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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1929
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- 1929-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1929
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Nr. 78. Leipzig, Freitag den s. April 192g, 96. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Nr. II (Nr. I s. Bbl. 1929, Nr. 61.) Bekanntmachung des BovftandeS. Der Deutsche Buchdruckerverein teilt mit, daß er genötigt sei, die Sätze des Buchdruckpreistarifs aus Anlaß einer am 1. April eintretenden Lohnfteigerung um zu erhöhen. Abgesehen davon, daß die nicht ganz 4,bA> betragende Lohnerhöhung sich in den Druckpreisen nur mit 2—3A> auswirkt, muß der Berlag eine weitere Erhöhung seiner Gestehungskosten aufs entschiedenste ablehnen, da seine Kalkulation aufs äußerste angespannt ist und er eine ausgleichende Preiserhöhung nirgends vornehmen kann. Der Borstand des Deutschen Derlegeroereins. Vereinigung -er Schulbuchverleger. Abkommen zwischen dem Deutschen Verein sür das mittlere Schulwesen E. V. und der Vereinigung der Schulbuchoerleger über die Lieferung von Freiexemplaren*)- 8 1: Das Abkommen bezieht sich auf 1. die eigentlichen Schulbücher, die ministeriell genehmigt und an der betr. Schule amtlich eingeführt sind; 2. Klassenlektüre, soweit die Benutzung einer bestimm - ten Ausgabe für alle Schüler der Klasse ver bindlich ist. I. Handexemplare sür Lehrer. 8 2: Bei Neueinführungen wird je 1 Handexemplar für jeden Lehrer geliefert, der das Buch zum ständigen Unterricht benutzt, ferner je 1 Freiexemplar sür das Amts zimmer des Direktors und für die Lehrerbücherei. Früher gelieferte Prüfungsexemplare können mit eingerechnet werden. 8 3: Bei bereits eingeführten Büchern wird je 1 Stück unberechnet an die Lehrer geliefert, die den Unter richt in der betr. Klasse erstmalig und lehrplanmäßig übernehmen. 8 4: Bei Neuauflagen werden nur dann neue Hand exemplare geliefert, wenn die Abweichungen der beiden Auflagen von einander so groß sind, daß beide im Unter richt nicht ohne Schädigung desselben nebeneinander be nutzt werden können. 8 5: Bei Lektüreausgaben kommt eine Belieferung mit Handexemplaren nur dann in Betracht, wenn die Be nutzung einer bestimmten Ausgabe für alle Schüler der Klasse verbindlich ist. 8 6: Die Abgabe von Schlüsseln und Lösungen er folgt nach den von der Vereinigung der Schulbuchverleger aufgestellten Richtlinien nur direkt vom Verleger zum Ladenpreis, wobei Amtsstempel oder Bescheinigung vor zulegen ist. n. Freiexemplare sür die Hilssbücherei. 8 7: Für die Hilssbücherei werden geliefert unter der Voraus setzung, daß die Weitergabe nur leihweise und unentgelt lich erfolgt, bei Neueinführung von Büchern bei einer Klassenstärke bis zu 10 Schülern 1 Freiexemplar von 10—20 „ 2 Freiexemplare *) Dieses neue Abkommen entspricht wörtlich dem mit dem Deut schen Philologenverband geschloffenen ff. Bbl. v. 13. März 1929) und ist wie jenes von der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins zum Stückpreis von 3 Pf. zu beziehen. bis 20—30 Schülern 3 Freiexemplare „ 30—40 „ 4 „ „ 40 und mehr Schülern b „ Für die Bücher, die nicht von allen Schülern in der Klasse verlangt werden lz- B. Religionsbücher, Chorbücher für Gesang), wird für die Berechnung der zu liefernden Frei exemplare die Zahl derjenigen Schüler zu Grunde gelegt, von denen die Anschaffung des betreffenden Buches ver langt wird. 8 8: Freiexemplare von Klassenlektüren werden in dem selben Umfange geliefert. Für Lektüre, die nur vorübergehend oder von einzelnen Schülern benutzt wird, werden Freiexemplare nicht ge währt. 8 9: Zur Ergänzung für die Hilssbücherei können in den der Neueinführung folgenden Jahren zu einem Vor zugspreis (!4 Ermäßigung unter Berechnung der Bersen- dungskosten) bezogen-werden: jährlich je 2 Exemplare je Klasse, in der das betr. Buch amtlich eingeführt ist. 8 10: Wird ein amtlich eingeführtes Buch in mehreren aufeinan derfolgenden Klassenstufen gebraucht (z. B. von VI—IV), so wird die durch 88 7, 8 festgesetzte Zahl der Freiexem plare so viele Jahre hintereinander geliefert, als das Buch in Benutzung bleibt. Entsprechendes gilt für die Beliefe rung mit Exemplaren zu ermäßigten Preisen. 8 11: Alle für die Hilssbücherei zu liefernden Freiexemplare bzw. Bücher zu ermäßigtem Preis sind unmittelbar bei den Verlagsbuchhandlungen und in der Regel durch den Verwalter der Hilssbücherei zu bestellen. Alle andern Bücher, die von den Schülern oder von den Hilfsbüchereien anzuschaffen sind, sind nach wie vordurch den ortsansässigen Sortimentsbuchhan delzu beziehen. 8 12: Den Schulen (nicht den einzelnen Lehrern) steht das Recht zu, bei beabsichtigter Neueinführung von Schulbüchern ohne Verpflichtung zur Einführung oder zur gutachtlichen Äußerung je Anstalt 2 Exemplare anzufordern. Die Be lieferung der einzelnen Lehrer mit Prüfungsexcmplaren bleibt dem einzelnen Verlag überlasten. 8 13: Meinungsverschiedenheiten im Einzelfalle werden durch gegenseitige Verhandlung der Vorstände der beiden ver tragschließenden Verbände entschieden. Berlin, den 2S. März 1929. Deutscher Verein für das mittlere Schulwesen E. B. Vereinigung der Schulbuchverleger. Verantwortlich für diese Mitteilungen: Detlef Hubemann, Geschäftsführer des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, Piatostr. 3. 3»L Börsenblatt f. d. Deutschen Ruchbandel. 96. Iabraana.
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