summe von 400 ^ jährlich gegeben werde. Friedr. Brockhaus: Ich glaube, dieß geht nicht so ohne Weiteres. Es ist in dem Actienvertrag gesagt: „ein Dritttheil". Ob diese Worte geändert werden können, weiß ich nicht. Der Verwaltungsausschuß erhält für 1845, 800 vom Börsenblatts und dieß wäre ein gewaltiger Abstand. Der Vorsteher: In der Versammlung vor zwei Jahren ist bestimmt worden, daß die jetzige Versammlung über diesen Antrag einen Beschluß fasse. Dieses Dritttheil ist durch die Auflösung des Vertrages über das Börsenblatt mit der Leipziger Deputation aufgehoben worden. Cs steht dieß ausdrücklich im Protocoll über die damalige Generalversammlung. , Leop. Voß: wird im Stande sein, hierüber eine Erklärung zu geben. Im Actienvertrag steht kein Wort vom Börsenblatts: nur im Vertrage zwischen der Leipziger Deputation und dem Börsenverein. Dieser Contract ist gelöst, also muß eine neue Bewilligung stattfmden. , Frommann: Ich kann nur das bestätigen, was Herr Voß gesagt hat. Der Vertrag wegen Herausgabe des Börsenblattes ist ganz aufgehoben, Actienvertrag, den die Königl. Sächsische Regierung bestätigt hat, steht davon gar nichts und in den Berechnungen, die dem Äctienvertrage zum Grunde liegen, war der jährliche Beitrag vom Börsenblatts für die Actien-Amortisation auf 100 -/) angeschlagen; also überschreiten wir diese Verpflichtung noch bei Weitem. Es scheint mir daher unbedenklich, eine solche Fixirung vorzunehmen und ich kann mich nur darauf berufen, wenn ein so vorsichtiger und strenger Mann, wie Herr Voß, als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses die Sache genehm hält, so kann ihr von dieser Seite nichts entgegenstehen. . « . Der Vorsteher. Cs scheint ein rechtlicher Einwand nicht vorzuliegen. Ich frage daher, ob in Zukunft ein fester jährlicher Bei trag von 400-/? gewährt werden soll? Wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Ehe zum Vortrage über das Resultat der Wahlen geschritten wurde, nahm Friede- Fleischer das Wort: MeineHerren, der Herr Vorsteher hat in seinem Geschäftsbericht gesagt, daß ich noch eine Mittheilung über den bekannten bedauerlichen Fall, welcher bei der Bestell anstalt vorgekommen ist, machen wurde, und ich glaube, da dieser Fall so großen Eindruck gemacht hat, daß es wichtig ist, daß die Lage der Sache bekannt wird. Sie ist an sich keineswegs so beveutend, wie sie wohl geschildert worden ist. Ganz offen gesagt ist der Fall durch ein Wort veranlaßt, welches einer der Vorsteher der Bestellanstalt geäußert hat, wobei er sich nichts Arges dachte. Der Stadtrath hat die Handlung des Acruars in Schuz nehmen muffen, und ihm steht auch policefliche Beaufsichtigung zu, woge gen freilich Berufung stattfindet. Wie Ihnen schon bekannt ist, hat die Leipziger Deputation die Sache sehr ernst genommen, und diesfalls Vorstellungen an den Stadtrath gemacht. Der Rath verwarf diese und stützte sich auf das allgemeine Recht der Polizei. Wir sind mittelst Recurses an die Königl. Kreisdirection gegangen, die uns mit der Beschwerde abwies, jedoch unter mehren sehr wohlwollenden, fast beruhigen den Zusicherungen. Dennoch glaubten wir uns bei der Wichtigkeit der Sache und bei der Oeffenllichkeit, die sie erhalten hatte' nicht beruhigen zu können, und wir wandten uns unterm 2. März mit einer Eingabe an das Königl- Ministerium des Innern. Die Sache hat auch bereits einen Anklang in der Standeversammlung gefunden; es wurde darin bei Gelegenheit der Verhandlungen über Buchhandel und Presse dieser Fall angeregt, und der Herr Staatsminister hat einige befremdende Erklärungen gegeben; indeß hat sich ergeben, daß die Eingabe vom 2. März auf dem allerdings in Sachsen sehr schleppenden Jnstanzenzuge durch Unter-, Mittel - und Oberbehörden noch nicht zur Kenntniß des Herrn
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